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12.03.2012

Flugblattaktion in 5 DJH-Herbergen

von djh — Letzte Änderung 12.03.2012 10:55

Fünf der größten Jugendherbergen im Rheinland bekamen heute vormittag Besuch von FreundInnen des DJH-Projekts. Mit einem Flugblatt informierten sie KollegInnen und Gäste über Löhne unter Tarif, die Lage von Minijobbern und ihre Rechte, die beim DJH häufig unter den Tisch fallen.

In den DJH-Häusern Düsseldorf, Essen, Köln-Deutz, Köln-Riehl und Bonn gab es heute vormittag zwischen 10 und 11 wichtige Infos für Beschäftigte und Gäste - FreundInnen des DJH-Projekts verteilten ein Flugblatt über die Lohndumping-Praktiken des Verbands, der mit "Jugendhilfe" und der "Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden" für sich wirbt.

Das Flugblatt richtete sich speziell an Geringverdiener und Minijobber, die beim DJH häufig eingesetzt werden: Vor allem als KüchenhelferInnen und Reinigungskräfte.

Was viele nicht wissen: Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie auf Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wenn diese auch an Vollzeitkräfte gezahlt werden. Sie können sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. In der Realität fällt dies in den DJH-Jugendherbergen häufig unter den Tisch, so dass z.B. Krankheitstage teilweise sogar nachgearbeitet werden müssen.

In den DJH-Jugendherbergen im Rheinland gibt es außerdem keinen Tarifvertrag. In manchen Herbergen kommt es vor, dass qualifizierte Vollzeitkräfte mit 1000 Euro brutto im Monat abgespeist werden.

Das komplette Flugblatt gibt es hier.

Eine Anleitung zur Rückforderung von Sonn- und Feiertagszuschlägen findet man an dieser Stelle.