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BR-Kurzinfo Nr. 36 und 37

by dave posted on 10.10.2005 12:23 last modified 12.01.2006 12:43 —

Kurzinformationen zur 4. Betriebsversammlung und Vorstandsforderungen

Kurzinformation des Betriebrates MAN Salzgitter Nr.: 36/2004 vom 30. November 2004

MAN NEOMAN BR informiert - Kurzinformation des Betriebrates MAN Salzgitter

.4 Betriebsversammlungen 2004

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nicht zuletzt wegen der kürzlich gemachten Aussagen des Vorstandes an Löhne und Arbeitszeiten heranzugehen, hatte der Betriebsrat geplant, am 10.12.04 eine Betriebsversammlung abzuhalten.

Laut MAN geht das aus organisatorischen Gründen nicht, z.B. ist die Auslieferungshalle wegen der erhöhten Auslieferungen bis zum Jahresende besetzt.

Vorstand und Geschäftsleitung konnten nicht – und mit der zweiten Garnitur hätten wir nicht viel anfangen können.

Wir bedauern das sehr.

Zusage ist jetzt:

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Januar mit einem Vorstandsmitglied.

Der Betriebsrat

Diese 36. Mitteilung ist im Zusammenhang mit der nachfolgenden 37. Mitteilung zu sehen.

Kurzinformation des Betriebrates MAN Salzgitter Nr.: 37/2004 vom 30. November 2004

MAN NEOMAN BR informiert - Kurzinformation des Betriebrates MAN Salzgitter

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier eine Erklärung des Gesamtbetriebsrates:

_Erklärung zur letzten Wirtschaftsausschusssitzung vom 11.11.2004_

Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates und der Sprecher des Wirtschaftsausschusses stellen sich zum Thema "„wahrheitswidrige Berichterstattung“":# hinter den Betriebsrat des Werkes Salzgitter sowie hinter ihren Kollegen Pxxxxxxx, BR-Vorsitzender Werk Salzgitter.

Der Vorstand hat in der Sitzung am 11.11.2004 folgende Forderung aufgestellt:

- Senken der Lohnkosten um 20%
**- Eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Lohnausgleich**

Dies soll in den nächsten Wochen und Monate als Gesprächsgrundlage dienen.

Wir sind gegen diese Vorstellung.

Der Standort Deutschland ist mit einem guten Management und intelligenten Lösungen – die nicht zu Lasten der Belegschaft gehen dürfen – durchaus wettbewerbsfähig.

Unterschriften vom GBR-Vorsitzenden und Sprecher des WiA

Wenn 20 % weniger Lohn und zusätzliche Mehrarbeit ohne Lohn kein Grund sind umgehend und ggf. sogar außerplanmäßig eine Betriebsversammlung einzuberufen. Wie fest muss die Schraube den noch angezogen werden, bis ein Aufschrei erfolgt? In einem Kommentar wird auf § 43 / Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes verwiesen. Ein guter und gangbarer Weg.
*Jeder soll sich am Montag auf den Weg zum BR machen und dort eine Liste fordern, wo er sich eintragen kann, um eine Betriebsversammlung mit den Punkten: 20 % weniger Lohn und Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich.*
Wenn 25 % der Belegschaft eine Versammlung mit diesen Punkten wünschen, muss eine Versammlung umgehend abgehalten werden. Aufgrund der Schicht bin ich sogar der Meinung es müssen Teilbetriebsversammlungen einberufen werden.

Es gibt dazu auch eine bereits aushängende Information einer weiteren Betriebsratsfraktion.

Wenn der Betriebsrat will, geht es auch so wie dieses Siemens-Beispiel aus Braunschweig zeigt.

Euer
Harry Klein

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 03.12.2004 17:03
sie können und dürfen seit jahren keine
vierte versammlung machen , weil sie in der pflicht stehen !!
Anonymer Benutzer 03.12.2004 17:06
warum werden in dieser sache nicht gemeinsame gleiche informationen vom gbr ,in allen werken, an die belegschaft gegeben??