Zögern des NRW Datenschutz bei CINRAM nicht feststellbar
Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde von Netzwerk IT beim NRW Innenministerium vom 4.7.05 liegt eine erste Stellungnahme vom 30.8.05 vor. Vorher hatte Netzwerk IT den Datenschutz eingeschaltet, ihn erinnert und schließlich die Dienstaufsicht bemüht. Was ist geschehen:
- Am 16.3.05 fragte Netzwerk IT bereits an, wie CINRAM die Daten seiner Mitarbeiter schützt.
- Am 14.4.05 konnte Netzwerk IT berichten, daß sich der NRW Datenschutz um die Sache kümmere. Es regten sich Hoffnungen , daß der Datenschutz der Firma in die Grenzen des Gesetzes verweisen könne. Doch bei Beamten gehen die Mühlen anders als Bürger es meinen.
- Der NRW Datenschutz wollte nicht immer wieder von Netzwerk IT an seine Kontrollpflichten bei CINRAM erinnert werden, beispielsweise am 21.4.05.
- CINRAM's Anwälte kümmerten sich inzwischen um den Datenschutz, Netzwerk IT berichtete am 27.6.05.
Und heute, nach mehr als 5 Monaten, meint das Innenministerium als Aufsichtsbehörde, eine **zögerliche** Behandlung der Beschwerde von Netzwerk IT könne man nicht feststellen.
Datenschützer können also mehr als ein Vierteljahr warten, auch wenn es um die Verletzung von Grundrechten, dem Recht auf die eigenen Daten geht. Muß man sich bei den schönsten Gesetzen fragen, ob nach so langem Zuwarten, das nicht einmal als Zögern zu gelten scheint, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sich noch verwirklichen läßt.
Haben in den vielen Monaten etwaige Verletzer von Datenschutzrechten nicht ihre Ziele bereits erreicht und brauchen die Datenschützer nur noch ein wenig in die Irre zu führen, bis Gras über die Rechtsverletzung gewachsen ist?