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Vernachlässigte Grundrechte

erstellt von valter zuletzt verändert: 23.07.2011 11:25
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschuldigt die Bundesrepublik, das Grundrecht der freien Meinung bei der Altenpflegerin nicht genügend geschützt zu haben, die Kritik an den Zuständen in Vivantes Pflegeheimen äußerte.

Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) stellt fest : Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung hat die Bundesrepublik mit ihrem Arbeitsrecht bei Brigitte Heinisch nicht genügend geschützt, die wegen mangelnder Loyalität von dem Krankenhaus- und Pflegekonzern gekündigt wurde. Die mangelnde Loyalität soll darin bestehen, dass sie gravierende Mängel erst dem medizinischen Dienst und als das nichts nützte der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat.

Vernachlässigung der Grundrechte durch die Regierung? Dazu hat Netzwerk IT das Arbeitsministerium angeschrieben, jedoch noch keine Antwort erhalten. Die Rüge aus Straßburg ist so gravierend, dass umgehend etwas im deutschen Arbeitsrecht geändert werden muß, wenn Grundrechte in Gefahr sind, am Werkstor zu enden.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Gerechtigkeit, ist aber insbesondere bei der betroffenen Altenpflegerin wiederherzustellen, die für die Grundrechte bisher fast allein gekämpft hat. Soviel Zivilcourage und Standhaftigkeit haben ihre Gesundheit angegriffen, was kaum noch gutzumachen ist. Es ist daher kaum verständlich, dass die Bundesregierung oder das Arbeitsministerium bisher nichts unternommen haben.

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