Sozialplan in Belgien
Obwohl in Deutschland kein Abbau stattgefunden hat und sogar noch nicht einmal darüber gesprochen wird, wurde bereits am 5. Juni 2007 in Belgien einen Sozialplan abgeschlossen. Interessant dabei ist vor allem die Tatsache, dass so etwas wie eine Grundsicherung in der Vereinbarung zu finden ist.
Die Vereinbarung beinhaltet folgende Eckpunkte
- Die Abbauzahl wird um die bereits gegangene Zahl der Mitarbeiter reduziert, ungefähr 20 an die Zahl
- Die Pensionsregelung (Link) wird um drei Jahre verlängert.
- Freiwillige müssen bis 18. Juni unterschreiben, um die Leistungen des Sozialplans zu bekommen.
- Falls die Punkte 1 bis 3 nicht ausreichen, wird der Rest entlassen und die KollegInnen bekommen eine Abfindung (siehe unten).
Abfindungsregelung
- Freiwillige bekommen ihre Abfindung nach dem 'Claeys'-Verfahren.
- Die Entlassenen bekommen „Claeys“ plus einen Bonus nach der Tabelle. Dies richtet sich nach den Dienstjahren.
- Das Geld kann auch über einen Zeitraum von 100 Monaten ausbezahlt werden. Dieses Geld ist zusätzlich zum Arbeitslosengeld und darf das frühere Gehalt nicht übersteigen. Falls nach 100 Monaten Geld übrig geblieben ist, wird es danach ausbezahlt. Falls der Betroffener stirbt, wird die Summe vererbt.
Am interessantesten für uns in Deutschland ist die verstreckte Auszahlung der Abfindung. Was in Deutschland einer komplizierten Regelung bedarf, um nicht gleich alles zu versteuern, geht in Belgien und auch in den Niederlanden anders. In den NL kann das Geld zu einer Versicherung gebracht werden und der Steuer fällt nur dann an, wenn es ausbezahlt wird.