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erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 14:12
- Das ist keine Lokig, das ist eine Art der Erpressung! Und wenn sonst nichts mehr übrig bleibt dann machen wir das. <br /> Schlechtes Image, Öffentlichkeit, Käuferstreik, das wirkt - der Absatz von Nokia Handys nach der Schließung von Nokia Bochum tut jetzt noch weh. Ich bin sicher das die sich das gemerkt haben.
- Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 14:05
- Wenn's unserer Mutter und unseren Kunden schlechter geht wirds bei uns besser. Welche Logik ist das denn?
- Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 13:56
- Zum Thema: Ich kotz ab! Was glauben die eigentlich, wer sie sind!?
- Re: Verlängere schon mal die Mietverträge bis 2015, Suri — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 13:32
- OH ....wir schicken einfach die Kündigungen mit einem Geldbetrag raus und der Aussage, es kann nur noch schlechter werden, und >50% der Mitarbeiter werden sie annehmen... (siehe Mch-H und erste Etappe ist erreicht, nächste Welle in der Urlaubszeit und wieder 10% wegen der verstrichenen Widerspruchsfrist,vor Weihnachten wieder Kündigungen, stockende Gehaltszahlungen und parallel hagelt Abmahnungen und wieder 10% etc.etc.etc. )
- Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 13:19
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous hat geschrieben: Da sind mindestens 500.000 Leute erreichbar. Ja und, was sollen diese Leute dann tun, wenn sie die Anzeige mal schnell zwischen Semmel und Kaffe lesen? Uns bedauern? . . Keine Nokia Handys mehr kaufen, kein O2 Vertrag mehr abschliessen. Da merken die innerhalb von 2-3 Wochen, dass etwas nicht mehr passt.
- Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:49
- Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
- Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:38
- Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? Eine Betriebsstilllegung bzw. Betriebsschließung ist die endgültige Aufgabe des Betriebszwecks bei gleichzeitiger Auflösung der Betriebsorganisation. Eine bloß vorübergehende Schließung erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Mit "Betrieb" ist eine räumlich-organisatorische Einheit gemeint, d.h. z.B. ein Produktionsbetrieb, der in einer bestimmten Stadt liegt und in dem eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigt sind. Demgegenüber ist der Unternehmer oder das Unternehmen (z.B. eine GmbH oder eine AG) der Inhaber des Betriebs, d.h. sein Träger. Eine Betriebsschließung hat daher nichts mit der Frage zu tun, wie es um den Fortbestand des Unternehmens steht, dem der zu schließende Betrieb gehört. Auch gesunde Unternehmen können sich von einem ihrer Betriebe trennen, d.h. diesen schließen. Sie bestehen nachher weiter fort. Wo finden sich gesetzliche Vorschriften über Betriebsstillegungen bzw. Betriebsschließungen? Eine Betriebsschließung bzw. Betriebsstilllegung ist gemäß § 111 Satz 3 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Unterfall von Betriebsänderungen. Hierzu schreibt § 111 Satz 1 BetrVG vor: "In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten." Daraus folgt: Plant der Arbeitgeber in einem Unternehmen mit mindestens 21 wahlberechtigten Arbeitnehmern die Schließung eines Betriebs, ist dies als Betriebsänderung zu bewerten, so dass der Arbeitgeber den Betriebsrat hierüber rechtzeitig und umfassend unterrichten und die geplante Betriebsschließung mit ihm beraten muss. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat? Der Arbeitgeber hat zunächst mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu versuchen, d.h. eine Einigung über das "Ob" der Betriebsschließung selbst. Zu einer solchen Einigung ist er aber letztlich nicht verpflichtet, d.h. in dieser Hinsicht (Interessenausgleich, Frage des "Ob") hat er nur eine Verhandlungspflicht. Hat der Arbeitgeber die Einigungsstelle ohne Erfolg angerufen, d.h. führen auch die Verhandlungen vor der Einigungsstelle nicht zu einem Interessenausgleich mit dem Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung, hat er seine Verhandlungspflicht erfüllt. Außerdem hat der Arbeitgeber auch über einen Sozialplan mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Ein Sozialplan ist eine Einigung der Betriebsparteien über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung - d.h. im Falle einer Betriebsschließunng: durch den Verlust des Arbeitsplatzes - entstehen. Anders als ein Interessenausgleich, den der Betriebsrat nicht erzwingen kann, kann er dem Arbeitgeber auch gegen dessen Willen einen Sozialplan abtrotzen, letztlich, d.h. bei Scheitern einer gütlichen Einigung, durch den Spruch der Einigungsstelle. Besteht im Falle einer Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung ein Anspruch auf Abfindung? In der Regel ja, aber nicht in jedem Fall. Trotz Betriebsschließung stehen Arbeitnehmer vor allem in folgenden zwei Situationen ohne Anspruch auf Abfindung da: Erste Situation: Der zu schließende Betrieb gehört zu einem Unternehmen, das in anderen Städten weitere Betriebe unterhält, auf die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden können. Der Interessenausgleich und Sozialplan, den das Unternehmen mit dem Betriebsrat des zu schließenden Betriebs ausgehandelt hat, sieht daher vor, dass den Arbeitnehmern eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses in einer anderen Stadt. Für die Umzugswilligen sieht der Sozialplan Umzugsbeihilfen vor. Eine Abfindung können die von der Betriebsschließung betroffenen Arbeitnehmer, die das Änderungsangebot ablehnen und daher den Arbeitsplatz verlieren, dagegen nach dem Sozialplan nicht beanspruchen (oder sie können es nur bei Vorliegen eines Härtefalls bzw. dann, wenn ihnen ein Umzug in eine andere Stadt aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist). Zweite Situation: Der zu schließende Betrieb ist betriebsratslos, d.h. es gibt keinen Betriebsrat. Dann kann ein Sozialplan nicht ausgehandelt werden, weil die Arbeitnehmer des Betriebs dazu rechtlich nicht befugt sind. Und gibt es keinen Sozialplan, gibt es auch keinen Anspruch der infolge der Betriebsschließung gekündigten Arbeitnehmer auf Zahlung einer Abfindung. Eine Abfindung kann dann höchstens durch individuelle Verhandlungen über die Wirksamkeit der aufgrund der Betriebsstillegung ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen vereinbart werden, doch stehen die Chancen der betroffenen Arbeitnehmer schlecht, hier substantielle Abfindungen herauszuhandeln, da die betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Betriebsstillegung mit größter Wahrscheinlichkeit wirksam sind. Und in einem solchen Fall sind Arbeitgeber selten geneigt, eine Abfindung zu zahlen.
- Was ist eine Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.03.2012 12:27
- Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:28
- Anonymous hat geschrieben: Da sind mindestens 500.000 Leute erreichbar. Ja und, was sollen diese Leute dann tun, wenn sie die Anzeige mal schnell zwischen Semmel und Kaffe lesen? Uns bedauern?
- Re: Siemens Stellenmarkt für NSN: Reine Verarsche! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:24
- Da ging gestern eine Mail mit Stellen und Bewerbertraining herum. Ich kann da nur abraten. Der AG will nur feststellen, wie gross die Wechselbereitschaft in der Belegschaft ist. Ausserdem spart er sich die Abfindung, wenn einer vorher geht.
- Re: Verlängere schon mal die Mietverträge bis 2015, Suri — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:23
- So wirds wohl leider kommen. Mch-M ist Geschichte, egal was da noch palavert wird. Falls die 1600 geplanten Umzügler nicht wollen dann werden sie eben auch entlassen. Das ist dem Management sowas von Schnuppe. Was lernt jeder Mananger im Beginnerkurs? Definiere und setze Ziele. Der Weg zum Ziel ist flexibel, das Ziel steht jedoch fest. Wieso meinen hier viele diese Regeln würden plötzlich nicht mehr gelten?
- Re: Verlängere schon mal die Mietverträge bis 2015, Suri — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:17
- "Pleitegehen lassen" von MchM bringt juristisch gesehen überhaupt nichts. NSN (Deutschland) ist nicht pleite. Solange kann man NSN-D vor den Gerichten beschäftigen.
- Re: 20% Nachlass auf Bewerbungsphoto — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:10
- Anonymous User hat geschrieben: Bald bekommen wir Kärtchen für Suppenküchen ! Ist wirklich Realsatire, was da läuft. Können wir das nicht irgendeinem Komiker schmackhaft machen ? Die Gruberin tritt ja jetzt z.B. bundesweit in Erscheinung. ----------und das Hartz4 Kochbuch zum Jubiläum
- Re: Verlängere schon mal die Mietverträge bis 2015, Suri — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:08
- Von Was traeumt ihr eigentlich Nachts??? NSN wird einen Deutschlandteil und einen München Teil geteilt und dann wird Muenchen schööön pleitegegangen lassen. Das Ziel Muenchen zu erden ist ein Politisches! Das hat nichts mit Geschäftlichem Denken zu tun. Wartet nur ab auf die Re-Re-Restrukturierung Anfang April. Was glaubt ihr, warum die Geschaeftsleitung NSN-D so schnell einen Interessensausgleich erzwingen will?
- Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:09
- Anonymous User hat geschrieben: SZ Anzeigen sind wirklich teuer: Standardanzeige, 1/4 Seite unter der Woche 23.900 Euro, am Samstag 30.000 ! (Preise aus der Preislisten-Rubrik "Marken und Imagewerbung" - evtl. geht das in einer anderen Rubrik etwas billiger, aber trotzdem) -- im SZ Magazin am Freitag: 1 ganze Seite 16.200 Euro, eine halbe 8.300) ==> da müssten schon viele Leute mitmachen ! >>>>>>>>>>> der o.g. Verein ist sicher nachhaltiger ?? wie seht ihr das mit der Anzeige ??? Verpacke solche Sachen als Nachrichten und hier als Nachricht veröffentlichen. (Der Admin hilft bestimmt dabei). Normalerweise erscheinen solche Nachrichten in Google News binnen 15 Minuten. Siehe http://www.netzwerkit.de/ueber_uns/nachrichten
- Bewertung NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:04
- http://www.kununu.com/de/by/muenchen/tk/nokia-siemens-networks-amp/bewertung
- Bewertung NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 21:46
- Re: Idee: Ganzseitige Zeitungsanzeige in der SZ — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 12:01
- SZ Anzeigen sind wirklich teuer: Standardanzeige, 1/4 Seite unter der Woche 23.900 Euro, am Samstag 30.000 ! (Preise aus der Preislisten-Rubrik "Marken und Imagewerbung" - evtl. geht das in einer anderen Rubrik etwas billiger, aber trotzdem) -- im SZ Magazin am Freitag: 1 ganze Seite 16.200 Euro, eine halbe 8.300) ==> da müssten schon viele Leute mitmachen ! >>>>>>>>>>> der o.g. Verein ist sicher nachhaltiger ?? wie seht ihr das mit der Anzeige ???
- Verlängere schon mal die Mietverträge bis 2015, Suri — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 11:31
- Die Widersprüche und einstweiligen Verfügungen auf Lohnfortzahlungen dauern 3 Jahre. Wie ich NSN kenne, werden die bis zum LAG gehen, wenn Siemens nicht einschreitet und eine vernünftige Lösung bereitstellt. Z.b. MchM arbeitet für LTE oder Breitband. Anyway, Bis 2015 gehts rund!
- Verlängere schon mal die Mietverträge bis 2015, Suri — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.03.2012 13:32