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29.07.2013
Gegendarstellung zu Forumsbeiträgen
Der DJH Rheinland hat Netzwerk IT in einer E-Mail darum gebeten, die Forumsbeiträge über die Jugendherberge Kevelaer aufgrund "von persönlichen Beleidigungen bzw. unwahrer Tatsachenbehauptungen" zu löschen.
Die Feststellungen beziehen sich auf die Forumsbeiträge über die Jugendherberge Kevelaer.
Umgang mit Menschen mit Behinderung
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der DJH ein gemeinnütziger Verein sei, der Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsalltag integriere. Der DJH kooperiere mit Behindertenwerkstätten, die eigene Betreuer den Mitarbeitern vor Ort zur Seite stellen. Demnach sei die Behauptung unwahr, die Mitarbeiter des DJH hätten keinerlei Schulung oder ähnliches bekommen, wie man mit verschiedenen Behinderungen umgehe.
Einsparung von Personalkosten
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer stelle sog. Bufdis ein, um Personal zu entlassen.
Prämien für Herbergseltern
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergsleiter keine Prämien erhalten und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer wolle sich übers Personal mehr Prämien ersparen.
Überprüfung der Herbergseltern auf Umgang mit Kindern
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergseltern vor ihrer Einstellung auf ihre Fähigkeit, mit Kindern umzugehen, geprüft werden, und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer sowie ihre Stellvertreterin könnten nicht mit Kindern umgehen.
Kein Engagement des Vorsitzenden bei der Feuerwehr
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der Vorsitzende des Verbands kein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und dass demnach die Behauptung unwahr sei, er kümmere sich aus diesem Grund nicht um die Belange der Mitarbeiter.
Belege?
Natürlich haben wir die entsprechenden Passagen im Forum sowie beleidigende Aussagen bis auf weiteres unkenntlich gemacht.
Leider liegen uns jedoch bezüglich der obigen Feststellungen bislang keinerlei Belege des DJH Rheinland vor.
Diese wären jedoch sicherlich sowohl im Interesse des DJH sowie auch seiner Mitarbeiter.