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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Peter Löscher-Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsethik erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.03.2012 22:45
Siemens-Chef Peter Löscher hat aus seinem Privatvermögen einen Lehrstuhl für Wirtschaftsethik an der Technischen Universität München (TUM) gestiftet. "Das traditionsreiche Leitbild des ehrbaren Kaufmanns müssen wir gerade auch in dem heutigen globalen Kontext von Märkten und Wirtschaft weiter pflegen, bewahren, vorleben und weitervermitteln", sagte Löscher. Der Lehrstuhl ist mit 1,76 Millionen Euro dotiert. … TUM-Präsident Wolfgang Herrmann würdigte Löscher bei der Unterzeichnung der Stiftungsvereinbarung "als Vorbild einer verantwortungsbewussten Bürgergesellschaft". (Welt Online, 2.3.2010, http://www.welt.de/die-welt/regionales/article6617059/Peter-Loescher-stiftet-Ethik-Lehrstuhl-an-der-TU.html) http://www.wirtschaftsethik.edu.tum.de/ Wir sollten Peter Löscher hier beim Wort nehmen und einen Theorie-trifft-auf-Wirklichkeit Test durchführen. Viele Fragen gäbe es sicherlich zu diskutieren, wie z.B. Ist eine Portfolio-Politik ethisch, in der Unternehmensteile wie Lego-Klötzchen hin- und her geschoben werden ohne auf die dort arbeitenden Menschen große Rücksicht zu nehmen? Ist es ethisch Unternehmensteile wie ehemals Siemens Com, abzustoßen und gleich vom Start weg 10.000 Arbeitsplätze zu vernichten, nur weil der Profit von 2,8% dem handelnden Management als zu gering erschien? Ist es ethisch zu sagen, dass man an den Verhältnissen bei (der "nicht fortgeführten Aktivität") NSN nichts ändern kann, obwohl man 50% der Anteile besitzt und in Aufsichtsratsgremien nicht überstimmt werden darf? (http://bifa-muenchen.de/node/1325) Ist es ethisch, wenn ebenso brutal wie trickreich geltende Gesetze, wie Kündigungsschutz mitsamt Sozialauswahl, durch wirtschaftlich unsinnige Standortschließungen umgangen werden? Ist es ethisch ungerührt zuzusehen und nur Scheinzugeständnisse (Bewerbungsgespräch bei Eignung) zu machen, wenn tausende Mitarbeiter, die dem Hause Siemens 20 Jahre und mehr treu gedient haben, auf die Straße gesetzt werden? Vielleicht sollten wir den Peter Löscher-Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsethik in der Lothstr.17 in München einmal besuchen. Vielleicht kann uns der Lehrstuhlinhaber Herr Professor Lütge oder Hr. Löscher selbst Antworten auf diese und mögliche weitere Fragen zur Ethik unternehmerischen Handelns geben. Für die Studierenden wäre eine Begegnung von Mensch zu Mensch mit der ethischen Praxis sicherlich auch sehr instruktiv und lehrreich. Lasst uns an dieser Stelle diskutieren, wie eine Aktionen dazu im Detail aussehen könnte.
Conversation Peter Löscher-Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsethik erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.03.2012 22:40
Comment Re: Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.03.2012 12:27
Den Paragraphen 1 des Kündigungsschutzgesetzes sollte eigentlich jeder Manager und jeder Berater im Kopf haben: (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. (2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitsnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. (...) (3) Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. (...)" § 1 Kündigungs-schutzgesetz Gegen eine Kündigung, die er für sozial ungerechtfertigt hält, kann jeder betroffene Arbeitnehmer binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4). Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass er im Falle eines Sieges seinen Arbeitsplatz zurück erhält. Denn vor dem Arbeitsgericht kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis trotz unwirksamer Kündigung aufzulösen, wenn ihnen dessen Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist (§ 9 Abs. 1). In diesem Fall legt das Gericht die Höhe der Abfindung fest; nach § 10 Abs. 1 ist dies "ein Betrag von bis zu zwölf Monatsverdiensten". Darauf ist nach § 11 das Einkommen anzurechnen, das der Arbeitnehmer in der Zeit zwischen Kündigung und gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses erzielt hat (einschließlich Arbeitslosengeld).
Comment Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.03.2012 10:57
Anonymous User hat geschrieben: Auch die HR-Damen sind betroffen - nicht vergessen!!! Und sie fragen nur bei den entsprechenden Chefs nach - ob der Kollege verzichtbar ist. Also am besten vorher schon mit dem zuständigen Chef sprechen und dann ab zur PA - ich glaube da gibt es kein Problem, vielleicht sogar noch eine kleine Abfindung wenn man es geschickt anfängt. ......Die offizielle Aussage der Firma ist:"4. Wird NSN im Bedarfsfall auf die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist verzichten, um Mitarbeitern einen möglichst schnellen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber zu ermöglichen? Die einzuhaltende Kündigungsfrist eines Mitarbeiters ist im Tarifvertrag oder im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt. Das Unternehmen wird prüfen, ob es unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange dem individuellen Wunsch auf Verkürzung der Kündigungsfrist in der aktuellen Situation nachkommen kann." Link für Intranet: https://sharenet-ims.inside.nokiasiemensnetworks.com/livelink/livelink/fetch/2001/353230737/353740928/414155364/414281209/428270932/414302758/400045964/427967798/439570709/Fragen_und_Anworten_-_02032012.pdf?nodeid=441321153&vernum=1
Comment Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.03.2012 08:03
Auch die HR-Damen sind betroffen - nicht vergessen!!! Und sie fragen nur bei den entsprechenden Chefs nach - ob der Kollege verzichtbar ist. Also am besten vorher schon mit dem zuständigen Chef sprechen und dann ab zur PA - ich glaube da gibt es kein Problem, vielleicht sogar noch eine kleine Abfindung wenn man es geschickt anfängt.
Comment Re: Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 23:28
Anonymous User hat geschrieben: Da es letztlich keine Schließung alleine, sondern auch eine Verlegung von wesentlichen Betriebsteilen ist, kann ein Sozialplan erzwungen werden. So einfach gehts nicht, du ziehst um, du fliegst!!!! Was anderes wäre es wenn der betrieb vollständig geschlossen werden würde. ...Natürlich kann ein Sozialplan erzwungen werden. Aber Sozialplan ist nicht Sozialauswahl. Im Falle von Betriebsschliessung beinhaltet der Sozialplan nur die Abfindungen (ohne Sozialauswahl):-( ....Wer Umzieht und wer nicht, könnte in einem Interessenausgleich geregrelt werden http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich#Beispiele_f.C3.BCr_Regelungen_im_Rahmen_eines_Interessenausgleichs . Aber wenn die Firma es nicht will, wird er nicht zustande kommen. Interessant ist auch das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich#Der_Interessenausgleich_mit_Namensliste So oder so das Konstrukt Umzug+Ausgliederung+Betriebsschliessung dient alleine der Aushebelung der Sozialauswahl und genau das wirft der BR und die IGM der Firma NSN (und Siemens) zurecht vor. Wenn Du den angegebenen Links nicht glaubst, kannst Du das gerne mit dem BR oder der IGM diskutieren.
Comment Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 21:44
HR in diesen Zeiten vertrauen ? Ups...
Comment Mal was anderes ... erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 21:42
... macht sich eigentlich jemand Gedanken und Notizen zur strafrechtlichen Behandlung der momentanen Misere? Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich die Geschäftsführung hie und da wesentlich zu weit aus dem Fenster lehnt. Das sollte dann natürlich Folgen haben, so wie es für uns alle Folgen hat. Auch wenn es nicht beweisbar ist, aber das Siemens Mobile/Benq Desaster war ja wohl der eigentliche Auslöser für den Siemens Korruptionsskandal. Leichen haben sie alle im Keller, also nicht das graben vergessen.
Conversation Mal was anderes ... erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2012 07:31
Comment Re: Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 14:03
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Ganz so einfach die Bude dicht machen, einigen Leuten den Umzug ermöglichen, die die nicht mit wollen rauswerfen, wird so nicht laufen! Ich hoffe mal dass der Betriebsrat einen Sozialplan erwirkt. Hier bedarf es natürlich dann auch einer Sozialauswahl. . .....Nochmal zu Erinnerung. Bei einer Betriebschliessung gibt es: 1. keine Sozialauswahl 2. keinen Jubilarschutz 3. keinen Schwerbehinderttenschutz 4. es gibt nur Abfindungen, welche Verhandlungssache sind (also unbestimmte Höhe) http://www.nci-net.de/Archiv/Umstrukturierung/Betriebsschliessung/Betriebsschliessung.html .... Deswegen fordert die IGM den Standorterhalt, denn nur dann ist eine Sozialauswahl möglich. Ob sie/wir es erreichen werden? Der BR kann rechtlich nur die Abfindungen erreichen (spätestens in der Einigungsstelle). ------------------------------------------------------------------------------- Du mußt mal genau den vorhergehenden Beitrag lesen Kollege!!! § 111 Betriebsänderungen 1.Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 2.Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, -- § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen (1) Besteht eine geplante Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 allein in der Entlassung von Arbeitnehmern, so findet § 112 Abs. 4 und 5 nur Anwendung, wenn 4.in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens 60 Arbeitnehmer. - - Da es letztlich keine Schließung alleine, sondern auch eine Verlegung von wesentlichen Betriebsteilen ist, kann ein Sozialplan erzwungen werden. So einfach gehts nicht, du ziehst um, du fliegst!!!! Was anderes wäre es wenn der betrieb vollständig geschlossen werden würde.
Comment Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 10:12
Macht es nicht so kompliziert: Ich hatte eine Ex-N vertrag und da standen 9 Monate Kündigungsfrist im Raum, Laut einem BR Mitglied. Ein anderer meinte 4 Wochen, dann bin ich zu HR und hab nachgefragt, einhellige Meinung: 4 Wochen! Ich hab dann miene Kündigung geschrieben und selbst überreicht, eine Kopie quittiert von HR. Man sagte mir dabei, es könnte zu nem Problem kommen, wegen ner Kündigungsfrist, müsse man sich aber ansehen und evtl fristgerecht zum Ende dieser (längeren) Frist kündigen und gleichzeitig um vorzeitige Auflösung bitten. Mein Rat: wendet euch an ein HR Mitglied eures Vertrauens, meist kann euch der BR eine (n) empfehlen und besprecht das ganz konkret, es findet sich immer ne Lösung!
Comment Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 06:58
bin zwar ein Bruchsaler, aber stellt hier für die geplante Anzeige ein Konto zu Verfügung und ich bin bereit 50 Euro zu spenden, sollte jeder machen !!!
Comment Re: Beine stillhalten und auf Abfindung warten! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 05:37
Genau undschon wird der Überlebende zum Leichenbestatter - wer wünscht sich das schon (ein Leichenbestatter geht nach getaner Arbeit ohne Abfindung)
Comment Re: Beine stillhalten und auf Abfindung warten! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.03.2012 05:33
Anonymous User hat geschrieben: Allerdings wundert es mich schon ein wenig, dass hier niemand glaubt zu denen gehören zu dürfen die ihren Job behalten. Das ist doch immer noch die Mehrheit. ist doch klar: man muss doch davon ausgehen, dass die NSN GmbH & Co KG in absehbarer Zeit (ob nun 1, 2 oder 3 jahre ist egal) in die Insolvenz geschickt wird.
Comment Re: Beine stillhalten und auf Abfindung warten! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.03.2012 22:31
Ist doch egal. Ich nehme so oder so die Abfindung. Warum soll ich vorher einen neuen Job suchen? Dann bekomme ich keine Abfindung. Und stehe bald wieder ohne Job da.
Comment Re: Beine stillhalten und auf Abfindung warten! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.03.2012 20:07
Naja, ich würde mich derweil auch schon mal nach einem anderen Job umsehen. Allerdings wundert es mich schon ein wenig, dass hier niemand glaubt zu denen gehören zu dürfen die ihren Job behalten. Das ist doch immer noch die Mehrheit.
Comment Beine stillhalten und auf Abfindung warten! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.03.2012 18:58
Mein Motto...
Conversation Beine stillhalten und auf Abfindung warten! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 09:00
Comment Re: Beispiel der Nokia Strategien erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.03.2012 18:15
Anonymous hat geschrieben: Rumänische Nokia-Fabrik beschlagnahmt Das rumänische Finanzamt hat die Fertigungsanlage des finnischen Handy-Herstellers Nokia im Industriepark Jucu beschlagnahmt. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme, nachdem eine Prüfung ergeben habe, dass Nokia Zollgebühren von 10 Millionen US-Dollar nicht bezahlt habe, sagte Behördenchef Sorin Blejnar in Bukarest. Nokia will seine Fabrik in Rumänien bis Jahresende schließen. http://heise.de/-1377921 Das sind doch olle Kamellen ... :-( Die "News-Meldung" war vom 11.11.2011 16:25 Die Fabrik ist doch inzwischen verkauft worden. http://www.heise.de/mobil/meldung/Nokia-verkauft-rumaenische-Fabrik-an-De-Longhi-1421465.html
Comment Beispiel der Nokia Strategien erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.03.2012 16:59
<h3>Rumänische Nokia-Fabrik beschlagnahmt</h3> <p>Das rumänische Finanzamt hat die Fertigungsanlage des finnischen Handy-Herstellers Nokia im Industriepark Jucu beschlagnahmt. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme, nachdem eine Prüfung ergeben habe, dass Nokia Zollgebühren von 10 Millionen US-Dollar nicht bezahlt habe, sagte Behördenchef Sorin Blejnar in Bukarest. Nokia will seine Fabrik in Rumänien bis Jahresende schließen.</p> http://heise.de/-1377921
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