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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: RA Info: Es gelten nachwievor die Betriebsvereinbarungen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:21
Der Übergang in die beE ist aber kein Betriebsübergang sondern ein Art von Aufhebungsvertrag (habe ich so beim RA verstanden)
Comment Re: Geltender Tarifvertrag mit Kündigungsschutz ab 50 bzw. 55 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:17
dürft wie folgt ausgehebelt werden: wer nicht spurt, findet sich im Restbetrieb Martinstr. wieder, und der wird komplett dichtgemacht.
Comment Re: RA Info: Es gelten nachwievor die Betriebsvereinbarungen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:13
War schon immer so: wer einem Betriebsübergang widerspricht, verliert den Jubilarschutz
Comment Re: to beE or not to beE – that's the question erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:10
Können wir nicht wenigstens mal eine Liste derjenigen erstellen, die gerne in die BEE gehen würden, aber wahrscheinlich nicht dürfen ? Vielleicht interessiert sich der AG doch mal dafür, wann weiß ja nie, bei den derzeitigen Stimmunsschwankungen. Jedenfalls: der Btriebsrat macht diese Liste nicht, da hab ich schon gefragt.
Comment Re: BR wird Namenslisten unterschreiben erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:06
Das ist eine sehr gute Idee!
Comment Geltender Tarifvertrag mit Kündigungsschutz ab 50 bzw. 55 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:04
Und nochmals Servus! Der bestehende Tarifvertrag schützt den Personenkreis ab 50 bzw. 55 mit besonderem Kündigungsschutz. Frage, die ich auch beim RA vergessen habe, schützt dieser Passus nicht diese Peronengruppe? Der Passus steht übrigens auch im Jubilarschutz.<br> Kann der IG Metall BR seine eigenen Verträge brechen? <br><br>Geht jemand nochmals zum RA und klärt das ab?
Conversation Geltender Tarifvertrag mit Kündigungsschutz ab 50 bzw. 55 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:40
Comment Re: to beE or not to beE – that's the question erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 21:04
Anonymous User hat geschrieben: Deshalb finde ich gibt es keine Alternative dem Eintritt in die BeE nicht zuzustimme. Keine Alternative? Schon wieder nicht.
Comment Re: BR wird Namenslisten unterschreiben erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 20:57
Der Betriebsrat handelt m.E. nicht im Sinne der Arbeitnehmer. An freiwilligen Beelern ist er nicht interessiert, denn er weiß schon jetzt, trotz der unklaren Aussage zu 'überwiegende Mehrheit', dass der AG dies nicht akzeptieren wird. Die dringend notwendige Betriebsversammlung diese Woche verschiebt der BR auf nächsten Mittwoch. Damit er den Gegenwind nicht spürt. Bleibt nur, auf der IG Metall Versammlung als Mitglied eine Abstimmung darüber anzufordern, dass das Ergebnis der Abstimmung von voriger Woche ungültig ist: --> es wurden nachweislich falsche Auskünfte präsentiert --> der Zeitdruck ließ nicht alle Fragen zu --> die Gegenstimmen wurden nicht akzeptiert --> es wurde nicht nach Enthaltungen gefragt. Als Alternative:schriftlich noch einmal abstimmen. Das sollte man morgen bei Vertrauenskörper beantragen, damit es Donnerstag auf die Tagesordnung kommt.
Comment RA Info: Es gelten nachwievor die Betriebsvereinbarungen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 20:55
Servus!<br> Bekam von RA die Auskunft, dass alle bestehenden Betriebsvereinbarungen auch in unserem Fall gelten. Habe leider vergessen ihn nach der Jubilarregelung zu fragen. Sie ist eine bestehende Betriebsvereinbarung und müßte gelten?<br> Oder hat jemand andere Infos?
Conversation RA Info: Es gelten nachwievor die Betriebsvereinbarungen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 22:30
Comment Re: BR wird Namenslisten unterschreiben erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 20:43
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: ... (B) Er nimmt das beE-Angebot nicht an. Laut Sharenet-FAQ zieht das automatisch die Kündigung nach sich - wie damals bei Dr. B. ... Das wäre doch dann aber eine Kündigung ohne Sozialauswahl ?!
Comment Re: to beE or not to beE – that's the question erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 20:43
1. Die Aussichten eine Klage zu gewinnen sind ziemlich gering, da der Betriebsrat ja dem ganzen zugestimmt hat. 2. Und wenn man gewinnt heißt das ja nicht dass man bei NSN wieder arbeiten kannt. Man bekommt eine Abfindung die Wahrscheinlich auch nicht höher ist, als die, die man jetzt bekommt. 3. Man riskiert, dass es doch zu einer Betriebsschließung kommt. Das macht die Aussichten, in München einen neuen Job zu bekommen noch viel geringer, da dann anstatt 1600, 3600 auf Jobsuche sind. Deshalb finde ich gibt es keine Alternative dem Eintritt in die BeE nicht zuzustimmen. Auch wenn die BeE Konditionen nicht besonders gut sind.
Comment Re: BR wird Namenslisten unterschreiben erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 20:30
Anonymous User hat geschrieben: DIE LISTE BESITZT KEINE RELEVANZ: Diese Liste ist null und nichtig, denn es geht hier nicht um eine Kündigung, sondern um ein Angebot in eine Transfergesellschaft einzutreten (demnach vergleichbar mit der Offerte eines Auflösungsvertrags). Zu so einem Schritt lässt sich ein Mitarbeiter nicht verdonnern, aber es steht dem Arbeitgeber frei, beliebigen Mitarbeitern einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Dass es den Betroffenen unter Umständen keine Freude macht, auf einer solchen Liste geführt zu werden, ist verständlich. Rechtlich besitzt sie keine Relevanz, denn sie ist noch nicht einmal zustimmungspflichtig. Dass um diese Liste so viel Gewese gemacht wird, führe ich darauf zurück, dass sie als weitere DROHKULISSE genutzt wird. Das ist doch Unsinn! Wer auf dieser Liste steht, hat nur zwei Möglichkeiten: (A) Er nimmt das beE-Angebot an. Aber dann handelt er sich automatisch eine Sperre des Arbeitlosengelds ein, weil er am Verlust seines Arbeitsplatzes mitgewirkt hat. Sollte er außerdem Unterhaltsverpflichtungen haben, ist nicht ganz klar, ob er rein rechtlich überhaupt unterschreiben darf, weil er so sein Einkommen und damit seine Unterhaltsverplfichtungen mutwillig reduziert. Eventuell könnte dieses Argument durch die beE-Eintrittsprämie entschärft werden - wäre aber zu klären. (B) Er nimmt das beE-Angebot nicht an. Laut Sharenet-FAQ zieht das automatisch die Kündigung nach sich - wie damals bei Dr. B.
Comment Re: Altersteilzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 20:04
Auf der BR-Seite steht: Maximal 150 Mitarbeiter erhalten ein Angebot für einen ATZ-Vertrag • Bis zu sechsjähriger Laufzeit • Mindestalter um an diesem Angebot teilnehmen zu können ist 57 Jahre (Stichtag 31.12.20zwölf) • Bei Interesse von mehr als 150 Mitarbeitern entscheidet eine Kommission aus IGM und NSN • Konditionen wie bei NSN • ATZ-Vertrag in der [ATZ-Spezialfirma] PEAG [Während der aktiven ATZ-Blockphase keine Arbeit bei NSN.]
Comment Re: Wo kann man eigentlich die Vereinbarung zwischen IGM und NSN im genauen Wortlaut lesen erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 19:36
BeE-Angebote unter Zeitdruck und ohne Entscheidungsgrundlage Am Dienstag, den 3.4.2012 soll also der Betriebsrat dem Interessenausgleich mit Namenslisten zustimmen. Bereits einen Tag später sollen die Mitarbeiter dann ihre beE-Angebote erhalten und bis „Freitag, den 13.“ April ihre Zustimmung zum Übertritt in die Beschäftigungsgesellschaft abgeben. Ansonsten, so der Arbeitgeber platzt der Deal. Die Mitarbeiter haben also über Ostern genau 5 Werktage Zeit, sich fachmännischen Rat von Anwälten, vom der Agentur für Arbeit, von Rentenberatern und Steuerberatern einzuholen. Über die Osterfeiertage, wenn alle diese Fachleute in Urlaub sind. Das ist eine Zumutung. Irgendetwas Schriftliches, wie zum Beispiel den Sozialtarifvertrag oder das Eckpunktepapier hat kein Mitarbeiter bisher vorgelegt bekommen. Man weiß noch nicht einmal genau, was abgeschlossen wurde. Die Geschäftsleitung hat gestern auf der Mitarbeiterveranstaltung gesagt, alle Vereinbarungen wären von beiden Seiten bereits unterschrieben, während die IG Metall selbst sagt, es gäbe nur ein „Eckpunktepapier“, das noch „mit Leben gefüllt werden müsse“. Die Betriebsräte selber sind laut BR-Homepage in den nächsten zwei Wochen erstmal mit dem Interessenausgleich und Sozialplan beschäftigt und stehen daher den Mitarbeitern nicht für Fragen zur Verfügung. Der ein oder andere von ihnen wird sicher auch in Urlaub sein. Die Mitarbeiter werden von IG Metall und Arbeitgeber in die Zange genommen und in die Beschäftigungsgesellschaft getrieben. Für die Entscheidung - beE oder nicht beE - fehlt jegliche Entscheidungsgrundlage.
Comment Re: BR wird Namenslisten unterschreiben erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 19:29
DIE LISTE BESITZT KEINE RELEVANZ: Diese Liste ist null und nichtig, denn es geht hier nicht um eine Kündigung, sondern um ein Angebot in eine Transfergesellschaft einzutreten (demnach vergleichbar mit der Offerte eines Auflösungsvertrags). Zu so einem Schritt lässt sich ein Mitarbeiter nicht verdonnern, aber es steht dem Arbeitgeber frei, beliebigen Mitarbeitern einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Dass es den Betroffenen unter Umständen keine Freude macht, auf einer solchen Liste geführt zu werden, ist verständlich. Rechtlich besitzt sie keine Relevanz, denn sie ist noch nicht einmal zustimmungspflichtig. Dass um diese Liste so viel Gewese gemacht wird, führe ich darauf zurück, dass sie als weitere DROHKULISSE genutzt wird.
Comment Re: Altersteilzeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 18:47
Mehrere Kollegen haben heute bei der Personalabteilung angerufen, um sich über die Bedingungen für die Altersteilzeit zu erkundigen, wie es Olaf Horsthemke am Montag empfohlen hat. Die einhellige Auskunft war, dass zum Thema Altersteilzeit keine Konzepte existierten und man folglich die Antwort zum gegenwärtigen Zeitpunkt schuldig bleiben müsse. (Warum nur redet der gute Olaf so einen Müll?)
Comment Re: BR wird Namenslisten unterschreiben erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 18:46
Stimmt der Betriebsrat Mch M Namenslisten zu? Der Betriebsratsvorsitzende, Horst Schön (IG Metall), hat heute für Montag, den 2.4.2012 und Dienstag, den 3.4.2012 zu einer zweitägigen Betriebsratssitzung geladen. Mit eingeladen sind Michael Leppek von der IG Metall München und der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Rüdiger Helm. In dieser Sitzung soll es darum gehen, einen Interessenausgleich zu vereinbaren. Dieser soll als wesentlichen Bestandteil eine vom Betriebsrat verabschiedete Namensliste gemäß §1 Abs. 5 KSchG („Negativnamensliste“) für die Mitarbeiter, die gehen sollen, enthalten. Weiter soll einer „Positivnamensliste“ für die Zuordnung zu den neuen Gesellschaften zugestimmt werden. Es ist jetzt schon klar, dass die abschließende Beschlussfassung zu diesem Interessenausgleich mit der Negativnamensliste am Dienstag, den 3.4.2012 um 15 Uhr erfolgen soll. Namenslisten nach §1 Abs. 5 KSchG sind für einen Betriebsrat ein absolutes No Go, denn Namenslisten erschweren Mitarbeitern eine Kündigungsschutzklage erheblich. Durch Zustimmung zu Namenslisten macht sich ein Betriebsrat zu einem Handlanger des Arbeitgebers. Wie will der Betriebsrat in nur zwei Tagen überprüfen, ob die Sozialauswahlkriterien für die 3.600 Mitarbeiter erfüllt sind? Durch die Zustimmung in dieser Eile zu dem Interessenausgleich mit Namenslisten soll einerseits die Kündigungsschutzklage erschwert werden und andererseits die Klage auf Nachteilsausgleich aus §113 Abs.3 BetrVG unmöglich gemacht werden. Der Betriebsrat erschwert mit einer Zustimmung zu dem geplanten Interessenausgleich allen Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sollen, die Durchsetzung ihrer Rechte erheblich. Außerdem sind alle Fraktionen, also auch die IG Metall mit dem Wahlversprechen „mit uns gibt es keine Namenslisten“ angetreten. Gehört hat man in den letzten Wochen viel von der IG Metall, aber wenig vom Betriebsrat, so dass manche Mitarbeiter sich schon gefragt haben, ob sie in der Münchner Martinstraße überhaupt noch einen Betriebsrat haben. Kaum hört man wieder etwas von diesem IG Metall geführten Betriebsrat, sind es Hiobsbotschaften in Form von Namenslisten. Ist das etwa der Preis dafür, dass die Betriebsräte in die neuen Gesellschaften hinüber gerettet werden? Die Mitarbeiter sollten sich an die von ihnen gewählten Betriebsräte wenden und sie unter Hinweis auf ihr Wahlversprechen dazu auffordern, den Namenslisten nicht zuzustimmen. Schweigen kann man hierzu nicht mehr. So geht man mit Menschen, die Angst vor Arbeitsplatzverlust haben, nicht um. Wir empfinden Namenslisten als Verrat an der Belegschaft.
Comment Re: IG Metall Bonus - hält einer arbeitsgerichtliche Überprüfung kaum stand erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.03.2012 18:26
Der Betriebsrat hätte sich von der IGM unter die Arme reifen lassen sollen, wie es üblich ist. Dass der Betriebsrat hingegen das Zepter komplett M. Leppek überlassen hat, ist der erste Skandal. Für diese Übergabe der Macht gab und gibt es kein Mandat. Die Arbeitnehmervertreter sind die gewählten Betriebsräte und nicht die IGM, was auch gar nicht möglich wäre. Die Zweiklassengesellschaft, der 70- und 80prozentigen (nebst 10.000 Euro), die auf diese Weise geschaffen wurde, ist Skandal Nummer zwei. Hieß es anfangs nicht, wir sollten uns nicht spalten lassen? Wir haben uns auch nicht spalten lassen. Dieses Beil wurde allein von der IGM geführt. Skandal Nummer drei: 1.600 gegen 2.000. Nur sollen also die 1.600 entscheiden, ob die 2.000 ihren Job behalten. Der Schwarze Peter liegt damit bei denen, die um ihre Zukunft bangen müssen. Das ist gelinde gesagt widerwärtig.
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