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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Gigaset (Hofmannstr) toter geht's nicht mehr und der FC Bayern grinst dazu! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.12.2015 19:40
Der Gigaset-Laden hat schon seit der Gründung fertig. Das ganze Geschäftsmodell hatte noch nie eine Chance auf Erfolg. War sicher auch nicht erwünscht. Einziges Ziel war die Abspaltung von Siemens zu geringsten Kosten, verbunden mit Personalabbau. Wenn die Bude nun dicht macht, kräht kein Hahn mehr danach. Nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Traurig aber wahr.
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.12.2015 17:42
@ Freitag 14:33 = Danke für den Link „Schreiben des Bundesfinanzministeriums BMF-Schreiben vom 01. November 2013: "Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Ertragssteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen" werde dieses Schreiben beim Finanzamt zu meinen Einspruch zu Einkommensteuerbescheid 2012 und 2014 nachreichen.
Comment Re: Gigaset (Hofmannstr) toter geht's nicht mehr und der FC Bayern grinst dazu! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.12.2015 16:25
Tolle - Firma von Siemens & Nachfolger: wirft die Hälfte der Mitarbeiter raus - plant keine Abfindung ein und dann das Highlight "Fünf Millionen Euro zahlt Gigaset jährlich an den FC Bayern München" und "Etwaige Gewinne fließen an den Investor aus China" -- da war doch schon mal so was mit Handys und einem chinesischen Investor von einer Insel und verkauften Siemens-Mitarbeitern.
Comment Re: Gigaset (Hofmannstr) toter geht's nicht mehr und der FC Bayern grinst dazu! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.12.2015 15:55
Vom Moderator: <br /> Es wäre sehr hilfreich für uns Alle nicht nur nackte Links sondern auch eine kurze Zusammenfassung und/oder eigene Kommentare dazu einzureichen :-)
Comment Gigaset (Hofmannstr) toter geht's nicht mehr und der FC Bayern grinst dazu! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.12.2015 14:43
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/telefon-hersteller-gigaset-massenentlassungen-hier-fc-bayern-party-dort-1.2767658
Conversation Gigaset (Hofmannstr) toter geht's nicht mehr und der FC Bayern grinst dazu! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.12.2015 22:08
Comment Re: Es gibt keinen Arbeitsmarkt für Ältere wie mich erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.12.2015 09:20
Najah, von ALFA und ihren EU-Abgeordneten hört man wenig - aber jetzt hat Bernd Kölmel mit: "Nicht 2,6, sondern 8 Millionen Menschen suchen derzeit erfolglos Arbeit in Deutschland" doch mal etwas logisch nachgedacht mit die Zahlen von das Arbeitsamt-Weise. -> " Arbeitslosenstatistik kommt einer Verhöhnung gleich " -> Wow - das merken wir nun schon seit über 3 Jahren --> "Straßburg, 3. Dezember 2015 – Anfang Dezember meldete die Bundesagentur für Arbeit die niedrigste Arbeitslosenzahl seit der Wiedervereinigung. Im November waren nur noch 2,633 Millionen Menschen arbeitslos. Zeitgleich vermeldete das statistische Bundesamt, dass die Zahl der Empfänger sozialer Leistung so hoch wie nie sei. Fast jeder 10. Bundesbürger ist hiervon betroffen, darunter 6,03 Millionen Arbeitssuchende. „Auf der einen Seite stehen nur mehr statistisch 2,6 Millionen Arbeitslose und auf der anderen über 8 Millionen tatsächlich Arbeitssuchende“, stellt Bernd Kölmel, stellvertretender Vorsitzender von ALFA und Abgeordneter des EU-Parlaments, fest. „Der Widerspruch löst sich auf, wenn man weiß, dass jene, die aus der Statistik herausgefallen sind, als schwer vermittelbar gelten. In der Regel bedeutet dies, dass sie nicht ausreichend qualifiziert sind.“ " ----> Nee Herr Kölmel, da haben sie uns gut qualifizierte 50plus und ebenfalls gut qualifizierte Behinderte vergessen. Von uns gibt es auch schon über eine Million, die nicht in der Statistik sind und wie man jetzt in Paderborn sieht - es wird noch an Nachschub gearbeitet. http://alfa-bund.de/blog/bernd-koelmel-nicht-26-sondern-8-millionen-menschen-suchen-derzeit-erfolglos-arbeit-in-deutschland
Comment Re: Siemens-Chef sagt Bremsern im Konzern den Kampf an erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.12.2015 22:05
Anonymous User hat geschrieben: @Mittwoch 19:59 - Gewinn aus Verkauf: BSH, Hörgerte, IT für Krankenhäuser ... - Was ist Käser jetzt: CO oder Makler für Firmenteilverkäufe? Dann ist ein Teil seines Verdienstes wohl so etwas wiie eine Maklercourtage für die Verkäuse. Wie würde die Entwicklung der operative Gewinne aussehen, wenn sie statt in € in $ berechnet würden. Gewinn dank Draghi oder Mario hilft mit der Euro-Lira. Anmerkung, die Dividendenerhöhung ist ein Vorschlag - die muss noch in der HV abgesegnet werden. Vorscchläge der Verwaltung wurden bisher noch nie abgeleht. Es gibt traditionell immer Zustimmung mit 99,xy %. Einzig bei Pierer war die Quote mal bei 65% und die sind auch über den entscheidenden 50%. Wo liegt also das Problem? Ne Leiche aller Abgaswerte werden Sie wohl nicht im Keller liegen haben. Oder ist da vielleicht was mit dem Limburger oder so ähnlich gfg
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.12.2015 21:49
Frist zur Klage bzw. Widerspruchsabgabe sind 4 Wochen nach Zugang, siehe also Deine Rechtsbelehrung im Brief. Termin bei einem Anwalt dauert normal 1 Woche. Frage erst einmal, was ein Erstgespräch kostet, wie lange es dauert und ob das im Falle der Mandatierung verrechnet wird. Da wirst Du ganz schön staunen... Also in aller Regel gilt Datum des Schriebs plus 3 Tage + 4 Wochen. Wenn Du Glück hat, dann ist der Poststempel falls vorhanden später. Es gilt Einwurf in den Briefkasten`= Zugangsdatum. Genauso gilt das Zuflußprinzip der Zahlungen im Jahr. Also Wann wurde gezahlt? Es gab ja nicht nur die Leute in der Martinstr, sondern auch andere kleinere Wellen, die andere Kondidionen hatten. Die Grenze der zweiten Abfindung ist bei 50 % der ersten Abfindungssumme gedeckelt. Das in eine interne Dienstanweiseung der BAFIN (Bundesfinanzministeriums). Dein Bearbeiter sollte mal seine Anweisungen durchlesen. Schade das Du Dich bisher nicht vernetzt hattest, aber das Lehrgeld wirst Du nun wohl zahlen müssen. Hatte die Info kurzfristig besorgt und verifiziert. Dein Anwalt sollte etwas hiervon verstehen. Was hilft es Dir und vor allem allen Nachfolgenden, wenn Du verlierst? Nichts, im Gegenteil. Ein Widerspruch sollte substantiiert dargestellt sein. Warst Du nun bei NSN im Betrieb in Mchn M oder in der Niederlassung beschäftigt? Bei der Niederlassung wird es vom Grundsatz her nicht gehen, aber da kenn ich die Verträge nicht genau. Es ist irgendwie typisch, erst mit den Infos (Verträgen) hinteerm Berg halten und wenns dann kracht angeschissen kommen. Da profitiert allein nur die andere Seite. Schön, wenn es so weiter geht, dann lasst euch mal weiter maximal ausbeuten. Erst gibts ALG 1, dann is der Notgroschen weg, dann Wohngeld, dann Hartz IV und die Seelenverkäufer. Wird dann wohl eine mindestens um 10 jahre verkürzte Lebenszeit und Altersarmut (> 979 Euro) im Monat bescheren... Rette die Welt und Sie rettet dich, wenn Du Hilfe brauchst. Und wo ist Sie nun? Wo ist der Job, der mich vor der Altersarmut rettet? Und wenn man sagt, ich spare Dir 10.000 Euro und was hab ich davon? Wohl nichts, aber dann zum Anwalt rennen und 300 Euro die Stunde Netto löhnen. Lebt nur weiter nach der Methode Geiz ist Geil, aber das macht nicht unbedingt sexy... Tja wie war das, ds Leben ist umsonst, nur nicht ganz kostenlos. Der Unterhalt hierfür kann Schweineteuer werden.... (pg)
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.12.2015 17:18
So wie ich das Schrieben vom Bundesministerium der Finanzen interpretiere „ 1 Fließt die Gesamtentschädigung (Einmalbetrag zuzüglich zusätzlicher Entschädigungsleistungen) nicht in einem VZ zu, so ist dies für die Anwendung des § 34 EStG Grundsätzlich schädlich (>Rz. 8) 2 Werden aber zusätzliche Entschädigungsleistungen, die Teil einer einheitlichen Entschädigung sind, aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit in späteren VZ gewährt, sind diese für die Beurteilung der Hauptleistung als einer zusammengeballten Entschädigung unschädlich, wenn sie weniger als 50 % der Hauptleistung betragen. 9 Die aus sozialer Fürsorge erbrachten ergänzenden Zusatzleistungen, die außerhalb des zusammengeballten Zuflusses in späteren VZ erfolgen, fallen nicht unter die Tarifbegünstigung des § 34 Abs.1 EStG.“ Kann bei mir nur die erste Abfindung im Jahr 2012 Steuerlich begünstigt mit Fünftel Regelung besteuert werden.
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.12.2015 15:21
@11:29 "3.4.2 Endet das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls und sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, bleibt die betriebliche Versorgungsanwartschaft erhalten. Die Höhe des Anspruchs bei Eintritt des Versorgungsfalls (4.6.2 bis 4.6.4) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, 4.2 bis 4.4 finden weiterhin Anwendung" aus CP - aber was ist deine Frage? - Die Firma hat bei allen mir bekannten Fällen auch bei Tariflern die Rente mit 60 gebilligt bei Ausscheiden aus der BeE - halt mit Abschlägen entsprechend der zusätzlich bezahlten Monate bis 65: - kann sich sogar positiv auswirken, falls man unterhalb der Krankenkassenpflicht fällt. - Gegensatz AT zu TK: Der AT erhält entsprechend seinem Vertrag die Rente (Altzusage IP) ab 60 ohne Abschläge bei Ausscheiden. Das die Firma die gesetzliche Berechnung bei Mitarbeitern die vorzeitig vor Alter 60 ausgeschiedenen sind anwendet, wurde so in der letzten Extra-IGM-Info gesagt und dieses wäre auch bisher so gehandhabt worden. Dies entspricht wohl dem Punkt 3,4,2 der CP.
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.12.2015 14:33
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums BMF-Schreiben vom 01. November 2013: "Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Ertragssteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen" ist für mich recht schwer zu lesen- ich stecke nicht drin in der Materie. Trotzdem glaube ich nun, dass die 1/5 - Regel angewendet werden könnte- und zwar auf die Abfindung, die Aufstockungsbeträge /644KUG und die Korrektur der Abfindung 2014: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-11-01-entlassungsentschaedigungen-zweifelsfragen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.12.2015 11:30
Anonymous User hat geschrieben: Beispielrechnung Tarifkreis von der IGM-Hompage Bruchsal ( http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf ): Tarifkreis Im Tarifkreis erfolgt ein analoger Ablösemechanismus. Hier wird die bestehende SAF-Zusage auf Alter 60 in ein so genanntes SAF-Kapital umgewandelt. Dazu wird ebenfalls die auf Alter 60 zugesagte Rente mit dem Faktor 170 multipliziert. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter einen Teil des Kapitals noch nicht erworben. Auch hier wird ein jährlicher SAF-Beitrag angesetzt. Dieser ist abhängig - vom Alter bei Eintritt in die Siemens AG und - Alter bei Ablösung 01.10.2004 (vgl. Anhang Tabelle „SAF-Beitrag in % SAF-Kapital“) Beispiel: MA ist mit 24 Jahren zu Siemens gekommen und ist am Ablösestichtag 30 Jahre. Er ist in der höchsten Pensionsstufe XV, d.h. er erhält mit dem Alter von 60 Jahren 387 € Betriebsrente. SAF-Kapital = 387 x 170 = 65.790 €. Der aus der Tabelle anzuwendende %-Satz für den SAF-Beitrag beträgt 0,8 %, also der SAF-Beitrag = 0,8 % von 65.790 € = 526 €. Gemäß neuer Beitragstabelle (siehe oben) erhält der Mitarbeiter in Beitragsgruppe XV 1.120 € jährlich. In unserem Fall werden 594,-- € (1.120,-- minus 526,-- €) seinem Versorgungskonto gutgeschrieben. ---> den Wert für die jährliche Zuführung je nach Tarifgruppe steht in der "CP München, 03.11.2003 - CP-Rundschreiben Nr. 24/04 Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV)" hier gibt es ebenfalls die Tabellen der Pensionsstufen und der Prozentsätze. Die Sterbetafeln (bezogen auf Alter 65) gilt für die Neuregelung aber nicht für die Altzusage, hier gilt die Regel Faktor 170 - Auf einer IGM-Info wurde mal gesagt, auch für den TK wäre wie für ATs eine RTente ab 60 inzwischen vereinbart, habe aber bisher keine CP mit der Änderung gefunden. Ansonsten wäre die Rente erst ab 65 oder früherer Rentenbeginn möglich - der Endstand ist wie ich es aus der CP von 2003 herauslese wie bei ATs mit 60 erreicht - leider danach keine Einzahlungen mehr - dito dürfte es auch keine Abschläge für 60 bis 65 geben.
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.12.2015 08:08
....fallen Einmalzahlungen von Deferred Compensation auch unter die 1/5-Regelung, oder wie handhabt ihr eine möglichst steueroptimierte Auszahlung?
Comment Re: Siemens-Chef sagt Bremsern im Konzern den Kampf an erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.12.2015 14:40
@ Donnerstag 11:33 = das mit den Firmenteilverkäufen ist doch nichts neues, das geht doch schon seit Jahren und wird so weitergehen bis nichts mehr zum verkaufen da ist.
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.12.2015 12:33
Was mache ich, wenn mein Einspruch zum Steuerbescheid abgelehnt wird? Leider führt nicht jeder Einspruch zum Erfolg. Aber es ist auch noch nicht alles verloren. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung kann Klage beim zuständigen Finanzgericht eingelegt werden. Welches Finanzgericht zuständig ist, erfahren Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem ablehnenden Bescheid beigefügt sein muss. Wie auch beim Einspruch ist die Klage schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Doch diese will gut überlegt sein. Im Unterschied zum Einspruch ist die Klage kostenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und Art der Verhandlung. Gerichtsauslagen, wie Porto- und Schreibkosten und Anwaltsgebühren kommen noch dazu.
Comment Re: Siemens-Chef sagt Bremsern im Konzern den Kampf an erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.12.2015 11:33
@Mittwoch 19:59 - Gewinn aus Verkauf: BSH, Hörgerte, IT für Krankenhäuser ... - Was ist Käser jetzt: CO oder Makler für Firmenteilverkäufe? Dann ist ein Teil seines Verdienstes wohl so etwas wiie eine Maklercourtage für die Verkäuse. Wie würde die Entwicklung der operative Gewinne aussehen, wenn sie statt in € in $ berechnet würden. Gewinn dank Draghi oder Mario hilft mit der Euro-Lira. Anmerkung, die Dividendenerhöhung ist ein Vorschlag - die muss noch in der HV abgesegnet werden.
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.12.2015 10:14
Einspruchsfrist: Voraussetzung für die Zulässigkeit des Einspruchs ist, dass Sie die Einspruchsfrist beachtet haben. Wann die Einspruchsfrist beginnt, hängt davon ab, wann Ihnen der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde. Erhalten Sie den Steuerbescheid mit einfachem Brief per Post, gilt der Steuerbescheid am dritten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben (Dreitagesfrist). Die Einspruchsfrist beginnt am darauffolgenden Tag. Als Postaufgabedatum gilt eigentlich das Datum des Poststempels. Das suchen Sie auf den amtlichen Briefen aber mittlerweile vergeblich. Orientieren Sie sich deshalb am Datum des Steuerbescheids. Es spielt übrigens keine Rolle, wenn Sie den Steuerbescheid schon vorher erhalten haben. Fällt der letzte Tag der Dreitagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der Steuerbescheid erst am darauffolgenden Werktag als bekannt gegeben (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98). Ihren Einspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einlegen. Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft die Frist erst mit Ende des darauffolgenden Werktags ab. Ihr Einspruch muss am letzten Tag der Frist – spätestens bis 24:00 Uhr – bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein. Es reicht also nicht, wenn Sie Ihren Einspruch nur innerhalb der Einspruchsfrist abschicken. Sie können Ihren Einspruch auch noch bis 24:00 Uhr des letzten Tages in den Hausbriefkasten des Finanzamts werfen.
Comment Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.12.2015 23:14
Anonymous User hat geschrieben: Fristen: Leute, welche Fristen gibt es zu beachten? Alles innerhalb von 4 Wochen oder wie? Sobald das Finanzamt den Widerspruch ablehnt- dann heißt es flinke Füsse- sofort zum Rechtsanwalt. Wie schnell muss man Klage einreichen? Wie schnell muss ich beim Rechtsanwalt sein? Wie schnell finde ich so einen Rechtsanwalt? ein abgehntenter Einspruch bleibt solange aufrecht erhalten bis Du ihm schriftlich zustimmst , dazu hast Du ja mit der Ablehnung ein Formular zur Zustimmung der Ablehnung vom FA bekommen.
Comment Re: Siemens-Chef sagt Bremsern im Konzern den Kampf an erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.12.2015 20:00
Siemens-Chef verdiente 6,54 Millionen Euro im Geschäftsjahr. Mit dem kräftigen Gewinnplus und der Dividendenerhöhung kann sich auch Siemens-Vorstandschef Joe Kaeser über einen spürbar größeren Gehaltsscheck freuen. Die Gesamtvergütung Kaesers stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/15 auf 6,54 von 6,18 Millionen Euro, wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht. Der Nettogewinn der Siemens AG stieg im Geschäftsjahr um ein Drittel, wie der Konzern im November mitgeteilt hatte. Die Dividende wurde um 20 Cent auf 3,50 Euro aufgestockt. Das Geschäftsjahr endete am 30. September.
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