Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
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Re: Schrott wie NSN (und damit NCI) muß weg — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.06.2013 20:19
- Arbeiter in China halten US-Chef seit fünf Tagen fest 25.06.2013, 17:23 Uhr | AFP ---- Harte Bandagen im chinesischen Arbeitskampf: Arbeiter eines Werk einer US-Firma in China halten seit fünf Tagen ihren Arbeitgeber aus den USA fest. "Sie sagen unerbittlich, ich müsse hier bleiben und im Büro leben --- US-Manager wegen Entlassungen angereist "Sie haben gesagt, mein Büro sei sehr schön, ich könne mich also nicht beklagen," sagte Starnes. Der Manager war zu dem Werk der Firma Specialty Medical Supplies im Norden Pekings gereist, um 30 der 130 Arbeiter zu entlassen. --- na dann - wo gibt es denn dann noch schöne Büros? --- http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_64172636/arbeiter-halten-chef-seit-fuenf-tagen-fest.html
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.06.2013 10:15
- @00:59 - die Rentenbeiträge werden derzeit noch von der IGM geprüft - da gibt es einen extra Absatz im Vertrag. Als IGMler sind wir an die Schlichtung gebunden - nur warum nimmt man keinen Sachverständigen von der ARGe, für NSN ist alles alternativlos - nur die Aussage, es gibt nur diese Berechnungsweise ist ansich bereits unsinnig und läßt auf unverständnis schließen. Da sollte sich mal euer Rechtsanwald die KUG- Berechnung von der ARGE_geben/erklären lassen - das _Delta ist dann von NSN zu erbringen - beim AG1 werden sowohl fiktive Steuern und das resultierende Brutto errechnet (siehe Home Page)- der Rest ist dann Pippi.
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Re: Bewerbung auf zugestellte Stellenanzeigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.06.2013 01:16
- stimmt, Siemens-Stellen werden gar keine mehr angeboten. Siemens hält also seine Versprechen nicht, beE-Kollegen "bei gleicher Eignung" vervorzugt einzustellen. Absagen sind alle fadenscheinig, trotz guter Eignung. Es findet also klare Diskriminierung der beE-Kollegen statt.
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Re: beE: Was heißt " Vermittelt "? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.06.2013 01:12
- die beE und vermitteln? ich lach mich tot. Die können doch auch nichts anderes als die Jobbörsen durchforsten, so wie wir alle auch. Connections in Firmen um Leute wirklich gezielt zu platzieren hat der Laden doch praktisch keine.<br><br>Entsprechend sieht auch die geheime (!) Quote aus. Wenn man etwas leistet, dann ist man stolz darauf und braucht sich nicht zu verstecken. Wenn man nichts leistet, dann vertuscht man das.
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.06.2013 00:59
- @22:53 - dass das Unfug ist, was dieser Richter sagt, sieht man an den Einzahlungen in die gesetzliche Rente. Im beE-Vertrag steht Brutto-Gehalt, dann muss auch die Renteneinzahlung entsprechend sein. Schaut man sich aber die Einzahlungen für 2012 in die gesetzliche Rente an, dann sieht man, dass nicht entsprechend dem Brutto-Gehalt eingezahlt wurde.<br><br>Das kapiert sogar in Fünftklässler zur Not. Nur die bayerische Justiz scheint anders zu ticken. Sieht man ja auch am Fall Mollath.<br>Und dann sagen die bei ihren Urteilen auch noch "Im Namen des Volkes". Was für ein Witz.
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 22:53
- Wie gesagt, mein Richter hat mehrfach versichert, dass sich das Thema Brutto/Netto gar nicht anders abwickeln lässt, als wie von der Firma praktiziert. Zusätzliche Zahlungen der Firma müssten (wie in einem Kreislauf) wieder als eigene Einnahmen angesehen werden, die die Zahlungen der Agentur verringern usw. Ich selber habe es zwar nicht verstanden, aber der Richter hat es halt verstanden.
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 22:48
- Also das aktuell vorhandene Gesetz an sich ist ja für unterschiedliche Kammern auch zu unterschiedlichen Zeiten schon mal identisch. Wenn jetzt für zahlreiche Fälle gleicher Art und gleichen Inhalts (bei gleichem Recht) schon jetzt völligst unterschiedliche Urteile herauskommen, so muss ich mir nun eine eigene Meinung bilden. Da aber auch diese Richter ohne jeden Zweifel intelligent und erfahren sind, komme ich nur zu dem Ergebnis, dass auch die weiteren Urteile oder auch die letzte Instanz einfach eine nicht vorhersehbare Entscheidung treffen werden, wohl auch vor dem Hintergrund, dass die Materie, um die es ja geht wohl nicht als zu kompliziert oder noch nicht erforscht oder was auch immer angesehen werden kann!
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Re: beE: Was heißt " Vermittelt "? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 22:43
- Als ich bereits verstanden haben, "Vermittelt" heißt die Beziehung mit BEE beendet. So nach 2 Jahren sind wir alle vermittelt.
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Re: beE: Was heißt " Vermittelt "? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 22:41
- Ist doch egal. Die Quote ist sowieso für die Allgemeinheit "Top Secret" um das Vertauen zukünftiger Abbaukandidaten nicht zu erschüttern.
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Re: beE: Was heißt " Vermittelt "? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 22:18
- Frag doch mal bei der Transfer oder der Afa nach, wie das definiert ist.
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 22:17
- @19:45 Der Richter wird nicht wegen Befangenheit verklagt. DAs ist ein Antrag, der im Verfahren gestellt wird. Das ist so eine Art Dienstaufsichtsbeschwerde, ein Eintrag des Führungsverhaltens eines Richter wie damals der Verhaltenstext. Er wird von Richtern nicht gerne gesehen. Daher wenn dieser entsprechend begründet wird, wird den Gründen nachgegangen werden. Wird der Befangenheit stattgegeben, so wird ein neuer Richter zuständig und das Verfahren beginnt in seiner derzeitigen Stufe von Vorne. Es soll sogar schon Richter gegeben haben, die in die offensive gegangen sind und beiden Parteien dies als Antrag gefragt haben. Sozusagen Mißtrauensfrage des Richters wie beim Bundeskanzler. Eine Verneinung erntspricht der Aussprache des Vertrtauens. Besser ist es jedoch, die Klage entsprechen zu Begründen,die richtigen Beweise und Fakten zu liefern. Dann kann der Richter auch nicht anders, als für euch zu entscheiden.
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 19:52
- Anonymous User hat geschrieben: Da hast du Recht. Wenn das Bundesarbeitsgericht demnächst urteit, dass das rechtens war, dann sollten alle Angestellten sich gut überlegen, rechtzeitig einen IGM Mitgliedsantrag zu stellen. Schöner könnte man es kaum ausdrücken, dass Du die negative Koalitionsfreiheit für kein Grundrecht hältst!
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beE: Was heißt " Vermittelt "? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 19:48
- Unter welchen Bedingungen darf die Beschäftigungsgesellschaft angeben, sie hätte einen beE´ler "Vermittelt"? Gerüchteweise habe ich gehört, daß man in der Statistik auch dann als "Vermittelt" gilt, wenn man keine Arbeit gefunden hat, aus steuerlichen Gründen jedoch zunächst von seinem Dispositionsrecht Gebrauch macht, und erst zu einem späteren Zeitpunkt ALG1 bezieht. Kann das so stimmen?
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beE: Was heißt " Vermittelt "? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.06.2013 10:42
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 19:45
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Zu unseren Gerichtsprozessen: Es entscheidet kein Staat oder das Gesetz oder das Volk, es entscheidet NUR der jeweilige Richter gemäß seiner eigenen persönlichen Meinung/Vorstellung/Abhängigkeit/Gefühl/Erfahrung (also wie er das Recht interpretieren möchte). Da irrst Du Dich aber gewaltig. Ein Richter hat sich an das Gesetz und die präsentierten Fakten zu halten. Er hat zudem neutral und unabhängig zu sein. Eben so wie eine der Charakteristika von Justizia. Er darf sogar keine Unterschiede vom Aussehen, Herkunft etc. machen z.B. der ungepflegte stinkende Penner und der geniegelte und Gestrigelte Multimilliardär. Sicherlich hat er/sie im Rahmen der Gesetze entsprechende Möglichkeiten der Auslegung. Diese können jedoch von der nächsten Instanz, letztlich vom BAG oder anderen höheren Instanzen kassiert werden. Gefühle dürfen Richter zwar haben, jedoch nicht danach urteilen, sondern ausschließlich nach der Aktenlage des Falles und dem Gesetz nach. Ansonsten wäre der Richter Befangen und es wäre anzuraten, einen Befangenheitsantrag zu stellen und zu Begründen. Leider gibt es immer wieder Fälle von Klagen, in denen die Klage nicht hinreichend bzw. ausreichend begründet ist. Es sich somit um Formfehler handelt. Beispielsweise eine Klage auf den Wegfall des "Arbeitsplatzes". Also bitte nicht auch noch die Richter in den Schmutz ziehen, das haben sie wirklich nichht verdient. Denn egal wie Sie entscheiden werden, sie werden es mindestens einer Seite nicht recht machen. Nein, ich bin kein Richter, habe nur zahlreiche Prozesse als Zuschauer begleitet. ----- da kann man nur lachen darüber. Einen Richter wegen Befangenheit zu verklagen hat Null Aussicht auf Erfolg. Frag mal deinen Anwalt zu dem Thema. Diese Verfahren werden zu 100% eingestellt. Du kennst das doch: "...eine Krähe hackt der anderen Krähe .........
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 19:29
- Bellmanns Spezl, der Terminator von Arcandor/Karstadt, ist nun auch ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ex-bertelsmann-manager-thomas-middelhoff-droht-prozess-wegen-untreue-a-907572.html
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 19:17
- Anonymous User hat geschrieben: Zu unseren Gerichtsprozessen: Es entscheidet kein Staat oder das Gesetz oder das Volk, es entscheidet NUR der jeweilige Richter gemäß seiner eigenen persönlichen Meinung/Vorstellung/Abhängigkeit/Gefühl/Erfahrung (also wie er das Recht interpretieren möchte). Da irrst Du Dich aber gewaltig. Ein Richter hat sich an das Gesetz und die präsentierten Fakten zu halten. Er hat zudem neutral und unabhängig zu sein. Eben so wie eine der Charakteristika von Justizia. Er darf sogar keine Unterschiede vom Aussehen, Herkunft etc. machen z.B. der ungepflegte stinkende Penner und der geniegelte und Gestrigelte Multimilliardär. Sicherlich hat er/sie im Rahmen der Gesetze entsprechende Möglichkeiten der Auslegung. Diese können jedoch von der nächsten Instanz, letztlich vom BAG oder anderen höheren Instanzen kassiert werden. Gefühle dürfen Richter zwar haben, jedoch nicht danach urteilen, sondern ausschließlich nach der Aktenlage des Falles und dem Gesetz nach. Ansonsten wäre der Richter Befangen und es wäre anzuraten, einen Befangenheitsantrag zu stellen und zu Begründen. Leider gibt es immer wieder Fälle von Klagen, in denen die Klage nicht hinreichend bzw. ausreichend begründet ist. Es sich somit um Formfehler handelt. Beispielsweise eine Klage auf den Wegfall des "Arbeitsplatzes". Also bitte nicht auch noch die Richter in den Schmutz ziehen, das haben sie wirklich nichht verdient. Denn egal wie Sie entscheiden werden, sie werden es mindestens einer Seite nicht recht machen. Nein, ich bin kein Richter, habe nur zahlreiche Prozesse als Zuschauer begleitet.
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Re: Wie könnte es mit NSN weitergehen ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 18:21
- Anonymous User hat geschrieben: Ich bin gespannt, ob Griechenland doch noch einen Haftbefehl gegen unsere exChefs erlassen wird: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schmiergeldskandal-griechen-planen-haftbefehl-gegen-ex-siemenschef-pierer-1.1698081 .................................................................. Ein schöner Gedanke dass die Brüder in einem griechischen Knast schmoren sollen. Am besten einsperren und den Zellenschlüssel in den nächsten Gulli werfen!
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Re: Bewerbung auf zugestellte Stellenanzeigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 16:39
- @15:18 es ist ein Suchlauf entsprechend den angegebenen Schlüsselbegriffen aus verschiedenen Medien - die Angebote sindsehr selektiv zu betrachten - manchmal sind die mitgelieferten Links zum Selbstsuchen interessant - ansonsten von ganz lustig bis passt (max 10%) alles dabei. - Schau lieber selbst in Monster und co nach. Du weißt am Besten, was für dich paßt. Von Siemens war nie was dabei, obwohl gerade diese Stellen 100% gepaßt hätten - aber die wollen uns nicht.
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Re: Bewerbung auf zugestellte Stellenanzeigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2013 15:22
- (DC) Hey Montag 15:18 es heißt "BEE Arbeitssuchender" oder "BEE Mitarbeiter", nicht "Insasse", das klingt so nach Klapsmühle oder Stadelheim. Viele Eurer Ex Chefs (Siemens Korruptions Spezialisten) haben ja bereits "Insassenerfahrung" - und ich wünsche den Griechen viel Glück, daß endlich die Ober-Chefs wie von Pierer mal verhaftet und nach Athen ausgeliefert werden.