Schlichtung Brutto/Netto in der 50.KW
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
01.11.2013 20:56
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Anonymous User hat geschrieben:
############################################################### Altes Sprichwort: "Solange man den Bären nicht erlegt hat, sollte man sein Fell nicht verkaufen."
Anonymous User hat geschrieben:Die Klagen werden bis zum BAG gehen, das war von vornherein klar.
Na und. Letztendlich wird NSN zahlen müssen. Gehaltsnachzahlungen plus Zinsen, Steuernachzahlung plus Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten. Die Mehrkosten dürften am Ende eine gute Million ausmachen, aber sie habens ja.
############################################################### Altes Sprichwort: "Solange man den Bären nicht erlegt hat, sollte man sein Fell nicht verkaufen."
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Zweitens wenn der Bär dann vielleicht schon tot ist, sprich NSN pleite ist, kann man auch nichts mehr verteilen - wetten, so kommt'sAnonymous User hat geschrieben:Die Klagen werden bis zum BAG gehen, das war von vornherein klar.
Na und. Letztendlich wird NSN zahlen müssen. Gehaltsnachzahlungen plus Zinsen, Steuernachzahlung plus Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten. Die Mehrkosten dürften am Ende eine gute Million ausmachen, aber sie habens ja.
############################################################### Altes Sprichwort: "Solange man den Bären nicht erlegt hat, sollte man sein Fell nicht verkaufen.">
Anonymous User hat geschrieben:
Mag sein, aber Entscheidungen für eine solche Klage werden recht einfach, wenn man nichts mehr zu verlieren hat.Also Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann must halt eine Deckungszusage einholen. Wenn Du keinerlei hiervon hast, auch kein Gewerkschaftsmitglied, dann trägt jeder in der ersten Instanz seine Kosten (Anwalt, Gerichtsgebühr, event Vergleichsgebühren) selbst. In den nächsten Instanzen trägt dann der jeweilige Verliererfalls nicht anders entschieden die Kosten der zweiten Instanz (LAG). Dies gilt dann nicht bei Vergleichen. Wenn du dann nach 3-4Jahren die Prozesse gewonnen hast, und Rec ht bekommst, dann erhälst Du die eingeklagten Beträge zuzüglich der jeweiligen Anwalts- und Gerichtskosten außer der ertsen Instanz. So was hier angedacht war ist, das eben die Gefahr besteht, dieses Geld dann nicht mehr von NSN xy zu erhalten. Allerdings mußt Du oder Deine Versicherung jedoch trotzdem die jeweiligen Anwalts und Gerichtskosten tragen. Also eerst Hirn einschalten, dann handeln.... Wenn Du überhaupt nichts mehr hast (HArtz IV), dann kannste vor Klage Prozeßkostenhilfe beantragen. Aber mal ehrlich, wer von den Bee lern ist denn nun aktuell in Hartz IV? Der Anwalt wird sich dann einen Vorschuß geben lassen. Und nun? Was jetzt?????
Ehrlich gesagt ist es mir ziemlich egal, wie viel Geld das kosten könnte. Es geht um die Gerechtigkeit. Man hat mir 70% vom letzten Lohn versprochen und wenn sich jetzt herausstellt, dass ich von diesen 70% Steuern in ungeahnter Höhe nachzahlen darf, dann finde ich das nicht in Ordnung sondern fühle mich hinters Licht geführt.
Anonymous User hat geschrieben:
So sehe ich das auch! Und wenn ein Jurist wie beim Schiedsgericht noch sagt Brutto ist eigentlich Netto, dann fühle ich doppelt verschaukelt.
Im Namen des Volkes kann das nicht mehr sein - wir sind das Volk und Brutto ist nicht gleich Netto!
Ehrlich gesagt ist es mir ziemlich egal, wie viel Geld das kosten könnte. Es geht um die Gerechtigkeit. Man hat mir 70% vom letzten Lohn versprochen und wenn sich jetzt herausstellt, dass ich von diesen 70% Steuern in ungeahnter Höhe nachzahlen darf, dann finde ich das nicht in Ordnung sondern fühle mich hinters Licht geführt.
So sehe ich das auch! Und wenn ein Jurist wie beim Schiedsgericht noch sagt Brutto ist eigentlich Netto, dann fühle ich doppelt verschaukelt.
Im Namen des Volkes kann das nicht mehr sein - wir sind das Volk und Brutto ist nicht gleich Netto!
Na prima: Damit sind der Schlichter, die NSN und die IGM Mafia vorgeführt.
Super interessant ist die Rechtsauffassung der NSN Anwältin: Wenn wir hier verlieren muss nicht der Bonus nachbezahlt, sondern der bezahlte Bonus von den IGM Mitgliedern zurückbezahlt werden. Vielleicht hätte sich NSN doch besser eine eigene, kompetente Rechtsabteilung leisten sollen, anstatt für viel Geld auf Diletanten zu setzen! Aber mir soll es mittlerweile Recht sein.
Den Bonus, den NSN von den Mitarbeitern zurückhaben will, kann doch die IG Metall aus ihrer Kasse gerne zahlen. Wichtig ist, dass die verbliebenen Mitarbeiter bei der nächsten Wahl nun wieder die richtigen Betriebsräte wählen. Wenn deren Entscheidungen dann rechtlich nicht passen, lässt sich das ja gerichtlich überprüfen. Die Richter sind ja alle neutral.
so offen wurde im Namen von NSN die offensichtliche Schweinerei (zw. IGM und NSN ) bisher noch nicht zugegeben (siehe Info page RA Dr. Albrecht): NSN argumentiert, nur durch Abschluss des TV sei ermöglicht worden, dass die Sonderkündigungsrechte für 668 IG Metall Mitglieder wegverhandelt werden konnten. Hierfür habe die IG Metall Kompensation erwartet.
ab wann ist eigentlich der gesamte 3-seitige Vertrag hinfällig? Ich meine, wenn NSN sich jetzt an gar nichts mehr halten will - entfällt da nicht irgendwann die Geschäftsgrundlage? Kann man sich evt. wieder zu NSN zurückklagen? Evt. rechnet sich das sogar - insbesondere, wenn das mit dem neuen Job nicht so klappt wie erwartet.
Anonymous User hat geschrieben:
Das heisst doch die IGM hat ihre eigenen unkündbaren Mitglieder schlicht weg verkauft für 10% - für 30 Silberlinge ist die IGM zu haben.
so offen wurde im Namen von NSN die offensichtliche Schweinerei (zw. IGM und NSN ) bisher noch nicht zugegeben (siehe Info page RA Dr. Albrecht): NSN argumentiert, nur durch Abschluss des TV sei ermöglicht worden, dass die Sonderkündigungsrechte für 668 IG Metall Mitglieder wegverhandelt werden konnten. Hierfür habe die IG Metall Kompensation erwartet.
Das heisst doch die IGM hat ihre eigenen unkündbaren Mitglieder schlicht weg verkauft für 10% - für 30 Silberlinge ist die IGM zu haben.
Anonymous User hat geschrieben:
Das sind nur hilflose Rückzugsgefechte der Anwälte die NSN vertreten. Es wird immer wieder richtiger Blödsinn von Anwälten die Firmen (insbesondere NSN/Siemens)vor Gericht vertreten, geäüßert (war auch 2003 so). Jeder hat das Recht sich zu irren. Die Richter schätzen das schon richtig ein.
ab wann ist eigentlich der gesamte 3-seitige Vertrag hinfällig? Ich meine, wenn NSN sich jetzt an gar nichts mehr halten will - entfällt da nicht irgendwann die Geschäftsgrundlage? Kann man sich evt. wieder zu NSN zurückklagen? Evt. rechnet sich das sogar - insbesondere, wenn das mit dem neuen Job nicht so klappt wie erwartet.
Das sind nur hilflose Rückzugsgefechte der Anwälte die NSN vertreten. Es wird immer wieder richtiger Blödsinn von Anwälten die Firmen (insbesondere NSN/Siemens)vor Gericht vertreten, geäüßert (war auch 2003 so). Jeder hat das Recht sich zu irren. Die Richter schätzen das schon richtig ein.
so offen wurde im Namen von NSN die offensichtliche Schweinerei (zw. IGM und NSN ) bisher noch nicht zugegeben (siehe Info page RA Dr. Albrecht): NSN argumentiert, nur durch Abschluss des TV sei ermöglicht worden, dass die Sonderkündigungsrechte für 668 IG Metall Mitglieder wegverhandelt werden konnten. Hierfür habe die IG Metall Kompensation erwartet.
Das heisst doch die IGM hat ihre eigenen unkündbaren Mitglieder schlicht weg verkauft für 10% - für 30 Silberlinge ist die IGM zu haben.
Von zwei Seiten verraten und verkauft wurden alle langjährigen Mitarbeiter. In mehreren Duzend billig abzugeben!
Dieses Gefühl verarscht worden zu sein bleibt. Das wird sich noch rächen, garantiert...
Brutto/Netto. Hatte letzte Woche meinen Gerichtstermin.
NSN ist kaum mehr sprachfähig. Es erschien ein Anwalt, der nur darauf hingewiesen hat, dass
im Namen NSN das Wort 'Siemens' durch 'Solutions' zu ersetzen sei.
Bei der Klage konnte er zwischen Differenzierungsklausel und dem brutto/netto Thema
nicht unterscheiden. Das Urteil steht noch aus.
Auf Basis von Ploneboard