Ist der NRW Datenschutzbeauftragte schon bei CINRAM?
Die Datenschutzbeauftragte in NRW hat schon wieder auf die Fragen und Erinnerungen von Netzwerk IT reagiert und ihre Pressesprecherin vorgeschickt. Der Grund der Rückfrage bei Netzwerk IT war wohl eher festzustellen, wer noch alles hinter den Fragen steht und dann vielleicht auch noch weitere Erinnerungen abzufangen.
Die Tätigkeit des Datenschutzes ist entweder sehr geheim, hat wenig Erfolg oder ist noch nicht in Schwung gekommen. Was wirklich passiert ist, war für Netzwerk IT jedenfalls bislang nicht genau zu erfahren, auch wenn die Fragen über die Tätigkeit schon länger im Netz stehen.
Die Fragen zur Tätigkeit des NRW Datenschutzbeauftragten hat so nebenbei auch die Suchmaschine übersehen, die sonst alle Nachrichten erkennt, wahrscheinlich zufällig. Deshalb werden die Fragen hier wiederholt:
- wann hat der Datenschutzbeauftragte CINRAM kontaktiert?
- welche Fragen hat der Datenschutzbeauftragte CINRAM gestellt?
- wer hat sich den Fragen gestellt?
- wie hat CINRAM inhaltlich reagiert?
- was ist von den Fragen des Datenschutzbeauftragten beantwortet und was offengeblieben?
- was können Leser und was kann Netzwerk IT tun, um die Arbeit des Datenschutzbeauftragten zu unterstützen?
Für alle Leser von Netzwerk IT werden diese Fragen weiter verfolgen und es wird berichtet, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Sie haben Ihre Anfrage an uns in einer 2. Mahnung als Presseanfrage gekennzeichnet und damit offenbar auf die Eilbedürftigkeit einer Antwort hinweisen wollen. Presseanfragen werden in unserem Hause grundsätzlich von
der Pressestelle beantwortet. Das ist jedenfalls in Nordrhein-Westfalen eine bei den meisten Behörden durchaus übliche Praxis und bedeutet keineswegs, dass jemand "vorgeschickt" wird. Es handelt sich vielmehr um meine originäre Aufgabe als Pressesprecherin, Presseanfragen zu beantworten.
Auch wundere ich mich über die Aussage, dass Sie keine Antworten auf Ihre Fragen zum Stand des Verfahrens erhalten haben. Ich hatte Ihnen in unserem Telefonat gesagt, dass wir die Firma Cinram bisher noch nicht angeschrieben haben, weil wir uns von Ihnen Hinweise auf konkrete Fälle erhofft hatten. Da also bisher noch keine Kontaktaufnahme von uns zu Cinram erfolgt ist, lassen sich die von Ihnen gestellten Fragen auch noch gar nicht beantworten. Für uns sind konkrete Fälle, also die Namen von Personen, die möglicherweise von einer unzulässigen Datenübermittlung betroffen sind, deshalb wichtig, weil erfahrungsgemäß ein Datenschutzverstoß ohne solche Anhaltspunkte nur sehr schwer feststellbar ist. Herr V.. hatte in seiner Mail vom 23.03.2005 an Sie auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er weitere Angaben
benötigt, um die Angelegenheit gegenüber Cinram aufzugreifen. Ich hatte Ihnen aber auch angekündigt, dass wir nunmehr, nachdem wir aus Ihrer Mail vom 14.04.2005 wissen, dass Sie uns selbst keine konkreten Hinweise machen können, dennoch ein allgemeines Auskunftsersuchen zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt an Cinram senden werden.
Ich möchte weiter noch zu Ihren täglichen Mahnung einer Beantwortung Ihrer Anfrage Folgendes erläutern: Da Ihre erste Anfrage vom 18.4.05 zum Sachverhalt nicht als Presseanfrage gekennzeichnet war, sondern unmittelbar an den Sachbearbeiter Herrn V.. gerichtet worden ist, sind wir davon ausgegangen, dass Sie als Verfahrensbeteiligter, der die Eingabe zu diesem Vorgang bei uns eingereicht hat, informiert werden wollten. Solche Anfragen werden in den üblichen Geschäftsablauf gegeben und, um eine Gleichbehandlung aller Einsender sicherzustellen, in der Regel nach Eingangsdatum abgearbeitet. Angesichts mehrerer tausend Verfahren im Jahr, muss ich um Verständnis bitten, dass die Beantwortung dann auch schon einmal einige Tage in Anspruch nehmen kann. Soweit Sie eilige Presseanfragen stellen, sollten Sie diese unmittelbar an pressestelle@ldi.nrw.de senden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
B. G.