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12.05.2012
Etappensieg - Arbeitgeber geht auf 100% der Forderungen ein!
Mitarbeiter der DJH Nürnberg müssen keine weiteren Lohneinbußen mehr fürchten! Nachricht vom Blog der KollegInnen beim DJH Bayern (10.05.12)
Es ist eine erfreuliche Nachricht für die Beschäftigten der JH Nürnberg.
Der Betriebsrat hatte im Monatsgesprächs am vergangenen Donnerstag dem Arbeitgeber unmissverständlich seine Position dargelegt. Es darf keine finanzielle Verschlechterung für die Nürnberger Kollegen geben. Der Arbeitgeber teilte am Freitag mit, dass er die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bis zum 31.03.2013 verlängern möchte.
Im Entwurf einer Verlängerungsvereinbarung des Arbeitgebers vom 30.03.2012 soll sinngemäß der Satz
„Im Zeitraum vom 01.06.12 bis 31.03.2013 erhalten die Mitarbeiter eine monatliche Vergütung vom Arbeitgeber, die der Höhe des bisher von der Bundesagentur für Arbeit gewährten, monatlichen Kurzarbeitergeldes entspricht.“
um die Aussage ergänzt werden,
dass der Arbeitgeber die auf das Kurzarbeitergeld und den Aufstockungsbetrag anfallende Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter/innen übernimmt.
Weiter hat sich der Arbeitgeber bereit erklärt, das Urlaubsgeld für das Jahr 2012 zu zahlen, wie vom Betriebsrat gefordert.
Auch künftig wird der Arbeitgeber - wie in der alten BV geregelt - folgende Leistungen auszahlen, als wäre normal gearbeitet worden: - vermögenswirksame Leistungen - Weihnachtsgeld - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge - Zulage nach Betriebszugehörigkeit
Dem Betriebsrat wurde schriftlich zugesagt, dass ihm im Lauf der KW 20 ein überarbeiteter Entwurf zugestellt wird.
Der Arbeitgeber hat außerdem mitgeteilt, dass - sobald alle inhaltlichen Fragen geklärt sind - er der Hinzuziehung von juristischem Sachverstand zur abschließenden arbeitsrechtlichen Prüfung zustimmt.
Damit würden die in der derzeit bestehenden Vereinbarung getroffenen Regelungen - ohne dass sich die finanzielle Situation für die Beschäftigten verschlechtert – bis 31.03.2013 fortgeführt.
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