Betriebsrente für Tarifler erst mit 65?
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
05.01.2018 09:00
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
War jetzt lange still zu dem Thema, möchte auch garniht in die leidige Tiefe der Diskussion
einsteigen, wäre einfach toll wenn mal ein paar Beeler die mittlerweile
die 60er Schalmauer erreicht haben aus der Praxis berichten könnten. Bei mir ist
es in 10 Monaten soweit, könnte ich mich dann schon mal seelisch draufeinstellen.
Viel Dank im voraus
Anonymous User hat geschrieben:
------------------------------> bei der Anzahl der von Siemens verkauften Firmenteile sollte die Bezugsfirma angegeben werden: Für NSN gibt es im Forum genügend Beiträge zum Sachverhalt, etwas zurückblättern. Bei Tariflern gilt nach ZP-Rundschreiben bis auf aufgelistete Ausnahmen 65 (wurde auch so in der INFO vom Rentenberater als bei Siemens üblich erläutert. Die Firma kann (mit Abzügen) die Rente mit 60 gewähren (kenne keinen Fall wo es verweigert wurde) - bei Ausgeschiedenen Mitarbeitern etwa nach Bee von 2012 wird wohl die gesetzliche Regelung und nicht die alte Siemensregelung angewandt - entscheidet wohl jeweils die Firma. Näheres dann bei Mercer nachfragen.
War nicht 1946 der letzte Jahrgang, der schon mit genau 65 regulär in Rente gehen durfte? Wird die Betriebsrente etwa schon vorher gezahlt??
------------------------------> bei der Anzahl der von Siemens verkauften Firmenteile sollte die Bezugsfirma angegeben werden: Für NSN gibt es im Forum genügend Beiträge zum Sachverhalt, etwas zurückblättern. Bei Tariflern gilt nach ZP-Rundschreiben bis auf aufgelistete Ausnahmen 65 (wurde auch so in der INFO vom Rentenberater als bei Siemens üblich erläutert. Die Firma kann (mit Abzügen) die Rente mit 60 gewähren (kenne keinen Fall wo es verweigert wurde) - bei Ausgeschiedenen Mitarbeitern etwa nach Bee von 2012 wird wohl die gesetzliche Regelung und nicht die alte Siemensregelung angewandt - entscheidet wohl jeweils die Firma. Näheres dann bei Mercer nachfragen.
Also im Rundschreiben ist das doch so formuliert:
4.6 Versorgungsfall 4.6.1 Der Versorgungsfall tritt ein mit Erwerb eines Anspruchs nach 4.6.2 bis 4.6.4. 4.6.2 Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf die Auszahlung des Versorgungsguthabens nach Maßgabe der Auszahlungsrichtlinie · als Alterskapital, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres (feste Altersgrenze) endet, oder · als vorzeitiges Alterskapital auf Antrag des Mitarbeiters und mit Zustimmung des Unternehmens, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres vor Erreichen der festen Altersgrenze endet, oder · als Invalidenkapital, wenn das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der festen Altersgrenze endet und von da an unbefristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird.
Eigentlich will man doch nur wissen wie das mit der "Zustimmung des Unternehmens" derzeit gehandhabt wird, Höhe und ggf. Abzüge sind wieder ein ganz anderes Thema, wobei das bei ausgeschiedenen ja eh auf der "Mitteilung über die unverfallbare Anwartschaft ..." detailliert dargelegt ist.
Kann mir im übrigen auch kaum vorstellen das der Grund des ausscheidens irgendeinen Einfluß auf das Procedere hat.
Aufgrund der wenig erhellenden Beiträge hier im Forum, kann man wohl davon ausgehen das das mit Alter 60 so durchgewunken wird, und hier von denen eh keiner mehr mitliest, sonst wäre hier sicher etwas mehr los, mir kanns nur recht sein.
4.6 Versorgungsfall 4.6.1 Der Versorgungsfall tritt ein mit Erwerb eines Anspruchs nach 4.6.2 bis 4.6.4. 4.6.2 Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf die Auszahlung des Versorgungsguthabens nach Maßgabe der Auszahlungsrichtlinie · als Alterskapital, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres (feste Altersgrenze) endet, oder · als vorzeitiges Alterskapital auf Antrag des Mitarbeiters und mit Zustimmung des Unternehmens, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres vor Erreichen der festen Altersgrenze endet, oder · als Invalidenkapital, wenn das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der festen Altersgrenze endet und von da an unbefristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird.
Eigentlich will man doch nur wissen wie das mit der "Zustimmung des Unternehmens" derzeit gehandhabt wird, Höhe und ggf. Abzüge sind wieder ein ganz anderes Thema, wobei das bei ausgeschiedenen ja eh auf der "Mitteilung über die unverfallbare Anwartschaft ..." detailliert dargelegt ist.
Kann mir im übrigen auch kaum vorstellen das der Grund des ausscheidens irgendeinen Einfluß auf das Procedere hat.
Aufgrund der wenig erhellenden Beiträge hier im Forum, kann man wohl davon ausgehen das das mit Alter 60 so durchgewunken wird, und hier von denen eh keiner mehr mitliest, sonst wäre hier sicher etwas mehr los, mir kanns nur recht sein.
fall irgendjemand noch in dieser so genannten Gewerkschaft sein sollte, dann könnte man eventuell den Justitiar befragen. Habe ganz dunkel in Erinnerung, dass es wohl nicht sein könne, dass man normalerweise bis 67 arbeiten muss, oder bis 65, und mit 60 schon irgend eine Betriebs-Rente bezieht. Wenn ich mich recht erinnere (Aber ich erinnere mich nur sehr vage und könnte mich täuschen) hörte ich gerüchteweise davon, dass über diesen Fall die theoretischen Juristen streiten, wohl durch die üblichen "Alle" Instanzen. Als ich davon irgendwann mal gerüchteweise hörte, habe ich das nicht weiter verfolgt, weil es mich nicht betrifft. Keine Ahnung, ob da irgend etwas dran sein könnte an diesen Gerüchten.
Anonymous User hat geschrieben:
Bei lebenslanger Rentenzahlung ist die entscheidende Größe der sogenannte "Verrentungsfaktor": Dividiere einfach den aktuellen Barwert durch die versprochene monatliche Rente. Je kleiner dieser Wert ist, desto mehr lohnt sich, die Rentenzahlung in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: bei der deutschen Rentenversicherung kann man unter gewissen Voraussetzungen einen Rentenpunkt für derzeit 7124,70 Euro erwerben, dieser ergibt ab dem 1.7.2017 eine monatliche Rente von 31,11 Euro. Der Rentenfaktor ist also in diesem Fall 229, was im Vergleich zur privaten Rentenversicherung schon ziemlich gut ist. Alte Siemens Renten-Ansprüche wurden mit einem Faktor von 170 in einen Barwert umgerechnet, auf dem man auch bei der Rückrechnung bestehen kann. Hier sollte man unbedingt die Rentenzahlung wählen, wenn man nicht gerade todkrank ist.
Hallo zusammen, habe meine Antragsunterlagen erhalten und bin nun unsicher, ob ich 5 Jahresraten oder lebenslange Rentenzahlung wählen soll. Kann mir jemand einen Tipp dazu geben? Danke.
Bei lebenslanger Rentenzahlung ist die entscheidende Größe der sogenannte "Verrentungsfaktor": Dividiere einfach den aktuellen Barwert durch die versprochene monatliche Rente. Je kleiner dieser Wert ist, desto mehr lohnt sich, die Rentenzahlung in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: bei der deutschen Rentenversicherung kann man unter gewissen Voraussetzungen einen Rentenpunkt für derzeit 7124,70 Euro erwerben, dieser ergibt ab dem 1.7.2017 eine monatliche Rente von 31,11 Euro. Der Rentenfaktor ist also in diesem Fall 229, was im Vergleich zur privaten Rentenversicherung schon ziemlich gut ist. Alte Siemens Renten-Ansprüche wurden mit einem Faktor von 170 in einen Barwert umgerechnet, auf dem man auch bei der Rückrechnung bestehen kann. Hier sollte man unbedingt die Rentenzahlung wählen, wenn man nicht gerade todkrank ist.
Donnerstag 23:19 = Wenn der Ehemann als Bezieher der Betriebsrente verstirbt, hat die Witwe grundsätzlich einen Anspruch auf die Betriebsrente nach den Grundsätzen der Witwenrente. Die Witwe würde also dann die Betriebsrente bekommen, wenn sie entweder einen Anspruch auf die so genannte kleine Witwenrente oder die so genannte große Witwenrente hätte. Die Höhe der Betriebsrente richtet sich dann ebenfalls nach der entsprechenden Witwenrente.
Anonymous User hat geschrieben:
<\br> Der Faktor 170 für den Besitzstand ist festgezurrt das ist soweit klar, aber weiss auch jemand wie gross der Faktor für das BAP Kapital aktuell ist ?, kann das sein das der mittlerweile bei > 400 liegt ?
Anonymous User hat geschrieben:Hallo zusammen, habe meine Antragsunterlagen erhalten und bin nun unsicher, ob ich 5 Jahresraten oder lebenslange Rentenzahlung wählen soll. Kann mir jemand einen Tipp dazu geben? Danke.
Bei lebenslanger Rentenzahlung ist die entscheidende Größe der sogenannte "Verrentungsfaktor": Dividiere einfach den aktuellen Barwert durch die versprochene monatliche Rente. Je kleiner dieser Wert ist, desto mehr lohnt sich, die Rentenzahlung in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: bei der deutschen Rentenversicherung kann man unter gewissen Voraussetzungen einen Rentenpunkt für derzeit 7124,70 Euro erwerben, dieser ergibt ab dem 1.7.2017 eine monatliche Rente von 31,11 Euro. Der Rentenfaktor ist also in diesem Fall 229, was im Vergleich zur privaten Rentenversicherung schon ziemlich gut ist. Alte Siemens Renten-Ansprüche wurden mit einem Faktor von 170 in einen Barwert umgerechnet, auf dem man auch bei der Rückrechnung bestehen kann. Hier sollte man unbedingt die Rentenzahlung wählen, wenn man nicht gerade todkrank ist.
<\br> Der Faktor 170 für den Besitzstand ist festgezurrt das ist soweit klar, aber weiss auch jemand wie gross der Faktor für das BAP Kapital aktuell ist ?, kann das sein das der mittlerweile bei > 400 liegt ?
Auf Basis von Ploneboard