Es traf die Falschen – Dieter Stutz und René Bichler sollen aus der IGM ausgeschlossen werden
Die zwei IG-Metall-Mitglieder, Dieter Stutz und René Bichler, sollen ausgeschlossen werden. Dies war die Empfehlung einer "Untersuchungskommission", die am Mittwoch 4. Oktober 2006 stattfand. Die Hintermänner, die gute Gründe haben, dass ihr bisheriges Treiben bei der MAN nicht zu öffentlich wird, sorgten dafür, dass das Verfahren zum richtigen Schluss kam.
Wäre das, was in diesen beiden Verfahren stattfanden, in einem öffentlichen Arbeitsgericht passiert, würde der Richter arbeitslos werden und die Beisitzer hätten lediglich in der Stadt die Enten füttern dürfen.
Im Verfahren selbst sorgte der Vorsitzende der Kommission dafür, dass nur die "richtigen" Fragen gestellt werden. Die Beweggründe bzw. die Hintergründe der Kandidaturen der beiden Kollegen wollte er nicht wissen. Alle Fragen in diese Richtung wurden abgeblockt. Er wollte nur feststellen, dass die beiden Kollegen kandidierten, dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, auf einer IG-Metall-Liste zu kandidieren, und – obwohl es den beiden "Angeklagten" nicht angelastet wurde - dass die beiden die Autoren von zwei Wahlveröffentlichungen wären.
Die Beweisaufnahme war ganz einfach: es wurde nur das geglaubt, was die "Ankläger" sagten. Das war Beweis genug. Am Nachmittag kam es noch dicker. Ein angebliches Protokoll einer Vertrauenskörpersitzung wurde vom Vorsitzenden der Untersuchungskommission aus der Tasche gezaubert, in dem festgehalten wurde, Rene Bichler hätte bei der Sitzung, in der die Kandidaten aufgestellten wurden, die Möglichkeit zu kandidieren gehabt.
Den Beisitzern von Rene Bichler lag dieses Protokoll als Beweisstück nicht vor. Dies obwohl die beiden im Vorfeld alle Unterlagen schriftlich verlangten, um sich darauf vorzubereiten. Als die beiden protestierten, wurde darauf hingewiesen, es sei die Aufgabe der "Angeklagten", solche Unterlagen zu besorgen. Wie Rene das machen sollte bzw., woher er wissen konnte, welche Unterlagen im Verfahren verwendet werden, konnte der Vorsitzende nicht erklären.
Erwähnenswert hier ist die Tatsache, dass dieses angebliche Protokoll undatiert und nur von den drei "Anklägern" unterschrieben worden war.
Nach der "Beweisaufnahme" sollte nach der IGM-Satzung festgestellt werden, ob oder welche Sanktion gegen die beiden angeschuldigten Mitglieder verhängt wird. In beiden Fällen lief das Verfahren gleich ab.
Der Vorsitzende zauberte ein Schriftstück aus der Tasche. Drin war der vorgefertigte Beschluss – Rausschmiss natürlich. Dazu gab es die passende schriftliche Begründung. Allerdings basierte die Begründung auf eine Diskussion bzw. Beweisaufnahme, die nicht stattfand, weil sie in beiden Verfahren von den Beisitzern der "Angeklagten" unterbunden wurde.
Auffällig in der Begründung war, dass die Hintermänner dieses Verfahrens etwas dagegen haben, dass Dieter Stutz und Rene Bichler für mehr Offenheit und Transparenz im Betriebsrat sorgen könnten. Das hätte die IGM "geschwächt".
Der Beschluss wurde ohne lästige Diskussion abgestimmt, das Ergebnis in die bereits vorgefertigten Felder eingetragen und die Sitzung geschlossen.
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