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Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 01.04.2012 17:58
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Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 18:20

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 18:43
Was wäre eigentlich wenn jemand am 23.3.2012 IGM Mitglied war und jetzt oder während der BEE austritt? Woher weiß die Firma wer in der IGM ist?

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 19:04
Danke!!! für die Info.

Endlich einmal eine klare Aussage und wenn man in die beE muß, spielt es auch keine Rolle mehr, ob man prozessert oder nicht.

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 19:06
Bin gespannt, ob dann alle BEE-Verträge für ungültig erklärt werden.

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 19:11
Anonymous User hat geschrieben:
Was wäre eigentlich wenn jemand am 23.3.2012 IGM Mitglied war und jetzt oder während der BEE austritt? Woher weiß die Firma wer in der IGM ist?

Da werden sich Mittel und Wege finden.

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 20:18
Du musst das der Firma rechtsverbindlich mitteilen (Unterschrift), gilt auch für den Austritt.

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 21:51
Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr...

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 31.März 2012 22:30
Falls rechtsschutzversichert, Deckungszusage einholen!

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 15:33
Anonymous User hat geschrieben:
Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr...

Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 15:53
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr...

Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
So eine Klausel ist kompletter Schwachsinn. Da könnte man ja gleich in den Arbeitsvertrag schreiben: wenn der MA zum Arbeitsgericht rennt, ist dieser Arveitsvertrag ungültig. Was habt ihr blos für ein Rechtsempfinden???

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 16:14
Anonymous User hat geschrieben:
Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
Das wäre schön, wenn sowas im Vertrag stünde. Dann könnte nämlich jeder Einzelne die Gegenseite wegen Nötigung verklagen.

Re: Für alle BEE-ler, die nur 70% kriegen werden

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 17:58
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Sorry, aber da steht nur, daß klagen solltet, falls ihr nicht in der IGM seit. Ohne Klage kein Geld, aber Prozessrisiko und -kosten habt ihr...

Aber erst den unterzeichneten Vertrag genau durchlesen, denn da steht oft ein Satz wie "Wer Klagt verliert alle Ansprüche aus diesem Vertrag" oder so ähnlich.
Für die Formulierung von Aufhebungsverträgen gelten strenge Maßstäbe. Wenn dabei ein Lapsus passieren sollte, könnte man das ausschlachten. Aus www.hrexperten24.de: Nach der Ansicht der Richter am Bundesarbeitsgericht haben Sie dann Aufhebungsverträge mit einer Vielzahl von Mitarbeitern geschlossen. Und diese unterliegen der strengen AGB-Kontrolle. Das wiederum kann zur Folge haben: Machen Sie die Mitarbeiter nicht ausdrücklich auf die Beendigung nach einigen Monaten aufmerksam, kann die Klausel unwirksam sein, denn sie wäre dann eine für die Mitarbeiter überraschende Klausel. Folge: Sie wären verpflichtet, die Mitarbeiter weiterzubeschäftigen (BAG, 15.2.2007, 6 AZR 286/06)!
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