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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:58
- Die Afa kannte das Schreiben von NSN und hat trotzdem gesperrt??? Verstehe ich das richtig? Ja, was will die Afa denn? Soll ich meine Kräfte weiter auf die Suche nach einer Arbeitsstelle konzentrieren, oder auf einen veritablen Rechtsstreit, den am Ende der Beitragszahler finanziert? Oder ist etwa die Info von NSN nicht belastbar? Im Moment bin ich total verwirrt...
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:56
- Da haben sich DB und GK einfach eine schöne Geschichte für euch ausgedacht.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:54
- Anonymous User hat geschrieben: (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt) der Antrag mus doch 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Ansonsten ist die verspätete Antragstellung schon ein Grund für eine Sperrzeit... Nein stimmt nicht. Man muss sich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Den Antrag kannst du einreichen, wenn du alle Unterlagen hast (z.B. Arbeitsbescheinigung von nsn). Verspätete Arbeitssuchend Meldung zieht übrigens nur 1 Woche Sperrzeit nach sich.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:46
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten... Tja und das wissen wohl die SB in der Afa nicht, oder noch nicht ? Die entscheiden nach Aktenlage ... Wusste Afa schon, hatte dem Antrag das Schreiben als Ausdruck beigelegt.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:44
- Anonymous User hat geschrieben: Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten... War E-Mail bzw. PDF Download, hatte ich dem Antrag als Ausdruck beigelegt.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:41
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Das stimmt schon. 12 Wochen Sperrzeit muß man unterscheiden von den 180 Tagen Minderung des ALG1 Anspruches der immer 1/4 der Anspruchsdauer betraegt, nehme an, der Kollege ist 58+ und demnach 24 Monate Ansruch hat, davon 1/4 macht 180 Tage. Genau so ist es. Ich habe den Antrag am 01.09.2014 (nach Erhalt der Arbeitsbescheinigung von nsn) an die Agentur für Arbeit gestellt. Die erste Eskalationsstufe Widerspruch habe ich eingereicht. Dafür gibt es eine Monatsfrist.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:39
- Anonymous User hat geschrieben: Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten... Tja und das wissen wohl die SB in der Afa nicht, oder noch nicht ? Die entscheiden nach Aktenlage ...
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:37
- Schreiben von NSN, Oktober 2013: "...am 09. Oktober 2013 hat uns die Agentur für Arbeit in München noch einmal bestätigt, dass nach Ablauf der NSN beE keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und keine Ruhezeit wegen Entlassungsentschädigung.... eintritt." gezeichnet GK und DB. Weiss nicht mehr, ob der Schrieb als Brief Oder Email kam. Einfach suchen und dem Amt erstmal unter die Nase halten...
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:21
- Anonymous User hat geschrieben: Na klar haben die BEE Insassen gecheckt das eine FREIWILLIGE Aufgabe des Arbeitsplatzes eine Sperrzeit nach sich zieht. Als Betroffener kann ich sagen sooooooooooo FREIWILLIG war die Entscheidung nicht. Als wir 2012 da gesessen sind und rumgerechnet haben "Gehen wir in die BEE oder nicht" waren wir ja durchaus empfänglich für Aussagen der beteiligten Parteien. Eine dieser Aussagen war "keine Sperrzeit" (eine andere "Siemens prüft Rückkehrer wohlwollend" aber das ist Teil anderer Postings hier). So glasklar wie 12:16 das darstellt ist die Lage wohl nicht, anscheinend hat jeder Sachbearbeiter bei der AfA da einen Handlungsspielraum (wenn der Ersteller dieses Threads kein Forentroll war um uns zu verunsichern, nach meiner Rechnung sind 12 Wochen a 7 Tage 84 Tage und keine 180 Tage, aber kann schon sein dass es so gelaufen ist). Passiert das von den ca. 500 Übriggebliebenen 2 mal und der Ersteller dieses Threads ist einer der beklagenswerten vereinzelten Opfer oder wird das jetzt uns alle Treffen? (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt) Ich finde das mies wenn es so sein sollte das es zufällig einzelne trifft. Entweder sollten alle gesperrt werden oder natürlich besser gar keiner!!!! Das stimmt schon. 12 Wochen Sperrzeit muß man unterscheiden von den 180 Tagen Minderung des ALG1 Anspruches der immer 1/4 der Anspruchsdauer betraegt, nehme an, der Kollege ist 58+ und demnach 24 Monate Ansruch hat, davon 1/4 macht 180 Tage.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 13:12
- (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt) der Antrag mus doch 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Ansonsten ist die verspätete Antragstellung schon ein Grund für eine Sperrzeit...
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 12:57
- Abgeschickt von Anonymous User am Donnerstag 12:54 Du bist ein dummer Quatscher! Fakt ist in den Papieren für das AA steht "betriebsbedingt gekündigt" Das sollte reichen um ggf. einen Prozess anzustrengen. Alles ganz einfach!
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 12:54
- Anonymous User hat geschrieben: "Ihr glaubt auch alles, was der BR und die IGM und NSN sagen" stimmt nicht ganz, damals war ein Obertier von der Arbeitsagentur hier und hat uns das gesagt, und später wurde das auch nochmal schriftlich bestätigt. Lass mich raten, es wurde euch auf einer Powerpoint gezeigt... Da wurden die NSN Powerpoint Pinsler mit ihren eigenen Waffen geschlagen. Welch eine Ironie...
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 12:47
- "Ihr glaubt auch alles, was der BR und die IGM und NSN sagen" stimmt nicht ganz, damals war ein Obertier von der Arbeitsagentur hier und hat uns das gesagt, und später wurde das auch nochmal schriftlich bestätigt.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 12:36
- Na klar haben die BEE Insassen gecheckt das eine FREIWILLIGE Aufgabe des Arbeitsplatzes eine Sperrzeit nach sich zieht.<br><br> Als Betroffener kann ich sagen sooooooooooo FREIWILLIG war die Entscheidung nicht. <br><br> Als wir 2012 da gesessen sind und rumgerechnet haben "Gehen wir in die BEE oder nicht" waren wir ja durchaus empfänglich für Aussagen der beteiligten Parteien. <br>Eine dieser Aussagen war "keine Sperrzeit" (eine andere "Siemens prüft Rückkehrer wohlwollend" aber das ist Teil anderer Postings hier).<br><br><br> So glasklar wie 12:16 das darstellt ist die Lage wohl nicht, anscheinend hat jeder Sachbearbeiter bei der AfA da einen Handlungsspielraum (wenn der Ersteller dieses Threads kein Forentroll war um uns zu verunsichern, nach meiner Rechnung sind 12 Wochen a 7 Tage 84 Tage und keine 180 Tage, aber kann schon sein dass es so gelaufen ist). Passiert das von den ca. 500 Übriggebliebenen 2 mal und der Ersteller dieses Threads ist einer der beklagenswerten vereinzelten Opfer oder wird das jetzt uns alle Treffen? (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt)<br><br><br> Ich finde das mies wenn es so sein sollte das es zufällig einzelne trifft. Entweder sollten alle gesperrt werden oder natürlich besser gar keiner!!!!
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 12:16
- Anonymous User hat geschrieben: Ich meine Leute die mehrere Jahrzehnte in das Scheißsystem einbezahlt haben, haben nun auch Anspruch auf Geld, oder? selbstverständlich, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Ihr hattet in der BeE ausreichend Zeit euch über die Regelungen für ALG , Betriebsrente u.s.w. zu informieren.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 12:07
- Ich meine Leute die mehrere Jahrzehnte in das Scheißsystem einbezahlt haben, haben nun auch Anspruch auf Geld, oder?
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 11:47
- Ihr glaubt auch alles, was der BR und die IGM und NSN sagen... am Gesetz kommt keiner vorbei! Sperrzeit finde ich gut. Warum soll der Steuerzahler immer für alles aufkommen???
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 11:32
- Sperrzeit entspricht der aktuellen Rechtsprechung. Einfach mal das Urteil lesen. Dann kann man die wichtigen Gründe erkennen, die nicht zu einer Sperrzeit führen. http://openjur.de/u/667333.html
- Re: BeE über 2 Jahre — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 10:40
- Danke für die Info! Hast Du dazu etwas "schriftliches", ein Urteil, ein anderes Doukent, weil es glaubt einem keiner... Was heißt, glaubt einem keiner? Die BeE'ler bekommen doch ihren Bescheid schwarz auf weiß zugeschickt.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 10:11
- Von wegen Sperrfrist sei längst mit Nürnberg geklärt...Da haben sich wohl einige bestager zu früh gefreut... http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/323549004?b_start=30#322783988