Betriebsrat gegen Betriebsratsmitglied bei der NEOMAN
Betriebsrat der NEOMAN vom 10.09.2006
Herrn Rene Bichler
Teilnahme an der Sitzung des Betriebsrats am 09.11.2006
Am 09.11.2006 bist Du unentschuldigt der Betriebsratssitzung ferngeblieben. Dies ist ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Betriebsrates.
Unter Punkt 10 der Geschäftsordnung steht, dass eine Verhinderung unverzüglich mit der Angabe von Gründen mitzuteilen ist.
Die Weitergabe der Einladung zur Betriebsratssitzung an x.x entsprach nicht der Reihenfolge der Ersatzmitglieder.
Die Ersatzmitglieder y.y und z.z waren anwesend und hatten somit vorrangig die Einladung bekommen müssen.
Der Betriebsrat erwartet, dass Du Dich zukünftig gesetzeskonform verhältst.
Peter Buchholz und Peter Lachmund