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Betriebsrat gegen Betriebsratsmitglied bei der NEOMAN

by manoman posted on 03.12.2006 18:45 last modified 03.12.2006 20:41 —

Teilnahme an der Betriebsratssitzung 09.11.2006

Betriebsräte der IGM Liste bekämpfen andere Betriebsräte

Schreiben :Verletzung der Geschäftsordnung - BR Buchholz und Lachmund gegen BR Bichler

(6) Kommentare

Anonymer Benutzer 04.12.2006 15:35

Selbsternannte „Gesetzeswächter“ im Betriebsrat, des Busbaues Salzgitter aus der IGM-Fraktion, in voller Aktion.

Thema § 29 BetrVG: Einberufungen von Sitzungen

Diese selbsternannten, selbstherrlichen Wächter von Recht und Ordnung im Betriebsrat, sollten sich einmal die Mühe machen, einen Kommentar zum BetrVG zulesen, dann würden sie nicht solch einen Unsinn hervorbringen! Der Verantwortliche für die Einladungen zu Betriebsratssitzungen ist ganz alleine der oder die Betriebsratsvorsitzende oder sein/e Stellvertreter/in und k e i n einzelnes Betriebsratsmitglied.

Klasseleistung von diesen beiden sogenannten „Spitzenfunktionären“ aus der IGM-Mehrheitsfraktion im Betriebsrat des Busbaues.

Was bezwecken P.B. und P. L. mit diesem Brief und ihrem „Treiben“?? Sind sie am sammeln oder warum wird wieder mit Halbwahrheiten hantiert? Macht nur weiter so, denn so werden die Interessen der Belegschaft richtig vertreten.

Wie heißt ein Sprichwort: Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen!

Anonymer Benutzer 05.12.2006 23:34

hehe mensch erst schlau machen dann Kommentare abgeben ... Der der das geschrieben hat der P.B. ist Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender udn an den TAgen war die Vorsitzende nicht da und beide sind BA Mitglieder

also erst schlau machen dann Kommentare abgeben

Anonymer Benutzer 06.12.2006 13:44

also erst schlau machen dann Kommentare abgeben ...bevor solche schreiben herausgebracht werden,denn verantwortlich bleibt der oder die br vorsitzende für die br sitzungseinladugen oder die geschäftsführung des betriebsrates!

Anonymer Benutzer 06.12.2006 18:08

Wie heißt ein Sprichwort: Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen!

Anonymer Benutzer 07.12.2006 21:13

..... man bemerkt doch hier das einige in der Lage sind das BetrVG zu lesen.

Die Handschrift von Betriebsräten die seit jahren im Amt sind und doch nichts wissen kann man hier auch klar erkennen.

Das BetrVG ist das Maß der Dinge für Betriebsräte und sollte entsprechend behandelt werden.

Es stehen zu ernste Dinge drin wie Kündigungsschutz usw. deshalb sollte man solche Aussagen nicht ins lächerliche ziehen.

Anonymer Benutzer 08.12.2006 17:33

..aber wirtschaftliche mitbestimmumg gibt es nicht wirklich her!!!!