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02.07.2011 11:12
- Re: Horst Schön spendet seine 10.000€ Eintrittsprämie den NSN-BEE-Familien — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 18:57
- Ich würde mal gerne Dein Gesicht sehen um dann mit meinen Psychologie Grundkenntnissen ein fundiertes Urteil über Dich abgeben zu können. :-)
- Re: Horst Schön spendet seine 10.000€ Eintrittsprämie den NSN-BEE-Familien — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 18:46
- Dur irrst mein Freund!!! Die haben nicht ihr Gewissen verloren, die hatten noch nie eines. Wer so mit den Mitarbeitern umgeht, diese fürn Apppel und nen Ei verkauft und auch noch Klassenunterschiede macht, der kann noch nie ein Gewissen gehabt haben. Schau die die Gesichter an, das sagt alles!
- Re: Mangelnde Solidarität??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 18:01
- Anonymous User hat geschrieben: also so hätte es jedenfalls der Schelsky gemacht. Ich denke nicht, dass wir uns mit vorbestraften Verbrechern vergleichen sollten :-(
- Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 17:58
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr... Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich. Für die Formulierung von Aufhebungsverträgen gelten strenge Maßstäbe. Wenn dabei ein Lapsus passieren sollte, könnte man das ausschlachten. Aus www.hrexperten24.de: Nach der Ansicht der Richter am Bundesarbeitsgericht haben Sie dann Aufhebungsverträge mit einer Vielzahl von Mitarbeitern geschlossen. Und diese unterliegen der strengen AGB-Kontrolle. Das wiederum kann zur Folge haben: Machen Sie die Mitarbeiter nicht ausdrücklich auf die Beendigung nach einigen Monaten aufmerksam, kann die Klausel unwirksam sein, denn sie wäre dann eine für die Mitarbeiter überraschende Klausel. Folge: Sie wären verpflichtet, die Mitarbeiter weiterzubeschäftigen (BAG, 15.2.2007, 6 AZR 286/06)!
- Re: Horst Schön spendet seine 10.000€ Eintrittsprämie den NSN-BEE-Familien — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 17:44
- Nein, der BR und Leppek treten aus der IGM aus da sie ihr Gewissen verloren haben und auch nicht mehr wiederfinden.
- Re: Mangelnde Solidarität??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 17:37
- Genau so wie mit der jetzigen Verhandlungskommission! .....
- Re: Warum droht NSN den Deal platzen zu lassen, wenn die Zustimmungsrate zu gering ist? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 16:22
- zu 15:58 Uhr: Bitte auch deinen Anwalt fragen, wie die Lage aussieht, wenn bestimmte Mitarbeiter der Abteilung keine Arbeit bekommen / haben bzw. einseitig freigestellt sind. Sind diese dann "beliebigst" zuordenbar (also für mich vorteilhaft oder nicht)?
- Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 16:14
- Anonymous User hat geschrieben: Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich. Das wäre schön, wenn sowas im Vertrag stünde. Dann könnte nämlich jeder Einzelne die Gegenseite wegen Nötigung verklagen.
- Re: Berechnungsgrundlage für ALG nach beE — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 16:07
- Kann sich jeder selbst ausrechnen, siehe hier : http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2012
- Re: Warum droht NSN den Deal platzen zu lassen, wenn die Zustimmungsrate zu gering ist? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 15:59
- Anonymous User hat geschrieben: Was würdest Du als Organisation sehen? Die "Dienststelle" (also alle MA unter einem Line Manager) oder schon die gesamte Abteilung also 1 bis 2 Ebenen höher oder der ganze Bereich wie NWS oder GS oder CO W WSE ? ich sehe das erstmal bottom up (d.h. alle die einen gemeinsamen LM haben und am gleichen thema arbeiten). so ist es zumindest bei jedem outsourcing deal, was auch ein betriebsübergang ist. ich werde das mit meinem anwalt besprechen (donnerstag). wichtig ist sicherlich jeglicher umpoganisation, die der AG eventuell 'einschiebt' zu widersprechen (siehe link zu nci-net artikel oben)
- Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 15:53
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr... Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich. So eine Klausel ist kompletter Schwachsinn. Da könnte man ja gleich in den Arbeitsvertrag schreiben: wenn der MA zum Arbeitsgericht rennt, ist dieser Arveitsvertrag ungültig. Was habt ihr blos für ein Rechtsempfinden???
- Re: Warum droht NSN den Deal platzen zu lassen, wenn die Zustimmungsrate zu gering ist? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 15:46
- Was würdest Du als Organisation sehen? Die "Dienststelle" (also alle MA unter einem Line Manager) oder schon die gesamte Abteilung also 1 bis 2 Ebenen höher oder der ganze Bereich wie NWS oder GS oder CO W WSE ?
- Re: Mangelnde Solidarität??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 15:36
- Anonymous User hat geschrieben: ich frage mich ohnehin, warum wir überhaupt den ganzen Stress mit Demos, Aktionen usw. in München gemacht haben. Der Arbeitgeber wollte das Kündigungsschutzgesetz mit Sozialauswahl umgehen und ja dafür hätte er auch München notfalls geschlossen. Wenn wir aber gleich hingegangen wären und gesagt hätten: Jesper, Marco, usw. ist ja kein Problem, feuer doch wen Du willst, wir schlucken das ohne Gegenwehr, dann hätten die bestimmt mit sich reden lassen. Vielleicht hätten wir im Gegenzug dafür sogar bessere Abfindungen rausgeholt. also so hätte es jedenfalls der Schelsky gemacht. Gott sei dank haben sie Dich nicht zum verhandeln geschickt. Denn mit so blauäugigen, naiven Amateuren hätten die bestimmt kurzen Prozess gemacht.
- Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 15:33
- Anonymous User hat geschrieben: Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr... Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
- Re: Berechnungsgrundlage für ALG nach beE — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 15:04
- Nicht zu vergessen: das maximale ALG ist 66% der Beitragsbemessungsgrenze. AT-Gehälter liegen über dieser. Bei Anwendung eines beE-Faktors eventuell nicht mehr.
- Re: Warum droht NSN den Deal platzen zu lassen, wenn die Zustimmungsrate zu gering ist? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 14:56
- sollte in eurer Organisation ein Teil eine beE Einladung ein anderer Teil ein GmbH Angebot bekommen, empfehle ich allen, die nicht in die beE wollen, den folgenden Artikel: http://blog.nci-net.de/2012/03/31/willkurliche-ausnahme-vom-betriebsubergang-nicht-moglich/ Auch die Verbreitung dieses Wissen möchte man mit Zeitdruck minimieren.
- Re: Betriebsschließungsszenario, nachträglicher Widerspruch, Betriebsübergang etc. — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 14:47
- Bei Kündigung steht bei Verzicht auf Klage ein halbes Monatsgehalt mal Dienstjahre zu: das ergibt bei 24 Dienstjahren dann ein Jahresgehalt. Ob das Arbeitsamt die beE mitbezahlt (und dann nur 1 Jahr) ist noch nicht ganz klar. also 12 MG plus 7MG KünFrist = 19 MG gegenüber beE mit 12 MG+24x0,8MG = 31,2 MG Allerdings denkt Ihr nicht, dass der AG mutwillig die beE platzen lässt, und den Betriebsübergang dennoch macht? (denn im zeitlich Ablauf könnte er das vermutlich: oder steht in den Betriebsübergangsschreiben zu den 4 GmbHs auch ein Vorbehalt bzgl. beE Zustimmung drin?). Dann würde der AG bei Kündigung ohne beE etwas Geld sparen (zugegeben nicht sehr viel) es wäre aber für ihn rechtsunsicher. Mitarbeiter, die der beE nicht zustimmen, müsste der AG aber den Betriebsübergang anbieten (zumindest in Abteilungen, wo Kollegen dieser Negativliste-Mitarbeiter der Betriebsübergang nach §613a BGB angeboten wird). Das kann man auch per Feststellungsklage erzwingen.
- Re: Warum droht NSN den Deal platzen zu lassen, wenn die Zustimmungsrate zu gering ist? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 14:34
- Anonymous User hat geschrieben: Oder gibt es andere Gründe für den Zustimmungsvorbehalt, die ich im Folgenden erläutere: die Gefahr, die ich sehe, ist, dass der AG die beE willkürlich scheitern lassen könnte (wegen mangelnder Zustimmung), aber die Betriebsübergänge schon durch sind. Dann werden selbst beE Zustimmer per Betriebsschliessung gekündigt. Haltet Ihr dieses Szenario für möglich/wahrscheinlich? Halte ich nicht für wahrscheinlich. Jede beE-Unterschrift ist für NSN ein Idealfall. Kündigung bereitet NSN viel mehr Ärger.
- Re: Betriebsschließungsszenario, nachträglicher Widerspruch, Betriebsübergang etc. — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 14:17
- Die beE-Zustimmer sind erstmal nicht die Bösen. Sie bekommen ein Jahresgehalt (das Ihnen gesetzlich eh zusteht, die langjährigen Mitarbeiter müssten sogar deutlich mehr bekommen). Anschließend gibt es Arbeitslosengeld-Niveau, das die Steuerzahler (und Siemens) mitfanzieren, immerhin mindestens 2 Jahre lang. Problematisch ist eher der "Restbetrieb", da diese Mitarbeiter eben vor Gericht prozessieren (ggf. zurück zu NSN) und ev. noch einen Widerspruch zum damaligen Betriebsübergang und Rückkehr zu Siemens erzwingen könnten. Das Risiko ist der Firma einfach zu hoch. Nicht ganz zu vergessen auch, dass gerade bei Kündigungen Siemens wieder mit in der Pflicht steht (moralisch, Tageszeitung, Öffentlichkeit, etc). D.h. der aktuellen Deal, der insbesondere auch die Bereitschaft der Mitarbeiter erfordert, ist sicherlich als ein gewisses Entgegenkommen der Firma zu sehen. Die Firma ist aber (in Summe gesehen) hierfür nur dann bereit, sofern es nachher nicht noch zu Prozessen kommt.
- Re: Warum droht NSN den Deal platzen zu lassen, wenn die Zustimmungsrate zu gering ist? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.04.2012 14:04
- Oder gibt es andere Gründe für den Zustimmungsvorbehalt, die ich im Folgenden erläutere: die Gefahr, die ich sehe, ist, dass der AG die beE willkürlich scheitern lassen könnte (wegen mangelnder Zustimmung), aber die Betriebsübergänge schon durch sind. Dann werden selbst beE Zustimmer per Betriebsschliessung gekündigt. Haltet Ihr dieses Szenario für möglich/wahrscheinlich?