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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Hurra, ich bin die Firma los!!! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 15:29
Für die von den übrig gebliebenen 500, die noch einen Job brauchen, beginnt jetzt eine ganz besch...ene Zeit mit ALGI und womöglich später Hartz IV.<br>Kampf gegen die Vereinzelung ist jetzt wichtiger als jemals zuvor. Bestager-itk.de oder diverse Stammtische (NCI, IGM) können hier helfen.<br><br>Ansonsten ist es eine unerhörte Schande für die Siemens AG, dass so viele ehemalige und langjährige Mitarbeiter jetzt zu Sozialfällen werden. Aber so etwas wie Anstand kommt im betriebswirtschaftlichen Wörterbuch eben einfach nicht vor.<br><br>"Hurra" kann hier nur ein Lohnschreiber der Firma von sich geben oder ein - sorry to say - Irrer.
Comment Re: Hurra, ich bin die Firma los!!! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 14:37
Eigenkündigung ist zwar nicht verboten, wirkt sich aber nachteilhaft auf das Arbeitslosengeld aus (Sperrzeit + Kürzung der Bezugsdauer).
Comment Re: Hurra, ich bin die Firma los!!! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 14:32
Wenn Du GLÜCKLICH bist dass es ENDLICH vorbei ist, warum hast Du nicht schon früher gekündigt und dich arbeitslos gemeldet? Das ist doch nicht verboten und kann jeder jederzeit machen. Mir tun die Leute leid die noch keinen Job haben und dringendst einen brauchen. Die wären froh wenn sie wenigstens noch ein wenig bei SIEMENS, NSN oder sonst wo arbeiten könnten. Ich versteh diesen Jubel nicht, denkt Ihr auch manchmal an Leute die es noch nicht überstanden haben? Klar wenn man nur noch 2 Jahre bis zur Rente hat ist es leicht sich zu freuen. Aber dann freu Dich doch in aller Ruhe!
Comment Hurra, ich bin die Firma los!!! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 13:25
So Leute. Nun ist es so weit. Ich bin glücklich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos registriert. Wie oft ich kurz davor stand seit dem ich bei Siemens angeheuert habe, dass glaubt sowieso kein Mensch. Bin froh, dass es nun endlich vorbei ist. Gott sei gelobt, getrommelt und gepfiffen.
Conversation Hurra, ich bin die Firma los!!! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.11.2014 16:20
Comment Re: BeE über 2 Jahre erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 13:15
Anonymous User hat geschrieben: Die BEE ist nun zu Ende. Nun muß man das Sozialsystem nutzen so gut es geht. Wir haben lange genug einbezahlt. Holen was zu holen geht. . Zum Financial Engineering gehört für mich auch die Frage, ob ich mir gleich eine billige Eigentumswohnung in der bayrischen Provinz kaufe, oder, ob mein Spaarschwein dicker bleibt, wenn ich als Hartz4 Kandidat zunächst in der völlig überteuerten Münchener Wohnung bleibe, und selbige bis zur Pensionierung im Hartz4 Schonvermögen belasse.
Comment Re: BeE über 2 Jahre erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 13:10
Das zweite Jahr beE dürfte ich zu einem größeren Teil mit meinem eigenen Geld bezahlt haben. Da wären mehrere Monate Kündigungsfrist, die die Firma hätte zahlen müssen, das reduzierte Geld in der beE reduziert den Anspruch auf ALG1, ich bekomme weniger Rente u.s.w. Wozu brauche ich Arbeitnehmervertreter und eine Gewerkschaft, die sowas aushandeln?
Comment Re: BeE über 2 Jahre erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 08:12
BEE der Name sagt schon aus: eigenständige Betriebseinheit und wenn diese Arbeitgeber war (Befristeter Vertrag) wird nach 24 Monaten auch nur das BEE Gehalt für AlgI zur Berechnung herangezogen. Der Zuschuß der ARGE wurde in den letzten 12 Monaten nicht mehr gezahlt schaut euch die Abrechnungen an (Steuer und Sozialversicherungspflicht) daher berechnung aus Gehalt BEE.Härtefall nicht möglich da Ihr in den 12 Monaten vorher auch nicht mehr bekommen habt. Ist auch bei Siemens in der Vergangenheit bei den mir bekannten Agenturen( nicht München) so gewesen. Sollte am Anfang durch die Beratungen erklärt werden, kenne keine BEE in der das verständlich erklärt wurde.bin auch drauf reingefallen, ist aber Vergangenheit, Finde es traurig, daß die ARGE´n immer noch den Steigbügel für BEE halten.
Comment Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.09.2014 00:00
Zum Thema Sperrzeit nach bee schaut euch das E-Mail von nsn vom 29.10.2013 an, was da die Firma schreibt. Newsletter NSN TG, Oktober 2013 29.10.2013 Okt 2013
Comment Re: BeE über 2 Jahre erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.09.2014 21:02
Die BEE ist nun zu Ende. Nun muß man das Sozialsystem nutzen so gut es geht. Wir haben lange genug einbezahlt. Holen was zu holen geht.
Comment Re: BeE über 2 Jahre erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.09.2014 16:07
Anonymous User hat geschrieben: Zur Berechnung: "ALG1 setzt sich aus beitragspflichtigem Bruttoarbeitsentgeld zusammen". Bee ist nur Auffanggesellschaft. --- sag nur, man hat für dich in der BeE keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt - halt nur von den 70%/80% des Bee gehalts - davon wird dann (max bis zur Bemessungsgrenze) das ALGI berechnet - würde mal meine Lohnzettel nachschauen.
Comment Re: Internet-Trolle sind verkappte Sadisten erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.09.2014 13:57
Ein Beispiel wie kapput ein so mancher Troll sein muss http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hass-im-netz-ich-bin-der-troll-13139203.html <br /> Helfen kann man wohl nicht. Am beste ignorieren und nicht provozieren lassen (s. auch Eingangspost)
Comment Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.09.2014 13:04
Anonymous User hat geschrieben: @22:25 Danke für die Info. Und mit welchem Widerspruchstext ist Dir das phantastische Ergebnis gelungen?? Sorry, ich seh jetzt hier erst den Thread und muss mich schon sehr wundern auf welchem Niveau hier diskutiert wird, ich würde mich mal dringenst aufschlauen wenn es jetzt in die Afa geht. Zur Sache: Im dreiseitigen Vertrag heisst es: Der Übertritt in die Transfergesellschaft erfolgt auf Basis eines dreiseitigen Vertrages (= drei Vertragsparteien), der die Beendigung des mit der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bestehenden Arbeitsvertrages und die Begründung eines befristeten Transferarbeitsverhältnisses bei der NSN Transfergesellschaft mbH beinhaltet. Das bedeutet in diesem Zusammenhang das ihr euer Arbeitsverhältnis mit NSN zum 30.04.12 "freiwillig" gelöst habt. Hier würde jetzt auch eine Sperrzeit/Ruhenszeit ansetzen, die "frewilligkeit" brauchen wir jetzt aber hier nicht nochmal zu diskutieren. Im SGB III ist es aber grundsätzlich so, dass alle Sperr/Ruhenszeiten nach spätestens 12 Monaten "abgesessen" sind, und wo ward ihr da alle, richtig im befristeten Arbeitsverhältnis in der Transfergesellschaft. Was hier wohl schief gelaufen ist enweder: - Der ALG1 Antrag ist nicht richtig ausgefüllt worden. oder - Die Arbeitsbescheinigung ist nicht korrekt, das ja wohl schon mal auf jeden Fall, wenn dort "betriebs bedingt" steht, es war ja die letzten 28,5 ? Monate ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis welches keiner Kündigung bedarf. Möchte nicht wissen was die da bzgl. Abfindung oder so reingeschrieben haben.
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.09.2014 12:03
Für die Transformation oder solltet man besser sagen Transplantation in eine "software company" werden in Deutschland ganz massiv sehr erfahrene Softwareentwickler abgebaut... Die Griechen freuen sich schon auf die Sparmmaßnahmen die früher oder später in Athen durchgeführt werden: http://www.fr-online.de/wirtschaft/protest--feuer-und-gewalt-auf-athens-strassen,1472780,8612556.html
Comment Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.09.2014 11:25
@22:25 Danke für die Info. Und mit welchem Widerspruchstext ist Dir das phantastische Ergebnis gelungen??
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.09.2014 01:37
Und dem Betriebsrat ist seit Jahren das Problem bekannt und er hat keine Meinung dazu???
Comment Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.09.2014 23:16
Da kann man nur staunen über den Wirbel, der entsteht, wenn der Fuchs mal seine Gänse nicht im Griff hat :-)
Comment Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.09.2014 22:26
Anonymous User hat geschrieben: Die Agentur für Arbeit hat meinen Bescheid geändert, es gibt die volle Leistung ab 16.09. Keine Sperrzeit oder Leistungskürzung mehr. Begründung: Der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld gem. §136 SGB III wird gemäß § 48 SGB X geändert, weil wesentliche Änderungen in Ihren Verhältnissen eingetreten sind. Die Änderung erfolgte innerhalb eines Tages nach Widerspruch (wow!). Immer schön freundlich bleiben gegenüber den Behörden und auch hier im Forum "Grüße vom verärgerten kleinen DC-Troll" Um es klar zu stellen. Als Eröffner dieses Threads habe ich dieses Resultat gepostet. Es gibt also Hoffnung zumindest bei der Agentur für Arbeit München. Mit dem "kleinen DC-Troll" habe ich nichts zu tun. Damit habe ich nur aus Ironie innerhalb von Anführungszeichen "unterschrieben", weil man hier über so manche Entgleisung nur den Kopf schütteln kann. Aus! Ende! Funkstille!
Comment Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.09.2014 21:42
Anonymous User hat geschrieben: Um einen widerspruch schreiben zu können benötigt man erst einmal einen entsprechenden Ablehnungs bzw. einen entsprechenden Bescheid. [...] Danke für Dein Verständnis Der Bescheid wurde doch schon vom betroffenen im Eröffnungsposting veröffentlicht. Offensichtlich reicht der geistige Horizont der bestager nicht aus , um solch einen Text zu erfassen. Statt dem betroffenen zu hier zu helfen , wird er noch angepöbelt. Wenn ich mir hier im Forum die Beiträge der bestager so durchlese, dann kann ich in keinem der Beiträge Hilfe zur Selbsthilfe finden, sondern nur penetrante Eigenwerbung, Forderungen und Pöbeleien. Aus meiner Sicht sind die bestager nur Bauernfänger, wie IGM und BR... Warum pöbelst Du Menschen an, die versuchen anderen zu helfen? Um einen Text verfassen zu können benötigt man in aller Regel mehr als nur eine Begründung. Hilfreich ist da meist auch der ganze Bescheid. Insbesondere besteht da bei aus dem Zusammenhang gerissenen Textteilen die Gefahr von neuen zusätzlichen Problemen. Deine Sicht kann ich leider weder Nachvollziehen noch teilen. Nenne mir doch nur einen Vorteil, die die bestager Deiner Meinung nach als "bauernfänger" ziehen sollten? Was haben die Bestager denn Deiner Meinung nach mit der IGM oder/und dem BR zu tun? Du brauchst die Hilfe und die Informationen der bestager ja nicht zu nutzen, wenn Du das nicht willst. Dann erspare uns Forumsteilnehmer aber auch Bitte Deine Beschimpfungen. Danke
Comment Re: Agentur für Arbeit München verhängt Sperrzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 13.09.2014 21:32
Anonymous User hat geschrieben: Die Agentur für Arbeit hat meinen Bescheid geändert, es gibt die volle Leistung ab 16.09. Keine Sperrzeit oder Leistungskürzung mehr. Begründung: Der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld gem. §136 SGB III wird gemäß § 48 SGB X geändert, weil wesentliche Änderungen in Ihren Verhältnissen eingetreten sind. Die Änderung erfolgte innerhalb eines Tages nach Widerspruch (wow!). Immer schön freundlich bleiben gegenüber den Behörden und auch hier im Forum "Grüße vom verärgerten kleinen DC-Troll" Hi schön, freut mich, das Du mit Deinem Widerspruch durchgekommen bist. Hattest Du den selben Ablehnungdtext, wie der Eröffner dieses Threads? Es wäre nett, wenn Du Den Ablehnungstext sammt Begründung ebenso Deinen Widersprcuhstext mit Begründung hier einstellen könntest oder eben den Betroffenen auf andere Art und Weise zukommen läst. Vielen herzlichen Dank hierfür im voraus. Auch wenn bei den ein oder anderen wohl schon die Berven blank liegen. Aber das sollte meines erachtens nach kein Grund sein. Bei welcher Afa warst Du? Bitte nenne diersten drei Buchstaben des Bearbeiters!
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