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02.07.2011 11:12
- Re: Insolvenzverwalter — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:55
- [quote:onot format="text/plain"]Hallo Kollegen, oder soll ich eher Leidensgenossen sagen? Habe mich gerade in dieses Forum verlaufen und sofort angemeldet! Ich bin ehemaliger Mitarbeiter der Fujiutsu-Services, der den Betriebsübergang zur e-cbs mitgemacht hat, sowie die anschließende Insolvenz und anschließend gegen diesen Betriebsübergang bis vor das BAG geklagt hat. Natürlich kenne ich ich auch den Sprücheklopfer Dierk Hanssen sehr gut aus meiner Fujitsu-Zeit, der uns diesen Betriebsübergang eingebrockt hat. Aber kurz danach hat es ihn bei Fujitsu selbst erwischt, da durch diese Vorkommnisse und den daraus resultierenden Folgen ein großer Kunde abgesprungen ist ;-). Zum BAG-Urteil kann ich folgendes sagen: Das BAG hat unserer Klage statt gegeben, da unser AG in dem Info-Schreiben bezüglich des Betriebsübergangs einen Formfehler gemacht hatte, indem er es versäumt hatte, auf die Haftung des alten AG nach dem Betriebsübergang hinzuweisen(...und deshalb die Widerspruchsfrist gegen diesen Betriebsübergang gar nicht erst angelaufen ist!)! Auf den eigentlichen Klagegrund, nämlich falsche Information bezüglich der sozialen Folgen ist das BAG gar nicht erst eingegangen. Ich denke, daß das BAG zuerst das Info-Schreiben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft, und schon so manches Verfahren schnell und unspektakulär beendet hat, was man auch auf der Homepage des BAG in diversen Urteilsbegründungen des 8. Senat nachlesen kann, bevor es sich intensiver mit dieser Angelenheit/Klage befaßt. Von diesem Betriebsübergang, den Geschehnissen danach und vor allen Dingen den anschließenden Gerichtsverfahren und Vergleichsverhandlungen könnte ich ein Buch schreiben! Übrigens, der geschätzte Schaden für diesen Betriebsübergang beträgt für die Fujitsu ca. 20 - 30 Mios für die 40 Mitarbeiter, die bis zum BAG geklagt haben! Einen Tip noch für Euch: Ein Kollege mit Rechtsschutzversicherung sollte mit dem Schreiben zum Anwalt gehen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen lassen. Vielleicht habt Ihr ja Glück! Bei einem Formfehler ist die Widerspruchsfrist nämlich nicht angelaufen! Wenn Ihr noch mehr Info's wollt, oder Fragen habt, einfach schreiben. Ich wünsche Euch viel Glück, Ihr werdet es brauchen! MfG Onot [/quote] Hallo Onot, ich wuerde mich freuen, wenn du dich unter der Mail pkwz@buerotiger.de mit mir in Verbindung zu setzen koenntest. Da du keiner unserer Firmen anzugehoeren scheinst, sofern ich richtig gelesen habe, besteht fuer dich ja keine Gefahr und mir koenntest du vielleicht erheblich helfen. Gruss kwz
- Re: Insolvenzverwalter — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:55
- Liebe Kolegen, ich wuensche euch viel Glueck bei euren Sanierungsversuch. Nach der regelmaessigen Behandlung, die mir widerfaehrt, denke ich nicht, dabei noch etwas unterstuetzen zu koennen. Ich habe es garantiert nicht noetig, mich tagtaeglich beleidigen zu lassen, weil ich in meiner Freizeit die Bequemlichkeit anderer beseitige. Da mir jeden Tag gesagt wird, im Gegensatz zu unseren anderen Technikern bin ich ja unfaehig, meine Arbeit und die der eigentlich zustaendigen Kollegen sorgfaeltig zu erledigen, denke ich d, In Muenchen ist ein Arbeitsplatz anzubieten. Lt aussage meiner Kollegen, noetig ist, zu wissen wie Sun geschrieben wird, einige Schrauben anzuziehen und vor allem ein sorgfaeltiges Dispatching zu betreiben. Meldet euch beim dispatching in Muenchen, damit diese euch meinen Platz zuteilen koennen. Am besten auch noch rund um die Uhr erreichbar sein, weil nur du dich an die Fristen halten sollst, aber die anderen nicht einmal deine Feierabend respektieren brauchen. Der Kunde war zwar bisher mit meiner Arbeit zufrieden, aber wie koennte er auch unzufrieden sein, da ich den ganzen Tag nichts tue. Da ich vermute, auch der IV wird nichts gegen die taeglichen Beleidigungen unternehmen koennen, moechte ich natuerlich nicht daran schuld sein, wenn sein Sanierungskonzept scheitert. Der Endkunde hat es in drei Jahren nicht noetig gehabt, mich zu beleidigen, bei meinen Kollegen bekomme ich es tagtaeglich. Scheue ich in Lexikon nach, steht unter Zusammenarbeit etwas anderes, als andere dauernd zu beleidigen. Und tut mir leid, vor lauter Unfaehigkeit und Faulheit kann ich mich natuerlich nicht dazu aufraffen, alles zu dokumentieren, der Kunde koennte ja den eindruck bekommen, ich kann auch was. Vielleicht hat er deswegen nicht die Einschaltknoepfe rot angemalt, damit ich nicht auf die Idee komme, mich aus Neugierde zu bewegen. Bei den betreffenden Kolegen bedanke ich mich herzlich und wuensche ihnen noch lange einen Job ohne so unfaehige MA wie mich.
- Re: Belli war einer der BESTEN — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Hallo DC, "Belli" als einen der Besten zu bezeichnen ist schon kühn. Er hätte besser auf den mehrfachen Rat aus den eigenen Reihen hören sollen. Damit hätte er Siemens das (Image-)debakel vor dem Arbeitsgericht und vieles mehr erspart. Erfolgreich war er in dem Sinne, daß er als Konsequenz arbeitsrechtlich hochgerüstete NCI-ler geschaffen hat, die ihr Wissen bereitwillig an Kollegen weitergeben. So hatte er es aber sicher nicht angedacht.
- Re: Insolvenzverwalter — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:55
- Hallo Onot! Danke für diesen aufschlussreichen Beitrag. Ich habe eigentlich wenig Bedenken, dass meine Klage abgewiesen wird. Ich frage mich nur, ob auf ein positives Urteil auch eine Zahlung erfolgt. Habt Ihr denn eine Zahlung bekommen oder konntet Ihr das Urteil einrahmen und auf dem Gästeklo aufhängen? Gruß Muffelkopp
- Re: Insolvenzverwalter — erstellt von onot — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:55
- Hallo Kollegen, oder soll ich eher Leidensgenossen sagen? Habe mich gerade in dieses Forum verlaufen und sofort angemeldet! Ich bin ehemaliger Mitarbeiter der Fujiutsu-Services, der den Betriebsübergang zur e-cbs mitgemacht hat, sowie die anschließende Insolvenz und anschließend gegen diesen Betriebsübergang bis vor das BAG geklagt hat. Natürlich kenne ich ich auch den Sprücheklopfer Dierk Hanssen sehr gut aus meiner Fujitsu-Zeit, der uns diesen Betriebsübergang eingebrockt hat. Aber kurz danach hat es ihn bei Fujitsu selbst erwischt, da durch diese Vorkommnisse und den daraus resultierenden Folgen ein großer Kunde abgesprungen ist ;-). Zum BAG-Urteil kann ich folgendes sagen: Das BAG hat unserer Klage statt gegeben, da unser AG in dem Info-Schreiben bezüglich des Betriebsübergangs einen Formfehler gemacht hatte, indem er es versäumt hatte, auf die Haftung des alten AG nach dem Betriebsübergang hinzuweisen(...und deshalb die Widerspruchsfrist gegen diesen Betriebsübergang gar nicht erst angelaufen ist!)! Auf den eigentlichen Klagegrund, nämlich falsche Information bezüglich der sozialen Folgen ist das BAG gar nicht erst eingegangen. Ich denke, daß das BAG zuerst das Info-Schreiben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft, und schon so manches Verfahren schnell und unspektakulär beendet hat, was man auch auf der Homepage des BAG in diversen Urteilsbegründungen des 8. Senat nachlesen kann, bevor es sich intensiver mit dieser Angelenheit/Klage befaßt. Von diesem Betriebsübergang, den Geschehnissen danach und vor allen Dingen den anschließenden Gerichtsverfahren und Vergleichsverhandlungen könnte ich ein Buch schreiben! Übrigens, der geschätzte Schaden für diesen Betriebsübergang beträgt für die Fujitsu ca. 20 - 30 Mios für die 40 Mitarbeiter, die bis zum BAG geklagt haben! Einen Tip noch für Euch: Ein Kollege mit Rechtsschutzversicherung sollte mit dem Schreiben zum Anwalt gehen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen lassen. Vielleicht habt Ihr ja Glück! Bei einem Formfehler ist die Widerspruchsfrist nämlich nicht angelaufen! Wenn Ihr noch mehr Info's wollt, oder Fragen habt, einfach schreiben. Ich wünsche Euch viel Glück, Ihr werdet es brauchen! MfG Onot
- Belli war einer der BESTEN — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- [quote:ICNler format="text/plain"]Hallo Don't Care (DC), wieso hat denn die "antiquierte Arbeitsgesetzgebung" die Kapazitätsanpassung behindert? Belli hat sich doch genausowenig durch Gesetze irritieren lassen, wie das übrige korrupte Siemens-Management! Oder willst Du etwas sagen, dass er wider besseren Wissens, also vorsätzlich und kalkuliert seinen Amoklauf gegen das Kündigungsschutzgesetz initiiert hat? Wow! [/quote] Leute aus den eigenen Reihen haben mehrfach Belli vorgeschlagen, das Ganze (Kuendigung derjenigen, die vor das Arbeitsgericht zogen) abzublasen (da Siemens kaum Erfolgsaussichten beim Arbeitsgericht haette), aber der Personalchef wollte das Ganze eben bis zum Schluss durchziehen. Wohl als eine Art Spielwiese oder BENCHMARK, wie sich Kapazitaetsanpassungen am besten sozialvertraeglich und im Firmeninteresse durchziehen lassen. Auch wurde spekuliert, dass viele Mitarbeiter durch begleitene Massnahmen wie Zielstattstrasse, Project Assignment etc sowie psychologischen Druck von sich aus auf die grosszuegigen Trennungsangebote eingehen. DC TIPP als PA Insider: Besser gleich in die beE, dort hat man weniger Stress und wird professionell weiterqualifiziert (z.B. durch Kurse wie Wege in den Markt) und durch Outplacementprofis vermittelt.
- Re: Sinitec — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- [quote]gut...ich gebe zu es nicht gelesen zu haben, aber was macht bei uns diesen Wert aus ? Im Schaetzen war ich nie gut, aber beim besten Willen, wo bei uns doch fast alles geleast ist, erscheint mir das zuviel. Dazu hat der IV, sofern ich ihn richtig verstanden habe, von einem siebenstelligen Investitionsbetrag gesprochen und danach einen Kredit von 5 Mio. erwaehnt. Also habe ich etwas falsch verknuepft. Dabei gebe ich gern zu, so wirklich versteh ich gerade deinen geposteten Gesetztestext auf die Schnelle nicht (-:[/quote] Es gibt schlimmeres auf der Welt. Kurz zum Hintergrund: Die Kosten eines Verfahrens bei Gericht oder die Kosten eines Anwaltes beziehen sich immer auf den Streit- bzw. Gegenstandswert um den es in dem Verfahren geht. Im Grunde sagt $58 GKG aus, dass die Kosten des Verfahrens (alles inklusive), also der Gegenstandswert, nach der Insolvenzmasse berechnet werden. Sollte der Antrag allerdings durch die Gläubiger (was auch möglich ist, z.B. Können auch die Mitarbeiter eines Unternehmens einen Insolvenzantrag stellen...) jedenfalls wurde der Antrag durch die Gläubiger gestellt errechnet sich der Gegenstandswert aus den Forderungen, allerdings nur sofern die vorhandene Insolvenzmasse nicht kleiner ist! Da hier aber der Antrag auf Eröffnung durch die GF erfolgte gehe ich davon aus, dass es sich bei dem genannten Betrag grob um die Insolvenzmasse und somit um das noch vorhandene Geld handelt.
- Re: Sinitec — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- [quote:kwz format="text/plain"][quote:Anonymous User format="text/plain"]Na ist den noch Geld da? Ich habe da etwas seltsames gefunden unter.... www.insolvenzbekanntmachungen.de "Bekanntmachung suchen" suchen nach *itec* und dann kommt folgende Passage Geschäftsnummer: 1503 IN 2467/07 (Bitte immer angeben) München, 20.7.2007 Beschluß In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der A & O ITEC GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Karsten Andreas Gosch, Geschäftsführer Jörn Schramme, - Schuldnerin - . Der Beschluß über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 18.07.2007 wird aufgehoben. . Der Gutachtensauftrag vom 18.07.2007 wird aufgehoben . Die Sicherungsmaßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO wird aufgehoben. . Der Gegenstandswert wird auf 4.922.661,27 EURO festgesetzt. kann mir das jemand erklären? Dank schon mal vorab.[/quote] Ich denke, das ist der Vorgang, als es dem IV von der 4tec uebergeben wurde. Um es vopn diesem bearbeiten zu lassen, muss es in Muenchen erstmal aufgehoben werden. Dieses Rueckgaengigmachen kostet Gebuehren, fuer die betreffenden Gebuehren wird ein Gegenstandswert festgelegt. Ich glaube nicht, dass dabei die Schulden als Minus beruecksichtigt werden, ich denke der hohe Streitwert kommt durch unsere Verbindlichkeiten und Restwert zustande. Und was darf das Gericht noch in Sicherung nehmen ? Nichts mehr, da das Verfahren aufgehoben wurde. Hast du auch kein verfahren fuer Neuss/Duesseldorf gefunden? [/quote] Ist in Düsseldorf neu eröffnet worden: [quote] Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 186/07 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts München unter HRB 118553 eingetragenen A & O ITEC GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Karsten Andreas Gosch und Jörn Schramme ist am 20.07.2007, um 13:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 503 IN 186/07 Amtsgericht Düsseldorf, 20.07.2007 [/quote]
- Re: Sinitec — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- Somit ergibt sich, dass mit dem Gegenstandswert hier nur das Vermögen und somit das vorhandene Geld darstellen kann. Eine Meinung darf sich natürlich trotzdem jeder selber bilden ;) gut...ich gebe zu es nicht gelesen zu haben, aber was macht bei uns diesen Wert aus ? Im Schaetzen war ich nie gut, aber beim besten Willen, wo bei uns doch fast alles geleast ist, erscheint mir das zuviel. Dazu hat der IV, sofern ich ihn richtig verstanden habe, von einem siebenstelligen Investitionsbetrag gesprochen und danach einen Kredit von 5 Mio. erwaehnt. Also habe ich etwas falsch verknuepft. Dabei gebe ich gern zu, so wirklich versteh ich gerade deinen geposteten Gesetztestext auf die Schnelle nicht (-:
- Re: link — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- [quote]http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-07/artikel-8649857.asp :laugh:[/quote] Wüsste nicht was daran neu wäre ... die Presse-Mitteilung gabs schließlich schon vor Tagen und noch nen Artikel drumherum zu zaubern is nu wirklich keine Kunst ... wobei ich nichtmal viel gezaubere erkennen kann ^^ ... nunja ...
- Re: Sinitec — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- [quote]Ich denke, das ist der Vorgang, als es dem IV von der 4tec uebergeben wurde. Um es vopn diesem bearbeiten zu lassen, muss es in Muenchen erstmal aufgehoben werden. Dieses Rueckgaengigmachen kostet Gebuehren, fuer die betreffenden Gebuehren wird ein Gegenstandswert festgelegt. Ich glaube nicht, dass dabei die Schulden als Minus beruecksichtigt werden, ich denke der hohe Streitwert kommt durch unsere Verbindlichkeiten und Restwert zustande. Und was darf das Gericht noch in Sicherung nehmen ? Nichts mehr, da das Verfahren aufgehoben wurde. Hast du auch kein verfahren fuer Neuss/Duesseldorf gefunden?[/quote] Ja es gibt paralell ein Insolvenzeröffnungsverfahren für die itec München am AG Düsseldorf. Die Verfahren wurden vermutlich aus dem Grund kosolidiert als das hier ein IV nur Sinnvoll erscheint, und da er die restlichen itec's auch betreut ... macht das eben nur Sinn ... Wer im übrigen der angegebenen Anleitung folgt sollte dies auch Problemlos herausfinden können. Noch ein Wort zum Thema Gegenstandswert: § 58 des Gerichtskostengesetzes: [quote] § 58 Insolvenzverfahren 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 58 (1) Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens werden nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens erhoben. Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung dienen, werden nur in Höhe des für diese nicht erforderlichen Betrags angesetzt. (2) Ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Gläubiger gestellt, wird die Gebühr für das Verfahren über den Antrag nach dem Betrag seiner Forderung, wenn jedoch der Wert der Insolvenzmasse geringer ist, nach diesem Wert erhoben. (3) Bei der Beschwerde des Schuldners oder des ausländischen Insolvenzverwalters gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder gegen die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse gilt Absatz 1. Bei der Beschwerde eines sonstigen Antragstellers gegen die Abweisung des Eröffnungsantrags gilt Absatz 2.[/quote] Somit ergibt sich, dass mit dem Gegenstandswert hier nur das Vermögen und somit das vorhandene Geld darstellen kann. Eine Meinung darf sich natürlich trotzdem jeder selber bilden ;)
- Re: NSN-Stellenabbau: Das Verhandlungskonzept des Arbeitgebers geht auf — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Lieber BT und lieber FSCler, wie schon öfters geschrieben: Lenin hat sich mit der Frage des Opportunismus in den Gewerkschaften schon vor fast hundert Jahren auseinandergesetzt. Er kam zu dem Schluß, (im "Linken Radkalismus...") daß es vor allem die jungen und unerfahrenen Revolutionäre sind", die sich eine "neue, blitzsaubere Gewerkschaft wünschen" - und daß es ziemlich Schaden anrichten würde, eine Neue zu gründen, während die Masse der Kollegen sich eher bei ihrer Gewerkschaft als z.B. in ihrer Partei heimisch fühlt. So daß das zu einer Spaltung der Kollegen führen würde. Das war seine Analyse. Heute haben wir eine neue Situation: Wir haben erlebt, wie angesichts des Kriegsrechts in Polen fast schlagartig die Solidarnosc entstanden ist (ich weiß, es fehlt ein Eckchen überm c). Auch bei Walesa war der Einfluß des Opportunismus sofort da. Dennoch war die Gründung dieser Gewerkschaft absolut notwendig und richtig. Kurzum, die Sache ist kompliziert und bedarf einer genauen konkreten Analyse, was für die Masse der Kolleginnen und Kollegen sinnvoll ist. Und jedes Wunschdenken und jedes Schema F ist schädlich, das kann man zumindest von Lenin lernen. Das Denken hat er noch nie jemandem abgenommen - im Gegenteil! Herzliche Grüße Friederike
- Re: link — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- also der übliche Tägliche Witz eines Herrn Müller. Vielleicht verrät er uns, wie er die Balken wieder gerade bekommt, die sich bei seinen Lügen biegen. Eine gesunde AO-Group, der Witz des Jahrhunderts, Herr Müller, wir werden uns von dir nicht retten lassen und ein Sanierungskonzept werden alle Klugen MA bei uns nur ohne eine Verbindung zu AO akzeptieren. Sehr geehrter Herr Müller, wir werden das Geld finden, dass Siemens uns mitgab. Und wie gesund die AO-Group ist, war Herrn Gosch deutliih am Gesicht anzusehen. Und Schramme hat sich anseinend gar nicht mehr aus dem Haus getraut. Liebe Kollegen, es wurde hier schon erwähnt, wo sich unser netter Herr Schlosser befindet und siehe an, auch dort der Name Müller in der GF. Wir werden sehen, wer nach Abschluß der Insolvenz bereit ist, eine Strafanzeige zu stellen.
- link — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-07/artikel-8649857.asp :laugh:
- Insolvenzverwalter — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- Trotzdem wuerde mich interessieren, wer an einer Sanierung interessiert ist und was davon erwartet wird. Ich gehe davon aus, wir haben keine Zeit zu troedeln uns zu entscheiden. Ich kenne meine Bedingungen, um bei einer Sanierung mitzumachen. Und die sind ziemlich eng. Soweit ich bisher gehoert habe, gehen die Meinungen dazu weit auseinander. Ist euch das Selbstbewusstsein von Hr. G. aufgefallen ? Aber mir sind wieder einige Dinge aufgefallen, die mir keine Weiterfuehrung mit einigen Personen erlauben. Drei Monate sind eine kurze Zeit, wenn wir in einer anderen Gesellschaft saniert werden, glaube ich, dann bleibt das 4tec Gehalt und die nicht alle werden mitgenommen. Und da kommt die naechste Frage ins Soiel, wollen wir wirklich so einen Arbeitsvertrag wie die 4tec-MA ohne TV ? So schnell wieder Interessenten zur Hand, obwohl damals bei Verkauf zu Mueller keine vorhanden waren, ich weiss nicht so recht.
- Re: Sinitec — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- [quote:Anonymous User format="text/plain"]Na ist den noch Geld da? Ich habe da etwas seltsames gefunden unter.... www.insolvenzbekanntmachungen.de "Bekanntmachung suchen" suchen nach *itec* und dann kommt folgende Passage Geschäftsnummer: 1503 IN 2467/07 (Bitte immer angeben) München, 20.7.2007 Beschluß In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der A & O ITEC GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Karsten Andreas Gosch, Geschäftsführer Jörn Schramme, - Schuldnerin - . Der Beschluß über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 18.07.2007 wird aufgehoben. . Der Gutachtensauftrag vom 18.07.2007 wird aufgehoben . Die Sicherungsmaßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO wird aufgehoben. . Der Gegenstandswert wird auf 4.922.661,27 EURO festgesetzt. kann mir das jemand erklären? Dank schon mal vorab.[/quote] Ich denke, das ist der Vorgang, als es dem IV von der 4tec uebergeben wurde. Um es vopn diesem bearbeiten zu lassen, muss es in Muenchen erstmal aufgehoben werden. Dieses Rueckgaengigmachen kostet Gebuehren, fuer die betreffenden Gebuehren wird ein Gegenstandswert festgelegt. Ich glaube nicht, dass dabei die Schulden als Minus beruecksichtigt werden, ich denke der hohe Streitwert kommt durch unsere Verbindlichkeiten und Restwert zustande. Und was darf das Gericht noch in Sicherung nehmen ? Nichts mehr, da das Verfahren aufgehoben wurde. Hast du auch kein verfahren fuer Neuss/Duesseldorf gefunden?
- Sinitec — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- Na ist den noch Geld da? Ich habe da etwas seltsames gefunden unter.... www.insolvenzbekanntmachungen.de "Bekanntmachung suchen" suchen nach *itec* und dann kommt folgende Passage Geschäftsnummer: 1503 IN 2467/07 (Bitte immer angeben) München, 20.7.2007 Beschluß In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der A & O ITEC GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Karsten Andreas Gosch, Geschäftsführer Jörn Schramme, - Schuldnerin - . Der Beschluß über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 18.07.2007 wird aufgehoben. . Der Gutachtensauftrag vom 18.07.2007 wird aufgehoben . Die Sicherungsmaßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO wird aufgehoben. . Der Gegenstandswert wird auf 4.922.661,27 EURO festgesetzt. kann mir das jemand erklären? Dank schon mal vorab.
- Re: NSN-Stellenabbau: Das Verhandlungskonzept des Arbeitgebers geht auf — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Ich für mein Teil bestreite überhaupt nicht die Bedeutung der Gewerkschaften, ich wünsche mir nur dass die IG Metall eine andere, eine bessere Gewerkschaftspolitik verfolgen würde. Gerade auch was das Agieren der IGM-Betriebsräte in den Betrieben und vor allem im Gesamtbetriebsrat betrifft. Und was die Informationspolitik und Einbeziehung der Basis anbetrifft. Wer die konkrete aktuelle Realpolitik der IG Metall kritisiert, ist damit noch nicht vollautomatisch auch jemand, der Gewerkschaften generell für überflüssig oder schlecht halten muss. Genauso wie ich ja auch sagen kann "das neueste Modell von VW ist scheiße" ohne damit zu meinen, dass ich generell Autos scheiße finde. Es ist halt konkret dieses aktuelle Modell, das mir nicht gefällt. Und es ist konkret die derzeitige IGM-Vorgehensweise, und nicht etwa die Institution "Gewerkschaft" an sich die man in Frage stellen muss.
- Nun ja, — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:53
- seht mir bitte meinen Zynismus nach: Ich hoffe, es ist nun auch der letzte von Euch weich auf dem harten Boden der Realität gelandet. Also schnell einen neuen Job finden, einen von den vielen da draußen. Sonst sind es in naher Zukunft nicht mal mehr 2036 €. Willkommen im Club. :grin:
- Re: NSN-Stellenabbau: Das Verhandlungskonzept des Arbeitgebers geht auf — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Hallo KM, [quote:KM format="text/plain"] Die IGM und der GBR haben sich bei NSN und wohl auch beim Ergänzungstarifvertrag bei FSC sicherlich nicht nur mit Ruhm bekleckert, aber ohne ein "Solidaritätsforum" wie die IGM ginge es uns allen garantiert viel schlechter: [/quote] sicher ginge es erstmal vielen schlechter, aber das wäre dann auch die Basis für etwas Neues! Es könnte ein neues Gebäude errichtet werden, stark und solide. Was im Augenblick passiert ist doch das wir langsam weich gekocht werden, so wie der Frosch im Wasser. [quote:KM format="text/plain"] Nimm die Gewerkschaft weg, und die Unternehmer werden das alles sofort in Frage stellen. [/quote] Aber die stellen es doch schon jetzt in Frage und kochen uns langsam mit Unterstützung der IGM weich! Gruß, FSCler