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Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 06.03.2012 11:46
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Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Februar 2012 19:23
Wie ist eure Strategie? Warten bis zum Schuss und die Abfindung kassieren (es soll auch eine beE geben) oder sofort weg ohne Abfindung und neuen Job suchen?

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Februar 2012 20:28
Warten auf Voruhestandsregelung oder beE und Abfindung. EON hat es ja vorgemacht, was die kleine Verdi schafft, sollte unsere große IGM noch besser schaffen. Deshalb sollten wir sie unterstützen, wo es geht. Und wenns finanziell nicht reicht: - Kündigungsschutzklage (fehlende Sozialauswahl, Jubilarschutz etc.), - Klage gegen den Betriebsübergang wegen Falschinformationen und weiteres

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Februar 2012 20:49
Anonymous hat geschrieben:
Wie ist eure Strategie?
... Das hängt davon ab, welcher Mitarbeitergruppe man angehört, s. Artikel Samstag, 25.2.2012 "NSN: Wer und was kann mich retten?" auf http://www.nci-br.de/ Die Taktik sein Ziel zu erreichen wird naturgegeben individuell sein, aber ohne Siemens wird hier nichts laufen, fürchte ich :(

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Februar 2012 21:38
Hallo, für den unwahrscheinlichne aber wünschenswerten Fall das mir ein neuer Job angeboten wird, werd ich zusagen und ich rechne durchaus mit Gehaltsverlust aber dafür erhoffe ich das ich wieder motiviert einer Arbeit nachgehen kann, die mir auch Spass macht. Ansonsten folge ich den Vorbildern aus dem Management....Taschen voll und weg....

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 1.März 2012 22:05
Aus welchen Grund sollte ich zulassen, das Nokia und Siemens damit durchkommen? Der Siemens CEO hat mir am 19.06.2006 eine gute Zukunft versprochen, wenn ich nur dem Betriebsübergang zustimme- und genau das werde ich einfordern; auch wenn es einen ziemlich langen Rechtsstreit erfordern sollte. Meine Würde lasse ich mir nicht nehmen.

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2012 16:36
Anders als ein Interessenausgleich, den der Betriebsrat nicht erzwingen kann, kann er dem Arbeitgeber auch gegen dessen Willen einen Sozialplan abtrotzen, letztlich, d.h. bei Scheitern einer gütlichen Einigung, durch den Spruch der Einigungsstelle. Besteht im Falle einer Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung ein Anspruch auf Abfindung? In der Regel ja, aber nicht in jedem Fall. Trotz Betriebsschließung stehen Arbeitnehmer vor allem in folgenden zwei Situationen ohne Anspruch auf Abfindung da: Erste Situation: Der zu schließende Betrieb gehört zu einem Unternehmen, das in anderen Städten weitere Betriebe unterhält, auf die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden können. Der Interessenausgleich und Sozialplan, den das Unternehmen mit dem Betriebsrat des zu schließenden Betriebs ausgehandelt hat, sieht daher vor, dass den Arbeitnehmern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses in einer anderen Stadt. Für die Umzugswilligen sieht der Sozialplan Umzugsbeihilfen vor. Eine Abfindung können die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer, die das Änderungsangebot ablehnen und daher den Arbeitsplatz verlieren, dagegen nach dem Sozialplan nicht beanspruchen (oder sie können es nur bei Vorliegen eines Härtefalls bzw. dann, wenn ihnen ein Umzug in eine andere Stadt aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist). Zweite Situation: Der zu schließende Betrieb ist betriebsratslos, d.h. es gibt keinen Betriebsrat. Dann kann ein Sozialplan nicht ausgehandelt werden, weil die Arbeitnehmer des Betriebs dazu rechtlich nicht befugt sind.

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2012 20:11
Mal was ganz anderes als eine Abfindung. 1. Habe ich heute in der Rheinischen Post gelesen. Laut Artikel versucht die West LB mit Bleibeprämien bis zu einem Jahresgehalt zu verhindern das die Mitarbeiter die man unbedingt halten will abwandern. Die West LB in Düsseldorf steht auf Drängen der EU vor der Zerschlagung und etliche Mitarbeiter müssen entlassen werden. Einige wollten wohl entgültige Entscheidungen nicht abwarten und sind bereits gegangen. deshalb greift die Geschäftsführung jetzt zu dieser Bleibeprämie, die an das erreichen persönlicger Ziele gekoppelt ist. 2. Anscheinend hält Nokia für die IT Mitarbeiter in Deutschland "anständige" Abfindungen bereit. Neben der Abfindung hat es für ehemalige Kollegen eine Abfindung gegeben + Lohnfortzahlungen und die Möglichkeit unmittelbar eine neue Anstellung anzunehmen. Da sollte man nochmals genauer hingucken.

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2012 21:11
Siemens hat auch schon mal 2000€ Kopfprämie gezahlt (im Jahre 2000). Ein halbes Jahr später kam die erste Entlassungswelle. Alles klar?! Das haben wahrscheinlich diese Berater empfohlen, die zum Essen einer Breze eine Taskforce gründen.

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.März 2012 11:56
Anonymous User hat geschrieben:
Anders als ein Interessenausgleich, den der Betriebsrat nicht erzwingen kann, kann er dem Arbeitgeber auch gegen dessen Willen einen Sozialplan abtrotzen, letztlich, d.h. bei Scheitern einer gütlichen Einigung, durch den Spruch der Einigungsstelle. Besteht im Falle einer Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung ein Anspruch auf Abfindung? In der Regel ja, aber nicht in jedem Fall. Trotz Betriebsschließung stehen Arbeitnehmer vor allem in folgenden zwei Situationen ohne Anspruch auf Abfindung da: Erste Situation: Der zu schließende Betrieb gehört zu einem Unternehmen, das in anderen Städten weitere Betriebe unterhält, auf die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden können. Der Interessenausgleich und Sozialplan, den das Unternehmen mit dem Betriebsrat des zu schließenden Betriebs ausgehandelt hat, sieht daher vor, dass den Arbeitnehmern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses in einer anderen Stadt. Für die Umzugswilligen sieht der Sozialplan Umzugsbeihilfen vor. Eine Abfindung können die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer, die das Änderungsangebot ablehnen und daher den Arbeitsplatz verlieren, dagegen nach dem Sozialplan nicht beanspruchen (oder sie können es nur bei Vorliegen eines Härtefalls bzw. dann, wenn ihnen ein Umzug in eine andere Stadt aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist). Zweite Situation: Der zu schließende Betrieb ist betriebsratslos, d.h. es gibt keinen Betriebsrat. Dann kann ein Sozialplan nicht ausgehandelt werden, weil die Arbeitnehmer des Betriebs dazu rechtlich nicht befugt sind.
Das gilt nur wenn allen eine Änderungskündigung angeboten wird. Ausserdem müssen die anderen Betriebe in einer vertretbaren Entfernung sein - Wochenendpendeln ist da nicht ohne weiteres vorgesehen. .

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.März 2012 11:57
Das gilt nur wenn allen eine Änderungskündigung angeboten wird. Ausserdem müssen die anderen Betriebe in einer vertretbaren Entfernung sein - Wochenendpendeln ist da nicht ohne weiteres vorgesehen. .

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.März 2012 11:46
Was für eine Strategie ! Na dann viel Glück beim Verklagen von Herrn K. Vielleicht sollte man einfach mal aufwachen und der Realität ins Auge schauen !

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.März 2012 21:37
Bei "Sofort-Weg" gibt es derzeit pro Dienstjahr 0,5 Monatsgehälter Abfindung (haben mir 2 "abgesprungene" Kollegen erzählt).

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 5.März 2012 23:14
Das "Sofort-Weg" ist ja ein Problem bei ca. 50% in MchM. Das sind meistens, ich sag mal, irgendwelche abstrakten, Siemens-artigen PM-Funktionen, die seit Jahren von der Praxis entfernt sind. Da dürfte es schwierig bis unmöglich sein, was Neues zu finden.

Re: Strategie? Warten-Abfindung oder sofort weg?

Abgeschickt von Anonymous User am 6.März 2012 12:46
Anonymous User hat geschrieben:
Bei "Sofort-Weg" gibt es derzeit pro Dienstjahr 0,5 Monatsgehälter Abfindung (haben mir 2 "abgesprungene" Kollegen erzählt).
tja, leider aber "im ermessen des gütigen chefs". ... hab ich mir sagen lassen .... da die chefs eben auch ein bisschen spekulieren wollen (wer am schnellsten seine köpfe abgebaut hat, kriegt selber ne turbo-prämie) und am besten ergebnisse präsentieren, noch bevor der 1.-april-witz etabliert ist
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