Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Warum Verhandlung 2.0 ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 23:31
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:49
- Anonymous User hat geschrieben: Und plötzlich so viele nebenberufliche Juristen unter den Kollegen, die genau wissen, wie man gegen eine fair ausgehandelte Lösung für alle Mitarbeiter in München erfolgreich klagt. Na dann viel Spass vor Gericht ------------------------------------------------------------------- Interessant wie sich die Betriegsrätler und IGM-ler hier melden. Das angerichtete Chaos ist noch nicht Ende.
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:40
- Anonymous User hat geschrieben: Ihr seid schon lustige Spassvögel. Glaubt Ihr denn, dass Ihr eine Chance habt gegen: 1) NSN - will diese Lösung 2) Betriebsrat - hat schon zugestimmt 3) IGMetall - hat es ausgehandelt 4) Mehrheit der Belegschaft - findet es 1000x besser als 'Alternativlosplan' 5) Politik, aka Staatsregierung - steht hinter dem Erhalt der Arbeitsplätze, aber auch der Unternehmerischen Freiheit! Doch Quichotte lässt grüssen. Guten Ritt! -------------------- Du verstehst da etwas falsch. Der Standorterhalt wird ja von niemandem in Frage gestellt. Aber die Abgeschobenen fordern eine Nachbesserung. Die Bee Bedingungen sind deswegen so mies, weil die Abzuschiebenden am Verhandlungstisch von niemandem wirklich vertreten wurden. Merz hat den BR und die IGM mit den Themen Standorterhalt und Sonderkonditionen für IGM Mitglieder so geschickt geködert und bedroht, dass alles andere auf der Strecke blieb. So gehts halt dann doch nicht.
- Re: Korrekte Sozialauswahl oder Schachtelhuberei? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:28
- Anonymous User hat geschrieben: Im Moment habe ich vor der IG-Metall mehr Angst als vor Horst Emke und März. ------- =============================== Vollkommen richtig erkannt! Der Merz macht den Job, den die Leute in Finnland, die ihn bezahlen, von ihm erwarten. Und er macht ihn so wie es von ihm erwartet wird.------- Der BR macht NICHT den Job, den die Leute, die ihn gewählt haben, von ihm erwarten! Die IGM macht NICHT den Job, den die Leute, die die Funktionäre bezahlen, von ihr erwarten!
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:28
- Und plötzlich so viele nebenberufliche Juristen unter den Kollegen, die genau wissen, wie man gegen eine fair ausgehandelte Lösung für alle Mitarbeiter in München erfolgreich klagt. Na dann viel Spass vor Gericht ;-)
- Re: Ungleichbehandlung 70%<->80%: An wen muss ich mich da halten? NSN oder IGM? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:26
- Vergiss es einfach. Das nächste Mal solltest Du früher aufwachen.
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:22
- Ihr seid schon lustige Spassvögel. Glaubt Ihr denn, dass Ihr eine Chance habt gegen: 1) NSN - will diese Lösung 2) Betriebsrat - hat schon zugestimmt 3) IGMetall - hat es ausgehandelt 4) Mehrheit der Belegschaft - findet es 1000x besser als 'Alternativlosplan' 5) Politik, aka Staatsregierung - steht hinter dem Erhalt der Arbeitsplätze, aber auch der Unternehmerischen Freiheit! Doch Quichotte lässt grüssen. Guten Ritt!
- Re: Ungleichbehandlung 70%<->80%: An wen muss ich mich da halten? NSN oder IGM? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:20
- Natürlich ist es die Firma, die dir das rechtlich verbindliche Angebot macht. Die Gewerkschaft verhandelt nur den Tarifvertrag für ihre Mitglieder, aber normalerweise macht ein Arbeitgeber dem Rest kein schlechteres Angebot, damit diese nicht in die Gewerkschaft eintreten. Hier ist das dem Arbeitgeber egal, weil er den Laden -bis auf die customer teams- ohnehin so rasch wie eben möglich dicht machen will. Dafür hat er ja mit den 4 GmbHs bereits sehr konkrete Vorkehrungen getroffen. Normalerweise -aber hier ist nunmal fast gar nichts normal- wäre es Aufgabe des Betriebsrates, einen für alle Mitarbeiter fairen Interessensausgleich auszuhandeln. Hier hat "unser" von der IGM geführte Betriebsrat es sich einfach gemacht und nichts getan, sich von der Gewerkschaft kapern lassen. Es ist nun mal sehr fördernd für die Karriere eines IGM Funktionärs, wenn er Sonderkonditionen für Mitglieder heraushandelt, auch wenn er dafür Zugeständnisse machen muss, die mit Anstand nichts mehr zu tun haben. Du wirst jetzt fragen, wie die sowas nur tun konnten. Antwort: Weil wir sie gewählt haben, ich könnte mich sonstwohin beißen, dafür, dass ich die IGM Liste gewählt habe. Aber nicht nur ich habe mir vorgenommen, diesen Fehler wieder gut zu machen. Es darf nicht geschehen, dass diese Leute, die nur wegen des vermeintlichen Erhaltes ihres Pöstchens (wird ja nicht so kommen) die langjährigen ehemaligen Siemens Mitarbeiter um die ihnen zustehenden Abfindungen gebracht haben, später noch einmal einen Fuß auf den Boden eines Betriebsratsbüros setzen dürfen. Grund: Erwiesenermaßen fehlende Eignung für so einen Job.
- Re: Ungleichbehandlung 70%<->80%: An wen muss ich mich da halten? NSN oder IGM? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:20
- Ich nehme mal an, du willst von NSN auch 10.000 extra bekommen und die 80%. Dann musst du natürlich gegen NSN klagen, von der IGM kriegst du nix.
- Re: Korrekte Sozialauswahl oder Schachtelhuberei? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 09:31
- Hier gibt es jede Menge Informationen für NSN-Geschädigte: Info tut Not!!! http://blog.nci-net.de/2012/03/31/grunde-fur-den-nachtraglichen-widerspruch/ http://blog.nci-net.de/2012/03/31/ist-ein-nachtraglicher-widerspruch-noch-moglich/ http://blog.nci-net.de/2012/03/31/betriebsschliesungsszenario/ http://blog.nci-net.de/2012/03/31/willkurliche-ausnahme-vom-betriebsubergang-nicht-moglich/ http://blog.nci-net.de/2012/03/31/br-furchtet-durch-veroffentlichung-des-eckpapiers-diskussionen/ http://blog.nci-net.de/2012/03/31/freie-verhandlungen-%e2%80%93-fur-den-br-unmoglich/
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 09:26
- Anonymous User hat geschrieben: guter Anwalt im allgemeinen aus meiner Sicht: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erfahrung mit Siemens, SIS, NSN, etc., nachweisliche Erfolge in früheren Prozessen, gute Erreichbarkeit in München, Kanzlei sollte nicht zu klein aber auch nicht zu groß sein, kein IGM-Anwalt, möglichst Abrechnung direkt mit Versicherung, kein Interessenskonflikt mit Arbeitgeberseite,..... Natürlich wird ein Anwalt sich freuen ..... denn sein HONORAR berechnet sich aus der STREITSUMME
- Ungleichbehandlung 70%<->80%: An wen muss ich mich da halten? NSN oder IGM? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 09:05
- Gegen wen muss ich Klage einreichen? NSN oder IGM?
- Ungleichbehandlung 70%<->80%: An wen muss ich mich da halten? NSN oder IGM? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 19:58
- Re: Korrekte Sozialauswahl oder Schachtelhuberei? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 08:21
- Im Moment habe ich vor der IG-Metall mehr Angst als vor Horst Emke und März.
- Korrekte Sozialauswahl oder Schachtelhuberei? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 08:10
- Der BR möchte also die Namesliste nach sozialen Kriterien prüfen, nach denen ein Mitarbeiter weiter in der Firma bleiben darf, bzw. in die beE / in die Kündigung abgeschoben wird. Nun darf man sich, ganz in-offiziell, auch noch beim BR melden, wenn man die ein- oder andere Befürchtung hätte, und doch lieber in die beE möchte oder lieber in der Firma bleiben würde. Dann wird ein bischen geschachtelhubert und sim-salabim, so hofft man, kommen noch ein paar Kühe mehr vom Eis. Leute- für mich stinkt das ganze gewaltig. Sieht so eine konkrete Sozialauswahl aus? Ich meinen Namen an den BR schicken? Um Gottes Willen. Wer weiß, was die damit in Wirklichkeit anstellen. Nicht nur die Geschäftsleitung- sondern auch der BR haben mein Vertrauen komplett verloren. Insgeheim wünsche ich mir, dass die IGM mit ihrem Plan grandios scheitert und in der Presse zerrissen wird. Wer braucht schon so eine Gewerkschaft? Ich nicht. Und noch was, lieber Jim Knopf: In die Rotunde gehn mir 2 nimma. Eher doch zum Kadi.
- Korrekte Sozialauswahl oder Schachtelhuberei? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 11:28
- Re: NSN BR geht geschlossen in die beE ! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 06:54
- und warum stimmt der BR den Namenslisten zu?? ganz einfach wird der Betrieb geschlossen ist auch der BR arbeitslos...da kann sich mal jeder ausrechnen wie da "verhandelt" wurde.
- Re: Anwalt - wo kann mich ich beraten lassen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 06:20
- Anonymous hat geschrieben: welcher Anwalt kann bzgl. der aktuellen NSN beE bzw. Betriebsübergang kompetent eine gute Beratung anbieten? Bitte nennt mir Eure Erfahrungen mit und natürlich die Kontaktdaten des Anwalts. Danke http://www.kanz-hans-schulz.de/ Heidrun Hans ist kompetent, kennt die Situation und hat hinreichend Erfahrung/Erfolge mit früheren Vertretungen gegen Siemens
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 01:09
- beE ist kein Betriebsübergang. Sondern man unterzeichnet einen Aufhebungsvertrag = freiwillige Kündigung, mit Übergang in die Transfergesellschaft a la beE. Mein Vorredner bzw. -schreiber scheint auch Betrieb mit der GmbH zu verwechseln. Unser Betrieb ist ledigleich MchM! Ulm, Düsseldorf, Berlin etc. haben jeweils eigene Betriebe. Es können sogar in einer Stadt mehrere Betriebe sein, wie z.B. seinerzeit MchH, MchM, MchP, etc. Jeder Betrieb kann für sich geschlossen werden.
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 00:25
- Angekündigt wurde, dass die BEE - Widersprecher in der Restfirma verbleiben und dann am Jahresende gekündigt werden. So einfach wirds wohl nicht gehen, vor allem nicht ohne Sozialauswahl, da der gesamte Betrieb mit einbezogen wird, also dann auch Ulm und Düsseldorf, Berlin usw. Ohne Sozialauswahl geht nichts! Betriebsübergang: Sozialauswahl bei Kündigung nach Widerspruch - BAG vom 31.05.2007 - Az. 2 AZR 276/06 9. Mai 2008 Fragen Sie einen Anwalt! 8 Anwälte sind gerade online. Professionelle Antworten zeitnah! Geben Sie Ihre Frage hier ein... Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Arbeitnehmer kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Betriebsübergangs jedoch widersprechen. Dann bleibt dem Betriebsveräußerer in der Regel nur noch die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung. Der Bundesgerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der kündigende Arbeitgeber auch in einem solchen Fall eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchzuführen hat. Handelt es sich um einen unselbstständigen Filialbetrieb (hier Verbrauchermarkt), müssen bei der Sozialauswahl auch alle Arbeitnehmer des Gesamtbetriebs einbezogen werden. Urteil des BAG vom 31.05.2007 Aktenzeichen: 2 AZR 276/06 NJW-Spezial 2008, 51