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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 17:07
Na also, geht doch.
Comment Re: Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 17:06
Oh happy day!
Comment Re: Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 16:59
Hurra, endlich mal eine positive Nachricht. Wir leben doch noch in einem Rechtsstaat! Frohe Weihnachten.
Comment Re: Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 16:14
Anonymous User hat geschrieben: Wie sieht es denn mit den Mitarbeitern aus, die bisher nicht geklagt haben? Man muss spätestens 3 Monate nach der ersten (falschen) Gehaltszahlung Einspruch erhoben haben. Das wäre als 4 Monate nach Beginn der beE. Danach dürfte nix mehr gehen. Ausser NSN verliert auch vor dem BAG und wird dazu verdonnert alle Zahlungen rückwirkend richtig zu stellen.
Comment Re: Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 14:49
Endlich mal wieder was Positives und das auch noch zu Weihnachten.
Comment Re: Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 14:38
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/arbeitsgericht-muenchen-entscheidet-gegen-nokia-siemens-networks-nsn.html
Comment Re: Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 14:29
Tausend Dank an die Koalition der Willigen!!! Es kann wirklich nicht sein, dass der Zoll, Abteilung Schwarzarbeit, auf Baustellen und in Asiatischen Restaurants der Verkürzung von Arbeitslohn, Steuern und Sozialabgaben nachgeht während die Herrschaften bei Nokia Siemens Networks machen was sie wollen.
Comment Re: Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 14:21
Das ist ja schon mal ein erster Erfolg... Wie sieht es denn mit den Mitarbeitern aus, die bisher nicht geklagt haben? Soweit ich das verstanden habe, kann man auch nachträglich sein Recht mittels Anwalt einfordern?
Comment Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 13:50
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/arbeitsgericht-muenchen-entscheidet-gegen-nokia-siemens-networks-nsn.html
Conversation Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.03.2013 16:59
Comment Re: Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 13:19
Anonymous User hat geschrieben: Ehrlich gesagt ist es mir ziemlich egal, wie viel Geld das kosten könnte. Es geht um die Gerechtigkeit. Man hat mir 70% vom letzten Lohn versprochen und wenn sich jetzt herausstellt, dass ich von diesen 70% Steuern in ungeahnter Höhe nachzahlen darf, dann finde ich das nicht in Ordnung sondern fühle mich hinters Licht geführt. So sehe ich das auch! Und wenn ein Jurist wie beim Schiedsgericht noch sagt Brutto ist eigentlich Netto, dann fühle ich doppelt verschaukelt. Im Namen des Volkes kann das nicht mehr sein - wir sind das Volk und Brutto ist nicht gleich Netto!
Comment Re: Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 13:02
Ehrlich gesagt ist es mir ziemlich egal, wie viel Geld das kosten könnte. Es geht um die Gerechtigkeit. Man hat mir 70% vom letzten Lohn versprochen und wenn sich jetzt herausstellt, dass ich von diesen 70% Steuern in ungeahnter Höhe nachzahlen darf, dann finde ich das nicht in Ordnung sondern fühle mich hinters Licht geführt.
Comment Re: Auf welcher Seite Stand bei Verkündung der Schließung München eure dortige Führungsebene ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 13:02
Gute Frage :) <p> Die Münchner Führungsriege war entweder stumm oder unterstützte offiziell die Standortschliessung. Bei den Protestkundgebungen waren jedenfalls keine bzw. nur sehr wenige Führungskräfte dabei.
Comment Re: Geplanter Betriebsübergang der NSN Management IT zu ATOS erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 12:56
ATZ / BeE - Lösungen<p> Eine Variante wäre, wenn sich NSN und ATOS die Kosten für ATZ bzw. BeE teilen könnten. Vorraussetzung: der Mitarbeiter, der ATZ bzw. BeE wünscht, geht zur AIS über, überträgt innerhalb einer Frist von max. 3 Monaten sein know-how an einen Nachfolger und geht danach in ATZ bzw. ein BeE (Konditionen?). Davon hätten alle 3 Parteien was, nämlich der MA (ATZ/BeE+Abfindung), NSN (halbe Einmal-Kosten) und AIS (know-how und halbe Einmal-Kosten).
Comment Re: Geplanter Betriebsübergang der NSN Management IT zu ATOS erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 12:50
Meine Kommentare dazu: Generelles Beim Betriebsübergang ändert sich für den Mitarbeiter lediglich der Vertragspartner (wie ein Eigentümerwechsel), von der NSN Management International GmbH & Co KG in die ATOS IT Solutions und Services GmbH. Dies ist keine Vertragsänderung, d.h. es muss nichts unterschrieben werden. Lediglich im Falle eines Widerspruchs zum Betriebsübergang muss dieser innerhalb 1 Monats schriftlich erfolgen (§613a) http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html Der Betriebsübergang muss daher in diesem Sinne erfolgen. Arbeitsvertrag Der bestehende, mit NSN gültige Arbeitsvertrag (manche sind ja noch aus Siemens Zeiten, wer die Vertragsänderung 2008 nicht mitgemacht hat) geht 1:1 zur AIS über. Besondere Standorttarifverträge Betrieb München Martinstraße Die Standorttarifverträge „Standort Tarifvertrag“ und „Struktur Tarifvertrag“ gelten weiter. NSN und AIS garantieren den vom Übergang betroffenen Mitarbeitern eine Standortsicherung und Beschäftigungsgarantie bis mindestens zum 30. April 2015. Betriebliche Altersversorgung Für MA, die eine Zusage zur betrieblichen Altersversorgung haben (Mercer) garantiert die AIS die Fortführung der individuell vereinbarten, jährlichen Zuführungen gemäß aktuellem Prozentsatz (Besitzstandskonto und Versorgungskonto) bis zum Ende der personenbezogenen, individuellen Laufzeit mit Eintrittsalter 60. Homeworking / HomeOffice Für MA, die eine bestehende Homeworking-Vereinbarung haben, geht diese 1:1 auf die AIS über (Vetragsbestandteil). Die AIS garantiert großzügige Homeworking-Möglichkeiten, sofern der MA dies wünscht. t.b.c.
Comment Re: Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 12:38
Anonymous User hat geschrieben: Mag sein, aber Entscheidungen für eine solche Klage werden recht einfach, wenn man nichts mehr zu verlieren hat. Also Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann must halt eine Deckungszusage einholen. Wenn Du keinerlei hiervon hast, auch kein Gewerkschaftsmitglied, dann trägt jeder in der ersten Instanz seine Kosten (Anwalt, Gerichtsgebühr, event Vergleichsgebühren) selbst. In den nächsten Instanzen trägt dann der jeweilige Verliererfalls nicht anders entschieden die Kosten der zweiten Instanz (LAG). Dies gilt dann nicht bei Vergleichen. Wenn du dann nach 3-4Jahren die Prozesse gewonnen hast, und Rec ht bekommst, dann erhälst Du die eingeklagten Beträge zuzüglich der jeweiligen Anwalts- und Gerichtskosten außer der ertsen Instanz. So was hier angedacht war ist, das eben die Gefahr besteht, dieses Geld dann nicht mehr von NSN xy zu erhalten. Allerdings mußt Du oder Deine Versicherung jedoch trotzdem die jeweiligen Anwalts und Gerichtskosten tragen. Also eerst Hirn einschalten, dann handeln.... Wenn Du überhaupt nichts mehr hast (HArtz IV), dann kannste vor Klage Prozeßkostenhilfe beantragen. Aber mal ehrlich, wer von den Bee lern ist denn nun aktuell in Hartz IV? Der Anwalt wird sich dann einen Vorschuß geben lassen. Und nun? Was jetzt?????
Comment Re: Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 11:36
Mag sein, aber Entscheidungen für eine solche Klage werden recht einfach, wenn man nichts mehr zu verlieren hat.
Comment Re: Auf welcher Seite Stand bei Verkündung der Schließung München eure dortige Führungsebene ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 11:08
Meine Führungsebene sass in England, der deutsche Linemanager in Norddeutschland. Der war selbst betroffen und ging freiwillig. Viel Kampf war da also nicht. Weswegen auch, der Standorterhalt war und ist eine Farce. Die angedrohte Schliessung nur ein Druckmittel um Namenslisten und niedrige Abfindungen durchzusetzen. Die IGM wusste es und der restliche BR hat sich verar... lassen. Dafür kämpfen?
Comment Re: Auf welcher Seite Stand bei Verkündung der Schließung München eure dortige Führungsebene ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 07:44
Komische Frage. Lies mal hier das Forum durch. Es herrscht Krieg bei Seiemens/NSN. Jeder gegen jeden. Die Führungsebene forciert doch seit 20 Jahren den Abbau. War bei Seiemens noch nie anders. In München waren mal 30.000 Leute. Jetzt geht die Zahl gegen Null.
Comment Auf welcher Seite Stand bei Verkündung der Schließung München eure dortige Führungsebene ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.12.2012 03:01
habe an euch Münchner dir Frage wie es bei euch war mit dem Kampf für euren Standort bzw. wer alles mit euch gekämpft hat für den erhalt ??? Hat bei euch die komplette Führungsebene ( Werksleitung ? )niedere, mittlere und höhere mit euch für den erhalt des Münchner Standorts gekämpft, haben die euch mit bestem Wissen und Gewissen geholfen ? Standen die hinter euch ?
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