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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Steuererklärung BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 19:13
Anonymous User hat geschrieben: Die Fünftelregelung kannste knicken! Sie wirkt nicht bei hohen Gehältern und Abfindungen. Ich nehme mal an, es wurden keine Putzfrauen oder Hausmeister in die BEE geschickt. Sie wirkt immer, wenn man sie richtig kennt und seine Einkünfte entsprechend anpassen kann. Wer seine Abfindung am Anfang genommen, hat natürlich Pech. Wer sie bei Austritt nimmt sollte dringend seinen Steuerberater kontaktieren.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 18:34
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: @16:55 - die Franzosen, können damit leben, wenn die sich öffentlich abknutschen oder einen gemeinsamen Mietvertrag etc machen - sind da sehr liberal, aber bei der Witwenrente hört der Spass auf. Und warum hört der Spass bei Ehegattensplitting ohne Kinder (sgn. Luxusweibchen) nicht auf?? Da wäre deutlich mehr zu sparen --- ils ne sont pas des mecs !!!!!!!!!!!!!!!! demande les fancsais
Comment Re: Wird NSN Berlin doch geschlossen ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 18:29
@08;01 steht da auch das Jahr drin? Prüfen heist auch noch lange nicht, das das Ergebnis für euch positiv ausfallen sollte. Alles nur Hinhaltetaktik und Lippenbekenntnisse. Wie wurde denn Inovation definiert? Etwas nach "den 500 Folien"?
Comment Re: Analyse Exit-Paket, Personalabbau 2012 bei Nokia Siemens Networks erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 18:25
Anonymous User hat geschrieben: Auch wenn man zunächst einmal denken könnte, ich hätte ein ziemlich großes Stück vom Kuchen ab bekommen- aus meiner Sicht war das Exit-Paket ein ganz schlechter Deal. Man kann die Exit-Pakete ja vorwärts und rückwärts rechnen. Wenn ich das durch meine Brille anschaue, und das Kurzarbeitergeld mal außen vor lasse, dann hat die Firma meinen Arbeitsplatz so etwa gegen ein Monatsgehalt pro Arbeitsjahr einkassiert. . Mein Wert ist ca. 1,24 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (IGM Mitglieder) nach deiner Berechnung. Natürlich ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 8 Monaten!
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 18:18
@ Freitag 17:15 <br /> Die von dir angeführten Bevölkerungsteile haben eher wenig zum Wohlstand Bayerns beigetragen, wenn überhaupt. <br /> Wer allerdings sehr viel zum Aufstieg und Wohlstand Bayerns beigetragen hat, wenn nicht sogar den wesentlichen Anteil, sind die sogenannten Rucksack-deutschen - also die Schlesier, die Sudetendeutschen und die Leute aus Siebenbürgen und dem Banaat.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 18:14
@16:52 - Wann liegt eine Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibungen vor? Stellenausschreibungen müssen so gefasst sein, dass sich jeder objektiv geeignete Bewerber angesprochen fühlen kann (§§ 7 Abs.1; 11 AGG). Werden in einer Stellenausschreibung ältere oder jüngere Interessenten ausgeschlossen, wird gegen das Verbot der nicht diskriminierenden Ausschreibung verstoßen. ---- Richtet sich eine Stellenausschreibung an "Hochschulabsolventen / Young Professionals", begründet das die Vermutung einer Altersdiskriminierung älterer Bewerber Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11 - jetzt schaut euch mal genau den Scxhe-- ei Siemens an - sollen wi jetzt bei Ablehnung klagen ? Ältere Semester sind keine "young professionals" 24.01.2013. Sachlich unbegründete Benachteiligungen von Bewerbern wegen ihres Alters sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten (§ 7 Abs.1 in Verb. mit § 1 AGG). Daher muss bereits die Stellenausschreibung diskriminierungsfrei sein (§ 11 AGG). Und und natürlich darf bei der Auswahl zwischen gleich guten Bewerbern das Alter nicht entscheiden. Da es abgelehnten Bewerbern schwerfällt, eine verbotene Diskriminierung nachzuweisen, gibt es eine gesetzliche Beweiserleichterung (§ 22 AGG). Danach genügt es, wenn ein möglicherweise diskriminierter Bewerber Indizien ("Vermutungstatsachen") beweisen kann, die eine Diskriminierung vermuten lassen. In einem heute entschiedenen Fall hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass eine Stellenausschreibung, die sich gezielt an "Hochschulabsolventen / Young Professionals" richtet, nicht diskriminierungsfrei ist. Sie lässt daher eine Altersdiskriminierung älterer Bewerber vermuten. Diese Vermutung muss der Arbeitgeber daher widerlegen: BAG, Urteil vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11.
Comment Analyse Exit-Paket, Personalabbau 2012 bei Nokia Siemens Networks erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 18:00
Auch wenn man zunächst einmal denken könnte, ich hätte ein ziemlich großes Stück vom Kuchen ab bekommen- aus meiner Sicht war das Exit-Paket ein ganz schlechter Deal. Man kann die Exit-Pakete ja vorwärts und rückwärts rechnen. Wenn ich das durch meine Brille anschaue, und das Kurzarbeitergeld mal außen vor lasse, dann hat die Firma meinen Arbeitsplatz so etwa gegen ein Monatsgehalt pro Arbeitsjahr einkassiert. Und damit ich die paar Pfennige auch tatsächlich ausgezahlt bekomme, darf ich zwei Jahre lang Männchen machen, vor Beratern, vor dem Arbeitsamt, und ich darf Bewerbungen überall dort hin schicken, wo ich meine persönlichen Daten bekannt geben möchte.
Conversation Analyse Exit-Paket, Personalabbau 2012 bei Nokia Siemens Networks erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 18:26
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:48
Anonymous User hat geschrieben: @16:55 - die Franzosen, können damit leben, wenn die sich öffentlich abknutschen oder einen gemeinsamen Mietvertrag etc machen - sind da sehr liberal, aber bei der Witwenrente hört der Spass auf. Und warum hört der Spass bei Ehegattensplitting ohne Kinder (sgn. Luxusweibchen) nicht auf?? Da wäre deutlich mehr zu sparen :-)
Comment Re: AfD keine Alternative erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:47
...und was hat das jetzt mit NSN konkret zu tun? Such dir ein anderes Forum für deine politische Meinungsäußerung!
Comment Re: Steuererklärung BEE erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:43
Die Fünftelregelung kannste knicken! Sie wirkt nicht bei hohen Gehältern und Abfindungen. Ich nehme mal an, es wurden keine Putzfrauen oder Hausmeister in die BEE geschickt.
Comment Re: Wer "vernichtet" NSN Deutschland? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:36
@17:24 so einen unlogischen Quatsch glaubst du doch wohl selbst nicht. Siemens hat bei der Mitgift 500` mehr bezahlt + 2x 500` € damit hat NSN zusammen 6`` € bekommen und vernichtet - die letztjährigen 800` haben sie teuer auf dem Finanzmarkt aufnehmen müssen - Zinsen und Rücklagen betragen pro Jahr rd. 200 Millionen - das müssen die erst mal operativ verdienen , neben der Bedienung der anderen Schulden - Siemens steht beim Verkauf noch eine zusätzliche Wertbereichtigung an (1,6`` haben sie schon vorsorglich abgeschrieben)- ob das bei der derzeitigen Lage bei Siemens alle überstehen - also gehe nicht davon aus, Siemens wollte den Nokia-Scheiß.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:30
Anonymous User hat geschrieben: @16:22 wer ist wir? Bayern hat über Jahrzehnte Geld aus dem großen Topf eingesteckt - samt indirekte Bundeszuschüsse an Strauß, damit er immer schön ja sagt - nun seit ein paar Jahren muß Bayern was zahlen und nun heulen sie den Mond an, obwohl der Edi stolz auf den Vertrag war. Rechtzeitig nein sagen - später heulen gilt nicht - davon abgesehen ohne die vielen gut ausgebildeten Ossis und ganz Wessis wäre Bayern aufgeschmissen - die bezahlen die Unis, die Ausbildung etc. mit ihrem eigenen verquerten System wären die noch immer ein Entwicklungsland und die Mieten in München wäre ein Viertel von heute. Ich glaube ich habe einen Volltreffer gelandet. :-)
Comment Re: Wer "vernichtet" NSN Deutschland? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:47
Anonymous User hat geschrieben: NSN wurde in dem Moment "vernichtet", als man die Finnen ans Ruder ließ. Dadurch, dass sie die unternehmerische Führung haben und hatten, haben sie ihre Schrottprodukte durchgeboxt und die Top-Produkte von Siemens - oft auch gegen den Widerstand von Kunden - durchgeboxt. Und das jetzige "Kleinhacken" von NSN daran ist sicherlich Siemens nicht ganz unbeteiligt. Die wollen nur noch verkaufen. Und wenn einer keine ganze verkaufen kann, dann schlachtet er diese eben und zerlegt sie in Koteletts. Das siehst Du völlig falsch. Nachdem man mit Absicht ein Teil von Siemens mittels BenQ an die Wand geafhren hat, mußte das jetzt etwas unauffälliger mit Siemens Com aber immer noch offensichtlich passieren. Berry French aus dem Zentralvorstand sagte deshalb eindeutig, das Joint Venture wurde von vornherein mit zu wenig Kapital ausgestattet. Folglich hat Siemens das mit Absicht an die Wand gefahren. Um sich etwas rein zu waschen hat man Nokia vorgeschoben.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:24
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: @11:38 - Die Namenslensliste hebt kein Gesetz auf. rechtliche Hinweise findest Du hier unter Links - liebe diese NCI-Seite - ist wirklich super.: ---> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html --- Ein Gesetz hebt eine Namensliste zwar nicht auf, sie untergräbt aber massiv den Kündigungsschutz und verleitet BRs zu Mauscheleien. In Mch M haben die BRs damit ihren eigenen A.... gerettet. http://www.boeckler.de/22113_22116.htm ------ nur ändert es nichts an der Tatsache, das ein/eine 63jährige schwerlich auf einer sogenannten Namensliste landen kann - in der Mathematik genügt ein Widerspruch die Hypothese zu widerlegen - und das ist hier gegeben - damit ist wissenschaftlich betrachtet, diese Namensliste hinfällig - Juristen berufen sich auf Logik - dann ist das was BR unterzeichet hat gesetzeswidrig - die Gesetzeswidrigkeit gilt ab Kenntnisnahme - es wurde etwas anderes bis heute verbreitet - also keine Verjährung. Der BR ist rechtlich nicht aus denm Schußfenster.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:15
@16:22 wer ist wir? Bayern hat über Jahrzehnte Geld aus dem großen Topf eingesteckt - samt indirekte Bundeszuschüsse an Strauß, damit er immer schön ja sagt - nun seit ein paar Jahren muß Bayern was zahlen und nun heulen sie den Mond an, obwohl der Edi stolz auf den Vertrag war. Rechtzeitig nein sagen - später heulen gilt nicht - davon abgesehen ohne die vielen gut ausgebildeten Ossis und ganz Wessis wäre Bayern aufgeschmissen - die bezahlen die Unis, die Ausbildung etc. mit ihrem eigenen verquerten System wären die noch immer ein Entwicklungsland und die Mieten in München wäre ein Viertel von heute.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:10
Anonymous User hat geschrieben: @11:38 - Die Namenslensliste hebt kein Gesetz auf. rechtliche Hinweise findest Du hier unter Links - liebe diese NCI-Seite - ist wirklich super.: ---> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html --- Ein Gesetz hebt eine Namensliste zwar nicht auf, sie untergräbt aber massiv den Kündigungsschutz und verleitet BRs zu Mauscheleien. In Mch M haben die BRs damit ihren eigenen A.... gerettet. http://www.boeckler.de/22113_22116.htm
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:04
@16:26 <br /> Ach wie putzig will uns Bayern sagen was wir tun oder lassen sollen. Danke kein Bedarf. <br /> Und nur mal so zur Erinnerung, Bayern ist eins der wenigen Länder wo die Staatsschulden rückläufig sind, wenn nicht sogar das einzige. Und das trotzdem wir jährlich Milliarden wegen dem Länderfinanzausgleich in ein schwarzes Loch schaufeln müssen.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 17:04
@16:55 - die Franzosen, können damit leben, wenn die sich öffentlich abknutschen oder einen gemeinsamen Mietvertrag etc machen - sind da sehr liberal, aber bei der Witwenrente hört der Spass auf.
Comment Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2013 16:55
Anonymous User hat geschrieben: ..... Seid endlich mal nicht so staatshörig - schaut nach Frankreich - die mögen die Homoehe nicht und Hollande kann wohl besser nach Holland gehen. Die Bude brennt da ab. Die Bude brennt nur weil ein paar Hunderttausend ewig gestrigen das Recht für freie Partnerwahl am Standesamt nicht akzeptieren?! Na dann ist die Französische Gesellschaft echt am Arsch... ;-)
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