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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 00:17
- BEE Übergang ist sicher individuell und neu verhandelbar Betriebsübergang: Widerspruch trotz Neuverhandlung zulässig - BAG vom 19.02.2009 - Az. 8 AZR 176/08 23. Mai 2009 Fragen Sie einen Anwalt! 8 Anwälte sind gerade online. Professionelle Antworten zeitnah! Geben Sie Ihre Frage hier ein... Ein Arbeitnehmer kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB widersprechen. Der Widerspruch braucht nicht begründet zu werden. Die Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt auch dann nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig mit dem Betriebserwerber über den Abschluss eines Arbeitsvertrags zu günstigeren Bedingungen verhandelt. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts steht es dem Arbeitnehmer frei, nach dem Widerspruch mit dem Betriebsveräußerer oder dem Betriebserwerber über ein Arbeitsverhältnis auf neuer Grundlage zu verhandeln. Urteil des BAG vom 19.02.2009 Aktenzeichen: 8 AZR 176/08 AuA 2009, 240
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.04.2012 00:01
- Dass die Übergänge in die BEE und in die neuen GmbH's innerhalb von 5 Werktagen unterschrieben werden müssen verstößt eindeutig gegen das Betriebsverfassungsgesetz, hier wird eine Monatsfrist eingeräumt. Ich kann nur sagen NSN, das steht alles auf sehr wackeligen Beinen, ihr kennt nicht mal die Gesetze. Hierzu heißt es in § 613a Abs.5 und 6 BGB: (5) Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber hat die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über: 1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs, 2. den Grund für den Übergang, 3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und 4. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen. (6) Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden.
- Re: NSN BR geht geschlossen in die beE ! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 23:47
- Wenn man sich die Betriebsratsseite des Martinstrassenbetriebsrats im Intranet ansieht, dann spiegelt das die "Sparsamkeit" in jeder Beziehung wieder. Echt erbärmlich und unendlich traurig. Zu Fiebers Zeiten in MCHH hat das ein bischen anders ausgesehen, da war ordentlich Pfeffer drin, Kompetenz war ohne Ende vorhanden und an Kampfkraft hat es wirklich nicht gefehlt. Das was wir jetzt haben ist ein ganz ganz trauriger Haufen den es besser nicht gäbe! Wer so einen Betriebsrat hat, der muß mit allem rechnen, nur nicht mit Hilfe.
- Re: NSN BR geht geschlossen in die beE ! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 23:32
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Ich denke, da gehen die Meinungen auseinander. Denke ich auch. Der BR hat eine andere als ich. ---- es gibt leider viele Kollegen die an BR und IGM immer noch glauben und stehen denen treu zur Seite :-(Canelle tMused
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 22:49
- Anonymous hat geschrieben: Ich habe das mulmige Gefühl dass durch meine "Sozialschwäche", ich nicht in die beE gelangen kann (obwohl ich möchte !) Da ich die neuen 4 GmbH's überhaupt nicht traue (wegen baldiger Insolvenz / Verkauf, Abspeckung, Know-How-Abgabevorgaben, Standortverlagerung im "Grossraum München", usw...) möchte ich nur "unter Vorbehalt" unterschreiben: also "ja, ich will in die 4 GmbHs aber ich möchte auch wieder rauskönnen wenn ich dass will und wenn noch Platz in die beE ist". Also eine Art "4-GmbH-Probezeit" von sagen wir: 4-6 Monaten. Wäre juristisch so was durchsetzbar, wenn wir mit mehreren zusammen tun ? >> >> => Die Annahme eines Angebotes unter einem Vorbehalt ist eine Ablehnung. Du kannst aber mit anderen die gemeinsame Abgabe eines Widerspuches über einen Treuhänder (Anwalt) organisieren, der euren Widerspruch nur abgibt, wenn eine Mindestanzahl von Leuten mitmacht. Auf diese Art ist sichergestellt, dass keiner allein im Regen steht, sondern sich die Firma ggf einer größeren Gruppe gegenübersieht. Wenn diese Gruppe realistische Klageaussichten hat (Anwalt fragen), dann hat die Firma ein Problem, weil sie für jede anhängige Klage große Rückstellungen machen muss, was wiederum Investoren und Käufer abschreckt und auch Mütter in Finnland und München nervös macht. > > Kollektive Ablehnungen von Angeboten der Firma, die nur wirksam werden, wenn sich eine Mindestanzahl von Mitmachern findet, nennt man "Verhandlung 2.0", weil sie verhindern können, dass ein einzeln Handelnder wider Erwarten unter die Räder kommt, weil er als solcher für die Firma kein Problem darstellt, eine größere kohärent handelnde Gruppe mit ihren Optionen aber schon eher. Das Konzept "Verhandlung 2.0" versetzt Betriebsräte und Gewerkschaftsbosse mit unethischen Absichten in Angst und Schrecken, weil sie damit rechnen müssen, dass Betroffene die Suppe, die ihnen "im Einvernehmen mit der Firmenleitung" gekocht wurde, nicht essen werden.
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 22:12
- <BR> Die Firma hätte das ja machen können und sich jede Menge Ärger gespart, (noch ein bisschen geordnete KnowHow Übergabe in einigen Fällen ggf. auch etwas länger dauernd) und der Drops ist gelutscht aber nein, was haben wir jetzt: <BR> - eine gespaltene, nun auch endgültig demotivierte, Belegschaft <BR> - massenhaft juristische Angriffspunkte, wo sicher einige der 1600 Auserkorenen mangels Alternativen, bis aufs Messer gegen das geplante vorgehen werden (Rechtsunsicherheit, Rückstellungen ohne Ende, unklare TimeLine), und die anderen 2000 sind auch noch nicht geräuschlos in ihren Ziel GmbH's gelandet <BR> - einen im CoManagement sich aufopfernden BR, naja da weiss ich garnichts weiter mehr zu zusagen ... <BR> Ich weiss wirklich nicht -aus Firmensicht- warum man sich das antun musste.
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 21:33
- Ist das mit der Freiwilligenliste für die beE belastbar, oder bloß Gerede? Wenn die Firma jeden der sich freiwillig für die beE meldet dort rein läßt hätte sie es ja gleich freiwillig machen können.
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 21:30
- Es gibt bestimmt auch BRs, die im Falle eines Falles als Zeugen zu der Sitzung auftreten werden (fragt z.B. nach bei NSI2.0) und dann auf Fragen auch wahrheitsgemäß antworten werden!
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 21:26
- Ich würde einen empfehlen, der nicht mit der IGM Clique verbandelt ist.
- Anwalt - wo kann mich ich beraten lassen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 21:22
- welcher Anwalt kann bzgl. der aktuellen NSN beE bzw. Betriebsübergang kompetent eine gute Beratung anbieten? Bitte nennt mir Eure Erfahrungen mit und natürlich die Kontaktdaten des Anwalts. Danke
- Anwalt - wo kann mich ich beraten lassen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 19:21
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 21:21
- guter Anwalt im allgemeinen aus meiner Sicht: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erfahrung mit Siemens, SIS, NSN, etc., nachweisliche Erfolge in früheren Prozessen, gute Erreichbarkeit in München, Kanzlei sollte nicht zu klein aber auch nicht zu groß sein, kein IGM-Anwalt, möglichst Abrechnung direkt mit Versicherung, kein Interessenskonflikt mit Arbeitgeberseite,.....
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 21:05
- aber mit dem selben Anwalt für alle wäre doch von Vorteil... Welcher fähiger Anwalt kann mich hierzu beraten bzw. wird von Euch empfohlen.
- Re: Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 21:03
- Leider nein - entweder beE oder GmbHs. Melde Dich auf der 'Freiwilligenliste' dann bist Du in der beE.
- Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 20:59
- Ich habe das mulmige Gefühl dass durch meine "Sozialschwäche", ich nicht in die beE gelangen kann (obwohl ich möchte !) Da ich die neuen 4 GmbH's überhaupt nicht traue (wegen baldiger Insolvenz / Verkauf, Abspeckung, Know-How-Abgabevorgaben, Standortverlagerung im "Grossraum München", usw...) möchte ich nur "unter Vorbehalt" unterschreiben: also "ja, ich will in die 4 GmbHs aber ich möchte auch wieder rauskönnen wenn ich dass will und wenn noch Platz in die beE ist". Also eine Art "4-GmbH-Probezeit" von sagen wir: 4-6 Monaten. Wäre juristisch so was durchsetzbar, wenn wir mit mehreren zusammen tun ?
- Übergang in die 4 neuen GmbH's nur "unter Vorbehalt" unterschreiben ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.04.2012 13:40
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 20:55
- Für solche Dinge gibt es keine Sammelklagen, das muß individuell eingeklagt werden.
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 20:51
- wie wäre es wenn alle die sich wehren wollen gemeinsamen einen Anwalt bevollmächtigen um somit eine Sammelklage ähnliche vorgehnsweise vorbereiten kann. Es würe mit Sicherheit besser für uns alle als wenn wir jeder verschieden Anwälte beauftragen. Oder gibt es einen Anwalt heir der uns alle vertretne kann?
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 20:37
- Diese ganze Scheiße muß dann vor allem Öffentlichkeitswirksam aufgearbeitet werden. Denke da an Funk, Fernsehen und Zeitungen. So massiv, dass es Siemens, Nokia und NSN richtig weh tut. Nur so kann man die Brüder dazu zwingen zumindest die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Habe auch schon über eine Klage gegen den BR nachgedacht, wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten. Betriebsverfassungsgesetz § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen. Da fällt mir gerade mal die Zeit ein, die für jede einzelne Person benötigt wird um Ja oder Nein zu sagen. WENIGER ALS 1 MINUTE PRO PERSON. Was würde dazu das Arbeitsbericht sagen???
- Re: Warum droht NSN den Deal platzen zu lassen, wenn die Zustimmungsrate zu gering ist? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.04.2012 20:23
- Die Frage ist was in diesem Sinne Abteilung ist. Die Gruppe unter einem LM oder unter einem SLM oder höher?