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02.07.2011 11:12
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.10.2015 10:46
- Anonymous User hat geschrieben: @Sonntag 22:35 - bei Tariflern Betriebsrente mit 60 geht mit Zustimmung der Firma aber mit entsprechenden Abschlägen: Regelfall ist 65 - Bei dem Kapital und Faktor 170 betrachtete ich den Regelfall.---------- bei folgenden Kriterien findet keine Kürzung nach dem Zeitanteiligkeitsverhältnis statt und die sollte der ein oder andere der hier anwesenden Klientel sicher erfüllen. In diesem Falle wird ein sogenannter Dienstjahresbetrag pro Jahr vor Alter 60 abgezogen. PS: das ist aber hier bereits in Gänze schon x-mal diskutiert worden .... PS2: @08:42 vielleicht selber mal zum Rentenberater ........ bei Austritt das 50. Lebenjahr vollendet, mehr als 15 Dienstjahre sowie das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet wurde. deshalb habe ich keine Abschläge in der Unverfallbarkeitszusage, ob die Firma dann ggf. bei Alter 60 eben doch nicht zustimmt, darauf habe ich keinen Einfluß, bis jetzt ist bei Siemens und den vielen "spinoffs" jedenfalls immer zugestimmt worden.
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.10.2015 08:42
- @Sonntag 22:35 - bei Tariflern Betriebsrente mit 60 geht mit Zustimmung der Firma aber mit entsprechenden Abschlägen: Regelfall ist 65 - Bei dem Kapital und Faktor 170 betrachtete ich den Regelfall.---------- @Sonntag 20:24 - nimm dir einen Beratungstermin bei dem allseits bekannten Rentenberater, der kennt sich auch mit Siemens Betriebsrente aus - bei der komplexen Materie sollte der Einzelfall geprüft werden - generell gibt es dazu Passagen in der GBV von 2003.
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2015 22:43
- Anonymous User hat geschrieben: Wer kennt sich denn aus bei Betriebsrente und Erwerbsminderungsrente / Berufsunfähigkeit aus. Wenn man 100% EU Rente bekannt, bekomme ich dann schon die Betriebsrente? hiernach ja Definition Versorgungsfall in diesem Falle : - wenn und solange eine unbefristete Rente wegen voller verminderter Erwerbsfähigkeit aus der deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2015 22:39
- Na die Siemens AG eben ;-)
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2015 22:35
- Anonymous User hat geschrieben: - Tarifler Rente mit 65 --> die dürfen noch 79 werden. Witwen werden dann wie früher in Indien mitverbrannt. Wieso Tarifler ab erst ab 65, ich habe die Zusage "auf ihren Antrag und mit Zustimmung des Unternehmens mit Vollendung des 60-igsten Lebensjahres" ich kenne keinen von meinen Kollegen wo dem nicht zugestimmt wurde, das wäre mir jetzt neu.
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2015 20:24
- Wer kennt sich denn aus bei Betriebsrente und Erwerbsminderungsrente / Berufsunfähigkeit aus. Wenn man 100% EU Rente bekannt, bekomme ich dann schon die Betriebsrente?
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.10.2015 20:18
- @23:02 - hatte es einmal auf einer IGM Info dargestellt im Zusammenhang zur Änderung in der GBV - der Faktor 170 bedeutet eine Rücklage für 170 Monate ; 12 --> ergibt rd. 14 Jahre. Da in der Rente ebenfalls 60% Witwenrente eingeschlossen ist - ist die Auszahlung nur für Todkranke eine Alternative. Siemens hatte mit dem Einfrieren des Rentenwertes Trick Siebzehn bei den Tariflern gemacht - ATs hatten die Anpassung im Vertrag (da ging nichts) - vergleich die Anpassungen - rd. 5% in 3 Jahren - damit entwertet der Rentenwert seit 2013 um rd. 4x5% oder 20% (das gilt für die Rausgeworfenen ÜTs ohne Anpassungen bis zur Rente analog). Damit umgeht Siemens und Co etwaige Rücklagenerhöhungen - wobei die BSAV-Rente entsprechend entwertet. Erst mit Rentenbeginn erfolgen dann wieder die Anpassungen der bis dahin durch Inflation entwerteten Rente. Sicherlich entspricht der Faktor 170 keiner Rententafel einer Privatrentenversicherung: AT kann die Rente mit 60 erhalten --> 74 dürfte er nur werden - Tarifler Rente mit 65 --> die dürfen noch 79 werden. Witwen werden dann wie früher in Indien mitverbrannt. Deshalb schau ich mir regelmäßig Nokias Quartalsberichte an und freue mich wenn es denen so richtig gut geht. Die gibt es bald wierder: Q3 2015 and January-September 2015 results- http://company.nokia.com/en/investors/investor-relations-events Thursday, October 29, 2015 -
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.10.2015 23:02
- Kleine Anmerkung: "Die Altverträge wurden mit Faktor 170 umgewandelt". Natürlich ist dieser Faktor eine grobe Lüge, und leidtragend sind diejenigen, die von der Umwandlung Gebrauch machen (z.B. wegen reduzierter Lebenserwartung). Aufgrund von Besitzstandswahrung ist jedoch das umgewandelte Kapital nur eine rechnerische Größe ohne praktische Bedeutung, da die Rückumwandlung des Kapitals in eine lebenslange Rentenzahlung nach ebendiesem Faktor 170 erfolgen muss (was eine Versicherung nie tun würde, da liegen die realistischen Faktoren eher bei 230). Also: der Beschiss in die eine Richtung wird ausgeglichen durch die Rückrechnung, m.a.W. an der ursprünglichen Rentenzusage für Altverträge ändert sich nichts.
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.10.2015 17:47
- @ Samstag 16:48 = danke für deine ausführliche Erklärung.
- Re: Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.10.2015 16:48
- @ Freitag 17:53 - warum nach einem Jahr Diskussion solche Artikel? - Den Effekt der unberechenbaren Rücklagen hat Siemens 2003 durch Umstellung auf die Kapitalgedeckte Betriebsrente abgestellt. a) Alle Neueistellungen nach 2003/4 haben wie in jeder privaten Rente einen Kapitalstock, die Rente wird nach der Rententafel zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelt - es gibt eine sehr niedrige Mindestverzinsung (glaube 1%, bitte in der GBV nachsehen)- Die Altverträge wurden auf Kapital mit dem Faktor 170 umgewandelt. das Geld verwaltet externe Unternehmen wie Mercer. Bei den Tariflern wurde der BSAV-Wert eingefroren ohne Inflationsausgleich - Anpassungen erfolgen zwischen dir und deinem Chef in den ERA-Gesprächen durch einen Zusatzanteil zum BSAV-Anteil in den Stock (Rententafel). ALT-ÜTs erhalten alle 3 Jahre eine Anpassung der IP - diese wird aber teils über den evtl. ausgehandelten Zusatz aus Stock 2 finanziert. In der BeE(nsn) gab es nur eine Zuführung in den BSAV/IP-Teil. Bei Ausscheiden bleibt das erreichte Kapital ohne Inflationsausgleich eingefroren. Für die Altverträge gilt noch eine gesetzliche Regel, spätestens 3 Jahre nach Rentenbeginn muß die Rente überprüft/angepaßt werden, danach alle 3 Jahre. Der Anpassungswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der Firma, Inflationsrate und der durchschnittlichen Lohnentwicklung der Firma - hier kann man bei Zweifel klagen. Dann gibt es noch den Sicherungsverein gegen Insolvenz, der aber keinen Inflationsausgleich zahlt. - Resumee: Für alle die 2012 unsanft aus der Firma entfernt und von Tariferhöhungen ausgeschlossen wurden, verhindert diese Niedrigzins und damit die Inflation gegen Null die negativen Auswirkung des Einfrierens unserer Einkünfte (BeE-Gehalt und ALG1)und der Entwertung des Betriebsrentenkapitals - Für uns war und ist das ganze somit eher positiv - außer du hast ein riesiges Kapital auf der Bank, Lebensversicherungen oder Privatrenten - also ich bin nicht so reich - mir kommt Inflation Null derzeit ganz gelegen. Ergo somit kein Grund Angst zu haben.
- Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 16.10.2015 17:53
- Fluch der niedrigen Zinsen. Am Anfang steht ein mathematischer Effekt: Wenn die Zinsen sinken, steigen die Barwerte künftiger Zahlungen. Für die deutschen Konzerne bedeutet das: Sie müssen mehr Geld für bereits zugesagte Pensionsansprüche zurücklegen - und das reißt tiefe Löcher in die Bilanzen. http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/betriebsrente/fluch-der-niedrigen-zinsen-pensions-zeitbombe-muessen-angestellte-jetzt-auch-um-ihre-betriebsrenten-fuerchten_id_5017737.html
- Pensions-Zeitbombe: Müssen Angestellte jetzt auch um ihre Betriebsrenten fürchten? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.02.2021 17:51
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.10.2015 17:53
- @ Do 12:43 Dann hattest Du versammtes Glück. Welcher Großkonzern ist da denn so Großzügig?
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.10.2015 12:43
- Meinen Jobwechsel zu einem Großkonzern habe ich ohne Arbeitszeugnis hinbekommen. Das kam erst 6 Monate später. Das Zeugnis ist nur ein Baustein unter vielen und nicht der Tragende.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 15.10.2015 05:35
- Das war nur vorab In Papierform kommt es per Post
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.10.2015 18:33
- @ Mi 16:32 Du hast also ein eingescanntes PDF erhalten? Du solltest unbedingt auf ein realles Zeugnis auf Papier mit entsprechenden Untersc´hriften bestehen. Wenn er das Zeugnis vorab als eingescanntes PDF zuschickt wäre es natürlich extrem Spitze. Alles andere hilft Dir nicht unbedingt weiter. Wenn er Dir nur seinen Entwurf geschickt hat, dann ist es auch fraglich, ob das dann auch letztlich wirklich drin steht. Nichts desto Trotz freut es mich für Dich.
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.10.2015 18:29
- Also interessierte, schaut mal unter http://bestager-itk.de/ nach. Dort steht der Termin und sonstiges. LG (pg)
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.10.2015 17:00
- Anonymous User hat geschrieben: sorry Leute, verwirrt den Kollegen nicht, er muß es individuell vorher abklären .... Danke für die Infos von Euch beiden. Jetzt bin ich etwas schlauer und kann mit der Krankenkasse und der AfA reden.
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.10.2015 16:56
- Anonymous User hat geschrieben: .... Diese ganze Thematik wird zum GehtnichtMehr z.B. hier http://www.arbeitslosennetz.de oder hier: http://www.erwerbslosenforum.de/ diskutiert und da sitzen auch echte Experten, ... Ich bin der Fragende vom Dienstag 14:16 und seit fast 1 Std. suche ich in den Foren nach meiner Frage und finde nichts. Welche Suchwörter hast Du benutzt? Noch besser wäre, wenn Du mir ein Link zu dem relevanten Beitrag schicken könntest. Danke!
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 14.10.2015 16:32
- Mal eine kleine Rückmeldung von mir Am Freitag hatte ich meinen ehem Chef gemailt ob er mal schauen kann wo mein zeugniss denn hängt. Und heute habe ich es per Mail erhalten. Ich danke meinem ehem. Chef für die tolle Unterstützung welche auch früher schon immer toll war. Ja es gibt sie noch... Chefs die wirklich auch an das Wohl der Mitarbeiter und ehem Mitarbeiter denken.