Sie sind hier: Startseite Projekte NSN / Siemens Siemens-Foren nach Datum sortiert

Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Ungereimtheiten bei der BR Versammlung in Düsseldorf erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 14:15
Bleibt leider zu vermuten, dass in DD das Gleiche abgezogen wird wie in München. Schaltet die Presse und Politik ein.
Comment Re: Ungereimtheiten bei der BR Versammlung in Düsseldorf erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 14:09
Bereitet unser BR uns auf einen heftigeren Einschlag vor um das Münchner Modell ( keine Sozialauswahl, kein Kündigungsschutz - alles nur für BR Mitglieder) durchzusetzen?<br>Leute wehrt euch von Anfang an!
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:59
Die gibts in nem Jahr noch billiger, vieleicht dann schon fast umsonst! Ne min Jung, liba net in Nokia, da jibts bessers. Oder bist du Schrotthändler?
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:57
Anonymous User hat geschrieben: Leg die Kohle an, ... Am besten in Nokia Aktien, die gibts momentan recht billig ;-)
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:56
Penunse abgreifen und gut ist. Keinen Blick mehr zurück auf den Laden. Der Laden hat so oder so keine guten Überlebenschancen, von daher was man hat, hat man.
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:48
Problem ist einfach, wenn die Bude dicht macht in BRD bekommste gar nichts mehr. Ich gehe das Risiko nicht ein. Leg die Kohle an, dann bekommst das Gleiche was du mit der 5-tel Regelung mehr bekommst. Und das Geld ist sicher.
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:39
An Deiner Stelle würde ich ganz schnell den Steuerberater wechseln. Natürlich ist die Fünftelregelung nur eine andere Berechnungsmethode, aber wie oben erwähnt geht es dabei bei den meisten Kollegen um ca. 5000€. Das kann man mit jedem Abfindungsrechner im Netz nachrechnen.<br>Du hast natürlich recht mit der sofortigen Auszahlung, nur kann der Schuss eben nächstes Jahr, falls man in den genuss der Sprinterprämie kommt, nach hinten losgehen. Und genau das sollte man jetzt klären.<br>Denn auch wenn man das Geld sofort braucht wäre ein begrenzter Kredit wahrscheinlich günstiger.
Comment Re: Ungereimtheiten bei der BR Versammlung in Düsseldorf erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:23
Anonymous User hat geschrieben: Und der alte Spruch bewahrheitet sich mal wieder: Sklaven werden nicht entlassen, sie werden verkauft. Um Käufer zu locken, wird das Objekt mit Hilfe von BR-Namenslisten etwas hübscher gemacht.
Comment Re: Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:07
An Dienstag 12:22: Erkläre es mal, was willst Du mit '...mit dem indischen Laden' sagen? Hoffentlich keine Stimmungsmache gegen Indien.
Comment Re: Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 13:07
Anonymous User hat geschrieben: Es gälte aber bitte das Gebot der Fairness, dass nicht ein Szenario "WIR in der beE und IHR in den GmbH's" bzw. umgekehrt zur Geschäftsgrundlage wird. Niemand sollte als Feind der anderen "Partei" gelten. Wenn, dann gemeinsam gegen die Übel im NSN. Absolute Zustimmung: Es darf nicht GmbHler vs. bEler gehen sondern um transparente Aufklärung. Ein guter Punkt wäre der NOKIA Geschäftsbericht in 2 Tagen. Wenn da drinnen stehen sollte, daß NSN gut dasteht, wäre das ja ein guter Aufhänger.
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 12:47
Vergiss das Thema 5-tel Regelung. Und vor allem spätere Auszahlung. Habe gerade mit meinem Steuerberater gesprochen, Grundsatz an dem Jahr an dem die Kohle rein kommt, ist sie zu versteuern. Die 5 tel regelung bringt unter dem Strich gar nichts, er hat sie bereits gerechnet, das ist alles Farce. Die 5-tel regelung besagt nicht dass innerhalb / aufgeteilt von 5 Jahren versteuert wird, sondern ist nur eine andere Berechnungsmethode. In dem Jahr in dem die Kohle kommt ist sie zu versteuern. Zum Auszahlungstermin. Nur sofort!!!! Wenn nach 2 jahren NSN-Deutschland dicht macht, gibts gar nichts mehr, den Vertrag kann man sich dann in den Allerwertesten stecken. Lt. Berater Kohle in jedem Falle sofort, alles andere ist unvernüftig. Also ich nehme die Kohle gleich, was abgegriffen ist, kann mir niemand mehr nehmen und das ist gut so.
Comment Re: Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 12:46
ist doch bekanntes Muster: Fernsehen berichtet über eine Schweinerei, und es melden sich Leute, die helfen können.
Comment Re: Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 12:27
Und was soll dass bringen? Machen wir uns lieber Gedanken wie wir wieder zu anständigen Jobs kommen. Hört doch jetzt endlich auf mit dem Jammern. Hab ich auch gemacht, aber irgendwann muss es gut sein. Die Sache ist Geschichte. Nur der Blick nach vorne bringt uns weiter. Schließt endlich ab mit NSN, zumindest spätestens am 30.04.2012.
Comment Re: Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 12:22
Die armen Schweine die weiter machen müssen in den mbH's können nichts dafür. Nur NSN ist das Übel! Nur die Vorgänge in dem indischen Laden müssen wir publik machen.
Comment Re: Ungereimtheiten bei der BR Versammlung in Düsseldorf erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 12:14
Und der alte Spruch bewahrheitet sich mal wieder: Sklaven werden nicht entlassen, sie werden verkauft.
Comment Re: Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 12:13
Es gälte aber bitte das Gebot der Fairness, dass nicht ein Szenario "WIR in der beE und IHR in den GmbH's" bzw. umgekehrt zur Geschäftsgrundlage wird. Niemand sollte als Feind der anderen "Partei" gelten. Wenn, dann gemeinsam gegen die Übel im NSN.
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 12:10
Ok, das hat jetzt endlich funktioniert. Keine Ahnung, warum sich das Board hier verschluckt hat. Hier also mein Text, der allerdings weder von einem Steuerberater noch von einem Anwalt verfasst wurde, sondern von mir nach bestem Wissen und Gewissen formuliert wurde. Außerdem bin ich kein Steuerexperte. Nutzung also "ohne Gewähr". Wichtig ist die Formulierung des Sachverhalts; die Angabe, dass es sich auf ein zukünftiges Ereignis/Entscheidung bezieht, die steuerlich relevant ist; eine eigene Einschätzung der steuerlichen Fragestellung; und eine konkrete Frage an die Finanzbehörden. Ich hoffe, alles abgedeckt zu haben: An das zuständige Finanzamt Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zum Thema Fünftelregelung nach §34 EStG bei Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes (§24 Nr 1 EStG) SteuerNr. 123/456/7890 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte Sie hiermit freundlichst um eine verbindliche Auskunft zu folgendem Thema: Meine Firma (Nokia Siemens Networks in München) macht gerade massiven Stellenabbau und machte mir am 04.04.2012 ein Angebot auf Eintritt in eine Transfergesellschaft (beE) für 2 Jahre mit Abfindung und Sprinterprämie, für das ich mich bis Freitag, 13.4.12, 12 Uhr, entscheiden musste.Alternativ würde mir die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Ich muss nun bis 30.4. schriftlich festlegen, welchen Zeitpunkt der Auszahlung ich für die Abfindung wähle. Dies hat steuerliche Relevanz, die ich im Vorfeld verbindlich klären möchte. Anbei erhalten Sie Kopien folgender relevanter Korrespondenz und Verträge: (i) e-Mail der Geschäftsleitung vom 4.4.12 (ii) Vertragsangebot "Dreiseitiger Vertrag" für den Übertritt in die Transfergesellschaft (beE) vom 4.4.12 (iii) Transfer- und Sozialtarifvertrag vom 4.4.12 (iv) Interessenausgleich vom 4.4.12 Mit der e-Mail vom 4.4.12 wurde mir mitgeteilt, dass ich ab 1.5.12 für den Übertritt in die beE vorgesehen bin. Im Dreiseitigen Vertrag wird in Abschnitt A wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung angeboten. Diese teilt sich gemäß Absatz 2.1 und 2.2 in zwei Komponenten: erstens eine Einmalzahlung in Höhe von 12 Monatsgehältern und zweitens eine Sprinterprämie, die dann fällig wird, wenn man aus der Transfergesellschaft (beE) nach drei Monaten - aber vor Ablauf der vorgesehenen 2 Jahre - ausscheidet, weil man einen neuen Job gefunden hat. Nach meinem Verständnis ist die Abfindung nach Absatz 2.1 diejenige Abfindung, die sich auf den Verlust des Arbeitsplatzes bezieht. Hier besteht die Wahlmöglichkeit des Auszahlungszeitpunkts, (i) entweder bei Eintritt in die beE oder (ii) bei Verlassen der beE. Ich beabsichtige, diese Auszahlung bei Eintritt in die beE (Mai 2012) vornehmen zu lassen, da ich das Geld benötige, weil ich meine Lebensverhältnisse nicht so schnell auf das verringerte Einkommen umstellen kann. Hier ist die Frage relevant, ob bei dieser Wahl des Auszahlungszeitpunkts die Fünftelregelung zur Anwendung kommen wird. Die Sprinterprämie nach Absatz 2.2 hingegen hat m.E. nicht den gleichen Charakter wie die unter 2.1 bezeichnete Abfindung. Die Sprinterprämie hat vielmehr den Zweck, einen Anreiz dafür zu schaffen, sich in der beE auch dringend darum zu bemühen, einen neuen Job zu finden. Die Ersparnis, die dem Arbeitgeber durch das vorzeitige Ausscheiden aus der beE entsteht, wird zur Hälfte an den ausscheidenden Mitarbeiter als Prämie ausbezahlt, die verbleibende Hälfte soll dazu dienen, denjenigen, die keinen Job im Laufe der 2 Jahre Laufzeit der beE finden, zu helfen, indem die beE je nach Vorhandensein dieser zusätzlichen Gelder verlängert werden kann. Nach meinem Wissen war maßgeblich für diese Sprinterprämie auch die Bundesanstalt für Arbeit, die im ersten Jahr die beE mit Transfer-Kurzarbeitergeld mitfinanziert. Der Zeitpunkt der Auszahlung der Sprinterprämie ist beim Verlassen der beE. Die relevante Frage hier ist, ob diese Auszahlung nach Abs. 2.2, die möglicherweise in einem anderen Jahr als bei der Abfindung nach Abs. 2.1 erfolgt, automatisch dazu führt, dass die oben genannte Abfindung nach Abs. 2.1 nicht mehr unter die Fünftelregelung fällt. Ich sehe, wie oben geschildert, einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Sinn und Zweck der unter 2.1 genannten Abfindung und der unter 2.2 genannten Sprinterprämie, der für die steuerliche Betrachtung relevant sein dürfte. Nach meiner Einschätzung dürfte die unterschiedliche Natur der beiden Zahlungen nicht dazu führen, dass die Fünftelregelung ausgehebelt wird. Daher hier meine konkrete steuerrechtliche Frage: Da ich mich bis zum 30.4. schriftlich festlegen muss, welchen Auszahlungszeitpunkt ich für die unter 2.1 genannte Abfindung ich wähle, ist für mich relevant, ob für diese Abfindung die Fünftelregelung des §34 EStG mit Bezug auf §24 Nr. 1 EStG zur Anwendung kommen kann. Da die Abfindung nach Abs. 2.1 im Jahr 2012 fließen wird, es aber möglich ist, dass die Sprinterprämie erst im Jahr 2013 oder 2014 ausbezahlt wird, ist relevant, ob das Finanzamt meine Einschätzung teilt, dass die Natur der beiden Zahlungen wie oben beschrieben unterschiedlich ist und im Ergebnis der steuerrechtlichen Betrachtung für die Abfindung nach Absatz 2.1 die Fünftelregelung des Einkommenssteuergesetzes zur Anwendung kommt. Nach meiner Kalkulation macht die Differenz bei der derzeitigen Sachlage für mich etwa 5.000 Euro an Steuerzahlung im Jahr 2012 aus. Daher wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Frage bis zum Freitag, den 27.4.12 verbindlich klären würden. Für Ihre freundliche Mitwirkung bei der Klärung dieser Frage danke ich Ihnen bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Comment Re: Eintrittsgebuehr & Steuern erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 11:56
Hmmm. geht wohl nicht.
Comment Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 17.04.2012 11:56
Was haltet ihr davon innerhalb der BEE eine Gruppe zu aktivieren, die den gesamten Personalabbau der breiten Öffentlichkeit bekannt macht. Die ungeheueren Vorgänge die da passiert sind, die Aushebelung der Gesetze usw. Ich denke dass wird das Volk schon interessieren. Wir haben so viele Medien die da sicher Interesse zeigen werden sich der Thematik anzunehmen. Eure Meinungen sind gefragt, wir mußten jetzt die Kröte schlucken, aber wir sollten nicht stumm bleiben.
Conversation Öffentlichkeitsarbeit erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.04.2012 21:09
Artikelaktionen