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Kurzer LAG-Bericht vom 23.02.2005

by dave posted on 10.10.2005 12:23 last modified 12.01.2006 12:43 —

In den letzten Terminen der Neoman-Kündigungswelle sind wieder Vergleiche analog dem letzten LAG-Gerichtstag abgeschlossen worden. Die Bedingungen der, durch die Agentur für Arbeit finanzierten, Zwangsfreizeit haben sich durch den späten Termin verbessert. Die Einstiegbedingungen für den zukünftigen Arbeitsplatz sind gleich geblieben. Die finanziellen Rahmenbedingungen wurden entsprechend angepasst. Damit sind also alle anhängigen Kündigungsschutzklagen abgeschlossen.

Was die Anfechtungsklagen angeht, sind diese wie das „Hornberger Schiessen“ ausgegangen. Es ist schwierig sich erst vom hohen Geldbetrag blenden zu lassen und dann beim Nachrechnen festzustellen, dass die Kollegen über den Gerichtsweg in Raten mehr Geld bekommen haben. Vor allem hat der per Titel beurkundete Arbeitsplatzanspruch einen unbezahlbaren Mehrwert in diesen schwierigen Zeiten. Die KollegInnen haben um den Arbeitsplatz gekämpft und haben einen Arbeitsplatzanspruch erworben. Das angestrebte Ziel wurde von ihnen erreicht. Die, die nur mehr Geld haben wollten, sind sehr schnell mit Abfindung ausgeschieden. MAN muss sich vor einer Unterschrift überlegen was diese für Folgen haben kann. Wenn der Zug abgefahren ist, ist es schwierig diesen wieder einzuholen und aufzuspringen.

Euer
Harry Klein

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