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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 11:47
Anonymous User hat geschrieben: Die Entscheidung ist getroffen. Ich mache das beste daraus. Nehme das Geld (Abfindung) und suche mir eine andere Arbeit. Ich habe vorgesorgt. Ich komme auch mit weniger Geld im Monat aus und verbringe dafür mehr Zeit auf meinem Motorrad oder in meinem BMW Cabrio. NSN ist tot für mich. Schön für Dich. Ich vermute mal, dass Du keine Unterhaltsverpflichtungen hast - zumindest nicht als Alleinverdiener.
Comment Infos zum Arbeitsrecht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 11:16
http://www.arbeitsrecht.de/
Conversation Infos zum Arbeitsrecht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 11:16
Comment Re: Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 11:10
Wie hoch kann die als Nachteilsausgleich zu zahlende Abfindung ausfallen? Ist der Arbeitgeber gemäß § 113 Abs. 1 BetrVG zum Nachteilsausgleich verpflichtet, weil er zum Beispiel von den Umfang der im Interessenausgleich festgelegten Entlassungen überschritten hat (Abs. 1) oder einen Interessenausgleich gar nicht erst versucht hat (Abs. 3), so hat er als Nachteilsausgleich an die entlassenen Arbeitnehmer Abfindungen zu zahlen. Die Abfindungen sind entsprechend § 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festzusetzen. Nach dieser Vorschrift ist im allgemeinen als Abfindung ein Betrag von bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. Ist der Arbeitnehmer 50 Jahre oder älter und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, ist ein Betrag bis zu 15 Monatsverdiensten festzusetzen. Eine noch höhere Obergrenze der Abfindung gilt, wenn der Arbeitnehmer 55 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis 20 Jahre bestanden hat. Dann ist eine Abfindung von bis zu 18 Monatsverdiensten festzusetzen. Da diese Regelung nur Obergrenzen enthält, lässt sich ihr nicht entnehmen, welche Abfindungshöhe das Gesetz denn nun als angemessen ansieht. Die Abfindung ist daher (bis zu den o.g. Höchstgrenzen von zwölf, 15 oder 18 Monatsverdiensten) in das Ermessen des Gerichts gestellt. Dementsprechend muss eine Klage auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs keinen bezifferten Klageantrag enthalten, sondern kann die Höhe der Abfindung in das Ermessen des Gerichts stellen. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nachteilsausgleich.html#tocitem4
Comment Re: Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 11:04
Es müssen alle MA gleich behandelt werden. Es kann nicht sein, dass den Umzüglern ein Nachteilsausgleich winkt denen die ihren Arbeitsplatz verlieren jedoch nicht. Das würde ich gerichtlich überprüfen lassen. Sollte jemand Gerichturteile zu diesem Fall kennen bitte hier eintragen. Danke!
Comment Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 10:57
Das gilt nur wenn allen eine Änderungskündigung angeboten wird. Ausserdem müssen die anderen Betriebe in einer vertretbaren Entfernung sein - Wochenendpendeln ist da nicht ohne weiteres vorgesehen. .
Comment Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 10:56
Anonymous User hat geschrieben: Anders als ein Interessenausgleich, den der Betriebsrat nicht erzwingen kann, kann er dem Arbeitgeber auch gegen dessen Willen einen Sozialplan abtrotzen, letztlich, d.h. bei Scheitern einer gütlichen Einigung, durch den Spruch der Einigungsstelle. Besteht im Falle einer Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung ein Anspruch auf Abfindung? In der Regel ja, aber nicht in jedem Fall. Trotz Betriebsschließung stehen Arbeitnehmer vor allem in folgenden zwei Situationen ohne Anspruch auf Abfindung da: Erste Situation: Der zu schließende Betrieb gehört zu einem Unternehmen, das in anderen Städten weitere Betriebe unterhält, auf die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden können. Der Interessenausgleich und Sozialplan, den das Unternehmen mit dem Betriebsrat des zu schließenden Betriebs ausgehandelt hat, sieht daher vor, dass den Arbeitnehmern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses in einer anderen Stadt. Für die Umzugswilligen sieht der Sozialplan Umzugsbeihilfen vor. Eine Abfindung können die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer, die das Änderungsangebot ablehnen und daher den Arbeitsplatz verlieren, dagegen nach dem Sozialplan nicht beanspruchen (oder sie können es nur bei Vorliegen eines Härtefalls bzw. dann, wenn ihnen ein Umzug in eine andere Stadt aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist). Zweite Situation: Der zu schließende Betrieb ist betriebsratslos, d.h. es gibt keinen Betriebsrat. Dann kann ein Sozialplan nicht ausgehandelt werden, weil die Arbeitnehmer des Betriebs dazu rechtlich nicht befugt sind. Das gilt nur wenn allen eine Änderungskündigung angeboten wird. Ausserdem müssen die anderen Betriebe in einer vertretbaren Entfernung sein - Wochenendpendeln ist da nicht ohne weiteres vorgesehen. .
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 10:52
das ist schon verrückt - da hat man sich jahrelang für die Fa. engagiert um dan am Ende froh zu sein, wenn man richtig gekündigt wird (anstatt Änderungskündigung )
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 10:45
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Seid ihr sicher, dass es eine Abfindung gibt ? Wenn ja, scheint das die beste Alternative für die meisten zu sein. Umziehen will keiner, den ich kenne. Da ist man ja fast enttäuscht, wenn einem nicht gekündigt wird! ------------Anders als ein Interessenausgleich, den der Betriebsrat nicht erzwingen kann, kann er dem Arbeitgeber auch gegen dessen Willen einen Sozialplan abtrotzen, letztlich, d.h. bei Scheitern einer gütlichen Einigung, durch den Spruch der Einigungsstelle. Besteht im Falle einer Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung ein Anspruch auf Abfindung? In der Regel ja, aber nicht in jedem Fall. Trotz Betriebsschließung stehen Arbeitnehmer vor allem in folgenden zwei Situationen ohne Anspruch auf Abfindung da: Erste Situation: Der zu schließende Betrieb gehört zu einem Unternehmen, das in anderen Städten weitere Betriebe unterhält, auf die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden können. Der Interessenausgleich und Sozialplan, den das Unternehmen mit dem Betriebsrat des zu schließenden Betriebs ausgehandelt hat, sieht daher vor, dass den Arbeitnehmern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses in einer anderen Stadt. Für die Umzugswilligen sieht der Sozialplan Umzugsbeihilfen vor. Eine Abfindung können die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer, die das Änderungsangebot ablehnen und daher den Arbeitsplatz verlieren, dagegen nach dem Sozialplan nicht beanspruchen (oder sie können es nur bei Vorliegen eines Härtefalls bzw. dann, wenn ihnen ein Umzug in eine andere Stadt aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist). Zweite Situation: Der zu schließende Betrieb ist betriebsratslos, d.h. es gibt keinen Betriebsrat. Dann kann ein Sozialplan nicht ausgehandelt werden, weil die Arbeitnehmer des Betriebs dazu rechtlich nicht befugt sind. Meine 2 Cent dazu: Da aber nicht alle eine solche Änderungskündigung erhalten werden (es sollen ja Leute abgebaut werden) wird es einen Sozialplan geben (müssen). Ausserdem kann man den auszugliederden MAs keine Änderungskündigung geben - die bekommen den Betriebsübergang nach BGB 613. Wer dort widerspricht für den macht eine Änderungskündigung keinen Sinn, da der Arbeitsplatz entfallen ist. Ausser der AG bietet auch noch einen neuen Arbeitsplatz (Arbeitsaufgabe) an. Dann muss er das für alle machen, sonst haben die anderen wieder die Möglichkeit die Sozialauswahl für die Änderungskündigung per Gericht anzuzweifeln. Und bei den Härtefällen ebenso. Ausserdem was macht es für einen Sinn, dass sich die IGM so engagiert, wenn am Schluss nicht wenigstens großzügige Abfindungen herauskommen. Wenn durch einen Tarifvertrag sogar der Standort erhalten wird muss es Abfindungen geben (für die, die dann doch gekündigt werden oder freiwillig gehen).
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 10:03
Anonymous User hat geschrieben: Seid ihr sicher, dass es eine Abfindung gibt ? Wenn ja, scheint das die beste Alternative für die meisten zu sein. Umziehen will keiner, den ich kenne. Da ist man ja fast enttäuscht, wenn einem nicht gekündigt wird! ------------Anders als ein Interessenausgleich, den der Betriebsrat nicht erzwingen kann, kann er dem Arbeitgeber auch gegen dessen Willen einen Sozialplan abtrotzen, letztlich, d.h. bei Scheitern einer gütlichen Einigung, durch den Spruch der Einigungsstelle. Besteht im Falle einer Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung ein Anspruch auf Abfindung? In der Regel ja, aber nicht in jedem Fall. Trotz Betriebsschließung stehen Arbeitnehmer vor allem in folgenden zwei Situationen ohne Anspruch auf Abfindung da: Erste Situation: Der zu schließende Betrieb gehört zu einem Unternehmen, das in anderen Städten weitere Betriebe unterhält, auf die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden können. Der Interessenausgleich und Sozialplan, den das Unternehmen mit dem Betriebsrat des zu schließenden Betriebs ausgehandelt hat, sieht daher vor, dass den Arbeitnehmern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses in einer anderen Stadt. Für die Umzugswilligen sieht der Sozialplan Umzugsbeihilfen vor. Eine Abfindung können die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer, die das Änderungsangebot ablehnen und daher den Arbeitsplatz verlieren, dagegen nach dem Sozialplan nicht beanspruchen (oder sie können es nur bei Vorliegen eines Härtefalls bzw. dann, wenn ihnen ein Umzug in eine andere Stadt aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist). Zweite Situation: Der zu schließende Betrieb ist betriebsratslos, d.h. es gibt keinen Betriebsrat. Dann kann ein Sozialplan nicht ausgehandelt werden, weil die Arbeitnehmer des Betriebs dazu rechtlich nicht befugt sind.
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 08:57
Seid ihr sicher, dass es eine Abfindung gibt ? Wenn ja, scheint das die beste Alternative für die meisten zu sein. Umziehen will keiner, den ich kenne. Da ist man ja fast enttäuscht, wenn einem nicht gekündigt wird!
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 08:27
Die Entscheidung ist getroffen. Ich mache das beste daraus. Nehme das Geld (Abfindung) und suche mir eine andere Arbeit. Ich habe vorgesorgt. Ich komme auch mit weniger Geld im Monat aus und verbringe dafür mehr Zeit auf meinem Motorrad oder in meinem BMW Cabrio. NSN ist tot für mich.
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Ling Uaan — zuletzt verändert: 04.03.2012 06:14
Anonymous User hat geschrieben: Zum Thema: Ich kotz ab! Was glauben die eigentlich, wer sie sind!? Na wer glaubst Du wohl wer „die“ sind? Tja, das sind wohl „die“ welche die Entscheidungen treffen bzw. getroffen haben. Und diese Entscheidungen werden wohl für alle von uns gravierende Änderungen im privaten und beruflichen Leben nach sich ziehen. :/ Ob uns das nun gefällt oder nicht. Und wer glaubst Du wohl wer Du bist? Ich wage mal die Behauptung ein genau so kleines Würstchen wie ich auch. ;-) Wenn man uns zur Blütezeit auch das Gefühl gegeben hat wichtig zu sein und wir mehr oder weniger machen durften was wir wollten. Zu Zeiten von „Cultural Change“ wurde uns sogar nahe gelegt das wir kleine Unternehmer seien und bitteschön auch so zu Denken haben – ist noch gar nicht so lange her. Wach auf und mach aus der bescheidenen Lage das Beste. Lamentieren bringt gar nichts, vernebelt nur den Blick auf das wesentliche und verplempert die Zeit welche man zum gründlich nachdenken und und zum fällen der richtigen Entscheidungen braucht. Und eins ist klar jeder von uns muss in Bälde wichtige Entscheidungen treffen. Wer das nicht macht für den tritt dann halt der „default“ ein, was immer das dann sein wird. :-|
Comment Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 01:12
Es gibt zwei verschiedene Kündigungsfristen. Zum einen wenn der Arbeitgeber kündigt, zum anderen wenn der Arbeitnehmer kündigt. Beide sind in diesem Thread umfassend beschrieben. Lies den ganzen Thread nochmal genau durch, dann wird es schon klar werden.
Comment Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 00:26
Das beste an all dem: Egal wie viele Leute jetzt entlassen werden - es haben bereits ALLE innerlich gekündigt. Unser Inder ist ein echter Vollprofi bei der Zerstörung unserer Firma. Ob er von der Konkurrenz bezahlt wird?
Comment Re: NSN schwimmt im Geld... erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.03.2012 00:09
Den NSN-Chefs ist jedes Mittel Recht, egal wie teuer, egal wie schäbig. Hauptsache es geht gegen die eigenen Mitarbeiter. Pfui Teufel! Nokia und Siemens - das klingt nur noch nach Arbeitsamt und Knast.
Comment Re: Siemens Stellenmarkt für NSN: Reine Verarsche! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 23:54
Es gibt doch 'später' noch genügend Bewerbungstrainings von der Agentur für Armut. Warum übernimmt jetzt NSN diesen Job? Wollen die die Mitarbeiter auf der Agentur auch noch überflüssig machen? Oder wird das das neue Kerngeschäft von NSN?
Comment Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 23:02
und wie wäre es mt dem berühmten "ein Bild sagt mehr als 1000 Worte" ? z.B. der Vater Nokia und Mutter Siemens lassen ihr Baby NSN aus den Händen fallen ? -- als Karikatur...
Comment Re: Warnstreik erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 22:31
Anonymous User hat geschrieben: Ach was, das NSN Mgmt will doch gar nicht dass wir noch arbeiten. Wie ein anderer hier schon sagte, NSN schwimmt in Geld. Bislang waren halt ein paar 100 Leute in Mch bei vollen Bezügen ohne sinnvollen Job, jetzt sind es halt bald 3500. Die haben es ja. Und wenn dann wirklich keiner mehr was tun KANN weil völlig out of sync mit dem Rest von NSN dann werden sie NSN wohl final tot-würgen egal wie das Opfer noch zuckt. Streik bringt nichts, Wittelsbacher Platz action und Presse bringt was. .....In meinen Augen muss der Streik wirtschaftlich auch nichts bei NSN bewegen. Der Sinn ist Siemens und der Politik zu zeigen, dass wir nicht klein beigeben!
Comment Re: Superwahljahr 2013 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 22:26
Anonymous hat geschrieben: Was machen die anderen Parteien ? ( hat jemand schon etwas erreicht ) .....Inzwischen sind alle Parteien mit Anträgen an die Landesregierung dabei, s. HP des BR in Mch M (nur im Intranet). Am nächsten Do. gibt es eine Landtagssitzung dazu. Hier haben der BR und die IGM gute Arbeit geleistet! Aber die CSU-Abgeordneten(!), welche in die IGM-Versammlung am letzten Do. eingeladen wurden, haben deutlich gesagt, dass die Mitarbeiter jetzt nicht nachlassen dürfen.
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