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Behinderung der Betriebsratstätigkeit bei der MAN/NEOMAN in Salzgitter

by manoman posted on 01.06.2006 20:04 last modified 01.06.2006 20:04 —

Behinderung von Betriebsratsarbeit durch BR-Mitglieder der IGM

Servus......

IGM Betriebsräte behindern gewählte Betriebsräte der Alternativen Listen.

Betriebsräte der IGM Fraktion verlangen seit neusten bei Einsicht der BR-Mappe sowie BA-Mappe sowie beim Postbuch das ein Geschäftsführender BR von der IGM Mehrheitsfraktion anwesend sein muß.

(9) Kommentare

Anonymer Benutzer 01.06.2006 20:59
hallo liebe naturfreunde aus allen fraktionen,

wie mir in einem telefongespräch soeben berichtet wurde , geraten einige brmitglieder aus der igm fraktion im br wohl scheínbar außer rand und band, anders ist ihr verhalten ,nach den mir vorliegenden berichten aus betriebsratskreisen , nicht zu erklären!

wie anders ist es zu deuten, das sich demokratisch gewählte mitglieder des br zweckseinsichtnahme in die unterlagen des betriebsrates anmelden müssen und folglich sich einen termin geben lassen sollen .

einsichtnahme jederzeit, so wie es das gesetz vorsieht soll es nicht mehr geben.

in zukunft noch soll die einsichtnahme nur noch in anwesenheit eines
geschäftsführenden igm br fraktionsmitglied geschehen .

eindeutig nicht zulässige gestzwidrige kontroll- und überwachungsfunktion, so meine meinung.

hier werden demokratische grundrechte mit füßen getreten und das alles auch im namen der igm!

auf so eine art von gewerkschaftspolitik kann die belegschaft gut und gerne verzichten!

das ist wohl schon gewerkschaftsschädigentes verhalten von der mehrheitsfraktion im betriebsrat.


gibt es nicht genug probleme im betrieb mit dem
arbeitgeber die abzustelln sind?

warum wird nicht dort nach vernünfigen lösungen für die belegschaft gestritten , anstatt sich intern mit gewählten zu streiten ?

liebe betriebsräte aus der mehrheitfraktion denkt mal über dieses verhalten von euch nach und macht endlich eine wende hin zum guten!

es grüßt alle naturfreunde
der jägermeister

willi wilderer

Anonymer Benutzer 01.06.2006 21:43
Also langsam wird der Hund in der Pfanne verrückt.

Diese BR´s von der IGM verwechseln irgendwie IGM-Verordnungen mit den Gesetzlichen Gegebenheiten.

§ 34 / IV Einsichtrecht der Betriebsratsmitglieder

Die Mitglieder des BR haben nach Abs.3 das Recht, jederzeit, d.h. ohne zeitliche Begrenzung die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse bzw. gem. §28a gebildeter Arbeitsgruppen einzusehen.

Eine Begründung oder des Vorliegens eines besonderen Interesse bedarf es nicht.

Liebe BR`s von der Alternativenliste zieht diese endlich vor dem Arbeitsgericht.

Eine andere Sprache verstehen diese anscheinend stehend gebliebenen BR-Mitglieder nicht.
Anonymer Benutzer 01.06.2006 21:01
§34 Sitzungsniederschrift

...

(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
dave 02.06.2006 21:06
An dieser Stelle stand ein Beitrag, der ein BR-Mitglied und VKL-Mitglied namentlich angeschüldigt wurde. Ob er es war oder nicht, können wir hier nicht überprüfen.

Um irgendwelche sinnlose Auseinandersetzungen zu vermeiden, haben wir den Beitrag mitsamt Kommentare gelöscht.

Statt Namen zu nennen kann man einen Mensch anders kenntlich machen, damit jede/r weiß, wer gemeint ist.

Netzwerk IT
manoman 12.06.2006 11:04
Servus,

gibt es schon Neuste Erkenntnis wie es bei dieser Verhinderung der Betriebsratsarbeit weiter geht.

Haben die Betriebsräte der IGM die Mauerpolitik aufgegeben?

Gehen die Betriebsräte von den anderen Listen geschlossen den Weg der Gerichtlichen Überprüfung!
Anonymer Benutzer 15.06.2006 22:22
Hallo,

heute wurde bekannt gegeben auf der Betriebsversammlung dass die beiden oppisitionlisten gemeinsam den Weg der Gerichtlichen Überprüfung gehen.

Anonymer Benutzer 16.06.2006 14:50
hi,

ja es wird wohl stimmen ionder nach infos aus kreisen von der igm fraktion.

hubert
Anonymer Benutzer 27.06.2006 20:18
hallo !
am kommenden donnerstag findet um 14 uhr die güte verhandlung in sachen betriebsausschussbeschluss in sachen einsichtnahmerecht j e d e r z e i t vor dem arbeitsgericht bs statt


schönen abend

von mir ****
Anonymer Benutzer 27.06.2006 21:46
Bin auf den Bericht über diese Beschlusssache gespannt.