Arbeitgeber gegen Meinungsfreiheit
Gegen das Straßburger Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR soll nach Meinung des Arbeitgeber-Präsidenten Hundt die Bundesregierung angehen. In deutscher Sprache steht die Pressemitteilung hier . Das von der Berliner Altenpflegerin erstrittene Urteil paßt Arbeitgebern nicht, bei denen es Probleme wie bei Vivantes gibt und diese von den eigenen Angestellten, die sie am Besten kennen, öffentlich gemacht werden.
Das Verständnis vieler Arbeitgeber über Menschenrechten könnte gar nicht deutlicher sein, auch wenn nicht alle so denken. Momentan ist jedenfalls an die Spitze des Verbandes jemand gewählt, der mit Art 10 der europäischen Menschenrechtskonvention zur Meinungsfreiheit, auch im Grundgesetz Art 5 ein Problem hat.
Wenn aber Arbeitgeber derart abseits von Menschenrechten stehen, werden sie sich bald andere Länder suchen, was bei vielen Auslagerungen auch tatsächlich passiert. Arbeitgeber, die Grundrechte nicht akzeptieren, haben ihre Berechtigung in diesem Land zu leben selbst aufgegeben.
Es wird spannend, wenn herauskommt, ob die von Spenden der Arbeitgeber getragene Bundesregierung auch Probleme mit Menschenrechten hat. Der Berliner Senat scheint auch solche Probleme zu haben, wenn er sich nicht entschuldigt . Bis jetzt hat das Ministerium gar nicht auf Fragen von Netzwerk IT reagiert, wie das EGMR Urteil und die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit im deutschen Arbeitsrecht umgesetzt werden.