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02.07.2011 11:12
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.10.2013 00:32
- Anonymous User hat geschrieben: Und was ist wenn man auf eine Krankenkasse verzichtet? Für das viele Geld kann man sich doch selber versorgen und irgendwann später halt vom Ersparten und danach stibt man halt. Ist ja auf Hartz IV auch jedem egal ob man krepiert. Naja das geht nicht. :-) http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht . In Deutschland herrscht Zwangsbeglückung. So wie du durch die beE-Betreung, das Arbeitsamt oder das Finanzamt beglückt wirst. Jeder will nur dein Bestes :-) Im Ernst, falls du dir eine richtige Krankheit oder einen Unfall einfängst kann das richtig teuer werden. OPs sind immens teuer.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 23:24
- Und was ist wenn man auf eine Krankenkasse verzichtet? Für das viele Geld kann man sich doch selber versorgen und irgendwann später halt vom Ersparten und danach stibt man halt. Ist ja auf Hartz IV auch jedem egal ob man krepiert.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 22:38
- Anonymous User hat geschrieben: Krankenkassen-Beiträge auf Abfindungen Abfindungen zählen bei freiwillig gesetzlich Versicherten zum versicherungspflichtigen Einkommen. Daher sind Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen bei Zahlung einer Abfindung möglich. Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung. Wird diese Abfindung ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Man versichert sich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dann - und nur dann- werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Eine Regelung, die durch die Gesundheitsreform einheitlich für alle Krankenkassen gilt. Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen.htm#ixzz2i6SKcalE --- während TrKUG waren wir gesetzlich versichert, dito gehen wir ohne Sperrzeit direkt in ALG1 - hier sind wir ebenfalls gesetzlich versichert - wo ist das Problem : danach wegen fehlendem Einkommen Minimalbeitrag in der gesetzl. Krankenversicherung und da bleiben wir bis der Pfarrer die Schippe Grund auf uns wirft. Wird wohl keiner Rente über der Bemessungsgrenze kriegen - OFG ist wohl keiner hier. Also lies mal den Scheiß erst durch oder gehört da wer zu den Pisa-Idioten. Du bist mir auch ein SuperSchlaucher, wer ist WIR, es gibt so viele Bee's, direkte Aufhebungsvertraege etc. da ist jeder FAll anders, Du redest wohl von der letzten Bee von 05/12. Dann geh mal zur SBK und schau Dir mal den Antrag zur freiwilligen Weiterversicherung an den Du nach ALG1 ausfüllen darfst und dann darfst Du hier weiter klugscheißen.
- Re: Heute vor 10 Jahren wurde Hartz IV und die Arbeitsmaktreform von Rot-Grün beschlossen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 22:04
- Anonymous User hat geschrieben: <blockquote>Anonymous User hat geschrieben: <blockquote>Ingenieure wie hier sollten das große Einmaleins beherrschen:- etc. ---- Ingenieure sollten logisch denken und Sachverhalte analytisch durchdringen ohne alles nachzuplabbern was dieser Minstream ihnen versucht weißzumachen. 1) Rentenversicherung war geteilt in Umlageorientiert und Rücklagen. Adenauer nahm die Rücklagen um die Reparationen an Israel zu zahlen! .. 2) These Demographie: falls das so wäre wie beschrieben müssten derzeit die Sozialkassen überlaufen. - Geburtenschwache Jahrgänge - Kriegsjahrgänge(Todgeschossen, nicht geboren etc.) Geburtenstarke Jahrgänge im aktiven Berufsleben - warum gibt es keine Rentenerhöhungen entsprechend den Tariferhöhungen. Großteil der beschäftigten inprikären Beschäftigungsverhältnissen - dürften später auch nur Minirenten bekommen. Was hat diese Verbrecherbande von Politikern gemacht? - Aufbau Ost finanziert durch Sozialkassen --> Beamte, Selbständige, Privatversicherte wurden nicht in die Finanzierung mit einbezogen. Sozialhilfeempfänger/Asylanten und co. kamen mit den Hartz IV- Reformen in die gesetzl.Krankenversicherung - vorher Kommunen. auch hier bezahlen die Wohlhabenden keinen Cent. Weiterhin sollen wie bei der Mütterrente die Beitragszahler und nicht die Steuerzahler das übernehmen, als ob Beamte, Politiker und Selbständige keine Kinder hätten. Dito bezahlt der Staat über Zuschüsse nur rd. 60% der Beitragsfremden Leistungen. Und so könnte ich hier weiter machen. In der Zwischenzeit hat doch jeder gemerkt, dass die Private Altersversorgung mehr eine Vewrsorgung der Banken und Versicherungen und Entlastung der Arbeitgeber ist.Also laßt euch weiter von den Politikern, Arbeitgeberverbänden, Versicherungen und gleichgeschalteten Medien für dumm verkaufen oder fangt an zu denken und hinterfragt das System. Das BIP wächt stetig nur nicht die Löhne und Renten - wer steckt wohl immer mehr davon in die eigene Tasche und sagt, das muß so sein.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 21:32
- Krankenkassen-Beiträge auf Abfindungen Abfindungen zählen bei freiwillig gesetzlich Versicherten zum versicherungspflichtigen Einkommen. Daher sind Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen bei Zahlung einer Abfindung möglich. Bei betriebsbedingten Kündigungen erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Abfindung. Wird diese Abfindung ausschließlich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: Man versichert sich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Dann - und nur dann- werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Eine Regelung, die durch die Gesundheitsreform einheitlich für alle Krankenkassen gilt. Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen.htm#ixzz2i6SKcalE --- während TrKUG waren wir gesetzlich versichert, dito gehen wir ohne Sperrzeit direkt in ALG1 - hier sind wir ebenfalls gesetzlich versichert - wo ist das Problem : danach wegen fehlendem Einkommen Minimalbeitrag in der gesetzl. Krankenversicherung und da bleiben wir bis der Pfarrer die Schippe Grund auf uns wirft. Wird wohl keiner Rente über der Bemessungsgrenze kriegen - OFG ist wohl keiner hier. Also lies mal den Scheiß erst durch oder gehört da wer zu den Pisa-Idioten.
- Re: Heute vor 10 Jahren wurde Hartz IV und die Arbeitsmaktreform von Rot-Grün beschlossen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 21:05
- Anonymous User hat geschrieben: Ingenieure wie hier sollten das große Einmaleins beherrschen: Das Alter für den Rentenbeginn steht in direktem Zusammenhang mit der Beitragshöhe. Politiker, die eine Vorziehung des Rentenalters auf Werte < 67 fordern, fordern unausgesprochen noch höhere Beiträge. Bei der staatlichen Rentenversicherung handelt es sich um ein Umlageverfahren, das die aktuellen Beitragseinnahmen an die Leistungsempfänger verteilt. Es findet kein ansparen der Beiträge statt. Das sind Banalitäten, aber scheint nicht allen bekannt zu sein. "There ain't no such thing as a free lunch." Im übrigen finde ich, dass man von jahrzehntelangen Siemens-AT-Einkommen vielleicht auch mehr für die eigene Altersvorsorge hätte investieren können. Die hier vorherrschende Enttäuschung und der Zorn darüber, das gut bezahlte Siemens-Arbeitsverhältnis nicht arbeitslebenslang bis zur Rente ausgedehnt haben zu können, resultiert aus einer weltfremd gewesenen Erwartungshaltung. Als Angestellter bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen kann jederzeit kurzfristig das Ende der Mitarbeit bevorstehen, sei es durch Bankrott oder eben auch durch unternehmerische Entscheidungen, egal ob sie sich im Nachhinein als richtig oder falsch erweisen. Wegen dieses - wie viele hier erst spät lernen mußten - nicht nur abstrakten Risikos zahlt die Privatwirtschaft eben höhere Gehälter als der Staat an seine Beamten mit ihren tatsächlich ziemlich risikolosen Beschäftigungsverhältnissen. Nur ändert das was an der Beurteilung von Münte? Ich finde es höchst unethisch anderen etwas zu verordnen und sich selbst auszunehmen. Wie beim NSN Personalabbau "alle müssen Opfer bringen, sei es durch Umzug oder Jobverlust ....". Wo sind denn die Opfer von denjenigen die nicht in die beE gepresst wurden?
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 20:45
- Anonymous User hat geschrieben: Dieses Horrorszenario ist Quark. Während der ALG1 Zeit zahlt die Afa Renten- und Krankenversicherungsbeiträge und nachher zahlt man einen Minimalbetrag an die Krankenversicherung (gesetzlich) wenn man kein Einkommen hat. Für die Renten- (keine Beiträge) und die Krankenversicherung ist dies ein vergleichsweise schlechtes Geschäft ("keine rechte Freude") wenn man die Beiträge betrachtet die man als beschäftigter Arbeitnehmer abgeführt hätte. Auch der Staat macht ein schlechtes Geschäft, da man als "Privatier" keine Steuern aus abhängiger Arbeit mehr abführt. Schließlich entgehen dem Staat in der Rentenphase noch Steuern, da durch fehlende Rentenbeiträge bis zum (vorgezogenen) Renteneintritt die Rente niedriger ausfällt und damit auf die Rente weniger Steuern anfallen. Wie du siehst nichts als "Verlierer" auch auf gesellschaftlicher Seite dank der Erzkapitalisten auf Arbeitgeberseite die keine Scham haben die Sozialkassen zu plündern. Bezüglich Krankenkasse ist das nicht ganz richtig, eine Abfindung zum Beispiel ist sehr wohl von Interesse für die Krankenkasse, beim typischen ExSiemensianer 55+ führt das i.d.R. dazu das er 10-14 Monate den Höchstbetrag in der KV/PV alleine zuentrichten hat, also z.Z. ca 710 EUR, erst danach gehts dann mit dem Minimalbeitrag von z.Z. ca. 185 EUR weiter, sofern man sich nicht in eine bestehende "familienversicherung" einklinken kann. Diese Anrechnung gilt 3 Jahre lang, so dass das immer zum tragen kommt, egal wann man ALG beantragt, direkt oder nach 12 Monaten Wartefrist wegen der Sperr/Ruhenszeiten. Auch da sind wir in der Regel außen vor. Hier ist die genaue Regelung für die Einbeziehung der Abfindung in die Krankenkassenbeiträge: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen.htm In der Regel zählen maximal 25% der Abfindung in der Berechnung(siehe Tabelle) Nur soweit ich diesen Link verstehe kommt dies aber nicht zur Anwendung: http://www.bkk-deutsche-bank.de/content/abfindungen.html Grundsätzlich gilt: Wenn nach der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses eine Versicherungspflicht eintritt (Ausnahme: Sperrzeitkrankenversicherung; § 5, Abs. 1, Nr. 2, SGB V), wird die Abfindung im Fall einer erneuten freiwilligen Versicherung nicht mehr berücksichtigt. Versicherungspflicht besteht z.B. dann, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird oder die Agentur für Arbeit eine Geldleistung gewährt. Die so genannten Minijobs führen nicht zur Versicherungspflicht.
- Re: Heute vor 10 Jahren wurde Hartz IV und die Arbeitsmaktreform von Rot-Grün beschlossen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 19:59
- Ingenieure wie hier sollten das große Einmaleins beherrschen: Das Alter für den Rentenbeginn steht in direktem Zusammenhang mit der Beitragshöhe. Politiker, die eine Vorziehung des Rentenalters auf Werte < 67 fordern, fordern unausgesprochen noch höhere Beiträge. Bei der staatlichen Rentenversicherung handelt es sich um ein Umlageverfahren, das die aktuellen Beitragseinnahmen an die Leistungsempfänger verteilt. Es findet kein ansparen der Beiträge statt. Das sind Banalitäten, aber scheint nicht allen bekannt zu sein. "There ain't no such thing as a free lunch." Im übrigen finde ich, dass man von jahrzehntelangen Siemens-AT-Einkommen vielleicht auch mehr für die eigene Altersvorsorge hätte investieren können. Die hier vorherrschende Enttäuschung und der Zorn darüber, das gut bezahlte Siemens-Arbeitsverhältnis nicht arbeitslebenslang bis zur Rente ausgedehnt haben zu können, resultiert aus einer weltfremd gewesenen Erwartungshaltung. Als Angestellter bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen kann jederzeit kurzfristig das Ende der Mitarbeit bevorstehen, sei es durch Bankrott oder eben auch durch unternehmerische Entscheidungen, egal ob sie sich im Nachhinein als richtig oder falsch erweisen. Wegen dieses - wie viele hier erst spät lernen mußten - nicht nur abstrakten Risikos zahlt die Privatwirtschaft eben höhere Gehälter als der Staat an seine Beamten mit ihren tatsächlich ziemlich risikolosen Beschäftigungsverhältnissen.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 19:59
- Dieses Horrorszenario ist Quark. Während der ALG1 Zeit zahlt die Afa Renten- und Krankenversicherungsbeiträge und nachher zahlt man einen Minimalbetrag an die Krankenversicherung (gesetzlich) wenn man kein Einkommen hat. Für die Renten- (keine Beiträge) und die Krankenversicherung ist dies ein vergleichsweise schlechtes Geschäft ("keine rechte Freude") wenn man die Beiträge betrachtet die man als beschäftigter Arbeitnehmer abgeführt hätte. Auch der Staat macht ein schlechtes Geschäft, da man als "Privatier" keine Steuern aus abhängiger Arbeit mehr abführt. Schließlich entgehen dem Staat in der Rentenphase noch Steuern, da durch fehlende Rentenbeiträge bis zum (vorgezogenen) Renteneintritt die Rente niedriger ausfällt und damit auf die Rente weniger Steuern anfallen. Wie du siehst nichts als "Verlierer" auch auf gesellschaftlicher Seite dank der Erzkapitalisten auf Arbeitgeberseite die keine Scham haben die Sozialkassen zu plündern. Bezüglich Krankenkasse ist das nicht ganz richtig, eine Abfindung zum Beispiel ist sehr wohl von Interesse für die Krankenkasse, beim typischen ExSiemensianer 55+ führt das i.d.R. dazu das er 10-14 Monate den Höchstbetrag in der KV/PV alleine zuentrichten hat, also z.Z. ca 710 EUR, erst danach gehts dann mit dem Minimalbeitrag von z.Z. ca. 185 EUR weiter, sofern man sich nicht in eine bestehende "familienversicherung" einklinken kann. Diese Anrechnung gilt 3 Jahre lang, so dass das immer zum tragen kommt, egal wann man ALG beantragt, direkt oder nach 12 Monaten Wartefrist wegen der Sperr/Ruhenszeiten.
- Re: Heute vor 10 Jahren wurde Hartz IV und die Arbeitsmaktreform von Rot-Grün beschlossen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 19:14
- Anonymous User hat geschrieben: Münte ist für mich eines der größten Sozialschw..ne, das ich mir denken an. Wenn Voodoo-Zauber helfen würde, hätte ich einen großen Verschleiß an Münte-Puppen ... Aber Gott sei Dank haben viele das kapiert und wählen das SPD-Gesindel nicht mehr. Volle Zustimmung. Münte ist so einer der Wasser predigt und Wein säuft. Z.B. uns verordnet er Rente mit 67, aber denkt mal an seine Luxusrentenversorgung als Politiker.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 19:10
- Anonymous User hat geschrieben: @15:22: Warte bis ALG1 vorbei ist, dann wirst Du aufwachen. Ich bin hellwach, du willst hier nur Panik verbreiten. Wir werden nur die Sozialsysteme und die sonstigen gesellschaftlichen Dienstleistungen (Polizei, Infrastruktur, ...) genauso wie die erzkapitalistischen Arbeitgeber mit minimalen Beiträgen nutzen. So eine Haltung habe ich früher auch verabscheut, aber man muss sich an den gesellschaftlichen Wandel anpassen. Ohren anlegen, Gewissen abschalten und durch. :-)
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 17:36
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: ...die Krankenkasse und Rentenversicherung werden an mir auch keine rechte Freude mehr haben... Antwort: Mein lieber Freund- da mach Dich aber mal schlau. Wer durch versicherungswidriges Verhalten den Eintritt des Versicherungsfalls selbst verschuldet- so wie Du, ..... Da soll es in der beE 2009 Leute geben, die setzten sich den Sommer über ins Ausland ab und pennen im Wald, weil sie horrenden Forderungen der Kasse nicht tragen können/wollen... Also- erst mal schlau machen und erst anschließend freuen... Spinner! niemand hackt sich die Hand ab, wenn NSN ihn mit 55+ über Namensliste rauswirft, keiner ihn trotz Fachkräftemangel einstellt - wo tritt da der selbstverschuldete Versicherungsfall in, das glaubt nicht mal die AfA. ALG1 ist dein gesellschaftlich verordnetes Schicksal - Kismet - da alternativlos mußt du das beste draus machen. Die BeEler Mch H - hatte über Ringtausch einen großen Anteil an 55+ : 3 Jahre BEE, 20000€ für selbstbestimmte Qualifikation, Übergangsgeld, 30% Abfindung, VB bis max 50%, ALG1 2 Jahre, Betriebsrente ab 60 und mit 63 in Rente. Ein Kollege sagte nur noch, er schwimmt n Geld. warum sollte der im Wald pennen, außer die Jagd war so anstrengend, dass er auf dem Hochsitz einschlief. Andere werden wohl den Winter bei der monetären Ausstattung im Süden verbringen. De gekniffenen sind wir in dieser Spar-Bee unter Kommunikationsverhinderer wie Franz und sein jetzt streunender Strassenköter.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 16:31
- @15:22: Warte bis ALG1 vorbei ist, dann wirst Du aufwachen.
- Re: Heute vor 10 Jahren wurde Hartz IV und die Arbeitsmaktreform von Rot-Grün beschlossen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 16:16
- Zitat Münte: "Wer nicht arbeitet braucht auch nicht essen!". - Und wer arbeitet nicht? Kinder, Arbeitslose, Kranke und Alte. Und die sollen in seinen Augen verhungern. Glück auf, Genosse!
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 15:40
- @14:02 was warmes zu essen, ein Dach über dem Kopf, was zum lesen, TV. etwas Freigang. Nur keine Freiheit. Es stellt sich also somit die Frage, wie hoch ist der Preis der Genugtuung? Wer und wieviele sind bereit so einen Preis zu bezahlen?? Wen wird es dann wohl treffen? Die anderen sollten sich jedoch fragen, was haben die noch zu verlieren!? Und was wird sein, wenn die Zahl derjenigen, die außer Ihrem Leben , freiheit nichts mehr zu verlieren haben? Wäre es da dann nicth sinnvoller, dafür zu Sorgen, das sie wesentlich mehr zu verlieren haben???
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 15:22
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: ...die Krankenkasse und Rentenversicherung werden an mir auch keine rechte Freude mehr haben... Antwort: Mein lieber Freund- da mach Dich aber mal schlau. Wer durch versicherungswidriges Verhalten den Eintritt des Versicherungsfalls selbst verschuldet- so wie Du, dem würde ich für 18 Monate das komplette Krankenversicherungsgeld abkassieren- Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil. Und wenn Du nicht freiwillig zahlst, dann akkumulierst Du Schulden in gleicher Höhe, die mit wieviel Prozent zu verzinsen sind? Am Ende könnte Deine Eigentumswohnung in die Zwangsversteigerung gehen und dann landest Du in der Gosse. Da soll es in der beE 2009 Leute geben, die setzten sich den Sommer über ins Ausland ab und pennen im Wald, weil sie horrenden Forderungen der Kasse nicht tragen können/wollen... Also- erst mal schlau machen und erst anschließend freuen... Dieses Horrorszenario ist Quark. Während der ALG1 Zeit zahlt die Afa Renten- und Krankenversicherungsbeiträge und nachher zahlt man einen Minimalbetrag an die Krankenversicherung (gesetzlich) wenn man kein Einkommen hat. Für die Renten- (keine Beiträge) und die Krankenversicherung ist dies ein vergleichsweise schlechtes Geschäft ("keine rechte Freude") wenn man die Beiträge betrachtet die man als beschäftigter Arbeitnehmer abgeführt hätte. Auch der Staat macht ein schlechtes Geschäft, da man als "Privatier" keine Steuern aus abhängiger Arbeit mehr abführt. Schließlich entgehen dem Staat in der Rentenphase noch Steuern, da durch fehlende Rentenbeiträge bis zum (vorgezogenen) Renteneintritt die Rente niedriger ausfällt und damit auf die Rente weniger Steuern anfallen. Wie du siehst nichts als "Verlierer" auch auf gesellschaftlicher Seite dank der Erzkapitalisten auf Arbeitgeberseite die keine Scham haben die Sozialkassen zu plündern.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Heidi — zuletzt verändert: 18.10.2013 15:16
- @ 15:03 <br /> Ich hab doch schon geschrieben: Das Thema ist bekannt und es ist absolut nicht nötig, die zuständigen IGM-Kollegen mit Mails und Anrufen immer wieder auf etwas hinzuweisen, das sie sowieso längst wissen! Damit erreicht man nämlich nicht unbedingt, dass dieses Anliegen auf der Tagesordnung höher rutscht und effizienter bearbeitet wird, sondern eher, dass die Kollegen nicht mehr in Ruhe arbeiten können und irgendwann einfach nur noch genervt sind, was sich keineswegs positiv auf das Ergebnis auswirken dürfte. <br /> <br /> Im Prinzip ist das wie an der Bushaltestelle: Wenn alle drängeln, weil jeder zuerst rein will, dann dauert es insgesamt nur umso länger, bis alle eingestiegen sind und der Bus endlich losfahren kann. <br /> <br /> Wer noch weitere Fragen hat, die geklärt werden sollen, kann sie mir schreiben und ich leite dann alles, was bei mir landet, gesammelt weiter. Aber bitte nicht immer wieder das, was sowieso schon auf der Tagesordnung ist!
- Re: Heute vor 10 Jahren wurde Hartz IV und die Arbeitsmaktreform von Rot-Grün beschlossen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 15:09
- Münte ist für mich eines der größten Sozialschw..ne, das ich mir denken an.<br>Wenn Voodoo-Zauber helfen würde, hätte ich einen großen Verschleiß an Münte-Puppen ...<br>Aber Gott sei Dank haben viele das kapiert und wählen das SPD-Gesindel nicht mehr.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 15:03
- mal zurück zum Thema: wir müssen der IGM Dampf machen, dass die wegen Verlängerung was vernünftiges aushandeln. Schreibt die Kollegen doch mal an oder noch besser ruft sie an. Die müssen wissen, dass sie ganz persönlich unter Beobachtung von ganz vielen Unzufriedenen stehen.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2013 14:02
- Anonymous User hat geschrieben: ...die Krankenkasse und Rentenversicherung werden an mir auch keine rechte Freude mehr haben... Antwort: Mein lieber Freund- da mach Dich aber mal schlau. Wer durch versicherungswidriges Verhalten den Eintritt des Versicherungsfalls selbst verschuldet- so wie Du, dem würde ich für 18 Monate das komplette Krankenversicherungsgeld abkassieren- Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil. Und wenn Du nicht freiwillig zahlst, dann akkumulierst Du Schulden in gleicher Höhe, die mit wieviel Prozent zu verzinsen sind? Am Ende könnte Deine Eigentumswohnung in die Zwangsversteigerung gehen und dann landest Du in der Gosse. Da soll es in der beE 2009 Leute geben, die setzten sich den Sommer über ins Ausland ab und pennen im Wald, weil sie horrenden Forderungen der Kasse nicht tragen können/wollen... Also- erst mal schlau machen und erst anschließend freuen...