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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Was wäre ein annehmbares Verhandlungsergebnis? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2012 20:23
"Anonymous User hat geschrieben: beE kommt für mich gar nicht in Frage, denn mein Arbeitsvertrag hat einen deutlich höheren Wert. 2 oder 3 Jahre lang Kündigungsschutzklage würde ich eher machen. Wenn ich das gewinne, zahlt derer Firma die Gehälter nach- und dann sind die Herren mich immer noch nicht los. Zitat Helmut Kohl: "Wichtig ist, was hinten rauskommt". Emotionen beiseite- es geht hier nur um Geld- oder warum geht Ihr jeden Tag ins Büro? " Genau meine Meinung - wichtig ist die Summe unterm Strích - so billig werden sie mich nicht los!!!
Comment Re: Was wäre ein annehmbares Verhandlungsergebnis? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2012 20:21
Anonymous User hat geschrieben: In Finland gab es zwischen 12 und 15 Monatsgehältern Abfindung (keine beE). In Spanien gibt es 46 Tage (ca. 1,5 Monatsgehälter) pro Dienstjahr (keine beE). In Italien gab es 2009 zwischen 36 und 46 Monatsgehälter (keine beE). In Frankreich anscheinend auch > 1 Monatsgehalt pro DJ (ohne beE). Also: 0,5 MG pro DJ Abfindung und 12 Monate beE (wovon 67 % vom Staat bezahlt + 18 % Siemens-Zuschlag) wäre das absolute Minimum ! Dafür gehe ich sicher nicht freiwillig!!!
Comment Re: Wie ist der Verhandlungsstand nach dem Wochenende? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2012 19:24
Standort Mch bleibt erhalten. Dafür müssen 2000 gehen und 1600 bleiben am Standort. Die, die gefeuert werden kommen in eine beE oder erhalten VBs. Die restlichen 1600 bekommen eine Lohnkürzung.
Comment Re: Wie ist der Verhandlungsstand nach dem Wochenende? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2012 14:42
Hat der Michael Leppek heute unter der Rotunde gemacht.
Comment Re: Widerspruch Betriebsübergang Siemens > NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 23:53
Die Bedeutung der Keinfeldlüge für den nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang ist etwas anders, als man zunächst meinen mag. Die vom Gesetz geforderte Informationspflicht muss nämlich in Schriftform erfüllt werden. Die Kleinfeldlüge ist also nur dienlich, um zu belegen, dass die schriftliche Information durch Siemens unvollständig war. Über die Lücken sollte eine "Märchenstunde in der Werkskantine" hinwegtäuschen. Der Gesetzgeber stellt sehr hohe Anforderungen an die Informationspflicht - sogar die falsche Schreibweise eines Gesellschafters (Jochen/Joachim) hat schon Anlass zu erheblichen Zweifeln gegeben. Das BAG verlangt seit seiner Entscheidung vom Juli 2006, dass auch die unternehmerischen Erwägungen, die zum Betriebsübergang geführt haben, mitgeteilt werden müssen. Mit BenQ haben wir schon einen Präzedenzfall. Es ist zwar prinzipiell möglich, dass der Arbeitnehmer sein Widerspruchsrecht verwirkt (wegen §242 BGB), aber dafür müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: (a) Zeitmoment (b) Umstandsmoment (c) Untätigkeit. Letztere setzt jedoch ein Erkennen der fehlerhaften Information voraus. Ein weitere gravierende Lücke in der Information war die mangelnde Kapitalausstattung des Joint Ventures. Nokia und Siemens müssen völlig überzogene Erwartungen an die Profitabilität von NSN gehabt haben. Damit dürfte auch die verfehlte Strategie von Simon Beresford-Wylie zu erklären sein, sich auf profitable Aufträge zu konzentrieren. Als man dann erkannte, dass der Umsatz wegbrach, musste Ranshit auf Masse machen. Doch das wiederum hatte zur Folge, dass die Mütter weiter zubuttern mussten. Also wird wieder fokussiert auf das Kerngeschäft. Management by Hans im Glück - Gebrüder Grimm lassen grüßen.
Comment Re: neues EB Mitglied... erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 23:28
In der neuen Organisation soll doch die Führungsspanne deutlich erhöht werden. Insofern ist es doch nur konsequent wenn RS weitere Leute ins EB beruft. :-((
Comment Re: Widerspruch Betriebsübergang Siemens > NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 22:29
Anonymous User hat geschrieben: Damals gab es doch noch "Siemens TV". Ich erinnere mich, daß ich die Aussage von Kleinfeld an meinem PC sitzend gesehen/gehört habe. Damals wurden diese Siemens TV Aufzeichnungen auch alle archiviert und man konnte sie sich aus der Konserve ansehen. Vielleicht gibt es noch irgendwo eine Kopie ... Alte Siemens-Marketing-Leute fragen!
Comment Re: Widerspruch Betriebsübergang Siemens > NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 21:53
Damals gab es doch noch "Siemens TV". Ich erinnere mich, daß ich die Aussage von Kleinfeld an meinem PC sitzend gesehen/gehört habe. Damals wurden diese Siemens TV Aufzeichnungen auch alle archiviert und man konnte sie sich aus der Konserve ansehen. Vielleicht gibt es noch irgendwo eine Kopie ...
Comment Re: Gibt's heuer einen Girlsday bei NSN? erstellt von Heidi — zuletzt verändert: 19.03.2012 20:56
Naja, in Ulm soll es ja zunächst noch weitergehen. Da kann man noch eine Weile so tun, als wäre Nachwuchs erwünscht.
Comment Re: Seltsames Umfrageergebnis auf NSN-Dialog erstellt von Heidi — zuletzt verändert: 19.03.2012 20:46
Jetzt haben sie es gemerkt und die Umfrage beendet! Stattdessen steht jetzt eine richtig nette Mitteilung da. Ich frag bloß, wer da nichts bessers zu tun hatte, als diese Umfrage zu manipulieren. Sowas ist doch einfach kindisch, aber ehrlich.
Comment Re: Widerspruch Betriebsübergang Siemens > NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 20:18
Anonymous User hat geschrieben: Eins sollte klar sein: Wenn jemand sich zu Siemens so zurückklagen will, dann stellt NSN mit Zugang der Klage seine Zahlungen sofort ein.... NSN darf nicht einfach ohne Rechtsgrund die Gehaltszahlung einstellen. Das einzige, was ich mir da vorstellen könnte, wäre ein stattgegebener Widerspruch (jubel!). Dann muss aber Siemens rückwirkend ab Betriebsübergang für das Gehalt aufkommen. Daher würde Siemens bis zur letzten Instanz Rechtsmittel dagegen einlegen. Es ist auch gut möglich, dass nicht in allen Instanzen die gleiche Entscheidung herauskommt. Aber seit August 2002 - dem Zeitpunkt des abrupten Kulturwandels bei Siemens (Dr.B.) - bin ich rechtsschutzversichert für den Fall, dass Siemens oder jetzt NSN sich nicht an das halten, was sie tun dürfen bzw. müssen. Allerdings haben sogar diese Firmen aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, so dass plumpe Rechtsverstösse eher unwahrscheinlich sind.
Comment Wie ist der Verhandlungsstand nach dem Wochenende? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 11:13
Nachdem nun freundlicherweise unsere IGM Vertreter das sonnige Wochenende geopfert haben, um für uns zu verhandeln, erstmal vielen Dank! Es wäre nun schön zu erfahren wo wir stehen? Irgendwas zu kommunizieren?
Conversation Wie ist der Verhandlungsstand nach dem Wochenende? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2012 08:01
Comment Re: Was wäre ein annehmbares Verhandlungsergebnis? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 10:50
Anonymous User hat geschrieben: Firmentarifvertrag ..... .....Die aktuellen Forderungen der IGM (s. http://www.nci-br.de/) laufen auf einen Sozialtarifvertrag aus http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtarifvertrag . Mit dem Ziel eine Betriebsschliessung zu verhindern http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/betriebsverfassungsrecht-fuer-fortgeschrittene/der-sozialtarifvertrag.php Hier lohnt es sich vor allem diese Pkt. zu lesen: Sozialtarifvertrag und Interessenausgleich ; Sozialtarifvertrag und Sozialplan ; Probleme bei der Synchronisierung
Comment Re: Setzen Sechs! Siemens-Job-Markt erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 10:28
Ich denke, eins ist klar: Über den Weg einer individuellen Bewerbung wird es sehr schwer, zurück zu Siemens zu kommen. Da gibt es vielleicht ein oder zwei Prozent Glückliche, die es so schaffen, und der Rest schaut in die Röhre. Die Öffnung des Siemens-internen Stellenmarkts ist in meinen Augen ein Schein-Zugeständnis.
Comment Re: Widerspruch Betriebsübergang Siemens > NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 10:14
Anonymous User hat geschrieben: Eins sollte klar sein: Wenn jemand sich zu Siemens so zurückklagen will, dann stellt NSN mit Zugang der Klage seine Zahlungen sofort ein.... ....Hast Du diese Aussage von einem Anwalt? Die Klage wird doch Siemens zugestellt, nicht NSN!? Eine Klage gegen Siemens ist doch keine (Eigen-)Kündigung bei NSN. Außerdem will NSN in Deutschland 2.900 Mitarbeiter kündigen (aus andern Gründen). Diese Menschen haben mit der Klage gegen Siemens nichts zu velieren!
Comment Re: Was wäre ein annehmbares Verhandlungsergebnis? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 09:51
Firmentarifvertrag 1. Allgemein Tarifvertrag zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Lehnt ein Arbeitgeber den Beitritt in einen Arbeitgeberverband ab oder tritt er aus diesem aus, kann die Gewerkschaft direkt mit dem einzelnen Arbeitgeber einen sogenannten Firmentarifvertrag schließen, der auch als Haustarifvertrag bezeichnet wird. Dabei kann sowohl ein bestehender Tarifvertrag übernommen werden (sogenannter Anerkennungstarifvertrag) als auch ein Tarifvertrag mit eigenem Inhalt abgeschlossen werden. 2. Erzwungener Abschluss Die in dem Betrieb arbeitenden Gewerkschaftsmitglieder können den Abschluss eines Firmentarifvertrages u.U. auch erzwingen. Dabei ist folgendermaßen vorzugehen: Die Gewerkschaftsmitglieder der Firma bilden eine betriebliche Tarifkommission, die sich über die Ziele der tariflichen Verhandlungen einigt. Die betriebliche Tarifkommission verhandelt mit dem Arbeitgeber. Wenn die Verhandlungen ergebnislos bleiben, kann die Tarifkommission die Durchführung einer Urabstimmung beantragen. Sofern die Urabstimmung den Streik billigt, wird dieser bei dem Vorstand der Gewerkschaft beantragt und durchgeführt. 3. Betriebsübergang Die in einem Firmentarifvertrag geregelten Rechte und Pflichten eines durch Betriebsübergang übergehenden Arbeitsverhältnisses, werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Betriebserwerber und dem Arbeitnehmer, d.h. sie werden transformiert. Der kollektivrechtliche Charakter bleibt beim Betriebsübernehmer erhalten und der Erwerber ist an die transformierten Regelungen in einer Weise gebunden, die der Nachbindung des aus einem tarifschließenden Arbeitgeberverband ausgetretenen Arbeitgebers gemäß § 3 Absatz 3 TVG weitgehend entspricht, allerdings gemäß § 613a Absatz 1 Satz 2 BGB zeitlich begrenzt auf eine Dauer von einem Jahr. Damit wird der Erwerber für diesen Zeitraum im Hinblick auf die übergegangenen Arbeitsverhältnisse so gestellt, als sei er wie der Veräußerer zwingend an den normativen Teil des Tarifvertrags gebunden. Enthält ein transformierter Tarifvertrag eine dynamische Verweisung auf andere Tarifverträge, werden diese Normen lediglich mit ihrem Inhalt zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs in die Arbeitsverträge der übernommenen Arbeitnehmer einbezogen (BAG 26.08.2009 - 5 AZR 969/08). http://www.juraforum.de/lexikon/firmentarifvertrag
Comment Re: Gibt's heuer einen Girlsday bei NSN? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 09:42
Also in Ulm habe ich Plakate für den diesjährigen Girls Day gesehen. Aber ich werde meiner Tochter gewiss nicht raten, zu NSN zu gehen. Ganz abgesehen davon, dass NSN sowieso niemanden einstellt, zumindest nicht in Deutschland.
Comment Re: Was wäre ein annehmbares Verhandlungsergebnis? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 09:39
Für mich wäre ein akzeptables Verhandlungsergebnis: 1. Die 1.400, die aus München umziehen sollen (1.600 ist die Zahl für Umzüge in Deutschland!), bleiben da. 2. Zusätzlich zu den 1.400 lässt man noch ein paar Hundert in München. 3. Die Dableiber bekommen eine Standortgarantie für zwei, besser drei Jahre. Das durch die wegfallenden Umzüge gesparte Geld wird für die Maßnahmen verwendet, die die Entlassenen unterstützen sollen: 4. Es gibt eine beE mit zweijähriger Laufzeit. 5. Abfindungen >0,5 Monatsgehälter je Dienstjahr 6. ATZ-Lösungen, für die wo es möglich ist. An die Übernahme von Hunderschaften durch Siemens glaube ich nicht. Siemens hat fertig mit NSN. Wir können froh sein, wenn Siemens die Dinge oben unterstützt. Freiwilligkeit? Wahlrecht zwischen Bleiben/beE/Abfindung? Erfolgreiche Kündigungsschutzklage bei Betriebsschließung? Mch H-Regelung? EON-Regelung? Vorruhestand/ATZ ab 54? Erfolgreiche Klage gegen einen Betriebsübergang vor 5 Jahren? Träumt weiter.
Comment Re: Widerspruch Betriebsübergang Siemens > NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2012 09:08
Eins sollte klar sein: Wenn jemand sich zu Siemens so zurückklagen will, dann stellt NSN mit Zugang der Klage seine Zahlungen sofort ein. Und dann Jahre auf dem Weg bis zum Bundesarbeitsgericht ohne Einkommen dastehen mit völlig ungewissem Ausgang? Da braucht man schon ein dickes Polster auf dem Konto...
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