Zweifel am Menschenrechts-Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte die Bundesregierung beschuldigt , im Arbeitsrecht nicht für die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit gesorgt zu haben. Vom Arbeitgeberverband wurde Kritik an diesem Urteil laut, was den Verdacht nahelegt, dass sie selbst ein Problem mit den Menschenrechten haben.
Es stimmt, was der Arbeitgeberpräsident unverholen laut sagt, Meinungsfreiheit war tatsächlich immer ein Problem im Betrieb. Wer seinen Arbeitgeber kritisiert, fliegt raus, das war die gängige Methode, mit Kritik umzugehen. Kritik des Arbeitgeberverbandes ist natürlich auch von der Meinungsfreiheit gedeckt und möglich. Gleichwohl wirft sie Fragen an der Einstellung dieses Verbandes zu Menschenrechten auf.
Das Strassburger Urteil zur Meinungsfreiheit kann das nun grundlegend ändern. Daran dürfte auch eine Revision nicht viel ändern, außer, die Bundesregierung will sich auch noch öffentlich blamieren, dass sie selbst ein Problem mit den Menschenrechten hat, wie es der Arbeitgeberpräsident suggeriert. Reicht es nicht, dass nun öffentlich ist, Arbeitgeber haben ein Problem mit den Menschenrechten, insbesondere mit der freien Meinung im Betrieb?
Eine Antwort auf die angeforderte Stellungnahme hat das Arbeitsministerium bislang nicht geschickt. Angeblich habe es viele Anfragen bekommen, was die Dringlichkeit beweist. Doch statt zu reagieren zögert die Ministerin immer noch, Menschenrechte umzusetzen? Hat sie selbst auch ein Problem mit dem Menschenrecht der Meinungsfreiheit, Art 10 der europäischen Menschenrechtskonvention oder Art 5 Grundgesetz?
Eine Zusammenarbeit mit dem EGMR sieht anders aus, in der Bundesregierung und Arbeitgeber nun selbst dafür sorgen müßten, dass Meinungsfreiheit und alle anderen Menschenrechte (wieder) im Betrieb gelten und bisher unzureichende Arbeitsgesetze sofort geändert werden. Vielleicht kann bei Wiederholung der alten, vom Menschenrecht abweichenden Arbeitgebermeinung abschließend, evtl. sogar in der Revision oder in einem eigenen Verfahren vor dem EGMR mit weitreichenden Folgen für das Arbeits- und Unternehmerrecht geklärt werden, wie mit Menschenrechten im Betrieb umgegangen wird. Unterdessen haben die Arbeitgeber eine Chance, Ethik wieder zu entdecken und in den eigenen Reihen mit Verächtern der Menschenrechte aufzuräumen, um die Spreu vom Weizen zu trennen.