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NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 07.12.2015 10:55
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Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Dezember 2015 00:14
Anonymous User hat geschrieben:
Fristen: Leute, welche Fristen gibt es zu beachten? Alles innerhalb von 4 Wochen oder wie? Sobald das Finanzamt den Widerspruch ablehnt- dann heißt es flinke Füsse- sofort zum Rechtsanwalt. Wie schnell muss man Klage einreichen? Wie schnell muss ich beim Rechtsanwalt sein? Wie schnell finde ich so einen Rechtsanwalt?



ein abgehntenter Einspruch bleibt solange aufrecht erhalten bis Du ihm schriftlich zustimmst , dazu hast Du ja mit der Ablehnung ein Formular zur Zustimmung der Ablehnung vom FA bekommen.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Dezember 2015 11:14
Einspruchsfrist: Voraussetzung für die Zulässigkeit des Einspruchs ist, dass Sie die Einspruchsfrist beachtet haben. Wann die Einspruchsfrist beginnt, hängt davon ab, wann Ihnen der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde. Erhalten Sie den Steuerbescheid mit einfachem Brief per Post, gilt der Steuerbescheid am dritten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben (Dreitagesfrist). Die Einspruchsfrist beginnt am darauffolgenden Tag. Als Postaufgabedatum gilt eigentlich das Datum des Poststempels. Das suchen Sie auf den amtlichen Briefen aber mittlerweile vergeblich. Orientieren Sie sich deshalb am Datum des Steuerbescheids. Es spielt übrigens keine Rolle, wenn Sie den Steuerbescheid schon vorher erhalten haben. Fällt der letzte Tag der Dreitagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der Steuerbescheid erst am darauffolgenden Werktag als bekannt gegeben (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98). Ihren Einspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einlegen. Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft die Frist erst mit Ende des darauffolgenden Werktags ab. Ihr Einspruch muss am letzten Tag der Frist – spätestens bis 24:00 Uhr – bei Ihrem Finanzamt eingegangen sein. Es reicht also nicht, wenn Sie Ihren Einspruch nur innerhalb der Einspruchsfrist abschicken. Sie können Ihren Einspruch auch noch bis 24:00 Uhr des letzten Tages in den Hausbriefkasten des Finanzamts werfen.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Dezember 2015 13:32
Was mache ich, wenn mein Einspruch zum Steuerbescheid abgelehnt wird? Leider führt nicht jeder Einspruch zum Erfolg. Aber es ist auch noch nicht alles verloren. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung kann Klage beim zuständigen Finanzgericht eingelegt werden. Welches Finanzgericht zuständig ist, erfahren Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem ablehnenden Bescheid beigefügt sein muss. Wie auch beim Einspruch ist die Klage schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Doch diese will gut überlegt sein. Im Unterschied zum Einspruch ist die Klage kostenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und Art der Verhandlung. Gerichtsauslagen, wie Porto- und Schreibkosten und Anwaltsgebühren kommen noch dazu.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Dezember 2015 09:07
....fallen Einmalzahlungen von Deferred Compensation auch unter die 1/5-Regelung, oder wie handhabt ihr eine möglichst steueroptimierte Auszahlung?

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Dezember 2015 15:33
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums BMF-Schreiben vom 01. November 2013: "Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Ertragssteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen" ist für mich recht schwer zu lesen- ich stecke nicht drin in der Materie. Trotzdem glaube ich nun, dass die 1/5 - Regel angewendet werden könnte- und zwar auf die Abfindung, die Aufstockungsbeträge /644KUG und die Korrektur der Abfindung 2014: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-11-01-entlassungsentschaedigungen-zweifelsfragen.pdf?__blob=publicationFile&v;=2

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Dezember 2015 18:18
So wie ich das Schrieben vom Bundesministerium der Finanzen interpretiere „ 1 Fließt die Gesamtentschädigung (Einmalbetrag zuzüglich zusätzlicher Entschädigungsleistungen) nicht in einem VZ zu, so ist dies für die Anwendung des § 34 EStG Grundsätzlich schädlich (>Rz. 8) 2 Werden aber zusätzliche Entschädigungsleistungen, die Teil einer einheitlichen Entschädigung sind, aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit in späteren VZ gewährt, sind diese für die Beurteilung der Hauptleistung als einer zusammengeballten Entschädigung unschädlich, wenn sie weniger als 50 % der Hauptleistung betragen. 9 Die aus sozialer Fürsorge erbrachten ergänzenden Zusatzleistungen, die außerhalb des zusammengeballten Zuflusses in späteren VZ erfolgen, fallen nicht unter die Tarifbegünstigung des § 34 Abs.1 EStG.“ Kann bei mir nur die erste Abfindung im Jahr 2012 Steuerlich begünstigt mit Fünftel Regelung besteuert werden.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Dezember 2015 22:49
Frist zur Klage bzw. Widerspruchsabgabe sind 4 Wochen nach Zugang, siehe also Deine Rechtsbelehrung im Brief. Termin bei einem Anwalt dauert normal 1 Woche. Frage erst einmal, was ein Erstgespräch kostet, wie lange es dauert und ob das im Falle der Mandatierung verrechnet wird. Da wirst Du ganz schön staunen... Also in aller Regel gilt Datum des Schriebs plus 3 Tage + 4 Wochen. Wenn Du Glück hat, dann ist der Poststempel falls vorhanden später. Es gilt Einwurf in den Briefkasten`= Zugangsdatum. Genauso gilt das Zuflußprinzip der Zahlungen im Jahr. Also Wann wurde gezahlt? Es gab ja nicht nur die Leute in der Martinstr, sondern auch andere kleinere Wellen, die andere Kondidionen hatten. Die Grenze der zweiten Abfindung ist bei 50 % der ersten Abfindungssumme gedeckelt. Das in eine interne Dienstanweiseung der BAFIN (Bundesfinanzministeriums). Dein Bearbeiter sollte mal seine Anweisungen durchlesen. Schade das Du Dich bisher nicht vernetzt hattest, aber das Lehrgeld wirst Du nun wohl zahlen müssen. Hatte die Info kurzfristig besorgt und verifiziert. Dein Anwalt sollte etwas hiervon verstehen. Was hilft es Dir und vor allem allen Nachfolgenden, wenn Du verlierst? Nichts, im Gegenteil. Ein Widerspruch sollte substantiiert dargestellt sein. Warst Du nun bei NSN im Betrieb in Mchn M oder in der Niederlassung beschäftigt? Bei der Niederlassung wird es vom Grundsatz her nicht gehen, aber da kenn ich die Verträge nicht genau. Es ist irgendwie typisch, erst mit den Infos (Verträgen) hinteerm Berg halten und wenns dann kracht angeschissen kommen. Da profitiert allein nur die andere Seite. Schön, wenn es so weiter geht, dann lasst euch mal weiter maximal ausbeuten. Erst gibts ALG 1, dann is der Notgroschen weg, dann Wohngeld, dann Hartz IV und die Seelenverkäufer. Wird dann wohl eine mindestens um 10 jahre verkürzte Lebenszeit und Altersarmut (> 979 Euro) im Monat bescheren... Rette die Welt und Sie rettet dich, wenn Du Hilfe brauchst. Und wo ist Sie nun? Wo ist der Job, der mich vor der Altersarmut rettet? Und wenn man sagt, ich spare Dir 10.000 Euro und was hab ich davon? Wohl nichts, aber dann zum Anwalt rennen und 300 Euro die Stunde Netto löhnen. Lebt nur weiter nach der Methode Geiz ist Geil, aber das macht nicht unbedingt sexy... Tja wie war das, ds Leben ist umsonst, nur nicht ganz kostenlos. Der Unterhalt hierfür kann Schweineteuer werden.... (pg)

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Dezember 2015 18:42
@ Freitag 14:33 = Danke für den Link „Schreiben des Bundesfinanzministeriums BMF-Schreiben vom 01. November 2013: "Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Ertragssteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen" werde dieses Schreiben beim Finanzamt zu meinen Einspruch zu Einkommensteuerbescheid 2012 und 2014 nachreichen.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Dezember 2015 12:58
Anonymous User hat geschrieben:
@ Freitag 14:33 = Danke für den Link „Schreiben des Bundesfinanzministeriums BMF-Schreiben vom 01. November 2013: "Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Ertragssteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen" werde dieses Schreiben beim Finanzamt zu meinen Einspruch zu Einkommensteuerbescheid 2012 und 2014 nachreichen.



Vielleicht auch mal überlegen ob man nicht einen versierten Steuerberater bei der Formulierung des Einspruches hinzuzieht, klar kostet dann leider....

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2015 11:55
@ so 11:58 den könnte man dann aber im Rahmen der Kostenübernahme vom Fina absetzen bzw. sich entschädigen lassen (als. Kosten der Verteidigung)... Auf der rechnung sollte dann stehen Beratung wegen Widerspruch....
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