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02.07.2011 11:12
- Re: Zwei-Klassen-Gesellschaft — erstellt von INTR — zuletzt verändert: 17.06.2017 20:27
- Anonymous User hat geschrieben: Interessant ist das die Rentner im Osten mehr Rente bekommen als West Rentner. Im welchen Sinne mehr? Denn die Rentenzahlungen in Ost und West sollen erst in ein paar Jahren angeglichen sein.
- Re: Zwei-Klassen-Gesellschaft — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.06.2017 19:42
- Interessant ist das die Rentner im Osten mehr Rente bekommen als West Rentner.
- Zwei-Klassen-Gesellschaft — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.06.2017 21:07
- Reiche Pensionäre, arme Rentner: So ungerecht ist der Ruhestand in Deutschland. Pensionäre haben im Alter ein doppelt so hohes Einkommen wie Rentner. Theoretisch. Denn praktisch sind die Renten noch viel niedriger - dank Auszeiten oder Jahre der Selbstständigkeit: Mut wird in Deutschland bestraft. Vor allem am Ende des Lebens. http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/zwei-klassen-gesellschaft-reiche-pensionaere-arme-rentner-so-ungerecht-ist-der-ruhestand-in-deutschland_id_7252901.html
- Zwei-Klassen-Gesellschaft — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.07.2017 12:03
- Re: 3-jährige Pensionsanpassung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.06.2017 12:19
- Man muss unterscheiden zwischen der Anpassung der Pensionszusagen (aus der Zeit vor BSAV) der Aktiven und der Anpassung der Pensionen der Firmenrentner. Erstere ist seit Siemens-zeiten regelmäßig alle 3 Jahre angepasst worden (seit den 70-er Jahren und zuletzt 1.4.2014)und ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Die Betroffenen (also aktive MA) haben immer eine Mitteilung bekommen. Es sieht so aus, als ob hier zum 1.4.2017 (noch) nichts passiert ist. Oder hat jemand ein entsprechendes Schreiben bekommen? Möglicherweise soll diese Anpassung auch erstmals ausfallen? Die Anpassung der Pensionen für Firmenrentner ist dagegen gesetzliche Pflicht. Nokia hat die turnusmäßige Anpassung alle 3 Jahre gewählt und zwar bisher erstmals 3 Jahre nach Rentenbeginn. Ob nun zukünftig die Anpassung aller Betriebsrenten ab 1.4.2017 einheitlich ebenfalls zu festen Terminen erfolgt, ist unklar. Zumindest sind 2,2 % für einen Zeitraum in dem die IGM-Tariflöhne (brutto) ca. um 8,2 % gestiegen sind ziemlich dürftig. Der Verbraucherpreisindex, als zweites im Betriebsrentengesetz festgelegtes Kriterium für eine Anpassung ist im selben Zeitraum immerhin um 3,2 % gestiegen.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2017 20:46
- Donnerstag 23:19 = Wenn der Ehemann als Bezieher der Betriebsrente verstirbt, hat die Witwe grundsätzlich einen Anspruch auf die Betriebsrente nach den Grundsätzen der Witwenrente. Die Witwe würde also dann die Betriebsrente bekommen, wenn sie entweder einen Anspruch auf die so genannte kleine Witwenrente oder die so genannte große Witwenrente hätte. Die Höhe der Betriebsrente richtet sich dann ebenfalls nach der entsprechenden Witwenrente.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Ling Uaan — zuletzt verändert: 09.06.2017 08:59
- Wenn man es vorher vereinbart hat schon, ansonsten nicht. Die Vereinbarung einer Hinterbliebenen Betriebsrente führt auch zu einer Reduzierung der Betriebsrente.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.06.2017 23:19
- Wird die lebenslange Betriebsrente an den Hinterbliebene Lebensgefährte weiterbezahlt?
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.06.2017 17:48
- 30. Mai 2017 00:22 = Ab Juli 2014 beziehe ich Rente und habe die lebenslange Rentenzahlung gewählt, im April 2016 hatte ich große gesundheitliche Probleme. Heute würde ich die lebenslange Rentenzahlung nicht mehr wählen.
- Re: "Eligible" zum Vatertag... La deuxième vague est arrivée... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.06.2017 22:13
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: ... Dann bleibt die Frage interessant, ob die geplante Sozialauswahl in 2018 wirklich durchgeführt wird, denn dann stünden ja mit großer Wahrscheinlichkeit andere MA vor der Kündigung, als die heute von der Firma ausgewählten. Da bleibt überhaupt nichts interessant. Die Sozialauswahlen in München seit 2003 waren schon immer höchst anrüchig (mit und ohne IGM-Support). Warum sollte sich dies 2018 ändern? Immer wieder das Gleiche bei denen die auf das Überleben hoffen, schlechtes Gedächtnis gepaart mit Naivität. Man muss es so hart sagen. Es scheint mir eher so, dass man Deinem Gedächtnis etwas auf die Sprünge helfen muss. Wenn man Regelmäßigkeiten aus der Vergangenheit ableiten will, dann findet man folgendes: (1) Jede Abbauwelle verläuft anders als alle vorherigen (2) Eine Sozialauswahl gibt es nicht Nichtsdestotrotz gilt: was in der Vergangenheit so war, kann in der Zukunft anders sein. Deswegen würde ich eher eine Verletzung von Regel (2) also von Regel (1) erwarten. Zur Erinnerung: 2003: gab Bellmann auf Nachfrage von Bernhard Tröger explizit zu, dass soziale Gesichtspunkte bei der Zusammenstellung der Liste keine Rolle gespielt haben. Nun ja, Siemens verlor dann auch praktisch alle Kündigungsschutzklagen. 2012: inzwischen erlaubte das Gesetz Namenslisten, weil dann die "Fiktion" einer Sozialauswahl aufrechterhalten werden kann, wenn der Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft als mehrheitlicher Arbeitnehmervertreter diese abgesegnet hat. Meinen Kommentar dazu erspare ich mir hier, jedenfalls kam es angesichts der Rechtslage kaum zu Kündigungsschutzklagen. 2017: soll man es einem Mitarbeiter verdenken, wenn er sich wie ein Poker-Spieler verhält: man schaut in das eigene Blatt und versucht, die bestmögliche Strategie zu finden?! Wie beim Poker ist eine Win-Win-Situation eher unrealistisch, d.h. was gut für einen selbst ist, muss nicht gut für die Firma bzw. die Kollegen sein ...
- Re: "Eligible" zum Vatertag... La deuxième vague est arrivée... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2017 10:39
- Anonymous User hat geschrieben: Da können doch schon fast keine 166 MA mehr übrig geblieben sein, nach dem seit Jahren andauernden Personalabbau. Sind nicht auch schon welche nach Unterschleißheim umgesiedelt worden? sind wohl noch ca 1400 in und um München ... 20% Abbau jedes Jahr wird dann erst bei weniger als 5 Mitarbeitern schwierig...
- Re: "Eligible" zum Vatertag... La deuxième vague est arrivée... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.06.2017 17:02
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: ... Dann bleibt die Frage interessant, ob die geplante Sozialauswahl in 2018 wirklich durchgeführt wird, denn dann stünden ja mit großer Wahrscheinlichkeit andere MA vor der Kündigung, als die heute von der Firma ausgewählten. Da bleibt überhaupt nichts interessant. Die Sozialauswahlen in München seit 2003 waren schon immer höchst anrüchig (mit und ohne IGM-Support). Warum sollte sich dies 2018 ändern? Immer wieder das Gleiche bei denen die auf das Überleben hoffen, schlechtes Gedächtnis gepaart mit Naivität. Man muss es so hart sagen. wann gab es denn mal eine Sozialauswahl in München? 2004 hat es glaube ich mal eine handvoll Leute getroffen.
- Re: "Eligible" zum Vatertag... La deuxième vague est arrivée... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.06.2017 15:50
- Anonymous User hat geschrieben: ... Dann bleibt die Frage interessant, ob die geplante Sozialauswahl in 2018 wirklich durchgeführt wird, denn dann stünden ja mit großer Wahrscheinlichkeit andere MA vor der Kündigung, als die heute von der Firma ausgewählten. Da bleibt überhaupt nichts interessant. Die Sozialauswahlen in München seit 2003 waren schon immer höchst anrüchig (mit und ohne IGM-Support). Warum sollte sich dies 2018 ändern? Immer wieder das Gleiche bei denen die auf das Überleben hoffen, schlechtes Gedächtnis gepaart mit Naivität. Man muss es so hart sagen.
- Re: "Eligible" zum Vatertag... La deuxième vague est arrivée... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.06.2017 17:16
- An Samstag 13:02. Dein Zitat: "Leider wird an den horrenden Personalüberhang bei unserer neuen erworbenen Firma nicht gerüttelt..." finde ich zynisch, denn <br /> 1. ist dies falsch, denn Stuttgart und Nürnberg sind mindestens gleich vom Abbau betroffen und <br /> 2. kannst du in München sicherlich nicht beurteilen, wer an anderen Standorten wie ausgelastet ist. <br /> <br /> Deine Zahl von 166 MA, die in München abgebaut werden sollen (Die Wortwahl "eligible" - also berechtigt für einen Tritt in den Hintern - halte ich für nicht minder zynisch), sollten etwa 15% der Belegschaft sein? <br /> Vermutlich werden einige den TVigA nutzen, um bis Ende des Jahres einen neuen Job zu finden oder die angebotene ATZ nehmen. Vermutlich werden das aber weniger als die geforderten 166 MA sein. Dann bleibt die Frage interessant, ob die geplante Sozialauswahl in 2018 wirklich durchgeführt wird, denn dann stünden ja mit großer Wahrscheinlichkeit andere MA vor der Kündigung, als die heute von der Firma ausgewählten.
- Re: "Eligible" zum Vatertag... La deuxième vague est arrivée... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.06.2017 13:02
- Ein Glück, dass ich das alles hinter mir habe. Nun heißt es: Hartz4 gerechte Eigentumswohnung kaufen- und wenn Geld übrig ist ein Hartz4 gerechtes Automobil der Marke Mercedes-Benz. Und in den Keller kommt ein EWSD-Rack, degradiert und umgebaut zum Besenschrank.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2017 20:26
- Anonymous User hat geschrieben: Hallo zusammen, habe meine Antragsunterlagen erhalten und bin nun unsicher, ob ich 5 Jahresraten oder lebenslange Rentenzahlung wählen soll. Kann mir jemand einen Tipp dazu geben? Danke. Bei lebenslanger Rentenzahlung ist die entscheidende Größe der sogenannte "Verrentungsfaktor": Dividiere einfach den aktuellen Barwert durch die versprochene monatliche Rente. Je kleiner dieser Wert ist, desto mehr lohnt sich, die Rentenzahlung in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: bei der deutschen Rentenversicherung kann man unter gewissen Voraussetzungen einen Rentenpunkt für derzeit 7124,70 Euro erwerben, dieser ergibt ab dem 1.7.2017 eine monatliche Rente von 31,11 Euro. Der Rentenfaktor ist also in diesem Fall 229, was im Vergleich zur privaten Rentenversicherung schon ziemlich gut ist. Alte Siemens Renten-Ansprüche wurden mit einem Faktor von 170 in einen Barwert umgerechnet, auf dem man auch bei der Rückrechnung bestehen kann. Hier sollte man unbedingt die Rentenzahlung wählen, wenn man nicht gerade todkrank ist.
- Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2017 14:28
- Anonymous User hat geschrieben: .... Hallo zusammen, ich war bei NSN und dann in der Bee und habe nun die Antragsunterlagen erhalten. Bin mir nicht sicher, ob ich 5 Jahresraten oder lebenslange Rentenzahlung wählen soll. Wer kann mir da einen Tipp geben? Danke. Tipp kann man nicht so pauschal geben. Hängt stark von deiner Lebenserwartung und von allen sonstigen Einkünften ab. Beachte dass die Krankenkasse ihren Anteil bzw. den monatlichen Mindestbeitrag haben will. und das auf 10Jahre bei GK versicherten,bis dahin hast Du von Deinen 5 Jahresraten nichts mehr und zahlst immer noch!
- Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2017 00:30
- .... Hallo zusammen, ich war bei NSN und dann in der Bee und habe nun die Antragsunterlagen erhalten. Bin mir nicht sicher, ob ich 5 Jahresraten oder lebenslange Rentenzahlung wählen soll. Wer kann mir da einen Tipp geben? Danke. Tipp kann man nicht so pauschal geben. Hängt stark von deiner Lebenserwartung und von allen sonstigen Einkünften ab. Beachte dass die Krankenkasse ihren Anteil bzw. den monatlichen Mindestbeitrag haben will.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2017 00:22
- Hallo zusammen, habe meine Antragsunterlagen erhalten und bin nun unsicher, ob ich 5 Jahresraten oder lebenslange Rentenzahlung wählen soll. Kann mir jemand einen Tipp dazu geben? Danke.
- Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.05.2017 23:41
- Anonymous User hat geschrieben: @Freitag 06:31,Sonntag 01:49 ; Verstehe die Diskussion hier nicht, die Frage ging um Verrentung im Antragsformular - es wurde scheinbar übersehen - die Antwort war direkt bei Mercer nachfragen - Mercer hat hierzu eine Hotline. Kenne von den Kollegen aus de BeE bisher niemanden der hier Probleme mit >= 60 hatte. Die- Verträge Alt-AT und TA sind etwas anders - TA müssen mit Abschlägen vor 65 rechnen. Bei Siemens/nsn war die Betriebsrente Teil des Arbeitsvertrages - ob und in welcher Höhe es Betriebsrenten gibt, hängt von den Firmen ab - es war immer eine freiwillige Leistung. Der Großteil der Firmen hat das alte Sytem der Zusagen längst in ein kapitalgedecktes wie Siemens/nsn umgewandelt - dort sind die Zuflüsse Teil des ERA-Gesprächs. Bei den Altverträgen (Zusagen) gibt es die gesetzliche Regelung der 3 Jährigen Überprüfung nach erhalt der Rente(es sind Formalien einzuhalten - neben der wirtschaftl. Situation spielen Inflation und Lohnentwicklung im Betrieb eine Rolle) So mit 0€ für die BR bezahlt ist Unsinn - der Arbeitgeber kalkuliert seine Lohnsumme natürlich gesamt aus Bruttolohn und Lohnnebenkosten - deine Produktivität muß diesen Kostenfaktor erwirtschaften - ist kein Geschenk - dito der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen - es hat für den AG steuerliche Aspekte. -->RV Berater aus Germering war auch mal Betriebsrat für die "AUB" - was soll dieser Einwand hier? Hallo zusammen, ich war bei NSN und dann in der Bee und habe nun die Antragsunterlagen erhalten. Bin mir nicht sicher, ob ich 5 Jahresraten oder lebenslange Rentenzahlung wählen soll. Wer kann mir da einen Tipp geben? Danke.