Info Betriebsratsmitglied Bernhard Lages 25 August 2006
..... abgesagten Schicht in der LKW-Montage!
Anlässlich der am Mittwoch, 23.08.06, abgesagten Schicht in der LKW-Montage sowie den angrenzenden Logistikbereichen und der am Samstag, 26.08.06, diktierten „verpflichtenden" Mehrarbeit ist es notwendig, hierzu einige Dinge klarzustellen:
- Ich distanziere mich von der Bekanntmachung zur Schichtabsage, die von zwei Betriebsräten mit unterschrieben wurde.
- Im Betriebsrat wurde diese Zusatz-/Mehrarbeits-Schicht nicht abgestimmt.
- Weil Betriebsratsmitglieder entgegen besseren Wissens in Bereichen Unwahrheiten verbreiten, so z.B. dass die nun „verpflichtende" Mehrarbeit die angeblich „nicht abgesagte" Zusatzschicht am 26.08.06 wäre. Diese Schicht war aber abgesagt. Dies wurde uns (Betriebsräten des Betriebsausschüsse) anlässlich der §90-Unterrichtungen auf 2 offiziellen Formularen schriftlich mitgeteilt, somit fehlte lediglich der Aushang der Absage. Außerdem wurde die Zusatzschicht in fast allen Kostenstellen auf Grund der Absage gar nicht erst ausgehängt.
Wäre es also eine Zusatzschicht, hatte sie dem Betriebsrat drei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden müssen.
Wenn es sich hier um zusätzliche verpflichtende Mehrarbeit handelt, so hätte dies vom Betriebsrat beschlossen werden müssen.
Nichts von Beiden ist passiert!
Da MAN diesen Arbeitsausfall selbst zu verantworten hat, wobei die Begründung „fehlende Fahrerhäuser" scheinbar nicht so haltbar ist, da eine große Anzahl von Fahrerhäusern vorrätig ist, hatte, wenn ihr nicht guten Willens nach Hause gegangen bzw. zu Hause geblieben wärt, die MAN die Zeit gem. §11 Gemein¬samer Manteltarifvertrag (I. Arbeitsausfall) bezahlen müssen.
Bei der Durchführung der durch Schlichterspruch entstandenen Betriebsverein-barung „Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten" gibt es auch seitens des Betriebsrates kaum Aufklärung ... so sollen bei der Festlegung, welche Beschäftigten konkret eingesetzt werden, Eignung und *persönliche Belange* der Beschäftigten nach *Möglichkeit* berücksichtigt werden.
Es sind vorrangig Beschäftigte mit Minus¬stunden zur Arbeitsleistung heranzuziehen.
Andernfalls sind Zusatzschichten vorrangig mit Beschäftigten zu besetzen, die freiwillig zu deren Ableistung bereit sind.
Finden sich auf freiwilliger Basis nicht genügend Beschäftigte, teilt der Arbeitgeber die Beschäftigten ein.
Das heißt also, der Vorgesetzte muss jeden von Euch befragen.
Sicherlich ist dies Zeitaufwendig und deshalb nicht beliebt.
Zur Regulierung des Arbeitszeitkontos: ... die Beschäftigten sind ihrerseits verpflichtet sich fortlaufend über den aktuellen Stand ihres Arbeitszeitkontos zu informieren und an der gleichartigen Entwicklung der Arbeitszeitkonten mitzuwirken.
Zur Gewährleistung möglichst ausgewogener Kontenstande können die Vorgesetzen unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse für einzelne oder mehrere Beschäftigte bzw. für einzelne Kostenstellen geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Auf- bzw. Abbau des Arbeitszeitkontos zu steuern, sofern eine einvernehmliche Regelung nicht herbeigeführt werden kann. Sollte ein Einvernehmen nicht herzustellen sein, gelten die §§ 84, 85 Betr.VG (Beschwerderecht).
Außerdem gibt es noch eine Härtefallklausel.
Ihr habt das Recht diese Betriebsvereinbarung einzusehen!
tzzzz.....
Die Herren Betriebsräte Pawel und Link haben anscheinend eine sehr gute Zusammenarbeit im Busbau geleistet.
Zur Belohnung konnte Sie ohne Wenn und Aber in den LKW- Bau wechseln.
Und jetzt geht es hier weiter mit dem Co -Management mit der Geschäftsführung.