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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.06.2013 10:03
- Es ist wirklich jedem zu empfehlen einen offiziellen Rentenberater der RV-Träger aufzusuchen. HErr K ist hie die beste Adresse, die sich ehemals bei Siemens Beschäftigte wünschen können. Wer denkt er ist besser, der sollte hier doch bitte seine Adresse posten. Die Daten von Herrn K erfahrt ihr bei eurem BR, IGM, oder bei den zahlreichen Stammtischen.
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.06.2013 06:48
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60) Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts! Du hast's schon mal nicht verstanden! Wenn Ihrs nicht glaubt, geht zum Rentenberater Klotz in Germering. Die Formel gilt für die Altregelung. Das BAP Kapital bleibt wie es ist, wie eine Art Lebensversicherung und wird auch entsprechend verzinst. Dann geh ich lieber zum Orakel von Hasenbergl. Deine Rechnung ergäbe doch mehr oder weniger wieder die alte monatliche SAF Rentenzusage vor der Einführung von BSAV/BAP. Du hast das BSAV/BAP Prinzip nicht verstanden! Das Prinzip ist: Der Mitarbeiter baut sich bis zum Alter 60 einen Kapitalstock auf. Die alten Besitzstandsansprüche, in diesem Beispiel ein prozentualer Anteil von 45.000€ sind in den Kapitalstock integriert. Wie man den genauen Anteil berechnet, weiß ich nicht so genau. Kann sein, dass Teil 1 deiner Formelsammlung hier sogar richtig ist, obwohl der Ansatz finanz- und versicherungsmathematisch schon ziemlich naiv aussieht. Teil 2 ist dann mit Sicherheit falsch. Für die Auszahlung des bis zum 60. Lebensjahr aufgehäuften Kapitals gibt es nämlich zwei Optionen: Option 1: Man kann sich den Betrag in 12 oder auch weniger (aber in keinem Fall weniger als 5) jährlichen Raten auszahlen lassen. Anschließend ist Schicht im Schacht. Mehr gibt's nicht! Option 2: Alternativ kann man den Betrag in eine lebenslange Rente umwandeln. Die Höhe dieser Rente hängt nun von mehreren Faktoren ab, z.B. von Zinssätzen am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Verrentung. Bei hohen Zinsen kann der Rentenversicherer mit dem Kapital höhere Erträge erwirtschaften, naturgemäß sind deine monatlichen Rentenzahlungen höher, und umgekehrt bei niedrigeren Zinsen wird dir der Rentenversicherer nur eine entsprechend niedrigere Rente anbieten können. Dann hängt die Höhe der Rente von einer Hinterbliebenenrente ab. D.h. wenn du sagst, "nach mir die Sintflut", wird deine Rente höher sein. Wenn du dagegen sagst, "wenn mir was passiert, soll wenigsten meine Frau noch was von der Rente haben", wird deine Rente vergleichsweise niedriger sein, usw. usw. usw. Du siehst also, es ist nicht ganz so einfach die genaue Höhe der Rente vorauszusagen. Was du aber machen kannst ist: 1) Die voraussichtliche Höhe deines Kapitalstocks ermitteln 2) Banken und Versicherungen bieten solche Finanzprodukte an, Kapitalbeträge in eine lebenslange Rente zu verwandeln. Erkundige dich einfach mal nach aktuellen Konditionen. Du hast es wirklich nicht verstanden. Altregelung und BAP sind 2 unterschiedliche Betriebsrenten und sind auch getrennt zu berechnen. Geh am besten zu einem Berater, bevor Du Deine Zeit hier vergeudest.
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.06.2013 01:28
- Was ein schlafloser BEEler zur Geisterstunde noch alles im Internet findet. ---> Ex-AUB-Chef erhält Siemens-Betriebsrente zuletzt aktualisiert: 23.09.2008 München (afp). Der in der Siemens-Affäre beschuldigte frühere Chef der Betriebsrats-Organisation AUB, Wilhelm Schelsky, erhält einem Zeitungsbericht zufolge ab Oktober 3700 Euro monatliche Betriebsrente von Siemens. Schelsky soll von Siemens Millionen erhalten haben, um die IG Metall im Betriebs- und Aufsichtsrat zu schwächen. Quelle: Rheinische Post -- http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/ex-aub-chef-erhaelt-siemens-betriebsrente-1.13164 ---- Warum bin ich Idi.. statt in die IGM in die AUB eingetreten.
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.06.2013 01:17
- @20:56 und Vorläufer - für Altzusagen gilt der Faktor 170 - also monatl. Zusage ab LJ60 x 170 ergibt das >SAF bzw. IP-Kapital. Nun ist die Frage, ob dieses auf LJ60 hochgerechnete oder das tatsächlich beim Treuhänder eingezahlte Kapital auf den Bescheiden ausgewiesen wird. - - der Faktor 170 bedeutet natürlich eine Unterdeckung bei Auszahlung ab 60, wären dann 15 Jahre einschl. Witwen und Waisen. - Wenn ich das richtig beim Klotz verstanden habe, ist dieses Kapital nicht auszahlbar im Gegensatz des zusätzlichen Kapitals (Faktor 230) - eine Formel der Beiträge fand ich im Internet - ist etwas alt - aber nach Umstellung. aktuelle Tabellen sollte der Betriebsrat, bzw. die HR haben. ---> http://www.ainbetriebsrat.de/Info1020b.pdf - Damals wurden dazu auch Folien verschickt - sind leider beim BEE-Übergang mit meinem Notebook in die goße NSN-Welt verschwunden. Evt. hat das noch ein Kollege oder kann es vom Intranet samt Tabellen runterziehen - nehme an, das Heidi wie bei den Fragen, die Vermittlung übernimmt - leider gibt man uns selbst in der Hofmannstr. keinen PC mit Intranetzugang.
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Re: IT Outsourcing zu AtoS und Wipro Feedback, Status, wie ist es gelaufen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 23:53
- Anonymous User hat geschrieben: @17:42 Warum sollte jemand, der einen schlechteren Vertrag unterschreibt klagen? Diese Klage würde er doch haushoch verlieren. Im übrigen gab es schon mal so einen Fall in einer Firma. In den Überleitungsverträgen wurde zwischen NSN und AtoS/Wipro vereinbart, das NSN die Beschäftigung des transferierten Mitarbeiters weiterhin garantiert. Wenn dann die Arbeit jedoch bei NSN verbleibt und nicht auf AtoS oder Wipro übergeht, ist das eine klare Vertragsverletzung. Die Frage ist, ob es einem bei NSN wirklich besser ergehen wird, wenn man sich zurückklagt. Vermutlich wird der Manfred Immitzer bald die nächste Restrukturierung der schon wieder auf Sollstärke angewachsenen Mitarbeiter angehen, da wird wohl kein Stein mehr auf dem anderen bleiben. Welche Tätigkeiten sollte er den noch verbleibenden münchner Kollegen anbieten? Er hat doch schon alles komplett an seine Partner outgesourct, auch hier waren die finnischen Kollegen in großer Zahl mit betroffen.
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Re: IT Outsourcing zu AtoS und Wipro Feedback, Status, wie ist es gelaufen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 23:24
- @17:42 Warum sollte jemand, der einen schlechteren Vertrag unterschreibt klagen? Diese Klage würde er doch haushoch verlieren. Im übrigen gab es schon mal so einen Fall in einer Firma.
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Re: IT Outsourcing zu AtoS und Wipro Feedback, Status, wie ist es gelaufen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 21:49
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Kann ich ja kaum glauben,NSN zieht was zurück, was soll den das sein bitteschön ??? Das ist die Konzeptlosigkeit dieser Unternehmenskarikatur die sich NSN nennt. ...das hat mit Unternehmen nichts mehr zu tun, das sind kriminelle Machenschaften made in India
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Re: IT Outsourcing zu AtoS und Wipro Feedback, Status, wie ist es gelaufen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 21:22
- Anonymous User hat geschrieben: Kann ich ja kaum glauben,NSN zieht was zurück, was soll den das sein bitteschön ??? Das ist die Konzeptlosigkeit dieser Unternehmenskarikatur die sich NSN nennt. ;-)
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 20:56
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60) Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts! Du hast's schon mal nicht verstanden! Wenn Ihrs nicht glaubt, geht zum Rentenberater Klotz in Germering. Die Formel gilt für die Altregelung. Das BAP Kapital bleibt wie es ist, wie eine Art Lebensversicherung und wird auch entsprechend verzinst. Dann geh ich lieber zum Orakel von Hasenbergl. Deine Rechnung ergäbe doch mehr oder weniger wieder die alte monatliche SAF Rentenzusage vor der Einführung von BSAV/BAP. Du hast das BSAV/BAP Prinzip nicht verstanden! Das Prinzip ist: Der Mitarbeiter baut sich bis zum Alter 60 einen Kapitalstock auf. Die alten Besitzstandsansprüche, in diesem Beispiel ein prozentualer Anteil von 45.000€ sind in den Kapitalstock integriert. Wie man den genauen Anteil berechnet, weiß ich nicht so genau. Kann sein, dass Teil 1 deiner Formelsammlung hier sogar richtig ist, obwohl der Ansatz finanz- und versicherungsmathematisch schon ziemlich naiv aussieht. Teil 2 ist dann mit Sicherheit falsch. Für die Auszahlung des bis zum 60. Lebensjahr aufgehäuften Kapitals gibt es nämlich zwei Optionen: Option 1: Man kann sich den Betrag in 12 oder auch weniger (aber in keinem Fall weniger als 5) jährlichen Raten auszahlen lassen. Anschließend ist Schicht im Schacht. Mehr gibt's nicht! Option 2: Alternativ kann man den Betrag in eine lebenslange Rente umwandeln. Die Höhe dieser Rente hängt nun von mehreren Faktoren ab, z.B. von Zinssätzen am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Verrentung. Bei hohen Zinsen kann der Rentenversicherer mit dem Kapital höhere Erträge erwirtschaften, naturgemäß sind deine monatlichen Rentenzahlungen höher, und umgekehrt bei niedrigeren Zinsen wird dir der Rentenversicherer nur eine entsprechend niedrigere Rente anbieten können. Dann hängt die Höhe der Rente von einer Hinterbliebenenrente ab. D.h. wenn du sagst, "nach mir die Sintflut", wird deine Rente höher sein. Wenn du dagegen sagst, "wenn mir was passiert, soll wenigsten meine Frau noch was von der Rente haben", wird deine Rente vergleichsweise niedriger sein, usw. usw. usw. Du siehst also, es ist nicht ganz so einfach die genaue Höhe der Rente vorauszusagen. Was du aber machen kannst ist: 1) Die voraussichtliche Höhe deines Kapitalstocks ermitteln 2) Banken und Versicherungen bieten solche Finanzprodukte an, Kapitalbeträge in eine lebenslange Rente zu verwandeln. Erkundige dich einfach mal nach aktuellen Konditionen.
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Re: IT Outsourcing zu AtoS und Wipro Feedback, Status, wie ist es gelaufen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 20:50
- Kann ich ja kaum glauben,NSN zieht was zurück, was soll den das sein bitteschön ???
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Re: IT Outsourcing zu AtoS und Wipro Feedback, Status, wie ist es gelaufen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 17:42
- Das wird sicherlich nicht der Fall sein! Eine Änderung im ersten Jahr ist ausgeschlossen, sonst würde NSN jeden Menge Klagen ins Haus stehen. Es gibt aktuelle Fälle wo NSN im Nachhinein das Aufgabengebiet der transferierten Mitarbeiter wieder zurückgezogen hat! Also die Beschäftigung nicht wie vertraglich vereinbart zugesichert hat. Die Kollegen/innen stehen im Moment ohne Arbeit da. :-(
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 17:08
- Okay. Gibt es ev. noch andere Tarif-Mitarbeiter, die mehr oder weniger bekommen haben oder weiss jemand, wieso die Zuführungen unterschiedlich sind? Danke.
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Re: IGM Austritt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 16:09
- Wer bei Job und Geld an Moral glaubt ist verloren. Jeder ist sich der Nächste, wer was anderes behauptet lügt sich in die eigene Tasche.
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 15:44
- @13:44 - nein, nur reine Kontozuführung für 2012
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Re: IGM Austritt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 14:50
- Was genau ist "Moral"? Sorry, bin schon zu lange bei NSN um solche Fremdwörter zu beherrschen.
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Re: IGM Austritt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 14:21
- Anonymous User hat geschrieben: Wenn ich 10.000€ nur mit einer Unterschrift verdienen kann ist dies doch eine super Geschichte. Das waren die am schnellsten verdienten 10.000€ meines Lebens. IGM Mitglied bin ich schon lange nicht mehr, darum ging es ja auch gar nicht.... Weder bei mir noch bei der IGM. Neuer Job, weg von NSN und um 10.000€ reicher was braucht man mehr zu einem glücklichen Leben? Du kannst deinen Moral noch teuerer verkaufen, wie ich in der Geschichte bereits gemacht habe. Dalei Lama!
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 13:44
- @12:43 - Ist das bei dir MIT Zinsen? Meine 150,- EUR waren ohne Zinsen gemeint. Danke.
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Re: IGM Austritt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 13:24
- Schutzgelderpressung.... Man lasse sich das Wort mal auf der Zunge zergehen... Es ist wohl eine Frage, wie man den Sachverhalt bewertet.
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 12:57
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Teil 1: n/m * 45.000 = tatsächliches Kapital (n = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit, m = Anzahl der Monate Betriebszugehörigkeit + der noch fehlenden Monate bis 60) Teil 2: n/m * 45.000 /170 = tatsächliche Rente ab 60(bekommt man immer ausser man arbeitet noch bei Siemens! 6 Monate vorher beantragen!) Es ändert sich nichts! Du hast's schon mal nicht verstanden! Wenn Ihrs nicht glaubt, geht zum Rentenberater Klotz in Germering. Die Formel gilt für die Altregelung. Das BAP Kapital bleibt wie es ist, wie eine Art Lebensversicherung und wird auch entsprechend verzinst.
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Re: Siemens Rente / BSAV / BAP Betriebliche Altervorsorge, Berechnung der Renten Höhe ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2013 12:43
- @12:12 - gleiche Voraussetzung, Betrag aber 224,-€ - Grübel......