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02.07.2011 11:12
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.09.2014 14:57
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Kann die GBV den Tariflern und die es noch betrifft zur Verfügung gestellt werden? Welche GBV ist das? GESAMTBETRIEBSVEREINBARUNG zum Übergang in die BEITRAGSORIENTIERTE SIEMENS ALTERSVERSORGUNG (BSAV) für Mitarbeiter im Tarifkreis" vom 16.10.2003 Gibt es dazu einen Link, den du hier posten könntest?
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.09.2014 12:52
- Und wenn vom BR wenigstens mal eine Zwischeninformation verschickt werden würde, wie: "Wir sind noch am informieren bzw. verhandeln." oder "In der Ferienzeit ruht unsere Tätigkeit." Aber man hört rein gar nix. Der Betriebsrat hat in der Ferienzeit weiter mit der Informationsphase gemacht. Nur wie im realen Leben, sind in der Ferienzeit nicht alle an Bord. Wenn bei der Planung durch den Arbeitgeber die psychologische Wirkung der Hiobsbotschaften auf die Belegschaft kurz vor Ferien eingeplant werden, dann ist auch zu berücksichtigen, dass der Betriebsrat mit verminderten Kapazität in der Ferienzeit arbeiten kann. Nächste Woche wird es wieder besser. Bis es irgendwo in der Republik in einem Bundesland wieder Ferienzeiten gibt.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.09.2014 11:14
- Anonymous User hat geschrieben: Kann die GBV den Tariflern und die es noch betrifft zur Verfügung gestellt werden? Welche GBV ist das? GESAMTBETRIEBSVEREINBARUNG zum Übergang in die BEITRAGSORIENTIERTE SIEMENS ALTERSVERSORGUNG (BSAV) für Mitarbeiter im Tarifkreis" vom 16.10.2003
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.09.2014 10:11
- Leute, wenn ihr eine Sperr- oder Ruhezeit von der AfA auferlegt bekommt und ihr IG Metall Mitglied seit, dann wendet euch an die Rechtsstelle der IG Metall. Die konnten das bisher in jedem Fall regeln. Solltet ihr kein IG Metall Mitglied sein, wendet euch an einen Anwalt.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.09.2014 09:54
- Anonymous User hat geschrieben: Die Sachbearbeiter die Jobs vermitteln sollen, haben teilweise keine Ahnung von Sperr- und Ruhenszeiten und auch sonstigen Regelungen. Das weiß aber die Stelle die das mit dem Arbeitslosengeld regelt. Und ich denke da wird es richtig gehandhabt. Zumindest war das bei mir vor einiger Zeit so. Der Sachbearbeiter der bei mir den Sperrbescheid erlassen hat, ist nicht der Sachbearbeiter der mich bei der Jobvermittlung betreut. Die Sperre hat schon die Stelle, die das mit dem Arbeitslosengeld regelt, erlassen.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.09.2014 09:42
- Die Sachbearbeiter die Jobs vermitteln sollen, haben teilweise keine Ahnung von Sperr- und Ruhenszeiten und auch sonstigen Regelungen. Das weiß aber die Stelle die das mit dem Arbeitslosengeld regelt. Und ich denke da wird es richtig gehandhabt. Zumindest war das bei mir vor einiger Zeit so.
- Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 23:57
- "Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ; -- AVWL -- Jahreszahlung -- Sonderzahlung oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit? falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten???" Gibt es hierzu Neuigkeiten? Mich betrifft es momentan und ich frage mich ob ich bis auf Weihnachtsgeld überhaupt Vorteile durch die Dienstzeitanerkennung habe.
- Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 23:56
- Anonymous User hat geschrieben: Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ; -- AVWL -- Jahreszahlung -- Sonderzahlung oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit? falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten??? Gibt es hierzu Neuigkeiten? Mich betrifft es momentan und ich frage mich ob ich bis auf Weihnachtsgeld überhaupt Vorteile durch die Dienstzeitanerkennung habe.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 23:32
- Leute kommt runter! Herr Fuchs wird's richten...
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 23:24
- 4.6 Versorgungsfall 4.6.1 Der Versorgungsfall tritt ein mit Erwerb eines Anspruchs nach 4.6.2 bis 4.6.4. 4.6.2 Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf die Auszahlung des Versorgungsguthabens nach Maßgabe der Auszahlungsrichtlinie · als Alterskapital, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres (feste Altersgrenze) endet, oder · als vorzeitiges Alterskapital auf Antrag des Mitarbeiters und mit Zustimmung des Unternehmens, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres vor Erreichen der festen Altersgrenze endet, oder · als Invalidenkapital, wenn das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der festen Altersgrenze endet und von da an unbefristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird. "Tarif BSAV 16.10.2003 - CP-Rundschreiben Nr. 24/04 Beitragsorientierte" - ansonsten RentenberATER, Herr Klotz,fragen (für IGMler gibt es wohl eine Absprache) oder alle GBV und CP/ZP-Rundschreiben bei Siemens besorgen - habe bei nsn nie alle gefunden - evtl gibt es noch eine neuere Auszahlungsrichtlinie (vor 2007) - bei einer IGM-Info konnte man auch mal verstehen, als ob es im Tarif auch auf 60 geändert wurde - heißt aber nichts - muß von der Firma kommen - erreichbares Konto mein legiglich nach 60 gibt es keine Zuführung mehr in die Betriebsrente - für mich eine Art der Altersdiskriminierung - sind wir 60plus wohl mehr als gewohnt.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 22:22
- Doch, es scheint so, dass die Sachbearbeiter hier willkürlich entscheiden. Ich (52 J.) habe auch einen Sperrzeit-Bescheid erhalten und Widerspruch eingelegt. Habe auf "Herrn Fuchs" von der AfA verwiesen. Dieser hat uns doch damals zugesichert, dass wir nicht von Sperrzeit betroffen sein werden. Die Sachbearbeiterin hat angekündigt, dass man sich zur Klärung an Hrn. Fuchs wenden wird. Bin gespannt, was dabei herauskommt.
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 22:15
- Anonymous User hat geschrieben: Dieser Tage ist der Bewilligungsbescheid für ALG I von der Agentur für Arbeit München gekommen. Ich habe keine Sperrzeit. Die können doch nicht unterschiedlich handeln bei den Münchner NSN beE'lern? Doch, es scheint so, dass die Sachbearbeiter hier willkürlich entscheiden. Ich (52 J.) habe auch einen Sperrzeit-Bescheid erhalten und Widerspruch eingelegt. Habe auf "Herrn Fuchs" von der AfA verwiesen. Dieser hat uns doch damals zugesichert, dass wir nicht von Sperrzeit betroffen sein werden. Die Sachbearbeiterin hat angekündigt, dass man sich zur Klärung an Hrn. Fuchs wenden wird. Bin gespannt, was dabei herauskommt.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 22:12
- Kann die GBV den Tariflern und die es noch betrifft zur Verfügung gestellt werden? Welche GBV ist das?
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 22:10
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: NSN hat mir jetzt bestätigt, dass es für alle Mitarbeiter im Tarifkreis das laut GBV und den jährlichen Kontoauszügen "mit Alter 60 erreichbare Besitzstandskapital" nur dann in dieser Höhe gibt, wenn man bis 65 Jahre gearbeitet hätte/hat. Eine sinnvolle Begründung erfolgte nicht. Dies widerspricht also klar der in der GBV getroffenen Vereinbarung. Es wurde ja damals bei der Umrechnung SAF-Rente in Kapital auch die mit 60 erreichbare Rente verwendet. Ein "mit 60 erreichbares Kapital" muss auch mit 60 erreichbar sein und nicht erst mit 65 Jahren! Damit ist dein Gang zum Anwalt, zumindest zur Beratung, wohl vorgezeichnet? Selbst wenn man sich von dieser Firma verabschiedet hat, braucht man noch einen Rechtsschutz Kann die GBV den Tariflern und die es noch betrifft zur Verfügung gestellt werden? Welche GBV ist das?
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 22:04
- Dieser Tage ist der Bewilligungsbescheid für ALG I von der Agentur für Arbeit München gekommen. Ich habe keine Sperrzeit. Die können doch nicht unterschiedlich handeln bei den Münchner NSN beE'lern?
- Re: BeE über 2 Jahre — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 20:51
- Ja, ich bin aber kein BeEler von hier; es geht um einen anderen Betrieb, wo diese Auseinandersetzung bevorsteht, daher wäre Hilfe gut; Auszug aus Bescheid o.Ä.
- Re: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach 18 Monaten BEE — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 20:48
- Das mit den 60 Monaten ist Unsinn; Bemessungszeitraum 12 Monate; bei unbilliger Härte 24 Monate. Hier scheint jetzt folgendes zu passieren: 18 Monate BEE, davon 12 Monate mit Transfer KUG - 6 Monate nach § 151 Absatz 3 SGB III und 6 Monate nur Berücksichtigung des wirklichen Einkommens in der TFG (natürlich möglich dass Zeitraum auf 24 Monate ausgedehnt werden muss). Kannst Du Auszüge aus dem Widerspruchsbescheid posten mit Aktenzeichen? Oder läuft schon das Verfahren? Ist wichtig, weil in einem ganz anderen Betrieb gerade eine ähnliche Auseinandersetzung läuft. Danke!
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 20:35
- Noch eine kleine Anmerkung zu diesen "Veranstaltungen", auf denen irgendwelche Sachen versprochen oder bestätigt wurden: Diese wurden mit deutlichem Klatschen der Zuhörer am Ende quittiert. Frage mich immer noch, ob dieser Applaus hat sein müssen?
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 19:23
- Anonymous User hat geschrieben: @17:14 Kannst Du bitte das Wording Deines Widerspruchs posten oder eben an die itk-ler schiucken? Ist der Widerspruch über die IGM erfolgt?? Danke Erst abwarten ob mein Widerspruch Erfolg hat. Der Widerspruch ist nicht über die IGM erfolgt. Ich bin nach langjähriger Mitgliedschaft verärgert über die IGM ausgetreten. Eine Gewerkschaft, die eine Namensliste mit Leuten über 50+ aushandelt/absegnet, vertritt meiner Meinung nach nicht mehr ihre Mitglieder. ITK-ler treffen sich meines Wissens im Gewerkschaftshaus. Für mich ist IGM bzw. IGM nahes unterdessen ein rotes Tuch (im negativen Sinn) und "gestorben".
- Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.09.2014 19:18
- Anonymous User hat geschrieben: (ich selbst habe den Antrag noch nicht gestellt) der Antrag mus doch 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden. Ansonsten ist die verspätete Antragstellung schon ein Grund für eine Sperrzeit... Werter "Poster", wenn Sie Mitglied bzw. Mitarbeiter dere NSN TR sind oder waren, dann darf ich Sie auf den Vortrag der AFA im Okt 2013 von Herrn J.D. aufmerksam machen. In diesem Vortrag ist alles was man über Arbeitssuchenmeldung, Arbeitslosmeldung, Anwartschaftszeit, Anspruchsdauer, Arbeitslosengeld Höhe, Nebeneinkommen, Ruhen des Anspruchs bei Abfindung und Sperrzeit sowie Sozialversicherung zu beachten ist dargestellt. Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil, wer das dort geschriebene dann auch noch versteht und befolgt auch. Warum sollte es denn zu einer Sperrfrist kommen???