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I N F O der Betriebsratsmitglieder Bernhard Lages u. Hubertus Festerling

by manoman posted on 28.08.2006 21:38 last modified 28.08.2006 21:38 —

Salzgitter 24.08.2006

I F T ?

Immer wieder gibt es Ärger wegen der Gewährung von IFT ( Individuelle Freie Tage ).

Zu erst sind wir gut genug, während des Umbaus unsere Vorholzeitkonten mit Minusstunden zu belasten und die Segmentleiter waren froh über jeden, der sich ohne Widerstand, nach Hause schicken ließ.

Niemanden interessierte zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Konten.

Nun muß man heute sogar bei Plus – Stunden auf den Konten um IFTage betteln, obwohl man für die MAN in Vorleistung gegangen ist.

Die Begründung der Geschäftsleitung dafür lautet: „ Solange es hier Leiharbeiter gibt, gibt es keinen IFT“.

Das Hauptproblem bzw. die Ursache für diese Ärgernisse sind die bisherigen Vereinbarungen zur Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten.

Unserer Meinung nach fehlten und fehlen hier enge Begrenzungen der Plus- sowie der Minus – Stunden.

Wenn es durch Planungsfehler zu Schichtabbrüchen kommt und ihr nach Hause geschickt werdet, werden aber diese Stunden ohne Fragen als Minus aufs Vorholzeitkonto geschrieben.

Also immer zum Vorteil der Firma.

Wir übernehmen durch dies Konto sogar Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, denn von dort bezahlte Kurzarbeit wird durch Minusstunden vermieden.

Unsere Abgaben an die Bundesagentur wurden aber nicht reduziert.

Sicherlich sollten die Negativ – Konten möglichst schnell abgebaut werden, aber nicht per Diktat.

Wenn ein kontinuierlicher Abbau der Minus – Std´n für den einzelnen Mitarbeiter festzustellen ist, warum sollte man ihm nicht, bei rechtzeitiger Ankündigung, auch mal einen IFT gewähren?

Das wäre ein Beitrag zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Wie sonst ist der Satz in der Präambel der derzeit gültigen Betriebsvereinbarung (Schlichterspruch)zur Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten zu verstehen, der da lautet:

„…… Gleitzeit werden die Freiräume der Beschäftigten und deren Vorgesetzten bei der Gestaltung der Arbeitszeit ausgeweitet und ihnen bei der Gewährung von Freizeit eine Freizügigkeit eingeräumt, die ein besonderes Maß an Verantwortungsbewusstsein und wirtschaftlichen Denken voraussetzt.“

Man sollte also in Zukunft überlegen, ob man sich auf Vorholzeit nach Hause schicken läßt.

Dabei vermeidet man sogar unnötige Belastung der MAN, die dann auch nicht bezahlen muß, ohne eine Arbeitsleistung dafür erhalten zu haben.

Hubertus Festerling und Bernhard Lages

(4) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.08.2006 21:43

Ups.....

das kennen wir doch aus dem BUS - Bau!

So fing es bei uns auch an damals 2003.

Anonymer Benutzer 30.08.2006 11:08

Und kann unser toller Betriebsrat Lages was machen?

Anonymer Benutzer 29.08.2006 15:24

hi,

die ganze thematik: flexibelle arbeitszeiten ist, so sehe ich es, ist nur eine verlagerung des ". unternehmerischen risikos " auf die beschäfigigten.

die beschäftigten werden so eingesetzt wie sie vom unternehmer "gebraucht werden", ansonsten werden sie " zuhause gelassen".

so kann der unternehmer auch die beschäftigungspflicht gemäß arbeitsvertrag und rechtssprechung zum arbeitsrecht umgehen.

Anonymer Benutzer 30.08.2006 12:01

und wie geht es jetzt weiter.

War es das mit der Feststellung !, muß man jetzt die Std. freigabe Einklagen?

Die Vorgesetzten werden sich an der Vorgabe aus München halten und ihren untergegebenen Mitarbeiter keine IFT - Tage gewähren.

Was sagen die anderen Betriebsräte dazu? Verhandeln die im Hintergrund? Was sagen die Betriebsräte der IGM - Fraktion dazu? Keine Information an die Belegschaft wie es weiter geht!