Öffentlichkeitsarbeit
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
25.04.2012 21:09
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Was haltet ihr davon innerhalb der BEE eine Gruppe zu aktivieren, die den gesamten Personalabbau der breiten Öffentlichkeit bekannt macht. Die ungeheueren Vorgänge die da passiert sind, die Aushebelung der Gesetze usw. Ich denke dass wird das Volk schon interessieren.
Wir haben so viele Medien die da sicher Interesse zeigen werden sich der Thematik anzunehmen. Eure Meinungen sind gefragt, wir mußten jetzt die Kröte schlucken, aber wir sollten nicht stumm bleiben.
Und was soll dass bringen? Machen wir uns lieber Gedanken wie wir wieder zu anständigen Jobs kommen. Hört doch jetzt endlich auf mit dem Jammern. Hab ich auch gemacht, aber irgendwann muss es gut sein. Die Sache ist Geschichte. Nur der Blick nach vorne bringt uns weiter. Schließt endlich ab mit NSN, zumindest spätestens am 30.04.2012.
Anonymous User hat geschrieben:
Es gälte aber bitte das Gebot der Fairness, dass nicht ein Szenario "WIR in der beE und IHR in den GmbH's" bzw. umgekehrt zur Geschäftsgrundlage wird. Niemand sollte als Feind der anderen "Partei" gelten. Wenn, dann gemeinsam gegen die Übel im NSN.Absolute Zustimmung: Es darf nicht GmbHler vs. bEler gehen sondern um transparente Aufklärung. Ein guter Punkt wäre der NOKIA Geschäftsbericht in 2 Tagen. Wenn da drinnen stehen sollte, daß NSN gut dasteht, wäre das ja ein guter Aufhänger.
Für mich besteht der Skandal im Aushebeln der Kündigungsschutzgesetze wie auf der NCI-Homepage beschrieben. Es geht mir dabei nicht primär um mich und meine NSN-Kollegen sondern um die Wirkung, die diese Verfahren für das Arbeitsrecht mittel- und langfristig haben wird. Sobald nämlich ein willfähriger Betriebsrat und genug Geld für Geschenke an die Gewerkschaft da sind, kann jedes Unternehmen diese Methode übernehmen. Das heißt, unsere Kinder werden noch unter diesen Ersttätern leiden. Vielleicht lässt sich über eine Erklärung von Richard Giesen, Professor für Arbeits-, Sozialrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), eine Diskussion anstoßen
Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Gesetzgeber diesem Treiben in Zukunft einen Riegel vorschieben würde. Sonst sind die ganzen Kündigungsschutzgesetze in Zukunft nur noch Makulatur. Dass in München 2000 Arbeitsplätze gerettet werden konnten, ist natürlich schön, aber das Ziel hätte sein müssen: 2000 Arbeitsplätze retten UND dabei die Kündigungsschutz-Regeln beachten.
Hi, guckt ihr hier (im Standort Deutschland bewegt sich was)
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/firstsolar100.html
Wenn ich's richtig behalten habe, was die Tagesschau berichtete: "1200 Mitarbeiter verlieren im Oktober ihren Job. Bis dahin ist Kurzarbeit angesagt ..." 67 Millionen an Subventionen für "Standort-Stärkung" flossen hier. (Immer schön abschopfen, die Heuschrecken ziehen weiter ... ) Ich kann gar nicht soviel kotzen, wie ...
Chapeau! Der Inder hat ein strategisches Meisterwerk abgeliefert. Hervorragend war es vor allem wie er nach dem Prinzip Teile und Herrsche die Belegschaft in IGM- und Nicht-IGM, BR- und Nicht-BR, BEE und nicht-BEE unterteilt hat um die Konfusion möglichst groß werden zu lassen. Die Aufteilung in vier GmbHs nötigt einem ebenfalls Respekt ab. Auf diese Weise kann man nämlich einem unliebsamen Teil der Belegschaft einfach den Geldhahn zudrehen wenn es einem beliebt.
Der Inder hat damit klargemacht wie man durch geschicktes Vorgehen die sozialistischen Strukturen in diesem Land aufbrechen kann. Derart "gesundgeschrumpft" kann NSN endlich wieder durchstarten.
@ "Derart "gesundgeschrumpft" kann NSN endlich wieder durchstarten."
Die Bude hat die Seuche, da startet nichts mehr durch, allerhöchstens der Insolvenzverwalter. Schon aus dem neu geborenen Konstrukt sieht der geschulte Betrachter, dass das nichts mehr werden kann. Es ist so ziemlich alles was halbwegs funktioniert hat kaputt gemacht worden. NSN wird es in hochstens 2 Jahren nicht mehr geben, vieleicht noch ein Vertriebsbüro, aber das war es dann. Der Rest wandert nach Indien oder China ab. Die neuen mbH's sind ja schon jetzt keine NSN-Buden mehr. Schaut mal wer die Geschäftsführer sind.
Der verdammte Inder macht Deutschland platt.
@ Abgeschickt von Anonymous User am Mittwoch 01:30
Bevor die sich selber umbringen, sollten die lieber oben anfangen. Es erwischt eben immer die verkehrten. Die armen kerle können ja nichts für dieses abscheuliche Mißmanagement. Für dieses total versagende Management. Wünsche mir dass der Laden schnellstens krepiert.
Anonymous User hat geschrieben:
Und was soll dass bringen? Machen wir uns lieber Gedanken wie wir wieder zu anständigen Jobs kommen. Hört doch jetzt endlich auf mit dem Jammern. Hab ich auch gemacht, aber irgendwann muss es gut sein. Die Sache ist Geschichte. Nur der Blick nach vorne bringt uns weiter. Schließt endlich ab mit NSN, zumindest spätestens am 30.04.2012.--> Vorsicht bei einer solch vernünftigen Meinung, sonst wirst Du als Troll bezeichnet
Anonymous User hat geschrieben:
Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Gesetzgeber diesem Treiben in Zukunft einen Riegel vorschieben würde. Sonst sind die ganzen Kündigungsschutzgesetze in Zukunft nur noch Makulatur. Dass in München 2000 Arbeitsplätze gerettet werden konnten, ist natürlich schön, aber das Ziel hätte sein müssen: 2000 Arbeitsplätze retten UND dabei die Kündigungsschutz-Regeln beachten.------------------------------ Ich fürchte der Gesetzgeber, zumindest wie er sich zur Zeit darstellt, findet das alles gar nicht so schlimm. Versuche, das Kündigungsschutzgesetz "auszuhebeln" gibt´s bei den Wirtschaftsliberalen (und da gehören auch weite Kreise der CDU/CSU dazu) immer wieder. Denen kommt die trickreiche Lösung NSN grade recht. Was die Arbeitsrichter davon halten, werden wir noch sehen. Schlimm ist das komplette Versagen des BR, er hat nicht nur die Möglichkeiten des Betriebsverfassungsgesetzes nicht genutzt, sondern den Betroffenen auch (fast) jede Möglichkeit genommen, sich zu wehren. §1 Absatz 5 des Kündigungsschutzgesetzes (Namenslisten) geht davon aus, dass der BR, wenn er sich denn schon auf solche Namenlisten einlässt, weiß, was er tut. Dass die Namen in sozialer Auswahl auf die Liste kommen, ist dabei Voraussetzung. NSN behauptet, das getan zu haben, der BR hatte gar keine Möglichkeit das zu überprüfen und wenn man sich umhört, muss man feststellen, dass von sozialer Auswahl in vielen Fällen nicht die Rede sein kann. Ich hoffe, allein das wird beim Arbeitsgericht keinen Bestand haben. NSN hat aber auch so sein Ziel schon erreicht. Es wird nur sehr Wenige geben, die den erzwungenen Gang in die beE verweigert haben. Die paar Kündigungsschutzklagen sitzt NSN so oder so aus.
Ehrlich gesagt warte ich auch schon darauf, dass mal jemand eine Strafanzeige stellt; z.B. wegen Verdacht auf Erpressung in 1.600 Fällen - oder ähnlichen schlimme Dinge. Die Juristen, mit denen wir bisher gesprochen haben waren Arbeitsrechtler - aber das Ding hier? Vieleicht hat das etwas mit Strafrecht zu tuen ? Ja, es würde mich freuen, wenn dieser Sauerei ein Riegel vorgeschoben werden würde. Kein Problem, wenn dabei die ganze Siemens AG krachen geht. Wann sind das nächste mal Wahlen zum Deutschen Bundestag? Na, wenn das kein gefundenes Fressen für Gregor Gysi ist oder für die Genossen von der SPD.
Anonymous User hat geschrieben:
Ganz abwegig ist das nicht. Als Kläger reicht ein Einziger. Zur Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und den Erfolgschancen einer Klage reicht 1€ von jedem der 1600. Wird wirklich Klage erhoben legt eben jeder nochmal einen Fünfer drauf. Dafür gäbe es dann viel Spass und Genugtuung.
Ehrlich gesagt warte ich auch schon darauf, dass mal jemand eine Strafanzeige stellt; z.B. wegen Verdacht auf Erpressung in 1.600 Fällen
Ganz abwegig ist das nicht. Als Kläger reicht ein Einziger. Zur Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und den Erfolgschancen einer Klage reicht 1€ von jedem der 1600. Wird wirklich Klage erhoben legt eben jeder nochmal einen Fünfer drauf. Dafür gäbe es dann viel Spass und Genugtuung.
Das Empörende ist: die wenigen beE-Verweigerer können jetzt zwar klagen, wenn sie denn gekündigt werden; aber sie haben schlechte Karten, obwohl sie objektiv betrachtet im Recht sein dürften: mangels Betriebsratswiderspruch wird das Gehalt vorläufig nicht weitergezahlt; sie haben die Beweislast, grobe Fehler bei der Auswahl nachzuweisen, was sehr schwierig sein wird, obwohl jeder weiß, dass die gemacht wurden.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:------------------------------------------------------------------- Ich denke, §240 StGB würde besser passen: "Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung" schreibt Wikipedia; Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle gemacht werden, Prozesskosten würden auch nicht anfallen, wenn der Staatsanwalt anklagt.Ehrlich gesagt warte ich auch schon darauf, dass mal jemand eine Strafanzeige stellt; z.B. wegen Verdacht auf Erpressung in 1.600 Fällen
Ganz abwegig ist das nicht. Als Kläger reicht ein Einziger. Zur Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und den Erfolgschancen einer Klage reicht 1€ von jedem der 1600. Wird wirklich Klage erhoben legt eben jeder nochmal einen Fünfer drauf. Dafür gäbe es dann viel Spass und Genugtuung.
das mit der Nötigung um die beE-Unterschriften zu bekommen könnte evt. hinkommen - kennt wer einen Juristen, der das prüft?
"empfindliches Übel": Kündigung nach Verbleib in Restbetrieb ohne Geschäftsauftrag
"verwerflich": wegen für juristische Laien viel zu kurzer Zeit für Entscheidung um beE-Vertrag mit allen Anlagen wirklich in den nötigen Details zu verstehen.
3 Jahre Haft für gewisse Herrschaften ... das ginge schon in Ordnung
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
... Offizialdelikt? muss da der Staatsanwalt bei Anzeige aktiv werden?
"empfindliches Übel": Kündigung nach Verbleib in Restbetrieb ohne Geschäftsauftrag
"verwerflich": wegen für juristische Laien viel zu kurzer Zeit für Entscheidung um beE-Vertrag mit allen Anlagen wirklich in den nötigen Details zu verstehen.
3 Jahre Haft für gewisse Herrschaften ... das ginge schon in Ordnung
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
... Offizialdelikt? muss da der Staatsanwalt bei Anzeige aktiv werden?
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