Verfahren R. - Siemens und geleistete Arbeitsstunden
erstellt von widerspruch
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zuletzt verändert:
01.11.2011 20:48
Es steht eine Entscheidung an, einem Mitarbeiter aus dem außertariflichen Bereich nach Austritt aus der Firma Stunden auszubezahlen wie es laut einer Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter des Bereiches SIS seit 1997 geregelt ist. Eine Auszahlung geleisteter Arbeitstunden an einen Mitarbeiter, der nicht aus dem Tarifkreis ist, kostet Siemens Überwindung, selbst wenn der Anspruch laut der Betriebsvereinbarung berechtigt ist. Bei Abschluß der Vereinbarung wurde den Mitarbeitern das absolute Vertrauen betreff geleisteter Stunden zugebilligt ohne Nachweispflicht. Warum ist dann ein Verfahren nötig, wenn Stunden zur Auszahlung fällig sind?
Das Siemens selbst nicht mehr korrekt zuordnet, wann für wen welche Betriebsvereinbarung Gültigkeit hat und welche örtlichen Bestimmungen gelten, ist peinlich. Am Standort Perlach hätten die Betriebs-vereinbarungen der SIS, also des damaligen Leitbetriebes mit der Zusammenführung 2008 für alle Gültigkeit erlangt. Siemens hat darauf wenig Wert gelegt und alternativ, Verhandlungen zur Vereinheitlichung nicht unbedingt zielstrebig verfolgt. Bei dieser großmütigen Rechtsauslegung kann vermutet werden, daß die Sachlage sehr wohl bekannt sein sollte.
Nun wird über den berechtigten Anspruch der Stundenauszahlung gestritten, weil Siemens die durchgängige Gültigkeit einer Betriebsvereinbarung für den Kläger anzweifelt.
Wann |
28.11.2011 von 10:00 bis 11:00 |
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Wo | Arbeitsgericht München, Winzererstr. 104, 80797 München |
Teilnehmer |
Gäste erwünscht und herzlich willkommen |
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vCal iCal |
Verfahren wegen der Auszahlung geleisteter Arbeitsstunden nach Ausscheiden aus der Firma für einen Mitarbeiter aus dem außertariflichen Bereich