Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
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Re: 2 schwierige Fragen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:44
- Anonymous User hat geschrieben: kurze Anmerkung dazu: Frau Dr. Sandra Fläming schreibt z.B. dazu: ( Quelle: http://www.kanzlei-flaemig.de/arbeitsrecht/infothek-vom-rechtsanwalt/b-wie-betriebsvereinbarung/betriebsuebergang.html ) ... Kündigungsschutz beim Betriebsübergang: Hier begeben wir uns in den Bereich des „gefühlten Arbeitsrechts“, in dem Gerüchte sich standhaft halten …. Es hält sich durchaus hartnäckig die Fehleinschätzung, bei Betriebsübergang dürfe der Arbeitgeber nicht kündigen. Das ist falsch. Das Gesetz sagt in § 613 a Abs. 4 BGB: “Die Kündigung …. durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebes oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.” Eine Kündigung WEGEN des Betriebs(teil)übergangs ist unzulässig. ABER eine – auch betriebsbedingte- Kündigung aus allen anderen Gründen ist weiterhin möglich. ... M.f.G. ---------------------------------------------------------------------- Aber gar nicht geht, einen Teil der Belegschaft mitzunehmen und einem anderen zu kündigen. Da ist das Gesetz ziemlich eindeutig. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um ein und dieselbe Betriebsänderung.
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Re: Unterschreibt NICHT! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:41
- Als beE-ler sehe ich Unterschreiben als das einzige Vernünftige an. Nokia und Siemens haben keinerlei Interesse an dem Verlustbringer NSN und hätten NSN lieber heute als morgen abgestoßen. Wenn die 90% nicht zusammenkommen, sehe ich folgendes Szenario: Mch wird komplett bis spätestens Ende 2012 geschlossen (Betriebsschließung). Davon sind alle 3600 MA betroffen. Evtl. werden an anderen Standorten Ulm, Düsseldorf, ... einige neue Stellen geschaffen, für Aufgaben, die NSN aus irgendwelchen Gründen für notwendig erachtet. Darauf können sich alle bewerben. Den von NSN-bevorzugten Kandidaten gibt NSN einen Tipp, dass sie sich auf solch eine Stelle bewerben sollen. Aus der Vielzahl der Bewerbungen wird dann der Bewerber gewählt, dem man explizit den Tipp gegeben hatte. Das kann natürlich auch schief gehen, wenn der Wunschbewerber sich nicht bewirbt, z.B. weil er nicht nach Ulm, Düsseldorf, ... umziehen will. NSN wird das aber nicht sonderlich stören, weil dort sowieso keiner der Mitarbeiter als unersetzbar betrachtet wird und nur jeder Mitarbeiter, der NSN verlässt, ein guter Mitarbeiter ist. Mit dieser Alternative zu "beE + 4 GmbHs" würde NSN dem eigentlichen Ziel möglichst viele Mitarbeiter in Deutschland loszuwerden am nächsten kommen. Dann sind auch deutlich mehr als 2000 kostengünstig entsorgte Mitarbeiter möglich. Da das Angebot "beE" bestanden hat, dürfte auch die ursprüngliche öffentliche Kritik (welche ja die beE erst möglich gemacht hat) verstummen, weil es die Mitarbeiter ja selber vergeigt haben (und das "Tretauto" dem "Opel" vorgezogen haben - von der "Mercedes-Lösung" der Jahre 2009, 2007 und früher brauchen wir eh nicht mehr zu träumen!). Bei dem obigen Szenario ist auch keinerlei Sozialauswahl notwendig, weil ja der gesamte Betrieb bis spätestens Ende 2012 unter Beachtung der individuellen Kündigungsfristen geschlossen wird. Somit würden auch irgendwelche Klagen vor Arbeitsgerichten komplett ins Leere laufen. Bedenkt das! Wenn die 90% nicht zusammen kommen, werden somit alle, GmbHler und beEler, deutlich mehr verlieren, als mit der höchst unerfreulichen Zwangszuordnung auf GmbHs und beE: GmbHs = 3 Jahresgehälter mit Arbeit (falls keine Insolvenz der GmbHs) beE = 2.4 Jahresgehälter innerhalb von 2 Jahren ohne Arbeit (bei leicht besserem Insolvenzschutz)
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Re: Was will die Firmenleitung wirklich — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:39
- Anonymous User hat geschrieben: NSN Deutschland ist ein unfaehiger Verein, den nicht einmal der NSN CEO Suri will. Weil eben zu unfaehig, zu teuer, wenig innovativ. Je eher beerdit, desto besser. Schrott geht dann in die beE, ein paar wenige koennen wir dort dann noch polieren und aufmoebeln, der rest geht nach Hartz IV, bald Hartz V Ueberlebensration und in zehn Jahren, wenn Indien Deutschland ueberholt hat, Hartz 6 - Sterberation. (DC). ---------------------- Nur peinlich, dass Suri jetzt in München antanzen und bei Löscher und Co Männchen machen muss
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Re: Bernd Tröger vom NCI muss in die bee!!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:38
- Ergänzung zu 00:33 - und um wieviel wichtiger sind "Querköpfe" und Mutige erst im Vergleich zu Verrätern und Kollaborateuren.
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Re: Bernd Tröger vom NCI muss in die bee!!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:33
- Anonymous User hat geschrieben: Bernhard, ich gebe Dir keinen Tipp und auch keinen Rat. Aber vielleicht solltest Du Dich und Deine Thesen mal selbst hinterfragen. Leute die anecken sind unbequem, aber sehr nützlich. Leute die nur anecken, sind nicht nur unbequem, sondern werden auch ganz schnell unnützlich. Man sollte sich zudem ganz genau anschauen von wem man Lob bekommt. Nicht jedes Lob ist dazu geeignet, sich darin zu sonnen. Schnell stellt man fest, es sind keine Sonnenstrahlen, die einen wärmen, sondern kommen nur von einer gewöhnlichen Glühbirne. --------------------- Ich kann B.T. nur bescheinigen, dass seine Arbeit zumindest für die Belegschaft sehr nützlich war und ist. Für den Betriebsrat Mch M und die IGM freilich weniger. Achtung: Ich lobe als Belegschaftsangehöriger. Querköpfe sind für die Gesellschaft bei Zeiten wichtiger als Mitläufer.
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Re: Bernd Tröger vom NCI muss in die bee!!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:28
- Anonymous User hat geschrieben: Schon mal daran gedacht, dass die Betriebsleitung die Betriebsvereinbarung nicht anerkannt hat? Wenn ich mit einem Vertragspartner - sprich NSN - eine Vereinbarung schließe und NSN hält sich nicht daran, ist dann der BR MCH M schuld oder der NSN? Ich würde mich zuerst an den Vertragspartner wenden und nicht eine dritte Partei ans Kreuz nageln. Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen, was hier geschrieben steht. ------------------------- Soweit mir bekannt, hat auch der BR Mch H in Person seines Vorsitzenden, die genannte Betriebsvereinbarung als juristisch nicht relevant bezeichnet.
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Re: Strategie der Firmenleitung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:07
- Schritt 6: Mitarbeitern neue Jobs in Polen oder Indien anbieten ... LoL
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Re: Bernd Tröger vom NCI muss in die bee!!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.04.2012 00:00
- Anonymous User hat geschrieben: Schon mal daran gedacht, dass die Betriebsleitung die Betriebsvereinbarung nicht anerkannt hat? Wenn ich mit einem Vertragspartner - sprich NSN - eine Vereinbarung schließe und NSN hält sich nicht daran, ist dann der BR MCH M schuld oder der NSN? Ich würde mich zuerst an den Vertragspartner wenden und nicht eine dritte Partei ans Kreuz nageln. Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen, was hier geschrieben steht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ wäre schön, wenn sich wenigstens der BR an getroffene Vereinbarungen hält bzw. diese in seinen Entscheidungen berücksichtigt!!! Dann weiß man zumindest, wen man als Gegner hat !!!!
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Re: Strategie der Firmenleitung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:59
- JA! Denken sie...
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Eintrittsgebuehr & Steuern — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:56
- Hallo müssen fuer die Abfindung der geplanten bE alle Abgaben bezahlt werden oder gibt es eine steuerliche Sonderbehandlung (4/5 Regel?)?
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Eintrittsgebuehr & Steuern — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.05.2016 11:09
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Re: 2 schwierige Fragen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:25
- kurze Anmerkung dazu: Frau Dr. Sandra Fläming schreibt z.B. dazu: ( Quelle: http://www.kanzlei-flaemig.de/arbeitsrecht/infothek-vom-rechtsanwalt/b-wie-betriebsvereinbarung/betriebsuebergang.html ) ... Kündigungsschutz beim Betriebsübergang: Hier begeben wir uns in den Bereich des „gefühlten Arbeitsrechts“, in dem Gerüchte sich standhaft halten …. Es hält sich durchaus hartnäckig die Fehleinschätzung, bei Betriebsübergang dürfe der Arbeitgeber nicht kündigen. Das ist falsch. Das Gesetz sagt in § 613 a Abs. 4 BGB: “Die Kündigung …. durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebes oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.” Eine Kündigung WEGEN des Betriebs(teil)übergangs ist unzulässig. ABER eine – auch betriebsbedingte- Kündigung aus allen anderen Gründen ist weiterhin möglich. ... M.f.G.
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Re: Bernd Tröger vom NCI muss in die bee!!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:24
- Anonymous User hat geschrieben: Schon mal daran gedacht, dass die Betriebsleitung die Betriebsvereinbarung nicht anerkannt hat? Wenn ich mit einem Vertragspartner - sprich NSN - eine Vereinbarung schließe und NSN hält sich nicht daran, ist dann der BR MCH M schuld oder der NSN? Ich würde mich zuerst an den Vertragspartner wenden und nicht eine dritte Partei ans Kreuz nageln. Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen, was hier geschrieben steht. ......Dieser Sachverhalt ist doch ganz einfach zu verstehen: 1. Dem BR Mch M lag die BV aus Mch T im Wortlaut vor 2. Der BR in Mch M hat doch die Namenslisten auf grobe Fehler geprüft, oder doch nicht?
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Re: 2 schwierige Fragen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:16
- ...den Judaslohn haben sie bekommen ...
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Re: Strategie der Firmenleitung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:14
- Anonymous User hat geschrieben: Die IGM darf halt nicht wieder "einknicken". Wer einmal lügt dem glaubt man nicht. Zum Eingangsszenario: Spätestens ab Punkt 4. wird es richtig illegal. Es stellt sich die Frage ob das Management soweit denkt.
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Re: 2 schwierige Fragen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:09
- Eventuell ist's bei dem ganzen "Holter-di-Polter" untergegangen, aber mir ist von einer Betriebsvereinbarung zum Betriebsübertritt in eine der GmbHs nach §613a nichts bekannt. Warum auch, der Betriebsrat geniest ja "Sonderkündigungsschutz" und braucht sich ja um nichts mehr zu kümmern ...
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Re: Bernd Tröger vom NCI muss in die bee!!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:07
- Lieber Bernhard, danke für Deinen Kommentar. So kennen wir Dich ! Du schreibst aber nichts darüber, ob Du nun in die BeE mitkommst oder nicht. Wir hätten es schlechter treffen können: Der Gernot hat sich schon immer für die Mitarbeiter eingesetzt, und ist nun Geschäftsführer, und Siemens Placement macht auch nen guten Eindruck. Wir brauchen auch in der BeE jemand, der mal den Mund aufmacht. Und: Du kriegst von mir ein Referenzschreiben als vorbildlicher lösungsorientierter Kollege. Also: Komm mit :)
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Re: Nokia Aktie fast auf Ramsch-Niveau — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:05
- Anonymous User hat geschrieben: die wollen München killen, weil sie Angst haben, dass nach einem Investoreinstieg Espoo als Headquarter Vergangenheit sein könnte. Damit könnten sie recht haben. Denn wenn Siemens Nokia übernimmt erledigen sich so einige Probleme ganz von selbst.
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Re: Strategie der Firmenleitung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:02
- dagegen gibt es nur ein Mittel: Solidarität aller Standorte. Sich nicht gegenseitig ausspielen lassen. Hart bleiben, notfalls lang streiken.<br>Die IGM darf halt nicht wieder "einknicken".
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Re: IGM/Br - so kommentieren andere euer Ergebnis — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.04.2012 23:00
- Dir hat man wohl ins Gehirn geschissen DC? Oder geht dir bei deinen Texten einer ab? Irgendwas stimmt auf jeden Fall nicht bei dir, so oder so. Alternativlos!