Wer den PKV Ombudsmann einschaltet ist selbst schuld
Mit der schon wochenlang diskutierten Gesundheitsreform sollen die privaten Krankenversicherungen (PKV) wieder nicht nur Gesunde zu versichern und Gewinne zu machen, sondern sich auch um Kranke zu kümmern. Sie sollen deshalb gesetzlich zu mehr Wettbewerb untereinander und wieder zu solidarischem Verhalten bewegt werden. Man sollte meinen, das wäre alles sehr vernünftig.
Da es aber um Anteile am Kuchen des Gesundheitswesens geht, der für die PKV kleiner werden könnte, lamentieren sie daraufhin vehement, weil sie daran gehindert werden, weiter rücksichslos insbesondere mit Älteren umzugehen.
Ein besonders krasses Beispiel ist der Netzwerk IT Redaktion bei einer privaten Krankenversicherung mit Sitz in einer Hansestadt bekannt geworden.
Erst wirft diese PKV - solidarisch wie sie ist - ihr Mitglied als "erhöhtes Risiko":news20060828-001 aus dem Versicherungsschutz. Es ist dieser PKV, die den Namen Krankenversicherung nicht verdient, völlig gleich oder sogar recht, daß das Mitglied schon zu den "Älteren":news20060824-001 gehört, die andere PKV's prinzipiell gar nicht aufnehmen.
Der Gipfel sebstherrlichen Verhaltens dieser PKV kommt aber noch. Diese PKV ist nicht einmal bereit, ihre Verpflichtungen ordentlich abzuwickeln mit dem Vorwand, dass ein Schlichtungsverfahren bei dem PKV Ombudsmann laufe. Der Rausgeworfene hat also weder eine Krankenversicherung und bekommt auch keine. Er wartete zudem auf sein ihm zustehendes Geld und auf Dokumente.
Fazit, wer ein Ombudsmannverfahren zur Schlichtung anstrebt, verzichtet nicht nur zunächst auf Rechtsmittel. Er liefert der PKV auch noch Argumente, die normalerweise zu erfüllenden Verpflichtungen, wenn man schon auseinandergeht, zu erfüllen. Aber, was ist im Gesundheitswesen schon noch normal.
Vom Ombudsmann, dessen Arbeit dadurch schwer belastet wird, war bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme zu bekommen.