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SUMMARY:Verfahren R. - Siemens und geleistete Arbeitsstunden
DESCRIPTION:Es steht eine Entscheidung an\, einem Mitarbeiter aus dem 
 außertariflichen Bereich nach Austritt aus der Firma Stunden auszubez
 ahlen wie es laut einer Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter des Bere
 iches SIS seit 1997 geregelt ist. Eine Auszahlung geleisteter Arbeitst
 unden an einen Mitarbeiter\, der nicht aus dem Tarifkreis ist\, kostet
  Siemens Überwindung\, selbst wenn der Anspruch laut der Betriebsvere
 inbarung berechtigt ist. Bei Abschluß der Vereinbarung wurde den Mita
 rbeitern das absolute Vertrauen betreff geleisteter Stunden zugebillig
 t ohne Nachweispflicht. Warum ist dann ein Verfahren nötig\, wenn Stu
 nden zur Auszahlung fällig sind?\nDas Siemens selbst nicht mehr korre
 kt zuordnet\, wann für wen welche Betriebsvereinbarung Gültigkeit ha
 t und welche örtlichen Bestimmungen gelten\, ist peinlich. Am Standor
 t Perlach hätten die Betriebs-vereinbarungen der SIS\, also des damal
 igen Leitbetriebes mit der Zusammenführung 2008 für alle Gültigkeit
  erlangt. Siemens hat darauf wenig Wert gelegt und alternativ\, Verhan
 dlungen zur Vereinheitlichung nicht unbedingt zielstrebig verfolgt. Be
 i dieser großmütigen Rechtsauslegung kann vermutet werden\, daß die
  Sachlage sehr wohl bekannt sein sollte. \nNun wird über den berechti
 gten Anspruch der Stundenauszahlung gestritten\, weil Siemens die durc
 hgängige Gültigkeit einer Betriebsvereinbarung für den Kläger anzw
 eifelt.
LOCATION:Arbeitsgericht München\, Winzererstr. 104\, 80797 München
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