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Landesarbeitsgericht revidiert Urteil vom Arbeitsgericht Braunschweig

by dave posted on 10.10.2005 12:23 last modified 12.01.2006 12:43 —

Gestern wurde die fristlose Kündigung unseres Kollegen in der 2. Instanz im LAG Hannover aufgerufen. Die Kammer machte es sich nicht leicht bei der Urteilsfindung und versuchte mehrfach eine einvernehmliche Lösung der Parteien zu erreichen. Die Richter erforschten Intensiv die Hintergründe und den Ablauf. Nach Unterbrechungen und Beratungen während des Termins wurde am späten Nachmittag, nach einer weiteren Kammerberatung am Sitzungstagende, das entscheidende Urteil erkündet. Die Kündigung ist nichtig und eine Revision nicht zugelassen. Der Richter machte aber deutlich, dass unbedachte Worte zu erheblichen Problemen führen und durch den Arbeitgeber nicht unbedingt hingenommen werden müssen.

Zum Bericht von unseren Gerichtsschreiber. Das Urteil des Arbeitsgerichtes Braunschweig ist damit aufgehoben.

Ein Hinweis dazu: Also lieber in die Zunge beißen, als Worte im Zorn aussprechen. Auch wenn eine existenzbedrohende fristlose Kündigung, die härteste Arbeitgebermaßnahme, in diesem Fall vollkommen überzogen war, kann Unbesonnenheit ernsthafte Sanktionen zur Folge haben. Vor allem, wenn Kündigungspläne in einem Betrieb bestehen, sind derartige „Dummheiten“ eine willkommene Steilvorlage und die Folgen für die Betroffenen bzw. deren Familien nicht unerheblich.

Hier zeigt es sich deutlich wie Wichtig, die mehrstufige Gerichtsbarkeit und die Fachgerichte sind. Diese Erfordernis ist aber in Gefahr, denn es ist eine Reform der Gerichte und ein „Eintrittsgeld“ pro Gerichtsfall bereits im politischen Gespräch. Also macht euch Stark für den Erhalt der Fachgerichte und der Revisionsmöglichkeit. Es sollen nicht nur Sozial- und Arbeitsrechte eingeschränkt werden, sondern auch die gerichtliche Überprüfung soll erschwert werden. Recht muss MAN sich leisten können und darf nicht eine Frage des Vermögens sein.

Euer
Harry Klein

(11) Kommentare

Anonymer Benutzer 26.09.2004 18:41
Der Betriebsrat hat damals der fristlosen Kündigung zugestimmt.

Und was sagen diese "Arbeitnehmervertreter" darüber, daß das Landesarbeitsgericht die Kündigung für nichtig erklärt hat? Schämen sie sich nicht - oder direkt: Schämt Ihr Euch nicht?
emayer 14.11.2004 12:30
sie sollen sich nicht mehr zur Wahl stellen....
Anonymer Benutzer 27.09.2004 08:23
Wie im Kindergarten „Du Tante, der Rene hat mich ...“ Michael L. ist auf diesem Entwicklungsstand zurückgeblieben. Die Geschäftsführung belohnt solches Kleinkindverhalten womöglich mit Bonus oder guter Bewertung für Teamverhalten. Betriebsklima- und Teamarbeitkiller.
vanders 27.09.2004 09:33
Kündigung, Arbeit verlieren und Handeln nach Gesetz, ist das etwas, das man mit dem Wort "Kindergarten" so leicht abtun kann? Das ist noch nicht einmal witzig, sagt aber einiges über den anonymen Kommentator.

Ist ein gewonnenes LAG Urteil mit monate/jahrelangem Warten, Ausgesperrtsein wirklich nicht mehr Wert? Falls hier ein irrender Betriebsrat zu Wort kommen wollte, wär' es da nicht das Beste, einen Fehler einzusehen und sich bei dem zu entschuldigen, auf dessen Kosten der Fehler gemacht wurde?
Anonymer Benutzer 27.09.2004 11:09
der Lentzer hat den Rene bewußt angeschwärzt
alle Meister wurden von der Personalleitung angewiesen das Personal zu beobachten und Vorfälle sofort zu melden damit personenbedingte Kündigungen ausgesprochen werden können
das war doch eine Falle
beim Bund sind dies Kameradenschweine
der ärgste Feind ins Stadt und Land ist der Denunziant
RainerSchrott 28.09.2004 23:07
Na das ist doch klar das die BR´s in diesem Werk kein Rückgrad haben.

Wer bei Entlassungen von Kollegen/Wähler zustimmt die Verkaufen auch Ihre Großmutter.
Hauptsache ich hab mein Job..!

Ich hoffe doch das es weitere BR´s bei MAN im Werk Salzgitter oder in den aderen Werken gibt die sowas auf keinen Fall mit machen.

Als Funktionär der IGM bin ich der Meinung das es doch ein Leitspruch gibt unter den Betriebsräten.... Niemals eine Zustimmung zur Kündigung geben..!

Aber vielleicht spielen die BR´s von MAN gerne Manschaftsspiele mit der Geschäftsführung.! ;-)

Rainer
Anonymer Benutzer 29.09.2004 07:37
Die große Mehrheit der MAN / NEOMAN Betriebsräte haben ihre Daseinsberechtigung falsch verstanden. Das mit der -vertrauensvollen Zusammenarbeit- mit dem Arbeitgeber bedeutet nicht die Arbeitnehmerinteressen zum Eigennutz verraten. Alles Judase und Pharisäer. Bei der nächsten Wahl werden wir ihnen ihre verdienten Silberlinge in den Rachen stecken.
Betriebsräte sind die gewählten Interessenvertreter der Arbeitnehmer – dies ist erste Priorität.
Anonymer Benutzer 30.09.2004 10:19
Gut, daß der Schwager vom Lentzer im Personalausschuß sitzt. Hat das Schwesterlein im Hintergrund die Fäden gezogen? Oder war das Ganze eine Idee der Beiden? Der Rene ist dem Betriebsrat ein Dorn im Auge. Er hat mitgeholfen, den Arbeitnehmerverrat durch Betriebsratfraktion und Betriebsbetreuer öffentlich zu machen. Wurde deshalb eine Allianz mit der Geschäftsführung geschlossen? Diese Betriebsratsmehrheit ist eine Arbeitnehmergefährdung. Wer wird durch den Betriebsrat nun zum Abschuß freigegeben?
Anonymer Benutzer 30.09.2004 11:55
Wir brauchen Betriebsräte vom Kaliber Bernhard, Dieter und Rene. Aufrichtige, die Belegschaft vor der Ausbeutung und dem Existenzverlust schützen und nicht den Schwanz einziehen.
Anonymer Benutzer 01.10.2004 11:33
In der Not erkennt man was ein Freund wert ist. Das Verhalten der Betriebsräte haben ich erlebt. Gott schütze mich vor solchen Freunden, bei meinen Feinden weis ich woran man ist.
Anonymer Benutzer 01.10.2004 11:35
Das Urteil wäre mit Hilfe des DGB-Rechtschutzes nicht erfolgt. Die haben schon auf Sparflame die normalen Fälle vor dem Arbeitsgericht Braunschweig wiederwillig vorgetragen und allen nur zum Vergleich geraten. Der Rechtsanwalt hat zum Erfolg geführt und der DGB-Rechtschutz hat sich nur angeschlossen. Mit denen hätte Rene keine Chance gehabt. Der Bevollmächtigte und Betriebsbetreuer als Genehmigungsinstanz hätte Einfluß genommen, damit nicht die Betriebsratszustimmung und die Kündigung ungültig geworden wären. Wäre ja noch schöner, daß der Rechtschutz gegen die eigenen Organisation gearbeitet hätte.

Die Gewerkschaft sollte wenigsten jetzt die Kosten übernehmen, nachdem feststeht, daß die fristlose Kündigung und die Betriebsratzustimmung zu unrecht erfolgt ist. Strafe muß sein und nicht nur Beiträge kassieren.