Landesarbeitsgericht revidiert Urteil vom Arbeitsgericht Braunschweig
Gestern wurde die fristlose Kündigung unseres Kollegen in der 2. Instanz im LAG Hannover aufgerufen. Die Kammer machte es sich nicht leicht bei der Urteilsfindung und versuchte mehrfach eine einvernehmliche Lösung der Parteien zu erreichen. Die Richter erforschten Intensiv die Hintergründe und den Ablauf. Nach Unterbrechungen und Beratungen während des Termins wurde am späten Nachmittag, nach einer weiteren Kammerberatung am Sitzungstagende, das entscheidende Urteil erkündet. Die Kündigung ist nichtig und eine Revision nicht zugelassen. Der Richter machte aber deutlich, dass unbedachte Worte zu erheblichen Problemen führen und durch den Arbeitgeber nicht unbedingt hingenommen werden müssen.
Zum Bericht von unseren Gerichtsschreiber. Das Urteil des Arbeitsgerichtes Braunschweig ist damit aufgehoben.
Ein Hinweis dazu: Also lieber in die Zunge beißen, als Worte im Zorn aussprechen. Auch wenn eine existenzbedrohende fristlose Kündigung, die härteste Arbeitgebermaßnahme, in diesem Fall vollkommen überzogen war, kann Unbesonnenheit ernsthafte Sanktionen zur Folge haben. Vor allem, wenn Kündigungspläne in einem Betrieb bestehen, sind derartige „Dummheiten“ eine willkommene Steilvorlage und die Folgen für die Betroffenen bzw. deren Familien nicht unerheblich.
Hier zeigt es sich deutlich wie Wichtig, die mehrstufige Gerichtsbarkeit und die Fachgerichte sind. Diese Erfordernis ist aber in Gefahr, denn es ist eine Reform der Gerichte und ein „Eintrittsgeld“ pro Gerichtsfall bereits im politischen Gespräch. Also macht euch Stark für den Erhalt der Fachgerichte und der Revisionsmöglichkeit. Es sollen nicht nur Sozial- und Arbeitsrechte eingeschränkt werden, sondern auch die gerichtliche Überprüfung soll erschwert werden. Recht muss MAN sich leisten können und darf nicht eine Frage des Vermögens sein.
Euer
Harry Klein
Und was sagen diese "Arbeitnehmervertreter" darüber, daß das Landesarbeitsgericht die Kündigung für nichtig erklärt hat? Schämen sie sich nicht - oder direkt: Schämt Ihr Euch nicht?